Ausbildungsförderung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) will Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung ermöglichen. Ausbildungsförderung in Form des sog. „Schüler-BAföG” kann unter bestimmten Voraussetzungen für weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. BOS, BayernKolleg) sowie für berufsbildende Ausbildungen (z. B. Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien) beantragt werden. Die Höhe der Förderung ist u. a. abhängig vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie grundsätzlich auch dem Einkommen der Eltern. Für die Ausbildungsförderung an Studenten sind die Studentenwerke an den jeweiligen Hochschulen zuständig. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sog. Ausbildungen im dualen System – sind nicht förderfähig.

Mit dem von Bund und Ländern finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch „Aufstiegs-BAföG” genannt - werden Teilnehmer(innen) an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher) finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

Zuständigkeiten:

Buchstaben A - Gh

Buchstaben Gi - Kn

Buchstaben Ko - Ro

Buchstaben Rp - Z

Lea Spörl

Theresa Bauer

Marcella Peters

Lisa-Marie Wipfler

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Theresa
Bauer
Teamleiterin
(0821) 3102-2561 (0821) 3102-1561 BC408
Marcella
Peters
(0821) 3102-2614 (0821) 3102-1614 BC410
Lea
Spörl
(0821) 3102-2366 (0821) 3102-1366 BC410
Lisa-Marie
Wipfler
(0821) 3102-2470 (0821) 3102-1470 BC409

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