Die Überwachung und Kontrolle der Grenzwerte unterliegt für Badeseen und Schwimmbäder dem Gesundheitsamt. Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben:
Bei Badegewässern (Seen):
- Besichtigungsprüfung mit Probenahme durch das Gesundheitsamt gemäß eines vor der Badesaison erstellten Überwachungszeitplans
- Aussprechen von Badeverboten (§ 16 IfSG)
Bei Schwimmbädern und Kleinbadeteichen:
- Ortsbesichtigung mit Probenahme und Messungen
- Überprüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten und Eigenkontrollen
- Beratung
- Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Badeseen
Für weitere Informationen zu den Badeseen und die Werte der monatlichen Wasser-Beprobungen bitte auf das jeweilige Bild klicken.
(Bildquellen: Julia Pietsch)
Schwimmbäder
- Hotelbad Schmid Adelsried
- Aquamarin Bobingen
- Freibad Bobingen
- Hallenbad Diedorf
- Hallenbad Dinkelscherben
- Panoramabad Dinkelscherben
- Hallenbad Fischach
- Naturfreibad Fischach
- Hallenbad Gersthofen
- Gerfriedswelle Gersthofen
- Hallenbad Fritz-Felsenstein-Haus Königsbrunn
- Hallenbad Gymnasium Königsbrunn
- Freibad Kutzenhausen