Beurkundungsstelle


Außerdem erhalten Mütter von der Beurkundungsstelle auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister über das alleinige Sorgerecht (früher Negativattest).

Diese schriftliche Auskunft wird oftmals für Angelegenheiten, die das Kind betreffen (zum Beispiel Schuleinschreibung oder Kontoeröffnung), benötigt.

 

Zur Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister über die Alleinsorge

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • aktuelle Daten beider Elternteile (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse)
  • Kopie des Ausweises der Mutter

 

Ansprechpartnerin: Frau Baur

Bei Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de an uns wenden!

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Kornelia
Baur
Negativatteste
(0821) 3102-2943 (0821) 3102-1943 V 216
Lena
Karnagel
Beurkundungsstelle
(0821) 3102-2454 (0821) 3102-1454 V 216

Beurkundungsstelle