Leistungsgewährung unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Unbegleitete minderjährige Ausländer, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind und dem Landkreis Augsburg zugewiesen wurden, erhalten Leistungen der Jugendhilfe. Dabei handelt es sich in der Regel um die Unterbringung, Betreuung und Versorgung in einer Jugendhilfeeinrichtung, einer Pflegefamilie oder einer sonstigen betreuten Wohnform sowie eine Kostenübernahme für Integrationskurse und andere Leistungen.
Neben der rechtlichen und finanziellen Abwicklung dieser Leistungen obliegt der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die Prüfung, ob vorrangige Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie zum Beispiel Ausbildungsförderung oder ein Kostenerstattungsanspruch gegen den überörtlichen Träger bestehen sowie Anmeldung und Durchsetzung entsprechender Erstattungsansprüche.
Ansprechpartner (Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes):
Buchstaben A — D | Irene Schock |
Buchstaben E — P | Andrea Kratzer |
Buchstaben Q — Z | Reinhard Kukulan |