Versteigerererlaubnis
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis (§ 34 b Gewerbeordnung). Der Antrag auf Versteigerererlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und, dass dieser in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
Der „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 b Gewerbeordnung (GewO) - Versteigerererlaubnis -” kann nachstehend heruntergeladen werden. Die für die Erlaubnis notwendigen Unterlagen sind im Antrag unter Nr. 5 aufgeführt.
Notwendige Unterlagen:
- Kopie Reisepass/Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
- Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht