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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Kostenübernahme Kindertagespflege

Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt tagsüber betreuen, erhalten entsprechend der benötigten Betreuungszeit ein Tagespflegeentgelt sowie gegebenenfalls auch Beiträge für eine Unfall-, Kranken- und Pflege- sowie Alterssicherung erstattet. Eltern müssen sich an den Kosten der Tagespflege beteiligen und einen von der Betreuungszeit abhängigen Kostenbeitrag leisten.

Ein Kostenbeitrag wird nicht gefordert, wenn die Eltern oder das Kind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten oder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.

 

Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus:
 

  • Einem Grundbetrag (zweifacher Sozialhilferegelsatz),
  • angemessenen Unterkunftskosten und
  • einem oder mehreren Familienzuschlägen (abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Einkünften; Höhe: 70 Prozent des Sozialhilferegelsatzes).

 

Ansprechpersonen (Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes):

Buchstaben A — LhStephanie Wirnshofer
Buchstaben Li — ZHannelore Huber
Hannelore Huber
Telefon:
0821 3102 2619
Fax:
0821 3102 1318
E-Mail:
Stephanie Wirnshofer
Telefon:
0821 3102 2149
Fax:
0821 3102 1149
E-Mail: