Wohngeld

 

Info zur Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.


Wohngeld ist eine wichtige Sozialleistung des Staates zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens. Es wird einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt. In der Regel erhalten Mieter von Wohnraum das Wohngeld in Form des Mietzuschusses und Eigentümer von Wohnraum in Form des Lastenzuschusses.

Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass der Antragsteller Mieter bzw. Eigentümer des Wohnraums ist, diesen selbst bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.

Die Höhe des Wohngeldes ist insbesondere abhängig von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
  • dem anzurechnenden Gesamteinkommen

Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde des Landratsamtes, bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das amtliche Formblatt kann beim Staatsministerium des Innern heruntergeladen werden.

Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Zuständigkeiten:

  • Wohngeldstelle Buchstabe A: Elke Leupold
  • Wohngeldstelle Buchstaben B — C: Elke Möhler
  • Wohngeldstelle Buchstaben D — Go: Jacqueline Schafhauser
  • Wohngeldstelle Buchstaben Gp — I: Peter Baumgartner
  • Wohngeldstelle Buchstaben J — Lm: Andrea Jachdhuber
  • Wohngeldstelle Buchstaben Ln — Pe: Simon Pfeiffer
  • Wohngeldstelle Buchstaben Pf — Schn: Hanna Zech
  • Wohngeldstelle Buchstaben Scho — V: Andreas Rasilier
  • Wohngeldstelle Buchstaben W — Z: Jürgen Gurill

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jürgen
Gurill
Stellvertretender Fachbereichsleiter für den Bereich Wohngeld
(0821) 3102-2727 (0821) 3102-1727 BC423a
Peter
Baumgartner
(0821) 3102-2621 (0821) 3102-1621 BC429
Andrea
Jachdhuber
(0821) 3102-2091 (0821) 3102-1091 BC423a
Elke
Leupold
(0821) 3102-2625 (0821) 3102-1625 BC420
Elke
Möhler
(0821) 3102-2230 (0821) 3102-1230 BC420
Simon
Pfeiffer
(0821) 3102-2602 (0821) 3102-1602 BC430
Andreas
Rasilier
(0821) 3102-2969 (0821) 3102-1969 BC423a
Jacqueline
Schafhauser
(0821) 3102-2093 (0821) 3102-1093 BC423a
Hanna
Zech
(0821) 3102-2414 (0821) 3102-1414 BC430

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