des Landkreises Augsburg
Virtuelles Bürgerbüro

 

In diesen Bereichen können Sie das virtuelle Bürgerbüro bereits nutzen (weitere Bereiche folgen):


Häufige Fragen zum virtuellen Bürgerbüro


  • Wie funktioniert das virtuelle Bürgerbüro und welche Vorteile bietet es?

Oben auf dieser Seite finden Sie die Übersicht des angebotenen virtuellen Büros. Neben den Öffnungszeiten wird angezeigt, ob das Büro gerade frei ist beziehungsweise wie viele Personen sich aktuell im Wartebereich aufhalten. Sobald das Büro frei ist, lässt der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin die wartende Kundschaft eintreten und die Videokonferenz kann direkt beginnen. Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden.

Der neue Service lässt nicht nur Gespräche und Beratungen „von Angesicht zu Angesicht“ zu – darüber hinaus kann während der Videokonferenz der Bildschirm geteilt werden, sodass beispielsweise Formulare und Anträge gemeinsam ausgefüllt werden können. Das Angebot erspart eventuell weitere Wege zum Landratsamt und stellt aktuell aus Sicht des Infektionsschutzes eine gute Möglichkeit dar, persönliche Kontakte zu vermeiden.

 

  • Welche technische Ausstattung ist für die Nutzung des virtuellen Bürgerbüros nötig?

An technischer Ausstattung sind lediglich PC, Laptop oder Smartphone inklusive Webcam und Mikrofon beziehungsweise Headset sowie eine funktionierende Internetverbindung nötig. Der Zugang zum virtuellen Bürgerbüro erfolgt über den normalen Internetbrowser am PC oder Laptop, sodass kein zusätzlicher Dienst installiert oder heruntergeladen werden muss. Für einen reibungslosen Ablauf ist es empfehlenswert, die jeweils aktuellste Browserversion zu verwenden. Bei Zugang über ein Smartphone bzw. Tablet muss die App „Webex Meeting„ vorinstalliert werden. Eine Verbindung mit einem WLAN wird empfohlen.

 

  • Welche Kosten entstehen durch die Nutzung des virtuellen Bürgerbüros?

Die Nutzung des virtuellen Bürgerbüros ist kostenfrei.

 

  • Ist das virtuelle Bürgerbüro datenschutzkonform?

Die virtuelle Anwendung erfüllt sämtliche Anforderungen der DSGVO und verwendet als Basis dieselbe Technologie, die etwa auch bei Videokonferenzen in der Bayerischen Staatskanzlei zum Einsatz kommt. Auch wird dem Nutzer keinerlei Werbung eingeblendet oder zugesendet.