Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe”) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes und arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).
Sie ist in den gesamten Verfahrensablauf eingebunden und erhält von der Polizei bereits dann eine Mitteilung, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender einer Straftat verdächtigt wird.
Das Ziel von Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.
(Die folgenden Seiten sind zur Information für Jugendliche und Heranwachsende gedacht. Wir haben deshalb das persönlichere Du als Ansprache verwendet.)
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