Informationen für ukrainische Staatsangehörige zu Einreise, Aufenthalt und Leistungen

 

Вся інформація українською доступна в додатку Integreat.


Einreise ohne Visum - В'їзд без візи

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich zunächst auf 90 Tage begrenzt. 

Die Europäische Union hat die Einführung eines erleichterten Verfahrens für ukrainische Staatsangehörigen für den weiteren humanitären Aufenthalt beschlossen. Eine Asylantragstellung ist hierfür nicht erforderlich. Das Recht zur Stellung eines Asylantrags besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.


Erste Schritte - Перші кроки

Всю інформацію про перші кроки можна знайти тут.

Die ersten bürokratischen Schritte nach Einreise (Registrierung, Beantragung von Leistungen,...) finden Sie im Folgenden.

 

Registrierung nach Einreise - Реєстрація по прибутті

Alle Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine flüchten, müssen nach ihrer Ankunft eine Registrierung zur Aufnahme in das Verfahren zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG durchführen. Dies ist unter anderem für eine Gewährung von Hilfeleistungen nach dem AsylbLG notwendig.

Diese Registrierungen werden bei einer Aufnahme im Behördenzentrum der ANKER-Einrichtung Schwaben, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg weiterhin dort vor Ort vorgenommen.
 

Bei allen ankommenden Geflüchteten, welche nicht in der ANKER-Einrichtung Schwaben wohnhaft sind, sondern Unterkunft in einer privaten Wohnmöglichkeit oder einer dezentralen Asylunterkunft im Landkreis Augsburg gefunden haben, wird die vollständige Registrierung, sofern noch nicht erfolgt, bis auf weiteres durch die Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg durchgeführt. Die Registrierung erfolgt während des Vorsprachetermins zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Alle wichtigen Informationen zur Buchung des Termins finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“.

Das Landratsamt Augsburg stellt ab sofort ein Online-Formular für eine vereinfachte Erst-Registrierung für Geflüchtete aus der Ukraine bereit. Wir bitten alle zwischenzeitlich im Landkreis Augsburg angekommen Geflüchteten aus der Ukraine, die bisher weder registriert wurden, noch bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, unverzüglich diese Möglichkeit zu nutzen und alle notwendigen Daten über dieses Formulars gemeinsam mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Geburtsurkunde) zu übermitteln. Eine gesonderte E-Mail ist dafür nicht mehr nötig, alle Daten können durch Eingabe in das Online-Formular versendet werden.

Auf diese Weise können die Angaben bis zum weiter notwendigen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde (siehe nachfolgender Abschnitt "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis") bereits erfasst und die Vorarbeiten für einen zügigen Verfahrensablauf durchgeführt werden. Außerdem erhalten die Betroffenen im weiteren Verfahrensverlauf auf Grundlage ihrer Erst-Registrierung postalische Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt. So kann in geeigneten Fällen, wie beispielsweise beim Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts oder bei der konkreten Aufnahme einer Beschäftigung, die Zeit bis zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde überbrückt werden.

 

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Подача заяви на отримання дозволу на тимчасове проживання

Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wird nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilt und beinhaltet eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Erst mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann eine Beschäftigung aufgenommen werden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist unbeschränkt.

Zur Durchführung des Antragsverfahrens bei der Ausländerbehörde ist eine Antragstellung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (Formular: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels) notwendig. Bitte beachten Sie dafür die vorherige Terminbuchung über das Online-Terminsystem der Ausländerbehörde (Auswahl der Dienstleistung  „Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe"; alphabetische Zuordnung nach Familiennamen).

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf verwiesen, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen zunächst einen rechtmäßigen visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen ab der Einreise in Anspruch nehmen können. Für diesen Zeitraum ist der Aufenthalt rechtmäßig und der Zeitraum kann voll ausgeschöpft werden, bevor er in den Aufenthalt aus humanitären Gründen nach § 24 AufenthG (Erteilung eines Aufenthaltstitels - s.o.) überführt wird.  

Außerdem ist für die Erteilung des Aufenthaltstitels auch die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Bitte bemühen sie sich parallel um einen entsprechenden Termin beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder Stadt im Landkreis Augsburg.

Bei der persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde (unter vorheriger Terminvereinbarung, siehe Terminsystem) sind sodann folgende Unterlagen notwendig:

- Reisepass und Geburtsurkunde, alternativ: andere Identitätsnachweise, die die Herkunft Ukraine belegen
- Falls vorhanden: Registrierung als Schutzsuchender über ANKER Schwaben, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg (Aufnahmeschein/White Paper) 
- Falls vorhanden: Zuweisungsbescheid für den Landkreis Augsburg
- Anmeldung Wohnsitz bei zuständigem Einwohnermeldeamt
- Biometrisches Lichtbild

Sofern keine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist, ist eine Begleitperson zur Übersetzung erforderlich.

 

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Es kann ein Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Die Beratungsstelle „Deutsch lernen“ kann hierzu ggf. ebenfalls Hilfestellung geben.

 

Für weitere Informationen steht die Ausländerbehörde jederzeit für Auskünfte bereit: Zuständigkeiten Ausländerbehörde.


Finanzielle Leistungen - Фінансові вигоди
 

Geflüchtete aus der Ukraine haben bei fehlenden eigenen finanziellen Mitteln grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Dies bedeutet, dass Geflüchtete aus der Ukraine bei der Beantragung finanzieller Leistungen von den Jobcentern betreut werden [sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II)].

Für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II muss dem Jobcenter ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung (über die Beantragung dieses Aufenthaltstitels) nachgewiesen werden. Für die Prüfung und Bewilligung entsprechender Leistungen ist eine unverzügliche Antragstellung beim Jobcenter Augsburger Land oder beim Fachbereich Soziale Leistungen des Landratsamtes Augsburg unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erläuterungen erforderlich.

 

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (zurzeit 65 Jahre und zehn Monate) entweder als erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder als Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) hilfebedürftig sind. Die Leistungsgewährung erfolgt durch das Jobcenter Augsburger Land.

Voraussetzung für die Beantragung der Leistungen beim Jobcenter Augsburger Land ist die oben genannte Registrierung nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie die oben genannte Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg.

Leistungen nach dem SGB II umfassen zum einen Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung. Die Bewilligung der Leistungen nach dem SGB II führt zu einer Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Die Auszahlung von Geldleistungen erfolgt grundsätzlich zum Monatsbeginn auf ein Bankkonto.

Bei einer Unterbringung bei Verwandten/Bekannten oder sonstigen Unterstützern in privaten Wohnungen besteht zusätzlich zu den monatlichen Leistungen für den Lebensunterhalt die Möglichkeit einer Übernahme von angemessenen Unterkunftskosten. Für eine Beantragung bzw. Prüfung der Übernahme solcher Kosten kann ein Entwurf eines entsprechenden (Miet-)Vertrags eingereicht werden. Dieser soll die Vertragspartner namentlich benennen und Angaben über die vorgesehene Grundmiete und/oder Nebenkostenanteile sowie Heizkostenanteile enthalten.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII erhalten Personen, die entweder die gesetzliche Altersgrenze (zurzeit 65 Jahre und zehn Monate) erreicht haben, nach Feststellung eines deutschen Rentenversicherungsträgers dauerhaft unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind oder aus anderen Gründen dem Grunde nach keine Leistungen vom Jobcenter beanspruchen können. Die Leistungsgewährung erfolgt durch die für den jeweiligen Wohnort zuständige Sozialhilfeverwaltung. Besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, erfolgt die Krankenversorgung mit Beteiligung der Sozialhilfeverwaltung bei einer zu wählenden gesetzlichen Krankenkasse.

 

Unter den Downloads rechts finden Sie ein Checkliste zur Antragstellung für ukrainische Geflüchtete in deutscher und ukrainischer Sprache. Zudem finden Sie ausführliche Informationen sowie den entsprechenden Antrag aus dem Fachbereich Soziale Leistungen (https://www.landkreis-augsburg.de/soziales-gesundheit/soziale-leistungen/sozialhilfe/).

