Tierseuchenbekämpfung
Aktuelle Tierseuchen
Bei der Tierseuchenbekämpfung wirken neben den Amtstierärzten auch die niedergelassenen praktischen Tierärzte und Veterinärassistenten mit. Dazu werden systematische Bekämpfungsprogramme organisiert, koordiniert und überwacht. Beispiele dafür sind die Bekämpfung der BHV1-Infektion (IBR), der Aujeszkyschen Krankheit (AK) und die Tollwut, aber auch viele weitere Seuchen bei Nutztieren, Fischen und Bienen. Daneben existieren auch Seuchennotstandspläne für zahlreiche Tierseuchen die im Falle eines Ausbruchs zu großen wirtschaftlichen Schäden führen können, beispielsweise die Maul- und Klauensuche, die Schweinepest oder die Vogelgrippe. Um Tierseuchen vorzubeugen werden des Weiteren der Transport von Vieh, Viehhandlungen und Viehbetriebe stichprobenartig überprüft. |
Impfverbot gegen die Infektion mit Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg frei von der Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zu sein. Eine vorsorgliche Schutzimpfung gegen das BVD-Virus ist daher nicht mehr notwendig.
BVD ist eine gelistete Tierseuche bei Rindern, die in Deutschland seit 2011 bekämpft wird. Für die Erhaltung des Status „frei von BVD in Bezug auf Rinder“ ist ein Verbot der Impfung für Rinder vorgeschrieben. Der Freistaat Bayern kann den Status „frei von BVD“ daher nur erreichen, wenn in allen Betrieben innerhalb der BVD-freien Zone nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVD geimpft wurden. Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines Impfverbotes ab dem 21. Mai 2021.
Die genauen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung für den Landkreis Augsburg.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP / ASF) finden Sie unter den Links in der rechten Spalte.
Vogelgrippe: WEGFALL DES VERBOTS DER ABHALTUNG VON AUSSTELLUNGEN, MÄRKTEN UND SCHAUEN SOWIE VERANSTALTUNGEN ÄHNLICHER ART FÜR BESTIMMTE GEFLÜGELARTEN
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen für bestimmte Geflügelarten unter strikter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Geflügelpestverordnung wieder abgehalten werden.
Weiterhin geltende Anordnungen:
- Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Einschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
- Fütterungsverbot für Wildvögel
Näheres finden Sie in den Allgemeinverfügungen bei den Downloads auf dieser Seite.
Weiterführende Themen
Links
- Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde bei der Tierseuchenbekämpfung
- Auslegungshinweise zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern
- Fachinformationen zur Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden
- Fragen und Antworten zur Tierkennzeichnung und Registrierung
- Schmallenberg-Virus
- Afrikanische Schweinepest
- Weitere Informationen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Downloads
- Allgemeinverfügung Verbringen von Heimtieren
- Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit BVD
- Anleitung Bewegungsmeldung Schaf und Ziege
- Anleitung Bewegungsmeldung Schwein
- Aquakulturbetrieb, Fischseuchenverordnung
- Aquakulturbetrieb, Fischseuchenverordnung - Antrag
- BHV1-Neuerungen
- Bienenzeugnis; Verbringen von Bienen
- Fischseuchenverordnung
- Neospora Caninum (Hundeparasit)
- Richtige Kennzeichnung von Equiden
- Tierseuchenbekämpfung