Kommunalaufsicht
Die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Augsburg sowie deren Zusammenschlüsse wie etwa Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen unbeschadet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der staatlichen Aufsicht. Diese Rechtsaufsicht übt das Landratsamt Augsburg aus. Hierzu verfügen wir über ein abgestuftes Informations- und Beanstandungsrecht.
Daneben obliegen der Kommunalaufsicht unter anderem folgende Aufgaben:
- Wahlen; Volksbegehren und Volksentscheide
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide; Bürgeranträge
- Ortsrecht der Kommunen und weiterer kommunaler Körperschaften im Landkreis Augsburg
- Widerspruchsverfahren im Kommunalabgabenrecht
Kommunalaufsicht
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30