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Amtsärztliche Gutachten

Die Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen amtsärztliche Gutachten unter anderem im Auftrag von Behörden und Dienststellen des Landkreises Augsburg,  des Freistaates Bayern und des Bundes.

Dies betrifft vor allem Gutachten im Rahmen des Beamtenrechts.

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter werden die amtsärztlichen Untersuchungen nur für Antragstellerinnen und Antragsteller durchgeführt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Augsburg haben (Ausnahmen hierzu sind eventuell schulische Angelegenheiten).  

Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren. 

 

Amtsärztliche Einstellungsuntersuchung/Verbeamtungsuntersuchung
Die Anforderung dieser Stellungnahme ist ein erforderlicher Schritt vor erstmaliger Einstellung im öffentlichen Dienst oder in ein Beamtenverhältnis, initiiert durch Ihre übergeordnete Behörde.

Nötige Unterlagen vor Ort

  • Ausweis/Reisepass
  • Beauftragung der Behörde
  • Impfpass
  • Bei chronischen Erkrankungen ggf. Ärztliche Atteste und/oder Arztbriefe
     

Kosten
keine


Amtsärztliche Stellungnahme Dienstfähigkeit/Dienstunfall
Die Anforderung dieser Stellungnahme erfolgt im Rahmen der Überprüfung Ihrer Dienstfähigkeit für den Wiedereintritt, initiiert durch Ihre übergeordnete Behörde.

WICHTIG Zur Untersuchung vor erstmaligem Eintritt in ihr gewünschtes Dienstverhältnis wählen Sie bitte " Amtsärztliche Einstellungsuntersuchung/Verbeamtungsuntersuchung"

Nötige Unterlagen vor Ort

  • Ausweis/Reisepass
  • Beauftragung der Behörde
  • Atteste
  • Krankmeldung

Kosten
keine


Amtsärztliche Stellungnahme/Gutachten für Reha- oder Kurmaßnahmen
Seit der Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 27.08.2024 ist kein amtsärztliches Gutachten mehr erforderlich. 
Bei der Beihilfe ist eine ärztliche Bescheinigung (Kur) bzw. eine diagnosespezifische fachärztliche Bescheinigung (Reha) vorzulegen.

Ein amtsärztliches Gutachten erfolgt nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Beihilfestelle.

Terminvereinbarung telefonisch.

Nötige Unterlagen vor Ort

  • schriftliche Anforderung der Beihilfestelle zur Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens (falls es uns noch nicht vorliegt)
  • ärztliche bzw. fachärztliche Bescheinigung/Atteste
  • Ausweis/Reisepass

Kosten
60 Euro


Amtsärztliche Stellungnahme für einen möglichen Steuerausgleich (zur Vorlage beim Finanzamt) bei z. B. Lipödem-OP ODER zur Weiterbezahlung des Kindergelds nach dem 25. Lebensjahr
Bitte folgende Unterlagen vorab per Post oder E-Mail übermitteln:

  • Kostenvoranschlag der Operation
  • Arztbrief (falls vorhanden)
  • Dokumentation ob konventionelle Maßnahmen stattfanden (z.B. Kompressionsstrümpfe, Lymphdrainage,...)
     

Nötige Unterlagen vor Ort

  • o.g. Dokumente
  • Ausweis/Reisepass
     

Kosten
30 Euro (vor Ort beim Termin zu begleichen)


Jugendarbeitsschutz-Nachuntersuchung bei angehenden Beamte/Beamtinnen
Jugendlichen, die nach der Einstellungsuntersuchung erneut nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersucht werden sollen, wird dies von der Behörde mitgeteilt.

Voraussetzungen:

  • Beamtenanwärter/-innen
  • Wohnort im Landkreis Augsburg

nötige Unterlagen vor Ort:

  • Ausweis/Reisepass
  • Beauftragung der Behörde

Kapitalabfindung
Ein Amtsarzt überprüft den Gesundheitszustand des Antragsstellers, ob gesundheitliche Anhaltspunkte erkennbar sind, welche den Wegfall der Versorgungsbezüge des Abfindungszeitraumes von 10 Jahren wahrscheinlich machen.

Voraussetzungen:

  • Wohnort im Landkreis Augsburg

nötige Unterlagen vor Ort:

  • Schreiben vom AG/Rentenkasse/Bundeswehr
  • Arztbefunde

Prüfungszeitverlängerung/Nachteilsausgleich
Zur Einschätzung der Gewährung eines Nachteilsausgleichs erfolgt die Erstellung eines aktuellen amtsärztlichen Gutachtens.

Voraussetzungen:

  • Wohnort im Landkreis Augsburg

nötige Unterlagen vor Ort:

  • Ausweis/Reisepass,
  • Prüfungsart/-ort/-zeit,
  • aktuelles Attest mit Diagnosen vom Arzt,
  • ggf. Schreiben der Schule über das Prozedere „Nachteilsausgleich/Prüfungszeitverlängerung“
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ruth Fendt
Geschäftszimmer
Telefon:
0821 3102 2101
Fax:
0821 3102 1101
E-Mail:
Halina Lang
Geschäftszimmer
Telefon:
0821 3102 2101
Fax:
0821 3102 1669
E-Mail:
Ingrid Rehm
Geschäftszimmer
Telefon:
0821 3102 2101
Fax:
0821 3102 1101
E-Mail: