Förderung Kurzzeitpflege
Der Landkreis Augsburg fördert seit dem 1. Juli 2019 ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze. Der Kreisausschuss hat am 29. April 2019 die Förderrichtlinie erstmals beschlossen. Im September 2025 trat die aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft, diese ist bis zum 31.12.2028 befristet. Förderfähig sind solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeplätze für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen in (teil-)beschützenden Einrichtungen bzw. Wohnbereichen.
Unter Downloads finden Sie das Antragsformular, mit dem eine Förderung von Plätzen beantragt werden kann.
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Ansprechperson
Regina Mayer
Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiterin
Diana Bader