Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenAusbildungsförderung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) will Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung ermöglichen. Ausbildungsförderung in Form des sog. „Schüler-BAföG” kann unter bestimmten Voraussetzungen für weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. BOS, BayernKolleg) sowie für berufsbildende Ausbildungen (z. B. Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien) beantragt werden. Die Höhe der Förderung ist u. a. abhängig vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie grundsätzlich auch dem Einkommen der Eltern. Für die Ausbildungsförderung an Studenten sind die Studentenwerke an den jeweiligen Hochschulen zuständig. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sog. Ausbildungen im dualen System – sind nicht förderfähig.
Mit dem von Bund und Ländern finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch „Aufstiegs-BAföG” genannt - werden Teilnehmer(innen) an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher) finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zuständigkeiten:
Buchstaben A - Gra
Buchstaben Gr - Nh
Buchstaben Ni - Z
Lea Spörl
Marcella Bardak
Lisa-Marie Wipfler
Ansprechperson
Teamleiterin