Ü20-PV-Anlagen

Lange Zeit war für Solarpioniere klar, was man mit dem Strom macht, den man auf dem eigenen Dach produziert: Man speist ihn in das öffentliche Stromnetz ein. Das im Jahr 2000 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelte, dass es eine fixe Vergütung für den eingespeisten Strom als Anreiz für die klimafreundliche Stromerzeugung gibt. In Zukunft werden jedoch immer mehr Photovoltaikanlagen aus dem 20-jährigen Vergütungszeitraum fallen. Dennoch bleibt deren Nutzung weiterhin wichtig, denn in der Regel sind die Anlagen so robust und leistungsfähig, dass sie noch rund zehn Jahre sauberen Strom produzieren können. Einen Überblick zur aktuellen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien liefert der Energiemonitor des Landkreises Augsburg.

Auf dieser Seite fassen wir für Sie aktuelle Informationen aus dem EEG 2023 zusammen. Diese können Sie in der rechten Spalte unter den Punkten „weiterführende Themen“, „Links“ und „Downloads“ einsehen. Die häufigsten Fragen zu Ü20-PV-Anlagen werden in der FAQ-Liste (s. Downloads) behandelt.

Das Landratsamt Augsburg bietet zum Thema Photovoltaik auch Beratungen an. Das kostenfreie Beratungsangebot finden Sie hier.

Weitere Unterstützung für die Betreiber rüstiger PV-Anlagen gibt es von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS). Im Rahmen des Projektes PVLOTSE werden unter anderem zahlreiche Vorträge und Infoveranstaltungen zu ausgeförderten PV-Anlagen angeboten (s. Links).

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