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Заява на отримання допомоги для прохачів притулку

Leistungen nach dem AsylbLG können nur noch zur kurzfristigen Überbrückung für die Zeit bis zur Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. Ausstellung der Fiktionsbescheinigung über die Beantragung dieser Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Hierzu kann parallel einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Beantragung von Sozialleistungen) bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

Der Antrag auf Asylbewerberleistungen kann mit der Beantragung des Aufenthaltstitels (s. o.) bei der Ausländerbehörde abgeben werden. Falls vorher bereits dringend ein Bedarf für finanzielle Unterstützung besteht, kann der Antrag auch vor der Beantragung des Aufenthaltstitels per Post an: Landratsamt Augsburg, Team AsylbLG, Fuggerstraße 10, 86830 Schwabmünchen oder per E-Mail an asylblg3@remove-this.LRA-a.bayern.de gesendet werden. Sofern noch keine Registrierung über die Aufnahmeeinrichtung erfolgt ist, sind einem solchen schriftlichen Antrag ebenfalls Identitätsnachweise in Kopie und die Anmeldung des Wohnsitzes beim zuständigen Einwohnermeldeamt beizufügen ebenso wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen.

Die Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Die Auszahlung von Geldleistungen erfolgt grundsätzlich zum Monatsbeginn bzw. zur Monatsmitte auf ein Bankkonto. Sofern noch keine Bankverbindung zur Verfügung steht, werden die Geldleistungen zu diesen Terminen vorübergehend über die Zahlstellen der örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen bar ausgezahlt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die aktuellen Zugangsregelungen der einzelnen Verwaltungen.

Ab der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG können auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen werden. Hiervon sind in erster Linie die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände durch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser abgedeckt. Bei einem medizinischen Behandlungsbedarf wird die Arztpraxis/das Krankenhaus vorab ein sogenannter Krankenbehandlungsschein bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg anfordern. Ausführliche Informationen hierzu können dem Merkblatt „Information zur Krankenbehandlung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ entnommen werden. Dieses Merkblatt sollte bei medizinischem Behandlungsbedarf bei der Arztpraxis/dem Krankenhaus vorgelegt werden.

Für sofortige akute Behandlungsbedarfe kann eine Notfallbehandlung auch vor der schriftlichen Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG erfolgen. Hierzu ist eine rückwirkende Kostenübernahme grundsätzlich möglich.

Bei einer Unterbringung bei Verwandten/Bekannten oder sonstigen Unterstützern in privaten Wohnungen besteht zusätzlich zu den monatlichen Geldleistungen für den notwendigen (persönlichen) Bedarf die Möglichkeit einer Übernahme von angemessenen Unterkunftskosten. Für eine Beantragung bzw. Prüfung der Übernahme solcher Kosten kann ein Entwurf eines entsprechenden (Miet-)Vertrags eingereicht werden. Dieser soll die Vertragspartner namentlich benennen und Angaben über die vorgesehene Grundmiete und/oder Nebenkostenanteile sowie Heizkostenanteile enthalten.


Informationen für geflüchtete Studierende - Інформація для студентів-біженців

Informationen über Krankenversicherung für geflüchtete Studierende in Deutschland finden Sie hier:


Wohnraum bieten und finden

Alle Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten finden Sie hier.

Всю інформацію про пошук житла ви можете знайти тут.


Informationen für Elten - Інформація для батьків 

Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Augsburg unterstützt Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Auch Mütter und Väter aus der Ukraine können dort Unterstützung und Hilfe bekommen. In der Broschüre "Was Jugendämter leisten" (rechts unter "Downloads") finden Sie Informationen, welche Angebote und Unterstützung es beim Amt für Jugend und Familie im Landkreis Augsburg gibt in einer Gegenüberstellung in deutscher und ukrainischer Sprache.


Suche nach Arbeitsplätzen

Sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine – ein Stellenmarkt für Ukrainische Geflüchtete – Ринок праці для українських біженців

Auf der Online-Plattform sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine können Unternehmen mit Personalbedarf ihre Stellenangebote eintragen, die nach und nach auf Ukrainisch übersetzt werden. Ukrainerinnen und Ukrainer können dann nach passenden Stellenangeboten suchen und sich online bewerben. Alle Informationen sowie die Stellen-Plattform finden Sie unter: https://ukraine.sprungbrett-intowork.de/ 

 

Jobs für Ukrainische Pflege-/Hilfskräfte und Ärztinnen und Ärzte

Die Wertachkliniken bieten die Chance medizinische und Pflegeberufe  in den Krankenhäusern in Bobingen und Schwabmünchen (Landkreis Augsburg) wieder auszuüben.

