Landkreis Augsburg (Druckansicht)
Heilpraktiker Schritt III – An- und Abmeldung
Sollten Sie sich als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker im Landkreis Augsburg niederlassen wollen, sind Sie zur Meldung der selbständigen Berufsausübung verpflichtet (Art. 10 Abs. 3 GDG).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite "Heilberufe an- und abmelden".