Mitführen von Medikamenten ins Ausland, die unter die Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung fallen

 

Um BTM (Betäubungsmittel)-Medikamente mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung vom Amtsarzt/ der Amtsärztin beglaubigt werden. Wir sind für die Beglaubigung zuständig, wenn der/die verschreibende/n Arzt/Ärztin seine/ihre Praxis im Landkreis Augsburg hat (falls diese/r in einem anderen Zuständigkeitsbereich praktiziert, ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig).

 

Ohne Termin (zu den üblichen Geschäftszeiten)

Kosten            15 Euro

Bitte Ausweis mitbringen

 

Bitte beachten Sie, dass es zwei unterschiedliche Formulare für das Mitführen von BTM-Medikamenten gibt. Diese unterscheiden sich für das Mitführen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens (EU) und Nicht-EU-Länder. Beide Formulare finden Sie in den Downloads rechts.

 

Bei Vertragsstaaten des Schengener Abkommens (EU) benötigen Sie die „Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens“. Diese Bescheinigung muss von dem Arzt/der Ärztin ausgefüllt werden, der das Medikament verschreibt.

 

ACHTUNG: Diese Bescheinigung kann von dem/r Amtsarzt/ärztin nur dann beglaubigt werden, wenn diese vollständig korrekt ausgefüllt wurde (es kann und darf nichts vom Gesundheitsamt korrigiert werden)!


Untenstehend wird das Ausfüllen des Formulars zur Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Bei Vertragsstaaten des Schengener Abkommens (EU)) erklärt.

Das Formular finden Sie in den Downloads rechts.

Teil A+B:

Dieser Teil muss vom verschreibenden Arzt/der verschreibenden Ärztin korrekt und vollständig ausgefüllt werden.

Bei (12) treten häufig Fehler auf: Hier muss das geplante Reisedatum angegeben werden (bspw. 01.08.2024 bis 10.08.2024) – errechnet maximal 30 Tage. Es reicht deswegen nicht, wenn dort nur "10 Tage" eingetragen wird. 

Die Anzahl der Reisetage wird bei (11) angegeben und darf maximal 30 Tage betragen.
 

Teil C:

(13): Medikamentenbezeichnung

(14): Darreichungsform (z.B. Kapseln, Tabletten, Blüten,..)

(15): Internationale Bezeichnung des Wirkstoffes (z.B. Methylphenidat)

(16): Wirkstoffkonzentration (z.B. Wirkstoffmenge einer Tablette)

(17): Gebrauchsanweisung (z.B. 2 x 1 Tablette täglich)

(18): Gesamtwirkstoffmenge  (z. B. Tagesdosis x Wirkstoff-Konzentration x geplante/verschriebene Einnahmetage)

(19): Reichdauer der Verschreibung in Tagen – max. 30 Tage

 

Teil D: 

Wird vom Amtsarzt/der Amtsärztin ausgefüllt

 

Gerne können Sie dieses Formular vorab per Fax an das Gesundheitsamt senden (0821 3102 1101), damit es auf Richtigkeit geprüft wird. So können Ihnen mehrere Wege durch nicht korrekt ausgefüllte Formulare erspart werden. Denken Sie dabei an die Angabe einer Telefonnummer, damit wir Sie verständigen können. Sobald das Formular korrekt ausgefüllt ist, müssen Sie zur persönlichen Vorsprache mit dem Original erscheinen.

 


Bei Nicht-EU-Ländern:

(ACHTUNG: In manchen Ländern ist das Mitführen von bestimmten Medikamenten generell nicht möglich, hierfür informieren Sie sich bitte bei dem zuständigen Auswärtigen Amt der jeweiligen Länder.)

Der Patient/die Patientin sollte sich hierfür vom verschreibenden Arzt/der verschreibenden Ärztin eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch das zuständige Gesundheitsamt zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

Diese Formular finden Sie ebenfalls in den Downloads rechts.

Mitführen von Medikamenten ins Ausland