Kommunale Jugendarbeit
+++ Aktualisierung, Dienstag, 27. Oktober 2020 +++
Auswirkungen der Bayerischen Corona-Ampel auf die Jugendarbeit
Angebote der Jugendarbeit (z. B. Gruppen- oder Trainingsstunden, Ferienangebote, Zeltlager, Jugendzentren und Jugendtreffs, mobile Jugendarbeit, Aktivspielplätze und Streetwork) sind auch dann weiterhin erlaubt, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert 35, 50 oder 100 überschreitet.
Der Bayerische Jugendring schreibt dazu am 25. Oktober 2020 auf seiner Homepage:
„Die Maßnahmen der sogenannten Bayerischen Corona-Ampel nach §§ 24-26 der 7. BayIfSMV schränken § 20 der 7. BayIfSMV (nach dieser Norm sind Angebote der Jugendarbeit erlaubt) nicht unmittelbar ein. Es gilt weiterhin nach § 20 7. BayIfSMV, dass Angebote zulässig sind, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist; soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, besteht Maskenpflicht.
Bei Überschreiten des Signalwertes einer 7-Tage-Inzidenz von 35 (§ 24 der 7. BayIfSMV) muss für Angebote der Jugendarbeit zusätzlich Folgendes beachtet werden:
- Grundsätzlich Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen - auch bei Einhaltung des Abstands von 1,5 m - in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z. B. offenen Jugendtreffs
- Beschränkung der Personenzahl, welche bei Verpflegung an einem Tisch sitzen oder in einer Wohneinheit (Zelt, Zimmer) übernachten dürfen auf zehn Personen
- Sperrstunde für die Gastronomie und die Abgabe von Alkohol von 23 Uhr bis 6 Uhr
- Für mobile Jugendarbeit und Streetwork: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum (z. B. private Treffen von Jugendlichen auf Plätzen) ist auf zehn Personen beschränkt
Bei Überschreiten des Schwellenwertes einer 7-Tage-Inzidenz von 50 (§ 25 der 7. BayIfSMV) muss für Angebote der Jugendarbeit zusätzlich folgendes beachtet werden:
- Grundsätzlich Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen - auch bei Einhaltung des Abstands von 1,5 m - in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z. B. offenen Jugendtreffs
- Beschränkung der Personenzahl, welche bei Verpflegung an einem Tisch sitzen oder in einer Wohneinheit (Zelt, Zimmer) übernachten dürfen auf fünf Personen
- Sperrstunde für die Gastronomie und die Abgabe von Alkohol von 22 Uhr bis 6 Uhr
- Für mobile Jugendarbeit und Streetwork: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum (z. B. private Treffen von Jugendlichen auf Plätzen) ist auf fünf Personen beschränkt
Bei Überschreiten des Schwellenwertes einer 7-Tage-Inzidenz von 100 (§ 26 der 7. BayIfSMV) muss für Angebote der Jugendarbeit zusätzlich folgendes beachtet werden:
- Grundsätzlich Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen - auch bei Einhaltung des Abstands von 1,5m - in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z. B. offenen Jugendtreffs
- Beschränkung der Personenzahl, welche bei Verpflegung an einem Tisch sitzen oder in einer Wohneinheit (Zelt, Zimmer) übernachten dürfen auf fünf Personen
- Sperrstunde für die Gastronomie und die Abgabe von Alkohol von 21 Uhr bis 6 Uhr
- Für mobile Jugendarbeit und Streetwork: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum (z.B. private Treffen von Jugendlichen auf Plätzen) ist auf fünf Personen beschränkt
- Beschränkung der Personenzahl von Gremiensitzungen (§ 5 Abs. 2 der 7. BayIfSMV wie Mitgliederversammlungen der Verbände und Vollversammlungen der Jugendringe auf 50 Personen“
(Quelle: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html)
Auch eine 3., aktualisierte Version der Empfehlungen für die Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts steht auf der Homepage des BJR unter https://shop.bjr.de/empfehlungen/236/jugendarbeit-in-zeiten-von-corona-verantwortungsvoll-gestalten zum Download.
+++ Aktualisierung, Mittwoch, 15. Juli 2020 +++
Aufgrund der aktuellen Regelungen wurden die Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings und die Mustervorlage für Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte für Angebote der Jugendarbeit im Ferienprogramm aktualisiert. Sie finden die aktualisierten Fassungen in der rechten Spalte unter „Ferienangebote in Zeiten von Corona gestalten“ zum Download. Änderungen und Abschnitte, in denen Löschungen vorgenommen wurden, sind in der Mustervorlage für Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte für Angebote der Jugendarbeit im Ferienprogramm gelb markiert.
+++ Aktualisierung, Montag, 29. Juni 2020 +++
Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 23. Juni 2020 ein Förderprogramm eingerichtet, mit dem kurzfristig zusätzliche Ferienangebote für Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Sommerferien 2020 geschaffen werden können. Der Bayerische Jugendring verantwortet und koordiniert das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgelegte Sonderprogramm zur Förderung von Ferienangeboten. Den Link zur Website mit allen Informationen u. a. zur Antragsberechtigung und förderfähigen Angeboten sowie der Möglichkeit zur Interessensbekundung / Antragstellung finden Sie bei den Links in der rechten Spalte.
