Förderung Kurzzeitpflege
Der Landkreis Augsburg fördert seit 1. Juli 2019 ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze. Der Kreisausschuss hat am 29. April 2019 die Förderrichtlinie erstmals beschlossen. Im November 2023 trat die aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft, diese ist bis zum 31.12.2025 befristet.
Unter Downloads finden Sie das Antragsformular, mit dem eine Förderung von Plätzen beantragt werden kann.
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Ansprechperson
Regina Mayer
Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiterin
Diana Bader