Coronavirus

Das Impfzentrum Bobingen schließt zum Ende des Jahres

+++ UPDATE, Mittwoch, 14. Dezember 2022 +++

Das Impfzentrum Bobingen schließt zum Ende des Jahres

Letzte Impftermine sind am Freitag, 30. Dezember, möglich

Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage werden die Bayerischen Impfzentren zum Ende des Jahres 2022 geschlossen. Künftig sollen Corona-Schutzimpfungen vorrangig in Arztpraxen sowie Apotheken durchgeführt werden. Von den Schließungen ist auch das Impfzentrum des Landkreises Augsburg in Bobingen betroffen, das letztmalig am Freitag, 30. Dezember 2022, von 8.30 bis 15.30 Uhr geöffnet sein wird. „Fast genau zwei Jahre nachdem die ersten Corona-Schutzimpfungen bei uns im Landkreis durchgeführt wurden und wir zwischenzeitlich aufgrund des enormen Bedarfs sogar zwei Impfzentren hatten, können wir mit der Schließung der Impfzentren nun hoffentlich auch die Pandemie weitestgehend hinter uns lassen“, hofft Landrat Martin Sailer. „Wer sich noch in Bobingen impfen lassen möchte, kann dies aber selbstverständlich und auch ohne vorherige Terminvereinbarung noch bis Ende Dezember tun.“ Eine Anfahrtsbeschreibung und alle notwendigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Interessierte online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung.

 

Öffnungszeiten des Impfzentrum Bobingen:

Montag bis Freitag, 8.30 bis 15.30 Uhr

(An Feiertagen ist das Impfzentrum geschlossen!)

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 5. Oktober 2022 +++

Testzentrum Hirblingen: Technisches Problem ermöglichte Terminbuchungen am Feiertag

Fehlbuchungen wurden größtenteils bereits nachgeholt

Aufgrund eines technischen Fehlers ist es am vergangenen Montag (Tag der deutschen Einheit) am Corona-Testzentrum des Landkreises in Hirblingen vereinzelt zu Irritationen gekommen. Denn obwohl das Zentrum bereits seit einigen Monaten ausschließlich montags bis freitags und nicht an Feiertagen geöffnet ist, was das Landratsamt in der Vergangenheit auch in vielfacher Weise kommuniziert hat, konnten über das Online-System Termine für den 3. Oktober gebucht werden. Wie das Dienstleistungsunternehmen, welches das Testzentrum im Auftrag des Landratsamts betreibt, nun mitteilte, wurde der Großteil der fehlgebuchten Termine bereits am Dienstag nachgeholt. Für die bei einigen Bürgerinnen und Bürgern entstandenen Unannehmlichkeiten bittet das Landratsamt im Namen des Betreiberunternehmens um Verzeihung.

 

+++ UPDATE, Freitag, 12. August 2022 +++

Kommunales Testzentrum Hirblingen bleibt am 22. August geschlossen

Aufgrund einer technisch notwendigen Unterbrechung der Stromversorgung bleibt das kommunale Testzentrum des Landkreises Augsburg in Gersthofen/Hirblingen am Montag, 22. August 2022, geschlossen. Eine Auflistung der weiteren Teststellen im Landkreis ist online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden.

 

+++ UPDATE, Montag, 1. August 2022 +++

Testzentrum Hirblingen schränkt Angebot ein

Ab 8. August keine Corona-Tests für Selbstzahler oder mit Eigenbeteiligung mehr möglich

Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werden unter anderem aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ab Montag, 8. August 2022, im kommunalen Testzentrum des Landkreises in Gersthofen/Hirblingen keine Corona-Tests für Selbstzahler oder mit Eigenbeteiligung mehr angeboten. Kostenfreie Tests für Berechtigte nach der Testverordnung sind nach wie vor möglich. Eine Auflistung der weiteren Teststellen im Landkreis ist online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 9. Juni 2022 +++

Änderung der Öffnungszeiten des Testzentrums Hirblingen

Testzeiten ab 20. Juni 2022 nur noch Montag bis Freitag

Das Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen wird ab Montag, 20. Juni 2022, lediglich montags bis freitags von jeweils 9 bis 16.45 Uhr geöffnet sein. An Wochenenden und Feiertagen bleibt das Testzentrum geschlossen. Die kommenden Wochenenden (11. und 12. Juni 2022 sowie 18. und 19. Juni 2022) werden deswegen die vorerst letzten Wochenenden sein, an denen Corona-Tests im Testzentrum Hirblingen möglich sind. Am Donnerstag, 16. Juni 2022, bleibt das Testzentrum aufgrund des Feiertags (Fronleichnam) geschlossen. Sobald der Bedarf steigt, werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst. 

 

Unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen sind alle weiteren Informationen zu den Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg zu finden.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 31. Mai 2022 +++

Das Testzentrum in Hirblingen bietet auch am Pfingstwochenende Corona-Tests an

Geänderte Öffnungszeiten über die anstehenden Feiertage

Das Corona-Testzentrum in Hirblingen wird am anstehenden Pfingstwochenende (Samstag, 4. Juni, und Sonntag, 5. Juni) zu den regulären Öffnungszeiten von 9 bis 13.45 Uhr geöffnet sein. Am Pfingstmontag, 6. Juni, bleibt es hingegen geschlossen. Auch am Donnerstag, 16. Juni (Fronleichnam), findet aufgrund des Feiertags kein Testbetrieb statt.

Alle Informationen zu den Testmöglichkeiten im Landkreis sind auf www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden. Es ist zu beachten, dass die Öffnungszeiten der jeweiligen Teststellen an Feiertagen abweichen können. Um sicherzustellen, ob eine Teststelle an einem Feiertag geöffnet hat, wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Teststelle empfohlen.

 

+++ UPDATE, Montag, 23. Mai 2022 +++

Corona-Impfzentrum in Bobingen an Christi Himmelfahrt geschlossen

Kein Impfbetrieb an Feiertagen und Wochenenden

Das Landratsamt Augsburg erinnert daran, dass das Impfzentrum in Bobingen diesen Donnerstag, 26. Mai, wegen des bundesweiten Feiertags Christi Himmelfahrt geschlossen bleibt. An Feiertagen und an den Wochenenden findet im Impfzentrum wegen der derzeit allgemein geringen Nachfrage generell kein Impfbetrieb statt. Unter der Woche ist das Impfzentrum unverändert von montags bis freitags je von 8.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Sollte die Nachfrage nach der Corona-Impfung wieder ansteigen, werden die Öffnungszeiten bedarfsgerecht angepasst.

