Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
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Zuständigkeiten, Termine, Mitglieder
Kommission Kinder- und Jugendhilfe
Mit der Einführung der §§ 78 a bis f SGB VIII „Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätssicherung” wurde mit Wirkung zum 1. Juli 1999 die Entgeltfinanzierung der Jugendhilfe im stationären und teilstationären Bereich neu geregelt. Dies betrifft insbesondere Kinder- und Jugendheime, Heilpädagogische Tagesstätten, Betreute Wohngruppen und Einrichtungen für Mutter und Kind. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für den Abschluss der Vereinbarungen über Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklung auf die örtliche Ebene verlagert und die Möglichkeit der Bildung regionaler Kommissionen zugelassen (§ 78 e Abs. 3 SGB VIII).
Von dieser Möglichkeit hat Bayern Gebrauch gemacht und die vier folgenden regionalen Kommissionen gebildet:
- Kommission Kinder- und Jugendhilfe Landeshauptstadt München
(Landeshauptstadt München, Landkreise Dachau, Erding, Freising, Landsberg a. L.,
München und Starnberg) - Regionale Kommission Kinder- und Jugendhilfe Südbayern
(weitere Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Oberbayern,
Landkreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Schwaben) - Regionale Kommission Kinder- und Jugendhilfe Ostbayern
(Landkreise und kreisfreie Städte in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz) - Regionale Kommission Kinder- und Jugendhilfe Franken
(Landkreise und kreisfreie Städte in den Regierungsbezirken Oberfranken,
Mittelfranken und Unterfranken).
Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Kommission, in deren Bereich die Einrichtung liegt.
Seit 1. November 2012 sind die regionalen Entgeltkommissionen auch zuständig für die Festlegung der Entgelte im Jugendwohnen für Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit und ohne sozialpädagogische Begleitung (Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III).
Mitglieder der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Südbayern sind je ein Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte Oberbayerns und Schwabens und je ein Vertreter der Trägerverbände der freien Jugendhilfe. Den Vorsitz führt Herr Landrat Martin Sailer.
Für die Prüfung der Entgeltangebote, die Vorbereitung der Sitzungen und die Beratung der Jugendämter, Einrichtungsträger und Verbände wurden für die Kommissionen Geschäftsstellen gebildet. Die Geschäftsstelle der Kommission Kinder- und Jugendhilfe Südbayern ist beim Landratsamt Augsburg eingerichtet und dem Geschäftsbereich 4 zugeordnet. Die Leiterin des Geschäftsbereichs, Frau Sabrina Buder, ist stellvertretende Kommissionsvorsitzende. Geschäftsführerin ist Frau Margit Schatz.
Ansprechperson
Geschäftsführerin
stellvertretende Geschäftsführerin