Herstellung tierischer Lebensmittel
Um hygienisch einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel sicherstellen zu können, ist die Einhaltung hygienischer Grundvoraussetzungen unerlässlich. Dies gilt sowohl für die Räumlichkeiten in denen Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden, als auch für die Herstellung der Lebensmittel und die am Herstellungsprozess beteiligten Mitarbeiter in den Lebensmittelbetrieben. Die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften obliegt der Lebensmittelüberwachung.
Informationen über Tätigkeiten und Kontrollen in der Fleischhygiene, sowie Betriebskontrollen im Lebensmittelbereich erhalten sie auch über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe Links).
Es besteht die
EU-Zulassungspflicht für Betriebe, die mit Lebensmittel tierischen Ursprungs umgehen (Fleisch-, Geflügel-, Milchbetriebe).
Auch kleinste Schlachtbetriebe benötigen eine Zulassung.
Informationen zur Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben, erhalten Sie bei:
- der Regierung von Schwaben mit Antragsformularen
- dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz mit Handbuch Zulassung
Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind
Direktvermarkter von Geflügel-, Kaninchen- und Wildfleisch sowie Eier und Fischereierzeugnisse, wenn es sich um die Abgabe von kleinen Mengen, das im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet worden ist, an den Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher, handelt (gemäß § 3 Tierische Lebensmittelhygieneverordnung).
Hygienerechtliche Anforderungen sind in der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung dargelegt (siehe auch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Broschüre „Direktvermarktung“ des Bayerischen Staatsmininsteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).
Informationen zur Lebensmittelkette finden Sie ebenfalls unter angegebenem Link.
Anforderungen an die Abgabe von Fleisch von Gehegewild
- Informationsblatt Vermarktung von Farmwild
- Merkblatt Abgrenzung freilebendes Wild – Gehegewild
Anforderungen an die Abgabe von Wildfleisch durch den Jäger
- Informationsblatt Jäger
Branchenspezifische Informationen zu den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene für Lebensmittelverarbeiter, Lebensmittelhandel, Gaststätten und Imbisse, Mobile Imbisse und Verkaufsstände finden sich auf der Webseite onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de Erarbeitet von der IHK gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Der Online-Service enthält Musterdokumente wie z. B. Checklisten, Personalschulungsinhalte, Eigenkontrollen, sowie die grundlegenden Gesetze und Leitlinien.
Links
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Regierung von Schwaben (EU-Zulassung für Lebensmittelbetriebe)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Online-Hilfe für Lebensmittelhygiene
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Informationen zur Lebensmittelkette