Entgeltkommission
Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe Südbayern besteht seit Januar 2000. Sie schließt im Auftrag der Jugendämter mit Einrichtungsträgern Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und seit 1. November 2012 auch für die Jugendwohnheime in den kreisfreien Städten und Landkreisen Schwabens und eines großen Teils von Oberbayern. | |
Der Vorsitzende ist Herr Landrat Martin Sailer. Die Geschäftsstelle der Kommission Kinder- und Jugendhilfe ist beim Landratsamt Augsburg eingerichtet und organisatorisch dem Geschäftsbereich 4 zugeordnet. |
Seit 1. Mai 2012 hat die Geschäftsstelle ihren Sitz in der Dienststelle
Feyerabendstr. 2, 86830 Schwabmünchen.
Ansprechperson
Entgeltkommission
Weiterführende Themen
Downloads
- 01) Rahmenvertrag Kinder- und Jugendhilfe, Protokollnotizen, Stand 25.07.2022
- 02) Anhänge A - E, Anlagen 1 - 5
- 03) Anhang H Rahmenvertrag (ab 01.07.2023) - Stand 19.06.2023
- 04) Anhang H Rahmenvertrag (ab 01.03.2024) – Stand 19.06.2023
- 05) Anhänge F und G (ab 01.07.2023) – Stand 19.06.2023
- 06) Anhänge F und G (ab 01.03.2024) – Stand 19.06.2023
- 07) Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III (Jugendwohnen)