Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
Alle InformationenBeurkundungsstelle
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form — zum Beispiel einer Beurkundung — damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. Eine davon ist die Beurkundungsstelle beim Amt für Jugend und Familie.
Bei der Beurkundungsstelle kann Folgendes beurkundet werden:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungen zu Vaterschaftsanerkennungen
- Sorgeerklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen
Welche Dokumente müssen Sie für eine Beurkundung vorlegen?
Bitte reichen Sie für eine Terminvereinbarung per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungsstelle@remove-this.lra-a.bayern.de zunächst folgende Unterlagen ein:
Zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
- Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
- bei vorgeburtlicher Beurkundung Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass
- gültige Ausweisdokumente mit aktueller Wohnanschrift beider Elternteile
- Familienstand beider Elternteile (bitte formlos angeben)
- eine Telefonnummer zur Terminvereinbarung
- und ggfs. E-Mail-Adresse beider Elternteile
Zur Beurkundung einer Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
- bei vorgeburtlicher Beurkundung Seite des Entbindungstermins aus dem Mutterpass
- beglaubigte Abschrift(en) der Vaterschaftsanerkennung(en)
- gültige Ausweisdokumente mit aktueller Wohnanschrift beider Elternteile
- Familienstand beider Elternteile (bitte formlos angeben)
- eine Telefonnummer zur Terminvereinbarung
- und ggfs. E-Mail-Adresse beider Elternteile
Zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder oder Vaterschaftsanerkennung(en)
- gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift
- Familienstand und Berufsbezeichnung (bitte formlos angeben)
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts und dem Datum ab wann die Urkunde gelten soll (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
- falls vorhanden, die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde)
- eine Telefonnummer zur Terminvereinbarung
Hinweis:
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen und verstehen, ist ein Dolmetscher (auch unvereidigt) erforderlich. Diese Person muss vor einer Terminvereinbarung ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Wohnanschrift vorlegen und darf nicht mit den Elternteilen verwandt oder verschwägert sein.
Sobald alle Unterlagen eingegangen und geprüft sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Ansprechpartnerin: Frau Karnagel
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Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister über das alleinige Sorgerecht (früher Negativattest)
Außerdem erhalten Mütter von der Beurkundungsstelle auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister über das alleinige Sorgerecht (früher Negativattest).
Diese schriftliche Auskunft wird oftmals für Angelegenheiten, die das Kind betreffen (zum Beispiel Schuleinschreibung oder Kontoeröffnung), benötigt.
Bitte reichen Sie für eine Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister über die Alleinsorge (früher Negativattest) per E-Mail an das Funktionspostfach beurkundungsstelle@remove-this.lra-a.bayern.de folgendes Dokument und Unterlagen ein:
- Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
- Vaterschaftsanerkennung(en)
- aktuelle Daten beider Elternteile (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse)
- Kopie des Ausweises der Mutter
Ansprechpartnerin: Frau Baur
Bei Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an beurkundungsstelle@remove-this.lra-a.bayern.de uns wenden!
Ansprechperson
Negativatteste
Beurkundungsstelle