Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenVorsorgemöglichkeiten
Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits in „guten Zeiten” darüber Gedanken machen, wer Sie in einem solchen Fall rechtlich vertreten soll. Denn wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen notwendig sind, dürfen Sie Ihr Ehegatte, Ihre Kinder oder Ihre sonstigen Angehörigen nicht vertreten. Die Befugnis, Sie zu vertreten haben nur entweder eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder ein vom Gericht bestellter Betreuer.
Für den Fall, dass Sie auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, können Sie selbst vorsorgen. Sie können heute schon festlegen
- welche Person
- in welchem Umfang
- in welcher Form
Sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend Ihren Aufträgen vertreten soll.
Für die persönliche Vorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Die Betreuungsstelle des Landkreises Augsburg fördert die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie informiert und berät über die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Betreuungsbehörden sind befugt, neben dem Notar die Unterschrift einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu beglaubigen.