Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenMusterwohnung im Landkreis Augsburg
Mit steigendem Alter erschweren häufig körperliche Einschränkungen und zunehmende Pflegebedürftigkeit das alltägliche Leben. Aber auch jüngere Menschen können durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung auf ein möglichst barrierefreies Wohnumfeld angewiesen sein. Dann ist es wichtig, die eigene Wohnung oder das eigene Haus an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Eine Wohnraumanpassung erleichtert den Alltag, erhält die Selbständigkeit und macht das Leben im eigenen Wohnumfeld sicherer.
Mit unserer Musterwohnung zeigen wir, wie man sein Wohnumfeld bereits mit kleinen Maßnahmen barrierearm und altersgerecht gestalten kann. Die Wohnung umfasst einen barrierefreien Eingangsbereich, ein kombiniertes Wohn-/Esszimmer mit offener Küche, ein Bad sowie ein Schlafzimmer. In der Wohnung stellen wir Ihnen verschiedene Funktionsmöbel sowie Hilfsmittel und Beispiele für technische Assistenzsysteme (AAL) vor, mit dem Ziel, den Besucherinnen und Besuchern Wege und Lösungen aufzuzeigen, mit denen ein Wohnen in den eigenen vier Wänden auch im Alter oder mit zunehmender Pflegebedürftigkeit weiterhin gut möglich sein kann.
Die Musterwohnung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert und steht nach der Eröffnung am 15. April 2024 für Besucherinnen und Besuchern aus ganz Schwaben offen.
Besichtigungszeiten der Musterwohnung:
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15.30 bis 17.30 Uhr
Weitere Termine bzw. Einzelberatungen können gerne vereinbart werden.
Kontakt:
Tel.: 0821 3102-2705 oder -2707
E-Mail: wohnberatung@remove-this.LRA-a.bayern.de
Anschrift:
Bismarckstraße 62
86391 Stadtbergen
Küche und Wohnbereich
Schlafzimmer
Bad
Eingangsbereich
(Fotos: Julia Pietsch)
Dieses Projekt wurde durch den Freistaat Bayern aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.