Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

 

Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen neuen Pflegeberuf in Deutschland: die generalistisch ausgerichtete Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Generalistisch bedeutet, dass in diesem neuen Ausbildungsberuf die drei bisherigen Berufsbilder (Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in) zusammengefasst werden.

 

In diesem neuen, universellen Berufsbild fließen Schwerpunkte aus den drei bisherigen Pflegebereichen ein. Dadurch befähigt die generalistische Ausbildung die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

 

Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

 

Eine Übersicht über Einrichtungen für die generalistische Pflegeausbildung ist bei den Links in der rechten Spalte zu finden.

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