Alle Informationen zu den verschiedenen Impfmöglichkeiten im Landkreis sind auf www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zu finden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 14. April 2022 +++

Landratsamt stellt wöchentliche Impfstatistik ein

Zahl der Corona-Impfungen seit Wochen auf niedrigem Niveau

Das Landratsamt Augsburg stellt künftig die wöchentliche Bereitstellung einer grafischen Darstellung der Corona-Impfzahlen in den Impfzentren und Arztpraxen ein. Das Schaubild war immer mittwochs auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert worden. Grund für die Einstellung des Informationsangebots ist die seit Wochen gleichbleibend geringe Nachfrage nach Erst-, Zweit- und Drittimpfungen gegen das Coronavirus.

 

Wie bereits berichtet stellt das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung nach dem morgigen Freitag gemäß der Vorgabe des Bayerischen Gesundheitsministeriums den Betrieb ein. Das Impfzentrum in der Pestalozzistraße 2 in Bobingen bleibt weiterhin montags bis freitags je von 8.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass das Bobinger Impfzentrum am Ostermontag, 18. April, geschlossen ist. Sämtliche Informationen rund um die Impfmöglichkeiten im Landkreis Augsburg sind im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zu finden.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 13. April 2022 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 18: Warum gilt im Landratsamt keine Maskenpflicht mehr?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der achtzehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, warum im Landratsamt keine Maskenpflicht mehr gilt. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, seit 2. April gelten in Bayern nur noch die Basisschutzmaßnahmen gegen Corona. Auch bei uns im Landratsamt haben Sie die verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben. Warum haben Sie sich dazu entschlossen?

Landrat Martin Sailer: „Aus meiner Sicht war es nicht mehr gerechtfertigt, diese Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Im öffentlich Leben ist sehr vieles wieder uneingeschränkt möglich: Wir dürfen ins Fußballstadion, zu Konzerten oder auf Frühlingsfeste. Dort kommen wir auf engstem Raum zusammen – warum sollten wir uns dann in den Behörden noch mit Masken schützen, wo wir uns hier meist sehr kurz und mit Abständen begegnen? Vor diesem Hintergrund waren die bisherigen Maßnahmen nicht mehr angebracht und deswegen haben wir sie aufgehoben. Außerdem sollten wir meiner Meinung nach wieder stärker auf Eigenverantwortung setzen, dass alle Bürgerinnen und Bürger selbstständig agieren und Rücksicht auf andere nehmen sollen, aber wir eben nicht mehr vorschreiben, wo und wann eine Maske getragen werden muss.“

 

Wie fiel denn die interne Resonanz auf diese Entscheidung aus?

Sailer: „Die war natürlich differenziert. Es gibt Kolleginnen und Kollegen im Haus, die sich sehr gefreut haben, dass man sich endlich wieder ohne Maske begegnen kann. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den zurückliegenden zwei Jahren bei uns angefangen haben, hat man nun zum ersten Mal ohne Maske kennenlernen können. Aber es gibt natürlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorsichtig sind und sich weiterhin bestmöglich schützen möchten. Auch dafür habe ich vollstes Verständnis und deswegen gilt bei uns die Devise: Wer freiwillig eine Maske tragen möchte, darf die Maske selbstverständlich weiterhin tragen. Und damit haben wir für mein Empfinden eine ausgewogene Lösung für alle Interessen gefunden.“

 

Mehr Eigenverantwortlichkeit sollte es ab 1. Mai ja auch in Bezug auf Isolation und Quarantäne geben, bis die Entscheidung einen Tag nach ihrer Verkündung durch den Bundesgesundheitsminister wieder zurückgenommen wurde. Was sagen Sie dazu?

Sailer: „Ich hatte mich ja schon im Vorfeld dafür ausgesprochen, dass die Regelungen für Isolation und Quarantäne fallen sollten. Insofern wäre der ursprüngliche Schritt, den der Bundesgesundheitsminister gemacht hat, aus meiner Sicht der richtige gewesen. Dass er davon dann in einer Talkshow wieder Abstand genommen hat, das ist schon ein einzigartiger Vorgang in der Bundesrepublik. Die ursprüngliche Entscheidung war schließlich mit den Bundesländern abgestimmt und sie war Grundlage für einen Kabinettsbeschluss in Bayern. Das dann in einer Talkshow wieder zurückzunehmen, halte ich vorsichtig formuliert für bemerkenswert. Ich denke, dass eine rechtliche Fragestellung hier den Ausschlag gegeben hat. Denn wie soll man den Menschen erklären, dass diejenigen, die berufsbedingt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, sich in staatlich verordnete Isolation und Quarantäne begeben müssen, während alle anderen Bürgerinnen und Bürger das freiwillig tun oder lassen können? Meiner Auffassung nach war diese Frage der Grund für die plötzliche Änderung der ursprünglichen Entscheidung.“

 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte ja eigentlich nur der erste Schritt zur allgemeinen Impfpflicht sein. Diese scheint jetzt vom Tisch. Stellt das aus Ihrer Sicht ein Problem dar?

Sailer: „Für mich stellt sich die Frage, wie wir eigentlich in den Herbst und in den Winter gehen wollen. Über das Thema Impfpflicht wird in diesem Land zwar viel gesprochen, aber eine Entscheidung gibt es bisher nicht. Und so fehlt mir die Perspektive, wie wir auf das Jahresende hin mit wieder ansteigenden Infektionszahlen umgehen werden. Dann erleben wir wieder einen Jojo-Effekt wie in den Jahren 2020 und 2021. Auch die Menschen brauchen eine längerfristige Perspektive, vor allem diejenigen, die sich in den letzten Wochen und Monaten haben impfen lassen und die Stand heute zum Herbst hin wieder mit dem Einschränken vor Freiheitsrechten zu rechnen haben. Ich glaube, wir müssen die Grundsatzdiskussion in diesem Land endlich führen, wie wir mit denen umgehen, die sich eben nicht haben impfen lassen. Wenn diese Personen das Risiko für sich eingehen möchten, dann ist das nun mal so. Aber dann darf man meiner Meinung nach die Freiheitsrechte derer nicht erneut einschränken, die durch die Impfung ihren Beitrag dazu geleistet haben, sich selbst und andere zu schützen.“

 

Momentan sind die Infektionszahlen im Landkreis ja glücklicherweise rückläufig. Aber über Ostern werden viele Familien zusammenkommen. Denken Sie, das wird negative Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben?