Ukrainische Mitarbeitende unterstützen im Bewerbungsprozess, bei der Einarbeitung und bei Behördengängen.

Gesucht werden:

  • Gesundheits-und Krankenpflege (ebenso für die Ausbildung)
  • Ärztlicher Dienst
  • Röntgen und Labor
  • Medizinische Fachangestellte
  • Reinigung/Küche

Hier finden Sie alle Infos auf Ukrainisch.

Kontakt in russischer oder ukrainischer Sprache: 0049 157 80507029

 

Робота для молодших/середніх медиків та лікарів

 Клініки Wertach пропонують можливість відновити трудову діяльність медичних працівників в районі Аугсбурга. Підтримка в процесі оформлення та подачі заявки, взаємодії з органами влади. Інформація - https://wertachkliniken.de/uk/vakansii

  • Лікувальна справа та догляд здоров'я
  • Навчання медсестер
  • Вакансії лікарів та ординіторів
  • Працівники Рентгену та лабораторії  (MTRA / MTLA)
  • Медичний помічник (МЗС)
  • Прибирання та кухня

Надсилайте нам свої заяви на нашу електронну пошту українською чи російською!
0049 157 80507029

 

Beratungsangebot der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt ukrainische Geflüchtete bei der Suche nach Arbeit und auch Arbeitgeber bei der Vermittlung.

Ukrainische Geflüchtete, die sich beraten oder vermitteln lassen möchten, können sich per E-Mail an augsburg.185-asyl@remove-this.arbeitsagentur.de wenden.

Arbeitgeber haben die folgenden Möglichkeiten, um das Beratungs- und Vermittlungsangebot anzunehmen:
- Direkte Durchwahl des bereits bekannten Arbeitsvermittlers im Arbeitgeberservice oder persönliches email-Postfach des Arbeitsvermittlers
- Hotline des Arbeitgeberservices: 0800-4555520
- Arbeitgeberpostfach: augsburg.arbeitgeber@remove-this.arbeitsagentur.de

Hier finden Sie alle weiteren Informationen der Agentur für Arbeit.
Ми повідомимо вас на цій сторінці, де ви можете знайти допомогу та підтримку: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/augsburg/hilfe-fur-gefluchtete-aus-der-ukraine 


Medizinische Versorgung - Медична допомога

Вся інформація про Медична допомога тут.

Bei akuter Krankheit und Notfall können ukrainische Geflüchtete jederzeit einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. 

Ab der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG können auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen werden. Hiervon sind in erster Linie die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände durch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser abgedeckt. Bei einem medizinischen Behandlungsbedarf wird die Arztpraxis/das Krankenhaus vorab einen sogenannten Krankenbehandlungsschein bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg anfordern.

Für sofortige akute Behandlungsbedarfe kann eine Notfallbehandlung auch vor der schriftlichen Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG erfolgen. Hierzu ist eine rückwirkende Kostenübernahme grundsätzlich möglich.


Corona - корона

Corona-Impfung - Вакцинація від коронавірусуPersonen, die im Ausland bereits mit einem nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Entsprechend der STIKO kann diese neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff begonnen werden.

Grundsätzlich stehen Asylbewerberinnen und -bewerbern, ebenso wie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die allgemeine medizinische Versorgung – und somit ein Impfangebot – zur Verfügung. 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf Ukrainisch finden Sie hier

Більше інформації про вакцинацію від коронавірусу тут.

 

Corona-Tests für Geflüchtete - Корона тести Geflüchtete aus der Ukraine, sofern sie asymptomatisch sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen kostenlosen Antigenschnelltest. Die Vorlage eines Identitätsnachweises wird empfohlen. Hierfür reichen auch unbürokratische Nachweise wie bspw. ein Führerschein oder Dokumente auf dem Handy aus, soweit die klare Zuordnung mit Name und Lichtbild zur Sicherung der Identität gewährleistet ist.

