Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
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Unterlagen, Termine, Informationen
Entgeltangebote Kinder- und Jugendhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle der Kommission ist die Bearbeitung der Angebote der Einrichtungsträger auf der Grundlage des Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII, das Führen der notwendigen Verhandlungen und die Vorbereitung der Vereinbarungen für die Kommissionssitzungen.
Die Angebotsunterlagen sind von den Einrichtungsträgern über die Spitzenverbände spätestens zum Abgabetermin vor der jeweiligen Kommissionssitzung (siehe Abgabe- und Sitzungstermine 2026) vollständig per E-Mail (Entgeltkommission@remove-this.LRA-a.bayern.de) bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Zu den notwendigen vollständigen Angebotsunterlagen gehören die aktuelle Betriebserlaubnis, die Kalkulation sowie die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung. Anstatt der Qualitätsentwicklungsbeschreibung kann auch die Erfüllung der Mindestqualitätsanforderungen nach Anlage 2.1 Rahmenvertrag auf dem Angebotsdeckblatt zugesichert werden.
Die Angebotsunterlagen finden Sie bei den Downloads. Insbesondere bitten wir bei der Angebotserstellung um Beachtung unseres Hinweisblattes zu Ihrem Entgeltangebot (siehe Downloads).
Bei Folgeangeboten und unveränderter Leistung und Qualität sind Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung entbehrlich. Bei Änderungen in den Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen müssen die Änderungen kenntlich gemacht werden (z. B. Fettdruck, Schriftfarbe).
Wird ein Angebot nach Ablauf der Abgabefrist eingereicht, ist eine Behandlung und Beschlussfassung in der kommenden Kommissionssitzung grundsätzlich nicht möglich (Abgabe- und Sitzungstermine 2026).
Die Geschäftsstelle leitet die Angebotsunterlagen zur Stellungnahme an das für die Einrichtung zuständige örtliche Jugendamt sowie das Hauptbelegerjugendamt weiter und beteiligt die zuständige Heimaufsicht.
Die Vereinbarungen werden für einen zukünftigen Zeitraum abgeschlossen. Vereinbarungsbeginn ist der nächste Erste des auf die Kommissionssitzung folgenden Monats.
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Ansprechperson
Geschäftsführerin
stellvertretende Geschäftsführerin