Vereinspauschale


Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen. 

Die Antragstellung erfolgt bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist!).

Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.

Klicken Sie hier zur Antragstellung.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Birgit
Riegel
stellvertretende Sportbeauftragte
(0821) 3102-2393 (0821) 3102-1393 E 1.61

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