Ausbildungsinhalte (Pflegefachmann bzw. -frau)

 

WAS LERNT EINE PFLEGEFACHFRAU ODER EIN PFLEGEFACHMANN IN DER BERUFSSCHULE?

 

In der Berufsschule wird man in drei Jahren zu einem Allroundtalent in der Pflege ausgebildet. Man lernt den Unterschied zwischen der stationären und der ambulanten Pflege sowie der Akut- und Langzeitpflege kennen – also einmal Menschen, die nach einem Unfall für den Zeitraum ihrer Genesung Unterstützung benötigen und dann Menschen, die für den Rest ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind. Außerdem erfährt man, was man im Umgang mit unterschiedlichen Menschengruppen zu beachten hat, da man später mit Kindern, verletzten und kranken Menschen, Menschen mit einer psychischen Erkrankung und Handicap sowie mit alten Menschen arbeitet.

 

1. Ausbildungsjahr:

 

Berufskunde: Das Fach Berufskunde dient zur Orientierung über das Berufsbild. Man erhält ein erstes Verständnis von der professionellen Pflege in Bezug auf die Bedeutung von Gesundheit und Krankheit. Man erkennt den Unterschied zwischen der Pflege von Neugeborenen und Kindern, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder Demenzerkrankungen und alten Menschen.

 

Pflege und Pflegewissenschaft: Im Unterrichtsfach Pflege und Pflegewissenschaft lernt man die grundlegendenden Skills in punkto Pflege von verschiedenen Menschengruppen. Beispielsweise wird einem beigebracht, was man bei der Pflege von Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund zu beachten hat – wenn man zum Beispiel einen Patienten betreut, der aus persönlichen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht isst. Zudem wird man mit dem Prozess der Pflege vertraut gemacht, welcher einheitlich geregelt ist. Man sammelt Informationen über die Person, die man pflegen wird, stellt eine Diagnose, legt die Pflegeziele fest, wählt geeignete Maßnahmen der Pflege aus, führt diese durch und wertet die Ergebnisse und Fortschritte aus.

 

Deutsch und Kommunikation: In der Berufsschule hat man außerdem Deutschunterricht. Man erfährt, was man bei der Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zu beachten hat, da man später auch in der Beratung zuständig sein wird. Darüber hinaus übt man sich im Anfertigen von Protokollen und Berichten – wenn es beispielsweise darum geht, den Gesundheitszustand einer Person über Wochen hinweg zu beobachten und zu protokollieren.

 

2. Ausbildungsjahr:

 

Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen: In dieser Lehrveranstaltung werden einem Grundlagen der Naturwissenschaften und der Medizin vermittelt. Besonders Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die später in der Palliativpflege tätig sind – also mit Menschen arbeiten, die unheilbare Krankheiten haben – sind für die Verabreichung von Medikationen zuständig, weshalb ein medizinisches Grundwissen benötigt wird. In der Berufsschule eignet man sich deshalb das Know-how über verschiedene Arzneimittel und Medizinprodukte und deren Wirkung im menschlichen Körper an.

 

Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung: In dieser Lehrveranstaltung dreht sich alles um die Gesundheit. Man lernt Maßnahmen kennen, die die Gesundheit und das psychische Wohlbefinden fördern und Krankheiten verhüten. Schwerpunkte sind die Bereiche der Ernährung und Bewegung, Unfallvorbeugung, Sicherheitserziehung und Suchtprävention. Ziel der Gesundheitserziehung ist es zum Beispiel, Einstellungen und Verhaltensweisen auf lange Sicht zu verändern und ein Gesundheitsbewusstsein beim Patienten herzustellen. Bedeutet zum Beispiel: Ein Mensch mit einer Essstörung wird dahingehend erzogen, dass er versteht, wie wichtig eine gesunde, bedürfnisorientierte Nahrungszufuhr ist.

 

Lebensgestaltung: Da man später für die Lebensgestaltung von pflegebedürftigen Personen zuständig ist, lernt man in diesem Fach verschiedene Maßnahmen kennen, die zum Beispiel dazu dienen, Fähigkeiten zu erhalten und Lebensmut zu schenken. Beispielsweise erkennt man, was man bei der Begleitung von Personen in Krisensituationen zu beachten hat und überlegt sich sinnvolle Aktivitäten.

 

3. Ausbildungsjahr:

 

Sozial- und geisteswissenschaftliche Grundlagen: Auch Grundlagen der Sozialwissenschaften und der Geisteswissenschaften stehen auf dem Stundenplan. Man lernt die Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Erziehungswissenschaften kennen, damit man später zum Beispiel den Ursachen von psychischen Erkrankungen auf den Grund gehen und geeignete Pflegemaßnahmen bestimmen kann.

 

Sozialkunde: Im Fach Sozialkunde lernt man das Verhalten von Menschen in der Gesellschaft wissenschaftlich kennen. Es wird einem die Bedeutung von sozialen Gruppen nahegebracht – etwa die Bedeutung von Familien und Schulklassen für Kinder – und man versteht, warum Gruppen für die soziale Entwicklung von Menschen wichtig sind. Außerdem wird man mit politischen Grundlagen vertraut gemacht. Man erfährt die Grundlagen unserer Demokratie und unserer Verfassung sowie die Funktion der Wirtschaft.

 

Qualitätssicherung: Im Bereich der Qualitätssicherung bekommt man beigebracht, wie man die Qualität der Pflege überprüft, beibehält oder verbessert. Man erkennt, wie wichtig Organisation in der Pflege ist – bedeutet konkret: Auszubildende lernen, was bei Vorbesprechungen und Nachbesprechungen zu beachten ist und wie eine Visite durchgeführt wird.

 

WAS LERNT EINE PFLEGEFACHFRAU ODER EIN PFLEGEFACHMANN IN DER PRAXIS?

 

1. Ausbildungsjahr:

 

Im ersten Jahr der generalistischen Pflegeausbildung wird man mit den Grundlagen der Pflege vertraut gemacht und erkennt die Wichtigkeit von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen innerhalb des Pflegeteams. In der Regel lernt man zuerst die stationäre Langzeitpflege kennen – man pflegt also Menschen, die in einem Pflegeheim oder über einen längeren Zeitraum in einem Krankenhaus untergebracht werden. Es wird einem beigebracht, wie man Pflegeprozesse von Menschen in allen Altersstufen plant, organisiert und durchführt. Darüber hinaus eignet man sich an, wie man in Krisensituationen einen kühlen Kopf bewahrt und zielgerichtet handelt. Bedeutet: Man lernt Sofortmaßnahmen zur Lebenserhaltung kennen und koordiniert die Situation, bis ein Arzt eintrifft.

 

2. Ausbildungsjahr:

 

Das zweite Ausbildungsjahr absolviert man in der ambulanten Pflege – also in einer Arztpraxis oder in einer Krankenhausambulanz. Man führt ärztliche Anordnungen unter Aufsicht und Anleitung eigenständig durch und beachtet dabei Hygienevorschriften und die Grundregeln der Infektionsprävention – damit sich Bakterien und Erreger nicht verbreiten können. Darüber hinaus lernt man die psychiatrische und pädiatrische Versorgung kennen. Konkret: Man vertieft seine Kenntnisse im Umgang mit Kindern und Menschen mit einer psychischen Erkrankung.

 

3. Ausbildungsjahr:

 

Man kann den Pflegebedarf eines Menschen im dritten Ausbildungsjahr der generalistischen Pflegeausbildung schon gut einschätzen, erstellt selbstständig Pflegeprozessplanungen und übernimmt die Verantwortung für die Organisation und Gestaltung der Prozesse. Eigenständig dokumentiert man den Verlauf der Pflege und stellt den Fortschritt des Patienten fest. Außerdem übt man sich im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung, indem man ihnen dabei hilft, sich an ihre neuen Lebensumstände zu gewöhnen und sie an eine selbstständige Lebensweise heranzuführen.

 

Einsatzorte während der praktischen Ausbildung:

  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)