Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenStiftung für hilfsbedürftige alte Menschen
Die Stiftung für hilfsbedürftige alte Menschen im Landkreis Augsburg geht auf Maria Miller, eine langjährige Lehrerin der Volksschule Altenmünster, zurück.
Sie stellte im Jahre 1990 einen Teil ihres Vermögens dem Landkreis Augsburg zur Verfügung. Noch im gleichen Jahr wurde eine Stiftung, die Stiftung für hilfsbedürftige alte Menschen, eingerichtet. Das aus den Stiftungsgeldern erwirtschaftete Geld (Stiftungsertrag) soll nach dem Willen der Stifterin hilfsbedürftigen alten Landkreisbürgerinnen und -bürgern zugutekommen. Die Stiftungsmittel werden in Form von Geld oder Sachmitteln gewährt. Als Verwalter der Stiftung wurde der Landkreis Augsburg bestimmt.
Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Regina Mayer ist Ansprechpartnerin für Antragsteller.
Vorschlagsberechtigt ist jedermann. Über die schriftlich eingereichten Hilfegesuche entscheidet der Landrat im Einzelfall auf der Grundlage der Richtlinien. Stiftungsgelder werden so lange gewährt, wie die jährlichen Stiftungsmittel ausreichen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Ansprechperson
Fachbereichsleiterin