 

Corona-Warn-App - Додаток для попередження про коронуDie Corona-Warn-App ist in den ukrainischen Apple- und Google-Stores freigeschaltet, wodurch auch ukrainischen Zertifikate gespeichert werden können.


Ehrenamtliche Helferkreise und professionelle Beratung

Im Landkreis Augsburg gibt es eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helferkreisen, die sich schon seit vielen Jahren in der Betreuung und Unterstützung von Schutzsuchenden engagieren. Diese Helferkreise können mit Ihrer großen Erfahrung eine gute Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine, z. B. als Behördenwegweiser bezüglich Antragstellungen bei Behörden oder ärztlicher Versorgung und vielem mehr bieten.

 

Eine Vermittlung von entsprechenden Beratungsbedarfen zu den vielen örtlichen Helferkreisen im Landkreis Augsburg kann über die untenstehenden Kontaktdaten erfolgen. Die Helferkreise haben Ihr großes Engagement und Ihre Solidarität mit allen Geflüchteten aus der Ukraine signalisiert. Sofern Sie sich selbst ehrenamtlich in der Unterstützung von Geflüchteten engagieren möchten, dürfen Sie sich ebenfalls jederzeit an die Integrationslotsinnen wenden.

 

    Integrationslotsinnen für den Landkreis Augsburg

    Astrid Zimmermann

    Telefon: 08234 9591896

    E-Mail: zimmermann.a@remove-this.diakonie-augsburg.de

    Christine von Gropper

    Telefon:  0162 2160021

    E-Mail: vongropper.c@remove-this.diakonie-augsburg.de

     

    Weitere Links: www.diakonie-augsburg.de | www.integrationslotsin.de

     

    Unabhängig von den ehrenamtlichen Helferkreisen bieten das Diakonische Werk Augsburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. an vielen Standorten im Landkreis Augsburg sowie der Stadt Augsburg professionelle Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie Migrationsberatung an. Bei diesen Beratungsstellen besteht eine langjährige, breite Erfahrung in der Unterstützung von Geflüchteten und Migranten und auch diese Stellen stehen Ihnen bei Bedarf mit großem Einsatz zur Seite.

     

    Übersichten mit den Beratungsstandorten und –zeiten erhalten Sie unter den folgenden Links.

     


    Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine 

    Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Freie Wohlfahrtspflege der Bayerischen Staatsregierung ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Über das Hilfetelefon erhalten Anrufende Informationen zur aktuellen Situation vor Ort, Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu nahestehenden Menschen, Hilfe für nahestehende Personen vor Ort und Auskunft über ehrenamtliche Hilfsmöglichkeiten. Menschen die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich sowohl telefonisch unter 089 54497199 (Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag, 10 bis 14 Uhr) als auch per E-Mail an Ukraine-hotline@remove-this.freie-wohlfahrtspflege-bayern.de melden. [Quelle: www.ukraine-hilfe.bayern.de]

     

    Telefonische Krisenintervention der Krisendienste Bayern

    Alle Menschen in Bayern in einer akuten seelischen Krise oder einem psychiatrischen Notfall können sich für eine kostenfreie telefonische und persönliche Krisenintervention an die Krisendienste Bayern wenden. Die Krisendienste bieten psychosoziale Beratung in akuten psychischen Krisen an und bei Bedarf die Vermittlung in ambulante und stationäre Versorgung vor Ort. Die Krisendienste leisten keine Behandlung (Therapie), keine Therapieplatzvermittlung oder länger dauernde Begleitung und auch keine Erstellung von Gutachten. Alle Informationen zu den Krisendiensten Bayern finden Sie hier.

     

    Hilfe bei der Suche vermisster Personen

    Der Suchdienst des Roten Kreuzes hilft bei Suchanfragen von Geflüchteten und Migranten, die den Kontakt zu ihren Angehörigen verloren haben. Weitere Informationen zum Suchdienst des BRK finden Sie auf der Homepage des Stadtteilzentrum Haunstetten.

     

    Einreise und Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige