Historische Kennzeichen
Historische Kennzeichen, haben im Kennzeichen nach der Autonummer den Buchstaben „H”.Bei der Zuteilung dieses Kennzeichens müssen die bisher vorhandenen Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.Für diese historischen Fahrzeuge gilt ein pauschaler Steuersatz von 191 Euro (für historische Krafträder: 46 Euro). Zur Einstufung als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 23 StVZO notwendig.
- Kombination H-Kennzeichen mit Saisonzeitraum ist zulässig
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zusätzlich nötig: Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten zur Feststellung der Oldtimereigenschaft)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls das Fahrzeug mit H-Zulassung und Saisonkennzeichnung zugelassen werden soll
- bisherige Kennzeichen
Kosten:
27,40 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren