Überwachung der Trinkwasserhygiene
Wasser ist für den Menschen das bedeutendste Lebensmittel. Eine sichere Trinkwasserversorgung ist unerlässlich für die Bevölkerung. Wasser muss jederzeit zur Verfügung stehen und hygienisch einwandfrei sein. Das Gesundheitsamt wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Überwachung von Anlagen zur Trinkwasserversorgung, dazu gehören:
- Zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen (Wasserwerke)
- Dezentrale Wasserversorgungsanlagen (kleine Wasserwerke)
- Eigenwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen)
- Mobile Wasserversorgungsanlagen (z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen)
- Gebäudewasserversorgungsanlagen (Hausinstallationen)
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen (z. B. Volksfeste oder saisonale Trinkbrunnen)
Zur Überwachung gehört unter anderem:
- Ortsbesichtigungen von zentralen- und dezentralen Wasserversorgungen sowie Eigenwasserversorgungen im jährlichen, maximal dreijährlichen Abstand und gegebenenfalls Festlegung von Umfang und Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchungen (Probennahmeplanung)
- Durchführung bzw. Veranlassung mikrobiologischer und chemischer Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Indikatorparameter
- Umfangreiche Befundüberwachung aller Trinkwasseranlagen
- Beratung (z. B. Aufbereitungsmaßnahmen, Speicherungs- und Verteilungssysteme, Sanierung, Desinfektion)
- Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (z. B. Abkochanordnungen oder Sicherheitschlorung erlassen)
- Überprüfung und Beurteilung von Risikoabschätzungen und Gefährdungsbeurteilungen
Bitte senden Sie alle Ihre Unterlagen an die E-Mail-Adresse trinkwasser@remove-this.LRA-a.bayern.de oder nutzen Sie für einen datenschutzkonformen, sicheren Datentransfer diesen Link.
Trinkwassertag 2023
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Ansprechperson
Silvia Fritsch
Sebastian Kapfer
Tamara Knickl
Fabian Krug
Michele Nardella
Christina Oberländer
Selina Spott
Sevim-Senem Yalcin