gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
• dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und
Ausbildungsverhältnisse [...] Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs
Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen und diesen
der Kreisverwaltungsbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt zu benennen.
S. 13 von 62
2.9.13 Regelmäßige Wartung
Die Abwasseranlagen sind [...] die Ablaufqualität auswirken können,
sind unverzüglich dem Landratsamt Augsburg und dem Wasserwirtschaftsamt anzu-
zeigen. Außerdem ist rechtzeitig eine hierzu ggf. erforderliche wasserrechtliche Er- [...] durch
Wartungs- oder Reparaturarbeiten der Anlage) sind vorab, möglichst frühzeitig, dem
Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Augsburg sowie den betroffenen Betei-
ligten (z.B. Fischereiberechtigten)
die durch technisch mögliche
und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen des selektiven Rückbaus hätten vermieden werden können, sind bei der Prüfung der
wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen [...] Buchst. a , Nr. 5—8, @ 1_0 Abs. 4 Nr. 1 und @ & Satz 1 Nr. 2 und 3 iVm 51_0 Abs . ; Nr. 5—7
KreislaufwirtschaftsG v. 24.2.2012 (BGBl. I S. 212), gg @, 8 Abs. 1 und 2 iVm Abs. 3 und @ ßAbs . ; Satz 2
Bun [...] sind, und die einer ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung gemäß 5 2 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entgegenstehen, gilt Satz 1 entsprechend.
Il] @ 3 Abs. 1 Satz 6 angef. v 1.8.2023 durch
dieser Kooperation in der Bereitstellung und Entwicklung eines bedarfs-
gerechten und zugleich wirtschaftlichen Einrichtungsangebots unter Beachtung eines koordi-
nierten Einsatzes öffentlicher und privater
Broschüren mit Informationen
aus.
Außerdem kann das Buch
Der Lech: Landschaft. Natur.
Geschichte. Wirtschaft. Wasserkraft.
von Lechwerke AG und Martin Kluger
ISBN: 978-3-93964536-8
käuflich erworben werden
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https://www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/europa/eu-mitgliedstaaten-node
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum. Der EWR umfasst neben der EU Norwegen, Island, Groß- britannien und
Liechtenstein.
Leistungen
licher Verbraucherschutz (LAGV). Die Leitlinie trat nie in Kraft, da ein Konsens mit den
Wirtschaftsverbänden nicht erzielt werden konnte.
Die Leitlinie stellt die Eigenverantwortung des Tierhalters [...] denen in den letzten 12 Monaten
keine Tiere über 12 Monaten Alter geweidet haben und
kein Wirtschaftsdünger aus Schaf- / Ziegen- und Rinderhaltungen oder Gärreste mit Rindergülle aufgebracht wurde.
Um
Nr. 13, Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO) finden
keine Anwendung, da es sich nicht um Anlagen der Wirtschaftswerbung (vgl. Art. 2 Abs.
1 Satz 2 BayBO) handelt.
In den Fällen, in denen
- Plakate an Straßen
Die VO (EG) Nr. 1/2005 gilt nur für den Transport von Tieren, die in Verbindung mit einer
wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird.
Sie gilt nicht für Hobby-Transporte, aber § 2 Tierschutzgesetz