Bodenschutzrecht
ACHTUNG NEUE BESUCHSADRESSE:
Die Fachbereiche Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht sowie Technischer Umweltschutz sind ab sofort in neu angemietete Räumlichkeiten am Martin-Luther-Platz 5, 86150 Augsburg zu finden.
Bitte beachten Sie: Die Postadresse für die oben genannten Bereiche bleibt weiterhin das Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg. Am Martin-Luther-Platz 5 stehen leider keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Kostenlose Besucherparkplätze befinden sich am Hauptgebäude, Prinzregentenplatz 4.
Neben „Luft” und „Wasser” stellt der Begriff „Boden” einen weiteren zentralen Anknüpfungspunkt im Umweltrecht dar. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Jedermann, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Altlastenverdächtige Flächen sind im Altlastenkataster erfasst und werden Zug um Zug untersucht. Stellen sich diese Flächen als verunreinigt heraus, müssen diese Altlasten in der Regel saniert werden.
Auf Antrag können Sie sich über altlastenverdächtige Flächen im Landkreis Augsburg im Altlastenkataster informieren.