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Förderung Kurzzeitpflege

Der Landkreis Augsburg fördert seit dem 1. Juli 2019 ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze. Der Kreisausschuss hat am 29. April 2019 die Förderrichtlinie erstmals beschlossen. Im September 2025 trat die aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft, diese ist bis zum 31.12.2028 befristet. Förderfähig sind solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeplätze für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen in (teil-)beschützenden Einrichtungen bzw. Wohnbereichen.

Unter Downloads finden Sie das Antragsformular, mit dem eine Förderung von Plätzen beantragt werden kann.

Regina Mayer
Fachbereichsleiterin
Telefon:
0821 3102 2484
Fax:
0821 3102 8920
E-Mail:
Diana Bader
Telefon:
0821 3102 2491
Fax:
0821 3102 8920
E-Mail: