Fußball-Europameisterschaft: Rechtzeitige Meldung von Wachpersonen im Bewacher-Register notwendig

Im Zuge der in diesem Jahr in Deutschland stattfindenden Fußball-Europameisterschaft möchte der Landkreis Augsburg Personen, die sich in diesem Kontext für eine Tätigkeit als Sicherheitskraft interessieren, auf Folgendes hinweisen: Wer seinen Wohnsitz im Landkreis Augsburg hat und an sowie in den Fußballstadien oder im Zuge entsprechender Großveranstaltungen erstmalig als Sicherheitskraft nach § 34a GewO arbeiten möchte, sollte mindestens sechs Wochen vorher um eine Meldung im Bewacher-Register durch ein Sicherheitsunternehmen bemühen. Nur so kann aufgrund des erwarteten hohen Meldeaufkommens gewährleistet werden, dass alle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig bis zum Beginn der Europameisterschaft auf ihre nach § 34a GewO erforderliche Zuverlässigkeit überprüft und für die Tätigkeit als Sicherheitskraft freigegeben werden können. Bei Rückfragen und für weitergehende Informationen, insbesondere zu den notwendigen Qualifikationen steht der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung per E-Mail an ordnungsamt@remove-this.LRA-a.bayern.de gerne zur Verfügung.