Was wir tun
Unsere Aufgabe ist es, Dich und Deine Eltern im Strafverfahren zu beraten und zu begleiten.
- Du kannst dich in jeder Phase des Strafverfahrens an uns wenden.
- Das ist ein Angebot, das du annehmen kannst, wenn du möchtest.
- Wir ermitteln nicht die Straftat! Das ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.
In einem persönlichen Gespräch versuchen wir, uns ein Bild von Dir und Deiner Lebenssituation zu machen. Bei Problemen mit Familie, Schule, Ausbildung, Wohnung oder Sucht bemühen wir uns, mit Dir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Wir sprechen mit Dir über die Straftat und deren Hintergründe, möchten herausfinden, was Dich veranlasst hat mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und helfen Dir gegebenenfalls bei der Schadenswiedergutmachung.
Weiterhin informieren wir Dich über den Ablauf und die möglichen Folgen eines Jugendstrafverfahrens und begleiten Dich zur Gerichtsverhandlung.
Dem Jugendgericht berichten wir über Familie, Schule, Ausbildung und Deine Freizeitinteressen, damit sich auch der Richter ein umfassendes Bild von Dir machen kann. Denn in einem Jugendstrafverfahren werden Deine persönliche Entwicklung und Lebenssituation, sowie Deine Stärken und Probleme stärker berücksichtigt als es in einem Strafverfahren gegen Erwachsene der Fall wäre.
Schließlich unterbreiten wir dem Jugendrichter Vorschläge, welche Form der Bestrafung wir für geeignet halten.