Sailer: „Wenn die Osterfeiertage in einem Anstieg resultieren sollten, dann meiner Einschätzung nach nur zu einem marginalen Grad. Es ist ja wiegesagt bereits so, dass wir mit anderen Menschen im öffentlichen Raum wieder recht eng zusammenkommen dürfen – teils enger, als es bei klassischen Familienfeiern der Fall ist. Außerdem müssen wir insgesamt wieder in den Alltag zurückfinden, das tun wir im Übrigen beispielsweise auch in unserem Gesundheitsamt. Wir stellen dort Schritt für Schritt wieder auf die normalen Arbeitsabläufe um. Über die Osterfeiertage werden wir letztmalig am Wochenende Fallzahlen melden. Künftig werden wir das an den Wochenenden nicht mehr tun, auch um unser Personal zu entlasten, das seit Beginn der Pandemie im Dauereinsatz ist, auch an jedem Wochenende. Also auch dort wollen wir wieder zur Normalität zurückkommen, wie wir das ja auch insgesamt als Gesellschaft wieder möchten.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 1. April 2022 +++

Landratsamt hebt alle Infektionsschutzmaßnahmen im Hauptgebäude und Außenstellen auf

Maskenpflicht und andere Regeln ab Montag abgeschafft

Im Landratsamt und in allen Außenstellen der Behörde entfallen ab Montag, 4. April, alle Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Für Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher gilt dementsprechend keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines anderen Mund-Nasen-Schutzes in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Behörde mehr, zudem muss am Einlass kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden. Das Gleiche gilt ab der kommenden Woche auch für alle Veranstaltungen des Landkreises. „Aus meiner Sicht sind diese einschneidenden Maßnahmen in unserem Haus angesichts der derzeitigen bayern- und bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Leben nicht mehr vermittelbar“, begründet Landrat Martin Sailer die Entscheidung. „Im Kino, Theater, Restaurant, auf Zuschauertribünen oder anderen Freizeiteinrichtungen müssen die Masken entsprechend der staatlichen Vorgaben nicht mehr konsequent getragen werden, weshalb wir in unserer Behörde ab Montag ebenfalls darauf verzichten“, so Sailer weiter. Selbstverständlich stehe es jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und allen Besucherinnen und Besuchern nach eigenem Ermessen frei, weiterhin eine Maske im Amtsgebäude zu tragen. Eine verbindliche Vorgabe gibt es jedoch nicht mehr, der Arbeitsalltag in der Kreisverwaltungsbehörde kehrt weitestgehend zu den Standards vor Beginn der Pandemie zurück. So ist beispielsweise auch externen Gästen der Besuch der Betriebskantine wieder uneingeschränkt gestattet.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 31. März 2022 +++

Das Impfzentrum Gablingen-Siedlung schließt

Ab 16. April werden die Impfkapazitäten im Landkreis im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie deutlich reduziert

Die Bayerische Staatsregierung hat erneut eine Veränderung ihrer Impfstrategie beschlossen: Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage sollen Corona-Schutzimpfungen künftig vorrangig in Arztpraxen sowie Apotheken und nur noch in geringem Umfang in den örtlichen Impfzentren durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen die Gebietskörperschaften bei der Reduzierung der Impfkapazitäten darauf achten, dass ein bedarfsgerechtes Hochfahren derer je nach Situation weiterhin möglich bleibt. Aus diesem Grund wird der Betrieb im stationären Impfzentrum in Gablingen-Siedlung zum 16. April zwar eingestellt, dieses aber noch nicht zurückgebaut.

Impfzentrum Bobingen bleibt in reduzierter Form bestehen

Das zweite Impfzentrum im Landkreis Augsburg in der Stadt Bobingen bleibt fortan als einziges staatliches Impfzentrum im Landkreis Augsburg bestehen, reduziert ab dem 16. April jedoch seine Kapazitäten auf drei stationäre und zwei mobile Impfteams. Gemeinsam sind diese in der Lage, knapp 2.000 Impfungen pro Woche durchzuführen, was den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung entspricht. „Nachdem die Zahl der durchgeführten Impfungen in unseren Impfzentren in den vergangenen Wochen stetig weit unter unseren Möglichkeiten lag, ist es jetzt nur konsequent, diesen Schritt zu gehen“, so Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 15. März 2022 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 17: Wie läuft die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der siebzehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, wie die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge organisiert wird. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, ganz unabhängig von Corona beschäftigt viele unserer Bürgerinnen und Bürger aktuell der Ukrainekrieg. Die Flüchtlingsströme sind zum Teil auch schon bei uns im Landkreis Augsburg angekommen. Wie steht es denn um die Unterbringung der Geflüchteten bei uns?

Landrat Martin Sailer: „Es sind erschreckende und dramatische Bilder, die uns aus der Ukraine erreichen. Ein großer Flüchtlingsstrom ist aus der Ukraine Richtung Polen und Rumänien und auch zu uns unterwegs. Bis jetzt sind erst vereinzelte Geflüchtete bei uns in der Region angekommen. Das wissen wir aufgrund vieler Privatinitiativen, für die wir unendlich dankbar sind. Wir sind gerade dabei, Unterkünfte anzumieten, um die Menschen unterbringen zu können. Wir haben Notunterkünfte vorbereitet, wie beispielsweise in Dinkelscherben. Wichtig ist, dass alle Schutzbedürftigen über die Ankerzentren geführt werden, dort registriert werden und dann nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel gleichmäßig auf die Landkreise in Bayern und damit auf die Kommunen verteilt werden.“

 

Das klingt nach einigem neuen Verwaltungsaufwand, der da auf das Landratsamt und auch auf die Kommunen zukommt. Gibt es denn dann Einschränkungen in anderen Bereichen, auf die man sich jetzt einstellen muss?

Sailer: „Im Grunde befinden wir uns seit einigen Jahren im Dauerkrisenmodus: Erst kam die Flüchtlingskrise 2015/16, dann die Pandemie, die uns immer noch beschäftigt und jetzt die Ukrainekrise. Das hat natürlich Konsequenzen für die Leistungsfähigkeit unseres Hauses. So werden wir im Bereich des Gesundheitsamtes erste Veränderungen vornehmen müssen. Das klassische Kontaktpersonenmanagement wird eingestellt, so wie wir das schon bei den Schulen und Kitas vor einiger Zeit gemacht haben. Nach wie vor wird aber die Möglichkeit bestehen, sich online über die Website als Kontaktperson zu melden und alle relevanten Informationen und Bescheinigungen zu erhalten. Aber das aktive Kontaktpersonenmanagement durch unser Gesundheitsamt ist in der bisherigen Form inzwischen weder darstellbar, noch begründbar.“

 

Was ändert sich denn ganz konkret für mich, wenn ich positiv getestet bin?

Sailer: „Dem Grunde nach überhaupt nichts. Der Befund erreicht uns in der Regel über das testende Labor. Sie als Bürgerin erhalten dann per Post die notwendigen Informationen zum Thema Quarantäne. Wer bei der Testung eine E-Mail-Adresse oder Mobilnummer angegeben hat, erhält alle Informationen auch digital und kann alle in Frage kommenden Kontakte auflisten. Und darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über ein Web-Formular eine Bescheinigung zukommen zu lassen, die dann zur Vorlage beim Arbeitgeber dient. Trotzdem bitten wir all diejenigen, die positiv getestet sind und Symptome aufweisen, sich mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung zu setzen.“

 

Bezüglich des aktuellen Pandemiegeschehens gibt es ja derzeit auch eine recht hitzige Diskussion darüber, ob ab dem 20. März nun doch bestimmte Maßnahmen bestehen bleiben sollen. Wie sehen Sie das?

Sailer: „Das ist eine Diskussion, die man jetzt ganz intensiv und entscheidend führen muss. Denn die Hospitalisierung und die Auslastung der Intensivbetten fällt inzwischen deutlich weniger dramatisch aus, als das prognostiziert war. Viele Menschen in den Kliniken sind zwar positiv getestet, aber in erster Linie aus anderen Gründen in Behandlung. Das heißt, dass die Situation deutlich entspannter ist und da müssen wir aus meiner Sicht kritisch hinterfragen, ob das Eingrenzen von Freiheitsrechten damit noch zu rechtfertigen ist. Ich stelle das ausdrücklich in Frage. Wir erschweren unsere eigene Situation durch diese strikten Regelungen. Die Zahlen in den Krankenhäusern geben das aus meiner Sicht nicht mehr her.“

 

Seit zwei Wochen ist Nuvaxovid, der Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax, bei uns im Landkreis verfügbar. Wie steht es denn um die Nachfrage?

Sailer: „Die Nachfrage hält sich leider sehr in Grenzen. Zunächst bestand ja gemäß Vorgabe nur die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, sich mit Nuvaxovid impfen zu lasen. Wir haben dennoch bislang auch allen anderen, die in unseren Impfzentren nach diesem Impfstoff verlangt haben, die Impfung verabreicht. Nun geben wir ihn offiziell für alle ab 18 Jahren frei. Ich befürchte allerdings, dass auch das die Nachfrage nicht signifikant ansteigen lassen wird.“

 

Das heißt, Ihre Befürchtung hat sich bewahrheitet und die Impfquote wird sich durch den Proteinimpfstoff nicht deutlich steigern?

Sailer: „Das zeigen zumindest die Zahlen aus unseren Impfzentren sehr deutlich. Obwohl Nuvaxovid nun für alle Erwachsenen erhältlich ist und wir den Impfstoff aktuell noch einmal aktiv bewerben, bleiben die Zahlen weit hinter den Erwartungen zurück. Also müssen wir uns die Frage stellen, was das für uns und unsere Gesellschaft bedeutet: Ist es noch zulässig, Freiheitsrechte einzuschränken, wenn ein Teil der Bevölkerung auch trotz des neuen Impfstoffes die Impfung verweigert? Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir den Menschen ihre Freiheitsrechte zurückgeben? Aus meiner Sicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Natürlich gibt es Befürchtungen, es könnte eine weitere Mutation auf uns zukommen. Ich sehe uns aber in der Lage, mit einer gewissen Vorlaufzeit auf ein solches Szenario reagieren zu können. Noch zeichnet sich diese Situation ja nicht ab und deshalb ist jetzt die entscheidende Frage: Geben wir den Menschen ihre Freiheit wieder zurück? Ich sage: ja.“

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 9. März 2022 +++

Nuvaxovid ist jetzt für alle Ü-18-Jährigen verfügbar

Impfungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich

Der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax ist seit Anfang März auch in den Impfzentren des Landkreises Augsburg verfügbar. Nachdem der Proteinimpfstoff zunächst priorisiert an Personen verimpft werden sollte, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, ist er nun auch für alle weiteren Impfwilligen über 18 Jahren verfügbar. Interessierte können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten in die beiden Impfzentren in Bobingen und Gablingen-Siedlung kommen.

Nuvaxovid darf nur für Erst- bzw. Zweitimpfungen verwendet werden, für Drittimpfungen ist der Impfstoff nicht zugelassen. Auch Schwangeren wird der Impfstoff nicht empfohlen. Wer sich mit Nuvaxovid impfen lassen möchte, sollte beachten, dass anderweitige Impfungen mindestens zwei Wochen zurückliegen müssen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei der Grippeschutzimpfung, die auch parallel zur Corona-Schutzimpfung durchgeführt werden kann. Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis sind auch online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 2. März 2022 +++

Nuvaxovid ist jetzt auch im Landkreis verfügbar

In den Impfzentren Bobingen und Gablingen-Siedlung können für kommenden Freitag die ersten Termine vereinbart werden

Der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax ist nun auch in den Impfzentren des Landkreises Augsburg angekommen. Von den insgesamt 4.400 gelieferten Dosen des sogenannten Proteinimpfstoffs stehen zunächst 50 Prozent für Erstimpfungen zur Verfügung, da die andere Hälfte für die notwendige Zweitimpfung nach drei Wochen vorgehalten werden muss. Die ersten Termine für die Impfzentren Bobingen und Gablingen-Siedlung können Impfwillige ab sofort online für frühestens Freitag, 4. März 2022, vereinbaren. Nuvaxovid darf nur an Personen über 18 Jahren für Erst- bzw. Zweitimpfungen verimpft werden, für Drittimpfungen ist der Impfstoff nicht zugelassen. Auch Schwangeren wird der Impfstoff nicht empfohlen. Wer sich mit Nuvaxovid impfen lassen möchte, sollte beachten, dass anderweitige Impfungen mindestens zwei Wochen zurückliegen müssen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei der Grippeschutzimpfung, die auch parallel zur Corona-Schutzimpfung durchgeführt werden kann. Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis finden Interessierte auch online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung.

