Bundesweiter Warntag am 12. September
Am Donnerstag, 12. September 2024, werden bundesweit verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr erfolgen Testwarnungen über verschiedene Kanäle, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Wichtig: Es erfolgt keine Entwarnung!
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Landratsamt am 17. September nachmittags geschlossen
Am Dienstag, 17. September 2024, bleibt das Landratsamt Augsburg aufgrund einer internen Veranstaltung nachmittags ab 13 Uhr geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet.
Alle InformationenHeilpraktiker
Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker tätig werden möchte, muss sich dazu einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen. Diese Überprüfung wird in Bayern von den Staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Das Gesundheitsamt übernimmt die Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben (ausgenommen die Stadt Augsburg).
Mit der amtsärztlichen Überprüfung sollen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen verhindert werden.
Antragstellerin oder Antragsteller mit Niederlassungsort im Landkreis Augsburg:
Das Landratsamt Augsburg ist nur örtlich zuständig, wenn Sie die Tätigkeit im Landkreis Augsburg (erstmalig) ausüben wollen.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg können Sie unter folgenden Link erfahren, welche Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Augsburg liegen: www.landkreis-augsburg.de/kommunen
Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker lesen Sie bitte folgende Dienstleistungen:
- Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Schritt 1)
- Heilpraktikerüberprüfung (Schritt 2)
- Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt 3)
Antragstellerin oder Antragsteller mit Niederlassungsort außerhalb des Landkreises Augsburg:
Bewerber mit beabsichtigten Niederlassungsort (= Ort, wo die Heilkunde erstmalig ausgeübt werden soll) außerhalb des Landkreises Augsburg, wenden sich mit der Antragstellung an ihr zuständiges Landratsamt bzw. an ihre zuständige Stadtverwaltung des beabsichtigten Niederlassungsortes.
Der Regierungsbezirk Schwaben gliedert sich in zehn Landkreise sowie vier kreisfreie Städte. Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben finden Sie Verlinkungen zu den Internetseiten der schwäbischen Kreisverwaltungsbehörden: www.regierung.schwaben.bayern.de