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Sozialhilfe

Während alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, sichert die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) allen Erwerbsunfähigen auf Zeit das Existenzminimum, also z. B. demjenigen, der

  • voraussichtlich länger als sechs Monate krank sein wird
  • eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bezieht oder dem Grunde nach beziehen könnte
  • der das Mindestalter für das Bürgergeld noch nicht erreicht hat und mit keinem Erwerbsfähigen im Haushalt lebt (z. B. 14-Jähriger im Haushalt der Großeltern)

Anspruchsberechtigt sind

  • wegen Alters:
    Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden: gestaffelte Altersgrenze)
  • wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Keinen Anspruch haben

  • Asylbewerber
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben
     

Wesentliche Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind

  • antragsabhängige Leistung
  • ähnlich der Rentenbewilligung stellt die Grundsicherung eine Dauerleistung dar (jeweils grundsätzlich für ein Jahr)
  • kein Unterhaltsrückgriff auf unterhaltsverpflichtete Kinder oder Eltern
  • Haftungsausschluss der Erben

Die Hilfen zur Gesundheit beinhalten folgende Leistungsarten:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenhilfe)
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Hilfen zur Gesundheit ist den Personen zu gewähren, die keinen Anspruch bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.

Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
  • Altenhilfe 
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen 
  • Bestattungskosten 

 

Rückforderungen sozialer Leistungen

Sozialhilfe kann in bestimmten Fällen als Darlehen gewährt werden (z. B. Mietkaution). Die Rückzahlung dieser Darlehen oder anderweitiger Forderungen gegen Leistungsbezieher erfolgt über die Sachbearbeiter der Rückforderung.


Zuständigkeiten

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ohne Selbstständige):

Buchstaben Aa - Ca Melanie Wurm
Buchstaben Cb - F Evelina Niederquell
Buchstaben G - H Heidrun Dunkel
Buchstaben I - Krm Jessica Steurer
Buchstaben Krn - Mo Svenja Klug
Buchstaben Mp - Ri Sandro Scirtuicchio
Buchstaben Rj - Ta (ohne Sch) Georgis Dontsis
Buchstaben Sch, Tb - We Annabel Pögl
Buchstabe Wf - Z Anna-Lisa Knöpfle

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/ Hilfe zum Lebensunterhalt (nur Selbständige):
Tina Selbmann

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstaben A - M Daniel Weberstetter
Buchsstaben N - Z Moritz Kratz

Hilfen zur Gesundheit, Hilfen in anderen Lebenslagen, Übernahme Bestattungskosten:
Tina Selbmann

Taschengeld während U-Haft:
Hannah Schaber

 

Bohus-Center, Halderstraße 29
86150 Augsburg
Anna-Lisa Knöpfle
Teamleiterin, Team 1
Telefon:
0821 3102 2461
Fax:
E-Mail:
Tina Selbmann
Teamleiterin, Team 2
Telefon:
0821 3102 2304
Fax:
E-Mail:
Christin Hofsäß
Rückforderung sozialer Leistungen
Telefon:
0821 3102 2494
Fax:
E-Mail:
Georgios Dontsis
Telefon:
0821 3102 2085
Fax:
E-Mail:
Heidrun Dunkel
Telefon:
0821 3102 2578
Fax:
E-Mail:
Svenja Klug
Telefon:
0821 3102 3155
Fax:
E-Mail:
Moritz Kratz
Telefon:
0821 3102 2338
Fax:
E-Mail:
Evelina Niederquell
Telefon:
0821 3102 3268
Fax:
E-Mail:
Annabel Pögl
Telefon:
0821 3102 2520
Fax:
E-Mail:
Hannah Schaber
Telefon:
0821 3102 2460
Fax:
E-Mail:
Sandro Scirtuicchio
Telefon:
0821 3102 2143
Fax:
E-Mail:
Jessica Steurer
Telefon:
0821 3102 2598
Fax:
E-Mail:
Daniel Weberstetter
Telefon:
0821 3102 2174
Fax:
E-Mail:
Melanie Wurm
Telefon:
0821 3102 2793
Fax:
E-Mail: