Bauleitplanung, Bauordnung- rechtlich
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne werden von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung aufgestellt. Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im BauGB geregelt. Die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren umfassend zu beteiligen.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
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Bauleitplanung, Bauordnung
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