Elektromobilität


Hier finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Themen im Bereich Elektromobilität:
 

Informationen zum Thema Elektromobilität

Im Wegweiser Elektromobilität, der 2016 von der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) vorgelegt wurde, sind die Strategien für die Elektromobilität in den nächsten Jahren aufgeführt: So soll vor allem die Forschung und Entwicklung an E-Mobilität ausgebaut und die Unternehmen wirtschaftlich unterstützt werden. Zusätzlich wird ein großes Augenmerk darauf gelegt, die Ladeinfrastruktur weiter auszubauen.


Fördermöglichkeiten (für eine größere Ansicht bitte auf die Grafik klicken)

 

Geplante Förderungen:

Ab dem Jahr 2023 werden nur noch reine Elektrofahrzeuge  und Brennstoffzellenautos gefördert. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist hier abzurufen. Ausschlaggebend für die Förderung ist das Zulassungsdatum. Für das Jahr 2023 sind 2,1 Milliarden Euro und für 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro an Fördermitteln eingeplant.

 

Wichtig zu wissen:

  • Wenn Sie Ihr Auto bei Ihrem Arbeitgeber aufladen, so erfolgt dies steuerfrei. Es wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Arbeitgeber können im Gegenzug über Förderungen des Bundes und des Freistaates den Bau von Ladestationen auf dem Betriebsgelände bezuschussen lassen.
  • Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
  • Als E-Auto-Besitzer können Sie in einigen deutschen Städten Sonderparkflächen sowie die Busspur benutzen und von gelockerten Zufahrtsverboten profitieren (zum Beispiel in Dortmund und Düsseldorf).
  • Die gesetzliche Verpflichtung für die Mineralölindustrie sieht eine Erhöhung der THG-Minderungsquote von zurzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 vor. Dazu erlaubt der Gesetzgeber den Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrern in Form eines Quotenhandels. Für zugelassene reine E-Autos gibt es eine jährliche Vergütung in Höhe von 275 Euro plus eine einmalige Prämie für Kfz-Betriebe in Höhe von 50 Euro. Autokäufer erhalten die Vergütung über ihren Autohändler. Sprechen Sie Ihre Händlerin bzw. Ihren Händler einfach darauf an!

Mit Strom durch den Landkreis

Im Landkreis Augsburg gibt es bereits zahlreiche Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Immer wieder kommen Neue hinzu. Eine aktuelle Übersicht über die Ladesäulen im Landkreis und in ganz Bayern bieten folgende zwei Plattformen:

Neben den Standorten von Ladesäulen finden sich darin Informationen zu Belegung, Zugang, Steckertyp und Betreiber der Säule.


Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Mareike
Stegmair
Mobilität
(0821) 3102-2178 (0821) 3102-1178 E 1.69

E-Mobilität