Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Landkreis Augsburg die regelmäßige aktive Jugendarbeit.
Antragstellung erfolgt jeweils bis zum 15. Juli des Förderjahres beim Landratsamt Augsburg Fachbereich 13 – Sport. Detaillierte Informationen sowie den Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads und bei Termine & Fristen.