Vereinspauschale
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen.
Antragstellung bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist).
Um den Sport- und Schützenvereinen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wird die Frist zur Abgabe der Anträge für die Vereinspauschale 2023 bis zum 15. März 2023 verlängert.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (AIIMBI.2017 S.14)
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen.
Die Antragstellung erfolgt bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist!).
Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.
Klicken Sie hier zur Antragstellung.