 

Die Impfzentren im Landkreis Augsburg
 

  • Impfzentrum Bobingen
    Pestalozzistraße 2, 86399 Bobingen
     
  • Impfzentrum Gablingen-Siedlung
    Paul-Klee-Straße 13, 86456 Gablingen-Siedlung
     
  • Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag, 8.30 bis 15.30 Uhr

Terminbuchung unter: https://impfzentren.bayern/citizen

 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 17. Februar 2022 +++

Impfungen wieder ohne Termin möglich

Terminvereinbarungs-Hotline für die Impfzentren im Landkreis Augsburg wird ab der kommenden Woche eingestellt

Die Nachfrage nach Impfterminen ist im Landkreis in den vergangenen Wochen zuletzt auf unter 200 Impfungen pro Tag gesunken. Aus diesem Grund hat man sich im Landratsamt dazu entschlossen, die Öffnungszeiten der Impfzentren in Bobingen und Gablingen-Siedlung ab Montag, 21. Februar 2022, an die Nachfrage anzupassen und Impfungen auch wieder ohne Termin anzubieten. In diesem Zusammenhang werden auch die Online-Nachrückerliste und die bisherige Impftermin-Hotline 0821 3102 3131 des Landratsamtes eingestellt. „Impfwillige können sich entweder eigenständig online ein Zeitfenster buchen oder ohne Termin zu den Öffnungszeiten direkt ins Impfzentrum kommen“, erläutert Landrat Martin Sailer. Neu hinzukommende Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen werden künftig ebenfalls wieder ohne vorherige Terminbuchung geplant. Lediglich um ihre Registrierung unter https://impfzentren.bayern/citizen/ werden Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld ihrer Impfung weiterhin gebeten.

 

Kinderimpfungen künftig immer Freitagnachmittags

Auch bei den Impfterminen der Fünf- bis Elfjährigen ändert sich etwas: Da es über BayIMCO in der Vergangenheit nicht möglich war, einem gebuchten Zeitfenster den speziellen Kinderimpfstoff von BioNTech zuzuordnen, war die Terminvereinbarung lediglich telefonisch möglich. Durch ein technisches Update der bayernweiten Terminvereinbarungssoftware können nun auch online Termine für diese Altersgruppe gebucht werden. Die Kinderimpfungen werden künftig in beiden Impfzentren freitags zwischen 14 und 15.30 Uhr stattfinden. Gerne können Eltern mit ihren Kindern im genannten Zeitraum auch ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Es ist allerdings zu beachten, dass im Voraus gebuchte Termine bevorzugt behandelt werden. Informationen zu den notwendigen Unterlagen, die Erziehungsberechtigte im Impfzentrum vorlegen müssen, sind unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zu finden. Um die Gefahr einer Verwechslung der Impfstoffe weiterhin auszuschließen, sind freitags zur Zeit der Kinderimpfungen keine Impfungen für Personen ab zwölf Jahren möglich.

 

Wer bereits einen Termin vereinbart hat, braucht nicht aktiv werden

Personen, die bereits außerhalb der neuen Öffnungszeiten der Impfzentren Termine gebucht haben oder Eltern, die diese für ihre Kinder für die kommenden Wochenenden vereinbart haben, brauchen aufgrund der Neuerungen nicht aktiv werden, betont Sailer: „Alle vereinbarten Termine bleiben entweder bestehen oder die betroffenen Personen werden direkt von den Mitarbeitenden der Impfzentren zur Vereinbarung eines neuen Termins kontaktiert.“

 

Künftig keine Fallzahlmeldung mehr an Sonntagen

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg stellt ab sofort die Meldung der tagesaktuellen Infektionszahlen an das LGL und das RKI an Sonntagen ein. Als Hintergrund für diesen Schritt führt Landrat Martin Sailer vorrangig die geringe Relevanz der Zahlen für eine realistische Einschätzung der pandemischen Situation an: „Die Infektionszahlen und auch die Inzidenz sind zum jetzigen Stand der Pandemie reine Orientierungshilfen, die heute aufgrund des regen Infektionsgeschehens mehr denn je einer massiven Unschärfe unterliegen. Das Dunkelfeld im Bereich der Ansteckungen ist enorm. Wir müssen unser behördliches Handeln an die tatsächlichen Umstände anpassen und alle Maßnahmen, von denen wir unter dem Strich nicht profitieren, reduzieren“, erklärt Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund werde das Landratsamt künftig nur noch von montags bis samstags die registrierten Neuinfektionen des jeweiligen Tages übermitteln. Diejenigen Fälle, die an Sonntagen bekannt werden, leitet das Gesundheitsamt ab der nächsten Woche gemeinsam mit der Montagsmeldung weiter. „Der Schritt kommt natürlich auch unserem Personal im Gesundheitsamt entgegen, das seit nunmehr zwei Jahren immer wieder an den Belastungsgrenzen agieren musste“, so Sailer weiter.

 

Die Impfzentren im Landkreis Augsburg

Impfzentrum Bobingen,
Pestalozzistraße 2, 86399 Bobingen

Impfzentrum Gablingen-Siedlung,
Paul-Klee-Straße 13, 86456 Gablingen-Siedlung

Neue Öffnungszeiten (ab Montag, 21. Februar 2022)

Montag bis Freitag: 8.30 bis 15.30 Uhr – NEU!

 

Impfungen ab zwölf Jahren (auch ohne Termin)

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.30 bis 14 Uhr – NEU!

 

Kinderimpfungen für Fünf-bis Elfjährige (auch ohne Termin)

Freitag, 14 bis 15.30 Uhr – NEU!

 

Medizinische Impfberatungen

Montag bis Freitag, 13.30 bis 15.30 Uhr – NEU!

 

Alle Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen sind online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion zu finden.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 15. Februar 2022 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 16:
Warum gibt es die zweite Auffrischung noch nicht für alle?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der sechzehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, warum die zweite Booster-Impfung noch nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, seit kurzem ist bei uns die zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personengruppen möglich. Nun fragen in den Impfzentren immer häufiger Bürgerinnen und Bürger, warum das für sie gerade noch nicht möglich ist. Was sagen Sie dazu?

Landrat Martin Sailer: „Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission ausdrücklich, dass vorerst nur Menschen über 70 Jahren oder mit Immunschwächen und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen die zweite Boosterimpfung erhalten sollen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass sich dennoch viele andere Menschen nun fragen, warum sie die zweite Auffrischung noch nicht verabreicht bekommen können. Da bitte ich schlicht um Verständnis, dass wir an die Vorgaben der STIKO gebunden sind und wir davon nicht abweichen können, solange nicht klar geregelt ist, wie bei Unter-70-Jährigen hinsichtlich der zweiten Auffrischungsimpfung zu verfahren ist.“

 

Die wöchentlichen Impf-Updates zeigen es deutlich: Der Betrieb in den Impfzentren ist im Vergleich zur Vorweihnachtszeit nahezu zum Erliegen gekommen. Denken Sie, dass der bald zur Verfügung stehende Impfstoff von Novavax daran etwas ändern wird?

