Lebensmittelhygiene-Gesundheitszeugnis (§ 43 IfSG)

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Menschen, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt oder Ärztin (Liste siehe rechts unter „Downloads“) vorgeschrieben. Die Belehrung nach § 43 IfSG wird häufig auch Gesundheitszeugnis genannt. Nach der Erstbelehrung müssen die Verantwortlichen in den Betrieben alle zwei Jahre Folgebelehrungen durchführen.

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ist die Erstbelehrung nicht verpflichtend. Anstelle dieser Belehrung tritt ein vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verfasster Leitfaden, anhand dessen die Vereinsverantwortlichen den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen müssen. Den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern muss das Merkblatt zur Belehrung und Information (s. Downloads rechts) ausgehändigt sowie eine Liste der nicht-gewerblichen Helfenden (zweite Seite des eben genannten Downloads) geführt werden.


Die Einzelbelehrungen nach § 43 IFSG wird beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg durchgeführt.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig unter der Telefonnummer 0821 3102 2101 (lassen Sie sich mit dem Geschäftszimmer verbinden). Für einen Rückruf des Gesundheitsamtes können Sie sich hier eintragen. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Wohnsitz im Landkreis Augsburg haben, zuständig sind.

Die Kosten für die Belehrung betragen 28 Euro. Bei Schul- oder Pflichtpraktika kostet die Belehrung nichts, sofern eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird.

Auch weiterhin kann die Infektionsschutzbelehrung bei den zur Belehrung ermächtigten Ärzten im Landkreis Augsburg durchgeführt werden. Eine Liste dazu finden Sie bei den Downloads in der rechten Spalte.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ruth
Fendt
Geschäftszimmer
(0821) 3102-2108 (0821) 3102-1101 C 0.15
Ingrid
Rehm
Geschäftszimmer
(0821) 3102-2101 (0821) 3102-1101 C 0.15

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