Junge Menschen erhalten künftig Unterstützung im Leistungs-Dschungel der Eingliederungshilfe

Der Landkreis Augsburg hat ab sofort eine Verfahrenslotsin

Seit dem 1. Januar 2024 ist mit dem Paragraphen 10b im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein wichtiger Wegbereiter hin zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten: Laut der neuen Regelung haben junge Menschen mit einem potenziellen Anspruch auf Eingliederungshilfe sowie deren Angehörige nun das Recht auf Beratung durch sogenannte Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen. Diese sollen für die Leistungsberechtigten eine unabhängige Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sein sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Hierdurch soll eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden, um eine Kategorisierung in Kinder und Jugendliche mit bzw. ohne Behinderung zu vermeiden.

 

Die erste Verfahrenslotsin für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Augsburg ist Margarete Knöferl. Sie ist ausgebildete Jugend- und Heimerzieherin, Diplom-Sozialarbeiterin (FH) sowie Systemische Familientherapeutin (DGSF) und seit 2004 im Amt für Jugend und Familie für den Landkreis tätig: „Meine Aufgabe als Verfahrenslotsin besteht darin, junge Menschen – also Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis einschließlich 27 Jahre – kostenfrei durch das komplexe System der Eingliederungshilfen zu führen. Hierfür biete ich eine unabhängige Orientierung und Begleitung durch das gesamte Verwaltungsverfahren an – beginnend mit dem Antrag bis hin zum Ende der Leistungsgewährung.“ Ab März können Interessierte jeden Mittwochnachmittag zwischen 13 und 17 Uhr in die offene Sprechstunde von Margarete Knöferl kommen. Sprechstunden an anderen Tagen, Hausbesuche oder Videoberatungen sind ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0821 3102 2310 möglich.