Ferienangebote in Zeiten von Corona gestalten
Seit den Pfingstferien sind Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Dazu zählen auch Ferienprogrammangebote. Um den Veranstaltern die Planung und Umsetzung zu erleichtern, hat die Kommunale Jugendarbeit Folgendes erarbeitet:
- Mustervorlage für Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte für Angebote der Jugendarbeit im Ferienprogramm
- Ferien-Workshops unserer alkoholfreien APE:BAR
Die Dateien sowie die aktuellen allgemeinen Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings K.d.Ö.R. zur Jugendarbeit in Zeiten von Corona (inkl. Empfehlungen für Hygienekonzepte für Einrichtungen der Jugendarbeit) finden Sie in der rechten Spalte unter „Ferienangebote in Zeiten von Corona gestalten“ zum Download. Zudem finden Sie bei den Links detaillierte Informationen zu Videokonferenz-Tools und Messengerdiensten.
Wertvolle Freizeit-Tipps finden Kinder, Jugendliche und Familien auch auf dem Portal der Landkreiskampagne „Für ALLE - für dich. für mich. für uns." Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und erweitert und liefern zahlreiche Anregungen die freie Zeit in den Ferien abwechslungsreich zu gestalten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!
Kostenloser iPad-Verleih der Kommunalen Jugendarbeit für weiterführende Schulen
Im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit bietet die Kommunale Jugendarbeit ab sofort einen kostenlosen iPad-Verleih für weiterführende Schulen an. Pädagogische Fachkräfte der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit an Schulen können die iPads im Medienzentrum für bedürftige Schüler ausleihen, die kein angemessenes Gerät für den Online-Unterricht haben. Aktuell stehen 16 Geräte zur Verfügung. Ansprechpartner ist [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de oder 0821/3102-2325.
Die Kommunale Jugendarbeit ist ein Fachbereich im Fachbereich Jugend und Bildung des Landkreises Augsburg.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des Landkreises will die Kommunale Jugendarbeit gewährleisten, dass im Landkreis Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Bei uns gibt es:
- Beratung für Jugendgruppen, -initiativen und Jugendtreffs
- Beratung zur gemeindlichen Jugendarbeit
- Beratung, Unterstützung und Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit
- Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Augsburg
- Förderung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
- Infos, Material und Adressen rund um das Thema Jugendarbeit
- Informationen rund um den gesetzlichen und präventiven Jugendschutz
JUGENDBETEILIGUNG | MITWIRKUNG | TEILHABE
Junge Menschen sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen, Mitentscheiden und Mitverantworten können.
Deswegen ist einer der Schwerpunkte von Kommunaler Jugendarbeit, die Beteiligung und Mitwirkung von jungen Menschen zu ermöglichen und zu fördern.
Ein wichtiger Schritt dafür war die Erstellung eines sogenannten Teilplans zur Jugendbeteiligung. In diesem Bericht ist festgehalten, wie Jugendbeteiligung im Landkreis Augsburg bestmöglich gestaltet werden kann. Der Teilplan wurde im Oktober 2019 im Jugendhilfeausschuss beschlossen.
1800 Jugendliche haben sich dafür an einer Befragung beteiligt. In Interviews konnten junge Menschen ihre Sichtweisen zum Thema „Jugendbeteiligung“ äußern. Zwei Fachgespräche mit hochkarätigen Referenten lieferten wertvolle Impulse. In vier Sitzungen hat eine Expertenrunde schließlich Ideen und Vorschläge erarbeitet, wie junge Menschen im Landkreis Augsburg zukünftig noch besser beteiligt werden und mitwirken können.
Was wir u.a. tun wollen:
- Wir beraten und unterstützen die Städte, Märkte und Gemeinden bei der Organisation von jugendgerechten Beteiligungsformen.
- Wir qualifizieren und beraten die Jugendbeauftragen und die pädagogischen Fachkräfte in den Städten, Märkten und Gemeinden, damit diese passende Beteiligungsprozesse in ihrer Kommune initiieren, organisieren und begleiten können
- Wir begleiten und unterstützen junge Menschen, die sich in Jugendräten und anderen Beteiligungsgremien engagieren.
- Wir fördern mit eigenen Veranstaltungen und Modellprojekten die Beteiligung und Mitwirkung von jungen Menschen
- Wir informieren junge Menschen über Angebote zur Beteiligung und Mitwirkung in unserer Region
Sie finden den Bericht zum Teilplan Jugendbeteiligung als PDF-Datei in der Rubrik "Downloads".
Seminare für Jugendleiterinnen, Jugendleiter und Jugendräte
Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Augsburg und der Kreisjugendring Augsburg Land sind für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen, Jugendleitern und Jugendräten zuständig.
Wir unterstützen die Jugendorganisationen mit regelmäßigen Angeboten und stehen bei individuellen Anfragen und Seminarwünschen vor Ort zur Verfügung.
Unser Angebot:
- Regelmäßige Grundkurse für Jugendleiter und Jugendleiterinnen
- Seminare zu aktuellen Themen
- Schulungen vor Ort
- Seminare und Beratung für Jugendräte
- Unterstützung der Jugendorganisationen bei der Umsetzung ihrer Seminare
Die aktuellen Angebote finden Sie im Seminarprogramm des Kreisjugendring Augsburg-Land.
Internationale und interkulturelle Jugendarbeit
Die Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen und interkulturellen Maßnahmen ist für Kinder und Jugendliche mit Blick auf ihre weitere Lebensentwicklung, den Erwerb von spezifischen Kompetenzen und die Erweiterung des eigenen Horizonts überaus wertvoll.
Die Kommunale Jugendarbeit im Amt für Jugend und Familie berät und unterstützt Jugendorganisationen bei der Organisation von internationalen und interkulturellen Maßnahmen. Wir informieren und helfen bei folgenden Fragen zur internationalen Jugendarbeit:
- Welche Programme gibt es?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Wie finde ich die richtige Partnergruppe für eine Jugendbegegnung?
Für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe bieten wir an:
- Interkulturelle Trainings
- Mobilitätslotsenausbildung