Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für Biberbacher Ortsteil Feigenhofen an

Maßnahme gilt dem vorsorglichen Gesundheitsschutz

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund des Verdachtes einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für den Biberbacher Ortsteil Feigenhofen aus. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Als Ursache des Störfalls wurden die Auswirkungen einer Baumaßnahme im Landkreis Dillingen ermittelt, die für eine starke Trübung des Trinkwassers gesorgt haben und an deren Beseitigung bereits gearbeitet wird. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.

 

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden

Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsteils Feigenhofen empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Waschen von Haaren und Gesicht sowie für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.