Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Hinweis: Seit 1. Mai 2021 sind Änderungen des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Jugendschutz-Aushangtafeln mit den wesentlichen Schutzbestimmungen in Tabellenform können beim Landratsamt Augsburg (siehe Ansprechpersonen unten) in geringer Stückzahl kostenlos angefordert oder beim Drei-W-Verlag unter www.drei-w-verlag.de bestellt werden.

 

Der Ordnungsrechtliche Jugendschutz ist für den Vollzug der Jugendschutzgesetze zuständig. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.

Aufgabe des Ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist in erster Linie die Ahndung von Gesetzesverstößen. Dies soll eine ernste Pflichtenmahnung sein und präventive Wirkung entfalten.

Rechtliche Folge von Verstößen können Verwarnung und Bußgeld in erheblicher Höhe sein.

 

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Anja Mayr
Telefon:
0821 3102 2493
Fax:
0821 3102 1493
E-Mail:
Ines Schmidbaur
Telefon:
0821 3102 3260
Fax:
E-Mail:
Sandra Stubenazy
Telefon:
0821 3102 2345
Fax:
0821 3102 1345
E-Mail: