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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt
 

Während alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, sichert die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) allen Erwerbsunfähigen auf Zeit das Existenzminimum, also z. B. demjenigen, der

  • voraussichtlich länger als sechs Monate krank sein wird
  • eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bezieht oder dem Grunde nach beziehen könnte
  • der das Mindestalter für das Bürgergeld noch nicht erreicht hat und mit keinem Erwerbsfähigen im Haushalt lebt (z. B. 14-Jähriger im Haushalt der Großeltern)

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Anspruchsberechtigt sind

  • wegen Alters:
    Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden: gestaffelte Altersgrenze)
  • wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

 

Keinen Anspruch haben

  1. Asylbewerber
  2. Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben

 

Wesentliche Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind

  • antragsabhängige Leistung
  • ähnlich der Rentenbewilligung stellt die Grundsicherung eine Dauerleistung dar (jeweils grundsätzlich für ein Jahr)
  • kein Unterhaltsrückgriff auf unterhaltsverpflichtete Kinder oder Eltern
  • Haftungsausschluss der Erben

 

Hilfen zur Gesundheit

 

Die Hilfen zur Gesundheit beinhalten folgende Leistungsarten:

  1. Vorbeugende Gesundheitshilfe
  2. Hilfe bei Krankheit (Krankenhilfe)
  3. Hilfe zur Familienplanung
  4. Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  5. Hilfe bei Sterilisation

Hilfen zur Gesundheit ist den Personen zu gewähren, die keinen Anspruch bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.

 

Hilfen in anderen Lebenslagen


Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
  • Altenhilfe 
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen 
  • Bestattungskosten 

Rückforderungen sozialer Leistungen

Sozialhilfe kann in bestimmten Fällen als Darlehen gewährt werden (z. B. Mietkaution). Die Rückzahlung dieser Darlehen oder anderweitiger Forderungen gegen Leistungsbezieher erfolgt über die Sachbearbeiter der Rückforderung.


Zuständigkeiten:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ohne Selbstständige):

Buchstabe Aa - Av

Buchstaben Aw - E

Buchstaben F - I

Buchstaben J - L

Buchstaben M - Rd

Buchstaben Re - Scho

Buchstaben Schp - Z (inkl. St)

Daniel Weberstetter

Melanie Wurm

Evelina Niederquell

Heidrun Dunkel

Sandro Scirtuicchio

Georgios Dontsis

Julia Merker


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nur Selbständige): Anna-Lisa Knöpfle


Hilfe zum Lebensunterhalt:

Buchstaben A - K

Buchstaben L - Z

Daniel Weberstetter

Anna-Lisa Knöpfle

Bohus-Center, Halderstraße 29
86150 Augsburg
Christin Hofsäß
Rückforderung sozialer Leistungen
Telefon:
0821 3102 2494
Fax:
E-Mail:
Karolina Seitler
Rückforderung sozialer Leistungen
Telefon:
0821 3102 2499
Fax:
E-Mail:
Georgios Dontsis
Telefon:
0821 3102 2085
Fax:
0821 3102 1085
E-Mail:
Heidrun Dunkel
Telefon:
0821 3102 2578
Fax:
0821 3102 1578
E-Mail:
Anna-Lisa Knöpfle
Telefon:
0821 3102 2461
Fax:
0821 3102 1461
E-Mail:
Julia Merker
Telefon:
0821 3102 2520
Fax:
0821 3102 1520
E-Mail:
Evelina Niederquell
Telefon:
0821 3102 3268
Fax:
E-Mail:
Sandro Scirtuicchio
Telefon:
0821 3102 2143
Fax:
0821 3102 1143
E-Mail:
Daniel Weberstetter
Telefon:
0821 3102 2174
Fax:
0821 3102 1174
E-Mail:
Melanie Wurm
Telefon:
0821 3102 2793
Fax:
0821 3102 1793
E-Mail: