Überwachung der Hygiene von Badegewässern und Schwimmbädern

Die Überwachung und Kontrolle der Grenzwerte unterliegt für Badeseen und Schwimmbäder dem Gesundheitsamt. Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben:


Bei Badegewässern (Seen):

  • Besichtigungsprüfung mit Probenahme durch das Gesundheitsamt gemäß eines vor der Badesaison erstellten Überwachungszeitplans
  • Aussprechen von Badeverboten (§ 16 IfSG)

 

Bei Schwimmbädern und Kleinbadeteichen:

  • Ortsbesichtigung mit Probenahme und Messungen
  • Überprüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten und Eigenkontrollen
  • Beratung
  • Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit

 


Badeseen

Für weitere Informationen zu den Badeseen und die Werte der monatlichen Wasser-Beprobungen bitte auf das jeweilige Bild klicken.

(Bildquellen: Julia Pietsch)


Schwimmbäder

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Silvia
Fritsch
(0821) 3102-2105 (0821) 3102-1101 D 0.21b
Michele
Nardella
(0821) 3102-2161 (0821) 3102-1161 D 0.21b
Sevim-Senem
Yalcin
(0821)3102-2134 (0821) 3102-1101 D 0.21b

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