Online-Zahlungsverkehr über das Bayern-Portal wegen System-Update eingeschränkt
Aufgrund von Wartungsarbeiten der Sparkasse Schwaben-Bodensee ist der Online-Zahlungsverkehr über das Bayern-Portal am Mittwoch, 16. Juli 2025, von 8 bis voraussichtlich 11 Uhr, nicht möglich. Betroffen sind die Bezahlung der Leistungen der Online-Zulassung und der Online-Einbürgerungsanträge. Die EC-Kartenzahlung in den Dienststellen des Landratsamtes ist wie gewohnt nutzbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
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Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen an
Das Staatliche Gesundheitsamt spricht ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach.
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Bürger- und Gästebefragung mit Gewinnspiel
Deine Freizeit. Deine Heimat. Deine Meinung. Nimm an unserer Umfrage zu Freizeit- und Tourismusangeboten teil und gestalte mit uns das Augsburger Land.
Alle InformationenVorsorgemöglichkeiten
Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits in „guten Zeiten” darüber Gedanken machen, wer Sie in einem solchen Fall rechtlich vertreten soll. Denn wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen notwendig sind, dürfen Sie Ihr Ehegatte, Ihre Kinder oder Ihre sonstigen Angehörigen nicht vertreten. Die Befugnis, Sie zu vertreten haben nur entweder eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder ein vom Gericht bestellter Betreuer.
Für den Fall, dass Sie auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, können Sie selbst vorsorgen. Sie können heute schon festlegen
- welche Person
- in welchem Umfang
- in welcher Form
Sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend Ihren Aufträgen vertreten soll.
Für die persönliche Vorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Die Betreuungsstelle des Landkreises Augsburg fördert die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie informiert und berät über die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Betreuungsbehörden sind befugt, neben dem Notar die Unterschrift einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu beglaubigen.