Waffen & Sprengstoffrecht
Der Umgang mit Waffen jeglicher Art, d. h. Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke etc., ist im Waffengesetz geregelt. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in diesem Zusammenhang dafür zuständig, dass Gefahren von der Bevölkerung abgewendet werden und die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.
Schützen, Waffensammler oder Jäger zum Beispiel benötigen für den befugten Umgang mit Waffen eine behördliche Erlaubnis. Diese kann beim Landratsamt beantragt werden.