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Inklusive Schulen

Seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention ist der Begriff Inklusion in der öffentlichen Diskussion. Insbesondere die Schulen stehen im Fokus. Auch in Bayern wurden von Seiten des Gesetzgebers inzwischen die (schul-)rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Leider gibt es bisher jedoch noch große Schwierigkeiten für Eltern und Kinder bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Viele Schulen sind noch nicht barrierefrei; aber auch die finanzielle und personelle Ausstattung der Schulen macht das gemeinsame Lernen nur mit viel gutem Willen von allen Seiten möglich. Eltern sollten sich sehr frühzeitig informieren und beraten lassen.



Seit Januar 2015 können Sie sich dazu an die unabhängige Beratungsstelle Inklusion des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Augsburg wenden.


Beratungsstelle Inklusion
Im Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Zimmernummer 391 (3. Stock)
Tel. 0821 3102 2790
E-Mail: beratung-inklusion@remove-this.lra-a.bayern.de


Sprechzeiten:

Montag:  16.30 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Mittwoch: 14 Uhr bis 15 Uhr
Freitag:  11 Uhr bis 12 Uhr


Weitere Beratungsmöglichkeiten des Kindes bestehen bei:

  • der bisher besuchten Kindertageseinrichtung und den Frühförderstellen
  • dem Bezirk Schwaben (Kostenträger)
  • der infrage kommenden Regelschule
  • der Förderschule — dort ist oft auch eine entsprechende Beratungstelle integriert
  • dem Verein elwela. gemeinsam leben — gemeinsam lernen (Schulbesuch durch persönliche Assistenz)