Sailer: „Die Situation in unseren Impfzentren stellt sich leider in der Tat so dar, wie es in der Fragestellung beschrieben wird. Wir warten alle gespannt auf den Totimpfstoff von Novavax, haben aber noch keine näheren Informationen, wann und in welchen Mengen wir den Impfstoff erhalten werden. Zudem ist vorgesehen, dass dieser zunächst an das medizinische und pflegerische Personal verimpft werden soll und erst dann der übrigen Bevölkerung zur Verfügung stehen wird. Es wird sich dann zeigen, wie die Resonanz dann auf den Totimpfstoff in der Bevölkerung ausfallen wird. Es gibt viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf diesen Totimpfstoff warten, aber ob er uns zu einer signifikant höheren Impfquote verhelfen wird, wage ich zu bezweifeln. Trotzdem lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Hinsichtlich der Impfzentren werden wir uns in den nächsten Tagen Gedanken machen, ob und in welcher Form wir die Öffnungszeiten auf die derzeit vorhandene Nachfrage anpassen.“

 

Wenn man die aktuellen Fallzahlen beobachtet, scheinen wir bald den Scheitelpunkt der Omikron-Welle zu erreichen. Wie sollte es jetzt aus Ihrer Sicht weitergehen?

Sailer: „Ich glaube es ist der Zeitpunkt, an dem wir über Lockerungen nachdenken müssen. In der Bevölkerung besteht zurecht die Erwartung, wie es nun weitergeht. Die Krankheitsverläufe fallen bei Omikron deutlich milder aus, als es in früheren Wellen der Fall war. Das lässt sich auch an der Auslastung unserer Intensivkapazitäten ablesen: Dort werden zwar weiterhin Personen mit Corona intensivmedizinisch betreut, aber eben nicht in erster Linie wegen Corona. Auch vor diesem Hintergrund muss man aus meiner Sicht über Lockerungen sprechen. Zudem erhofft sich die Bevölkerung nun, dass es eine Art Fahrplan aufgezeigt und die nächsten Schritte skizziert werden. Jeder möchte wissen, was in den nächsten Wochen und Monaten wieder möglich ist. Denn wir sehnen uns alle nach einem Stück weit mehr Normalität. Das trifft auch auf unsere Gesundheitsämter zu: Und daher schlage ich vor, dass wir die Kontaktnachverfolgung einstellen. Sie ist bei der hohen Fallzahlentwicklung ja im Grunde auch kaum noch möglich. Außerdem ist es fraglich, ob wir asymptomatische, getestete Personen weiterhin in Quarantäne schicken müssen, obwohl Omikron in der Regel mild verläuft. Auch das wäre aus meiner Sicht nun zu hinterfragen.“

 

+++ UPDATE, Montag, 7. Februar 2022 +++

Zweite Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personengruppen möglich

Impfzentren im Landkreis folgen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Bisher war eine dritte Impfung, das sogenannte „Boostern“, der beste Schutz vor der vorherrschenden Omikron-Variante und einem schweren Covid-19-Krankheitsverlauf. Nun empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung für bestimmten Personengruppen. Deshalb haben nun auch in den beiden Impfzentren des Landkreises Augsburg Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Bürgerinnen und Bürger mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätige Personen – insbesondere bei direktem Kontakt mit in der Einrichtung lebenden Menschen – die Möglichkeit, den zweiten Booster mit einem mRNA-Impfstoff zu erhalten.

 

Dieser soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach deren ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll hingegen sechs Monate warten und Personen, die nach der ersten Auffrischung positiv auf COVID-19 getestet wurden, wird derzeit keine weitere Impfung empfohlen.

 

Welche Nachweise müssen im Impfzentrum erbracht werden

Um in den Impfzentren in Bobingen und Gablingen-Siedlung eine zweite Booster-Impfung zu erhalten, müssen Impfwillige unter 70 Jahren zu ihrem Impfpass und einem Ausweisdokument einen der folgenden Nachweise mitführen:

 

  • Bewohner, Bewohnerinnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege: Schriftliche Bestätigung der Einrichtung
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers
  • Personen mit Immunschwäche ab fünf Jahren: Ärztliches Attest bzw. Impfempfehlung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin
  • Personen mit sonstigen ärztlichen Indikationen: Ärztliches Attest bzw. Impfempfehlung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin

 

Termine können wie gewohnt online über https://impfzentren.bayern/citizen oder telefonisch über die Impftermin-Hotline 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, nicht an Feiertagen) vereinbart werden. Impfungen ohne Termin sind in den Impfzentren von Montag bis Freitag, 15 bis 17 Uhr, möglich. Im Vorfeld zur Impfung wird darum gebeten, sich unter http://impfzentren.bayern/citizen zu registrieren.

 

Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Augsburg sind auch auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 1. Februar 2022 +++

Corona an Schulen und Kitas: Gesundheitsamt setzt neue RKI-Empfehlungen bei Fallermittlung um

Kontaktpersonenermittlung an Schulen und Kitas eingestellt

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg registriert seit Wochen täglich mehrere hundert Corona-Neuinfektionen. Ein großer Teil dieser Infektionen entfällt auf Fälle an Schulen und Kindertagesstätten. Stand heute sind an elf Schulen und 52 Kitas im Landkreis ganze Klassen bzw. Gruppen von Quarantäneanordnungen betroffen, in vielen weiteren Zusammenhängen stehen klärende PCR-Befunde noch aus. „Unser bisheriger Anspruch, alle Fälle so umfassend wie möglich aufzuarbeiten, verursacht angesichts der hohen Zahl an täglichen Neuinfektionen und der zeitlichen Verzögerung bis zum Erhalt der PCR-Testergebnisse zwar einen immensen Aufwand, bringt uns unter dem Strich aber bei der Pandemiebekämpfung nicht voran“, erklärt Landrat Martin Sailer. Nach wie vor sei es aufgrund der Vielzahl an Kontakten nicht möglich, Infektionsketten nachzuvollziehen. „Aus diesem Grund setzen wir seit dieser Woche die Priorisierungsempfehlungen des RKI um und beschränken die Ermittlung von engen Kontaktpersonen und die Veranlassung von Quarantänemaßnahmen auf Einrichtungen mit Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Das trifft auf Kliniken, stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu“, so der Landrat weiter. Die Fallermittlung an den Schulen und Kitas werde in der bisherigen Form ausgesetzt.

