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Beurkundungsstelle

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form — zum Beispiel einer Beurkundung — damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. Eine davon ist die Beurkundungsstelle beim Amt für Jugend und Familie.

Bei der Beurkundungsstelle kann Folgendes beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungen zu Vaterschaftsanerkennungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen
     

Voraussetzungen für die Beurkundungen
 

Sie verstehen und sprechen beide ausreichend Deutsch.

Falls nicht, ist für die Beurkundung eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher notwendig. Diese Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein.

Welche Dokumente müssen Sie für eine Beurkundung vorlegen?

Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigt das Amt für Jugend und Familie vorab folgende Unterlagen (in Kopie) bzw. Angaben von Ihnen:

Zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift und Telefonnummer
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit, Berufsbezeichnung und ggfs. E-Mail Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)

Zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung

  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder oder Vaterschaftsanerkennung(en)
  • ggf. Schriftstück des Anwalts der gegnerischen Seite oder eines anderen Jugendamtes, aus dem die Höhe der errechneten Unterhaltsverpflichtung ersichtlich ist
  • der Mindestunterhalt in Prozent (%)
  • das Datum, ab dem die Urkunde gelten soll
  • falls bereits ein Titel existiert, ist von diesem eine Ausfertigung einzureichen
  • gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
  • Familienstand und Berufsbezeichnung (bitte formlos angeben)
  • Telefonnummer zur Terminvereinbarung

Zur Beurkundung einer Sorgeerklärung

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Beurkundung: Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass)
  • gültige Ausweisdokumente mit aktueller Wohnanschrift und Telefonnummer
  • Familienstand
  • Vaterschaftsanerkennung

Diese Aufzählungen sind nicht zwingend abschließend, gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Diese Unterlagen können dem Amt für Jugend und Familie per E-Mail oder per Post übersandt werden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 

Sobald alle Unterlagen eingegangen und geprüft sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

 

Ansprechpartnerin: Frau Karnagel


Außerdem erhalten Mütter von der Beurkundungsstelle auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister über das alleinige Sorgerecht (früher Negativattest).

Diese schriftliche Auskunft wird oftmals für Angelegenheiten, die das Kind betreffen (zum Beispiel Schuleinschreibung oder Kontoeröffnung), benötigt.

 

Zur Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister über die Alleinsorge

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • aktuelle Daten beider Elternteile (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse)
  • Kopie des Ausweises der Mutter

 

Ansprechpartnerin: Frau Baur

Bei Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an Beurkundungsstelle@remove-this.LRA-a.bayern.de an uns wenden!

Kornelia Baur
Negativatteste
Telefon:
0821 3102 2943
Fax:
0821 3102 1943
E-Mail:
Lena Karnagel
Beurkundungsstelle
Telefon:
0821 3102 2454
Fax:
0821 3102 1454
E-Mail: