Überwachung der Trinkwasserhygiene
Wasser ist für den Menschen das bedeutendste Lebensmittel. Eine sichere Trinkwasserversorgung ist unerlässlich für die Bevölkerung. Wasser muss jederzeit zur Verfügung stehen und hygienisch einwandfrei sein. Das Gesundheitsamt wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Überwachung von Anlagen zur Trinkwasserversorgung, dazu gehören:
- zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen mit mehr als 1000 m³/Jahr
- Trinkwasser-Kleinanlagen bis 1000 m³/Jahr
- Hausinstallationen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, sonstige Hausinstallationen unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 TrinkwV 2001
- sonstige, nicht ortsfeste Anlagen
Zur Überwachung gehört unter anderem:
- Bei Groß- und Kleinanlagen Ortsbesichtigung im jährlichen, maximal zweijährlichen Abstand und gegebenenfalls Festlegung von Umfang und Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchungen
- Überprüfung von Eigenkontrollen der Betreiber (soweit vorhanden)
- Durchführung bzw. Veranlassung mikrobiologischer und chemischer Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Indikatorparameter
- Beratung (z. B. Aufbereitungsmaßnahmen, Speicherungs- und Verteilungssysteme, Sanierung, Desinfektion)
- Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Zulassung von Grenzwertabweichungen:
- Überprüfung der Trinkwasserbefunde einschließlich Ortsbesichtigung
- Risikoanalyse
- Erlass der 1. und 2. Ausnahmegenehmigung (die 2. Ausnahmegenehmigung wird nach Zustimmung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erteilt)
- Beantragung der 3. Ausnahmegenehmigung
- Sicherstellung der Information der betroffenen Bevölkerung
Bitte senden Sie alle Ihre Unterlagen ausschließlich an die E-Mail-Adresse trinkwasser@remove-this.LRA-a.bayern.de. Vielen Dank!
Überwachung der Trinkwasserhygiene
Downloads
- A) Bayerische Landesliste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen
- B) Radionuklide im Trinkwasser - Untersuchungsstellen
- C) Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen gemäß §§ 15a und 16 Abs. 1 sowie der Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV
- D) Systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen
- E) Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
- F) Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen gem. Trinkwasserverordnung, Teil 1
- G) Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen gem. Trinkwasserverordnung, Teil 2