 

Quarantäne spricht weiterhin nur das Gesundheitsamt aus

Damit sich das Virus dennoch nicht ungehindert an Schulen und Kitas ausbreiten kann, setzt das Gesundheitsamt neben den strengen Hygienekonzepten und Testroutinen der Einrichtungen auch auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. Das Ermitteln enger Kontaktpersonen und die Auferlegung von häuslicher Quarantäne für Schülerinnen und Schüler im betroffenen Klassenverband, die jeweils nur für kurze Zeiträume und unter bestimmten Umständen sogar wiederholt in Quarantäne gehen mussten, erwies sich zuletzt als zunehmende Belastung für die Häuser und Familien und ist angesichts der Pandemieentwicklung unverhältnismäßig geworden. „Bei Bekanntwerden eines Infektionsfalls wird ab sofort die jeweilige Klasse oder Gruppe intensiv getestet und alle betroffenen Personen durch die Schul- oder Kitaleitung über den möglichen Kontakt informiert. Alle Kinder und Jugendlichen und ihre Familien sind dazu angehalten, ihren eigenen Gesundheitszustand aufmerksam im Blick zu behalten. Bei Auftreten der bekannten, coronaspezifischen Erkrankungssymptome sollen eine Selbstisolation sowie ein PCR-Test erfolgen“, erläutert Landrat Martin Sailer. Die Eltern von Kindern, die eine Kita besuchen, können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie ihr Kind nach Bekanntwerden eines Falles in der Gruppe in die Einrichtung schicken wollen, oder nicht. Enge Kontaktpersonen können weiterhin über das Postfach kontaktperson@remove-this.lra-a.bayern.de mit dem Gesundheitsamt in Kontakt treten, ihre Kontaktdaten übermitteln und Informationen zu häuslicher Quarantäne oder amtliche Quarantänebescheinigungen erhalten. Verbindliche Quarantäneanordnungen werden weiterhin nur vom Gesundheitsamt ausgesprochen.

 

Zur organisatorischen Erleichterung für alle Beteiligten sollen zukünftig positive Schnell- oder Selbsttests nicht mehr durch die Schule gemeldet werden. Die Meldung von PCR-bestätigten Fällen an den Schulen gemäß Infektionsschutzgesetz sieht das Gesundheitsamt weiterhin als sinnvoll und notwendig an, um einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten und bei größeren Ausbruchsgeschehen mit den jeweiligen Schulleitungen in Verbindung zu treten.

+++ UPDATE, Dienstag, 25. Januar 2022 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 15: PCR-Tests bald nur noch für bestimmte Personen?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der fünfzehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, ob bald nur noch bestimmte Personengruppen Zugang zu PCR-Testungen haben werden. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, durch die Omikron-Welle schießen die Infektionszahlen gerade durch die Decke. Das hat auch Auswirkungen auf unsere Laborkapazitäten, weshalb PCR-Tests bald nur noch bestimmten Gruppen zugänglich gemacht werden sollen. Wie sehen Sie das?

Landrat Martin Sailer: „Im Landkreis Augsburg stehen wir noch gut da, unser kommunales Testzentrum in Hirblingen hat ausreichende Kapazitäten. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Labore wegen des hohen Aufkommens an PCR-Tests an ihre Grenzen geraten. Insofern ist auch aus meiner Sicht zu überlegen, die PCR-Tests vorrangig denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen, die sie am dringendsten brauchen – also den vulnerablen Gruppen, da sind wir uns sicher alle einig. Außerdem müssen wir auch an die denken, die nicht geimpft werden können, nämlich Kinder bis zum Alter von fünf Jahren. Man muss also darüber nachzudenken, ob man nicht flächendeckend PCR-Pooltests an den Kindertagesstätten einführt.“

 

Die Regierung möchte den Bürgerinnen und Bürgern in 2022 endlich eine Perspektive in Richtung Normalität bieten. Sind Sie denn der Meinung, dass wir da gerade auf dem richtigen Weg sind, um die Pandemie in diesem Jahr endlich auch hinter uns lassen zu können?

Sailer: „Das ist eine schwierige Frage. Wenn ich mir die Inzidenzen anschaue, dann verstehe ich die öffentliche Diskussion über Lockerungen und Erleichterungen nicht. Außerdem sind wir als Gesellschaft noch immer nicht durchgeimpft. Daher stelle ich mir die Frage, wie wir denn in einigen Monaten in den Sommer und danach in den Herbst gehen wollen, wo wir doch aus der Erfahrung der vergangenen beiden Jahre wissen, dass dort die nächste Welle auf uns zukommt. Es wäre jetzt aus meiner Sicht der Zeitpunkt, durch klare Maßnahmen und Anordnungen die Grundlage dafür zu legen, dass wir endlich raus kommen aus der Pandemie und nicht sehenden Auges in die nächsten Wellen hineinrauschen. Ich fordere endlich Klarheit, dass die Impfpflicht eingeführt wird, dass wir über Beschränkungen und wie lange sie aufrecht erhalten werden müssen verbindlich nachdenken. Außerdem müssen wir an unsere Schwächsten denken und unseren Kindern und Jugendlichen ein einigermaßen unbeschwertes Leben zurückgeben.“

 

Ein wesentliches Thema rund um die Maßnahmen sind ja auch die sogenannten "Spaziergänge" von Gegnern der Maßnahmen. Wie stehen Sie zu diesen Protesten?

Sailer: „Wir leben in einer Demokratie, in der wir unterschiedliche Meinungen aushalten und miteinander diskutieren müssen. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Eine Demonstration allerdings unter dem Deckmantel eines Spaziergangs abzuhalten, ist grenzwertig. Ich sage nein zu diesen sogenannten Spaziergängen. Wer demonstrieren will, soll diese Demonstration ordentlich anmelden und die geltenden Auflagen einhalten. Was ich in diesem Zusammenhang besonders inakzeptabel finde, sind die zunehmenden Übergriffe auf die Polizei und auf Medienberichterstatter. Wer sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beruft, muss auch freie Berichterstattung respektieren. Ein anderer Punkt ist der Schutz der Bevölkerung und Einsatzkräfte. Es ist ein absolutes No-Go, dass vermehrt Beamte und Andersdenkende angegriffen werden. Mit „Spaziergängen“ hat das nichts zu tun. Diese Veranstaltungen sind als Demonstrationen einzuordnen und entsprechend anzumelden.“

 

Thema Impfung: Wer den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, muss jetzt eine Auffrischung erhalten, um weiterhin als geimpft zu gelten. Können wir das mit unserer Impf-Infrastruktur im Landkreis bewerkstelligen?

Sailer: „Ja da sind wir gut aufgestellt. Es gibt ausreichend Kapazitäten in unseren beiden Impfzentren, sowohl in Gablingen-Siedlung als auch in Bobingen. Auch Impfstoff gibt es wieder ausreichend, inklusive BioNTech, das auch für die Über-30-Jährigen zur Verfügung steht. Wir bieten zudem an den Nachmittagen zwischen 15 und 17 Uhr Impfungen ohne Voranmeldung in den Impfzentren an. Ein weiteres Angebot richten wir vor allem an die Ungeimpften: Wer sich unverbindlich und fachlich informieren möchte, kann das ebenfalls in unseren Impfzentren tun und sich auf eigenen Wunsch hin anschließend impfen lassen. Es spricht aber wiegesagt nichts dagegen, nur das Beratungsangebot ohne Impfung in Anspruch zu nehmen.“

 

Viele Nachfragen erreichen uns auch bezüglich des Impfstoffs von Novavax. Haben Sie dazu schon nähere Informationen?

