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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Viele Nachteilsausgleiche und Rechte für Menschen mit Behinderung sind an den Nachweis durch einen Schwerbehindertenausweis geknüpft. Dieser kann beim


Zentrum Bayern für Familie und Soziales
Morellstraße 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821 570901
E-Mail: [email protected]

beantragt werden. Das Zentrum Bayern für Familie und Soziales ist zuständig für:

  • Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
  • Beratung zu Nachteilsausgleichen
  • Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr
  • Blindengeld

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung. Dieser Nachweis wird für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und besonderen Rechten benötigt. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt.

Liegt der Grad der Behinderung darunter, wird kein Ausweis ausgestellt. In jedem Fall wird ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erlassen. Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung muss drei Monate vorher beantragt werden.

Anträge können online gestellt oder heruntergeladen werden beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales — Schwerbehindertenverfahren.