Kommunalaufsicht
Die Kommunen unterliegen ungeachtet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der Aufsicht des Staates. Diese sogenannte „Rechtsaufsicht” übt für die Städte, Märkte, Gemeinden, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Augsburg das Landratsamt Augsburg aus. Hierzu verfügen wir über ein abgestuftes Informations- und Beanstandungsrecht sowie das Recht zur Ersatzvornahme, wenn andere aufsichtliche Maßnahmen erfolglos bleiben.
Weitere Aufgaben:
- Änderung der Gemeindegrenzen
- Kommunale Zusammenarbeit
- Nutzungsrechte am Gemeindevermögen, Waldgenossenschaften
Ansprechpartner
Kommunalaufsicht
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30