Tierseuchenbekämpfung
Aktuelle Tierseuchen

Bei der Tierseuchenbekämpfung wirken neben den Amtstierärzten auch die niedergelassenen praktischen Tierärzte und Veterinärassistenten mit. Dazu werden systematische Bekämpfungsprogramme organisiert, koordiniert und überwacht. Beispiele dafür sind die Bekämpfung der BHV1-Infektion (IBR), der Aujeszkyschen Krankheit (AK) und die Tollwut, aber auch viele weitere Seuchen bei Nutztieren, Fischen und Bienen. Daneben existieren auch Seuchennotstandspläne für zahlreiche Tierseuchen die im Falle eines Ausbruchs zu großen wirtschaftlichen Schäden führen können, beispielsweise die Maul- und Klauensuche, die Schweinepest oder die Vogelgrippe. Um Tierseuchen vorzubeugen werden des Weiteren der Transport von Vieh, Viehhandlungen und Viehbetriebe stichprobenartig überprüft.


Impfverbot gegen die Infektion mit Bovine Virus Diarrhoe (BVD)

Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg frei von der Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zu sein. Eine vorsorgliche Schutzimpfung gegen das BVD-Virus ist daher nicht mehr notwendig.

BVD ist eine gelistete Tierseuche bei Rindern, die in Deutschland seit 2011 bekämpft wird. Für die Erhaltung des Status „frei von BVD in Bezug auf Rinder“ ist ein Verbot der Impfung für Rinder vorgeschrieben.  Der Freistaat Bayern kann den Status „frei von BVD“ daher nur erreichen, wenn in allen Betrieben innerhalb der BVD-freien Zone nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVD geimpft wurden. Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines Impfverbotes ab dem 21. Mai 2021.

Die genauen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung für den Landkreis Augsburg.


Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP / ASF) finden Sie unter den Links in der rechten Spalte.


Vogelgrippe: Weitere Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Einschleppung des Vogelgrippevirus in Nutz- und Hausgeflügelbestände

Neben der Einschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe werden zur Minimierung des Risikos einer Einschleppung des Vogelgrippevirus in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitere Maßnahmen angeordnet:

  • Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
  • Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art
  • Fütterungsverbot für Wildvögel

Näheres finden Sie in den Allgemeinverfügungen bei den Downloads auf dieser Seite.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dr. Peter
Schweiger
(0821) 3102-2217 (0821) 3102-1217 HA07A

Tierseuchenbekämpfung