Bauordnung - technisch
Der technische Teil der Bauaufsichtsbehörde bewertet die bautechnischen Belange in bauordnungsrechtlichen Verfahren, insbesondere auch den vorbeugenden Brandschutz, begeht baulicher Anlagen, überprüft fliegende Bauten und wirkt bei Aufgaben andere Fachbehörden des Landratsamtes mit. Darüber hinaus unterstützten die Mitarbeiter der technischen Bauaufsicht den Landkreis und die Kommunen bei Belangen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes, z. B. bei der Erstellung von Brandschutznachweisen und Flucht- und Rettungsplänen.
Ansprechperson
Bauordnung, technisch
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30