Heilpraktiker
Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss sich dazu einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen. Diese Überprüfung wird in Bayern von den staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Das Gesundheitsamt übernimmt die Überprüfung von Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben (ausgenommen die Stadt Augsburg).
Achtung: Bewerber mit Wohnort/Praxisort außerhalb des Landkreises Augsburg, wenden sich mit der Antragstellung an ihr zuständiges Landratsamt bzw. an ihre zuständige Stadtverwaltung. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Ort, an dem der Beruf ausgeübt werden soll.
Mit der amtsärztlichen Überprüfung sollen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen verhindert werden.
Für die Heilpraktikererlaubnis existieren folgende Varianten bei denen jeweils eine schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung des angestrebten Gebiets erfolgt.
- Allgemeine Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation.
- Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation, beschränkt auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie (HP-Psycho)
- Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation, auf das Gebiet der heilkundlichen Physiotherapie (HP-Physio)
Termine der schriftlichen Überprüfung
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
am dritten Mittwoch im März | 31. Dezember des Vorjahres |
am zweiten Mittwoch im Oktober | 30. Juni des Jahres |
Kostenübersicht
a) Kreisverwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde erhebt Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für den Bescheid. Die genauen Kosten können Sie dort erfragen.
b) Gesundheitsamt (Prüfungsamt)
Die Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV) gelten ab dem 1. Januar 2020:
- Schriftliche Überprüfung: 250 Euro
- Mündliche Überprüfung: 250 Euro
- Auslagen für Beisitzer: 60 bis 120 Euro
- Rücktritt, Nichtteilnahme, Terminabsage: 90 Euro
- Schmuckurkunde mit Siegel (auf Wunsch des Antragstellers): 40 Euro
Notwendige Unterlagen
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), über die körperliche und seelisch-psychische Eignung zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker
- amtliches Führungszeugnis — Belegart O (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über den Schulabschluss
- bei der Antragsstellung müssen Sie außerdem angeben, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ob Sie zuvor bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt haben
- welche Art der Erlaubnis Sie beantragen
Antrag auf Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der Heilpraktikerprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte von dem Antragsteller / der Antragstellerin im Rahmen der Antragstellung, jedoch spätestens mit der Einladung zur Heilpraktikerprüfung erfolgen.
Hier sollte der Antragsteller / die Antragstellerin bereits die für sie / ihn geeigneten Nachteilsausgleiche konkret darlegen, begründen und entsprechende Nachweise beifügen.
Heilpraktiker - Überprüfung
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Downloads
- Ärztliches Zeugnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
- Heilpraktiker Merkblatt
- Heilpraktikerantrag (Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung)
- Heilpraktikerantrag nach Aktenlage (ohne Kenntnisüberprüfung)
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Heilpraktikerantrag
- Lösungen Heilpraktikerprüfung Allgemein
- Lösungen Psychotherapie