Amtsärztliche Gutachten
Die Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen amtsärztliche Gutachten im Auftrag von Behörden und Dienststellen des Landkreises Augsburg, des Freistaates Bayern und des Bundes.
Dies betrifft vor allem Gutachten im Rahmen des Beamtenrechts.
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter werden die amtsärztlichen Untersuchungen nur für Antragstellerinnen und Antragsteller durchgeführt, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Augsburg haben. Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.
Amtsärztliche Gutachten
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30