Sailer: „Nein, wir haben noch keine Informationen, ab wann dieser Impfstoff auch für die Impfzentren verfügbar ist. Sobald er aber vorrätig ist, wird er in den Impfzentren in den laufenden Betrieb mit aufgenommen und angeboten. Das ist völlig problemlos möglich. Wir warten weiter auf den Impfstoff und hoffen, dass er dann den einen oder anderen Ungeimpften überzeugen wird, sich impfen zu lassen.“

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 19. Januar 2022 +++

Impfzentren im Landkreis erweitern ihr Angebot

Impfstoff von BioNTech aktuell auch wieder für Personen über 30 Jahren verfügbar

Nach längeren Lieferengpässen bekommen die beiden Impfzentren im Landkreis aktuell wieder größere Mengen Comirnaty von BioNTech geliefert. Insgesamt sind derzeit über 9.000 Dosen des Impfstoffs vorrätig. Deshalb ist er bis auf weiteres auch wieder für Impfungen von Personen über 30 Jahren verfügbar. „Sollten die Liefermengen in der Zukunft wieder rückläufig sein, werden wir diese Regelung gegebenenfalls wieder anpassen müssen, damit in den Impfzentren immer ausreichend Impfstoff für die Unter-30-Jährigen gewährleistet werden kann“, so Landrat Martin Sailer.

 

Ab Donnerstag wieder „freies Impfen“ möglich

Als zusätzliches niederschwelliges Impfangebot zu den Vor-Ort-Impfaktionen in den Landkreis-Kommunen (www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion), können sich impfwillige Personen ab zwölf Jahren ab Donnerstag, 20. Januar 2022, von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen. Bei hoher Nachfrage sind eventuell längere Wartezeiten einzuplanen. Alle Interessierten werden gebeten, sich zur Beschleunigung der Abläufe vor Ort im Vorfeld unter http://impfzentren.bayern/citizen zu registrieren. Termine, die bereits für diesen Zeitraum gebucht wurden, bleiben bestehen und werden bevorzugt behandelt. Welche Unterlagen bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren mitzuführen sind, ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung nachzulesen.

 

Impfzentren bieten zusätzlich medizinische Impfberatung an

Um auch Personen besser zu erreichen, die aktuell noch unschlüssig sind, ob sie sich impfen lassen möchten, bieten die Impfzentren im Landkreis ab Donnerstag, 20. Januar 2022, von 15 bis 17 Uhr zusätzlich medizinische Impfberatungen an. „In diesen Sprechstunden sollen offene medizinische Fragen beantwortet werden, ohne bei den Nachfragenden den „Druck“ eines vereinbarten Impftermins aufzubauen“, erläutert der Landrat. „Sollte sich eine Person im Verlauf des Gesprächs für eine Impfung entscheiden, kann sie sich direkt im Anschluss im Rahmen unserer „freien Impfungen“ impfen lassen.“

 

Kinderimpfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren

Der Landkreis organisiert in seinen Impfzentren an den Wochenenden eigene Impftage für Kinder zwischen fünf und elf Jahren, an denen ausschließlich der Kinderimpfstoff von BioNTech zum Einsatz kommt. An den Samstagen wird im Impfzentrum Gablingen-Siedlung (Paul-Klee-Straße 13) geimpft und an den Sonntagen im Impfzentrum Bobingen (Pestalozzistraße 2). Auch für das kommende Wochenende sind noch Termine für Erst- und Zweitimpfungen verfügbar. Die Terminbuchung erfolgt über die Hotline zur Impfterminvergabe des Landratsamtes unter der 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr).

Als niederschwelliges Zusatzangebot können Eltern mit ihren Kindern zwischen 9 und 14 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung in die Impfzentren kommen. Es ist allerdings zu beachten, dass im Voraus gebuchte Termine bevorzugt behandelt werden. Um die Abläufe in den Impfzentren zu beschleunigen, wird grundsätzlich um eine vorherige Registrierung der Kinder unter https://impfzentren.bayern/citizen/ gebeten.

Welche Unterlagen die Eltern der minderjährigen Impflinge bei deren Erst- und Zweitimpfung vorlegen müssen, finden Sie online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung. Terminabsagen können einfach per E-Mail an info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de vorgenommen werden.

 

+++ UPDATE, Freitag, 14. Januar 2022 +++

Landrat Sailer: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht zeichnet sich schon vor Inkrafttreten als nutzloses Bürokratiemonster ab“

Gesundheitsämter sollen ohne einheitliche Vorgaben über Tätigkeitsverbote entscheiden

Ab dem 15. März 2022 soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen in Kraft treten. Das heißt, Personen, die in entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen ab diesem Tag einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Grundsätzlich entspricht diese Regelung dem, was sich Landrat Martin Sailer gewünscht hat. Schließlich gehört er zu denjenigen, die sich schon seit Langem für eine allgemeine Impfpflicht für volljährige Personen zur Eindämmung der Pandemie aussprechen.

 

Trotzdem ist der Landkreis-Chef jetzt aufgebracht: „Es gleicht doch einer Farce, die man so niemandem mehr logisch erklären kann, dass der Gesetzgeber die Verantwortung der Kontrolle der Nachweise ausgerechnet auf die ohnehin schon überlasteten örtlichen Gesundheitsämter abwälzt.“ Obendrein sollen die Gesundheitsbehörden nach eigener Einschätzung und ohne einheitliche Richtlinien Betretungs- und Tätigkeitsverbote aussprechen, wenn die Beschäftigten die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können – aber nur dann, wenn die Versorgung der in den Einrichtungen oder Unternehmen behandelten, gepflegten, betreuten oder untergebrachten Personen nicht gefährdet wird. Denn diese muss nach Paragraph 20 a des Infektionsschutzgesetzes in jedem Fall gewährleistet werden. Für Sailer hört sich das an wie ein schlechter Witz: „Unabhängig davon, dass unsere Gesundheitsämter aktuell überhaupt nicht die personellen Kapazitäten haben, eine derart umfassende Aufgabe zu übernehmen – jetzt sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also nach eigenem Ermessen prüfen und entscheiden, ob gegenüber einer Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird und das ohne auf einen bindenden und bayernweit einheitlichen Kriterienkatalog zurückgreifen zu können. Da kann man ja nur darauf warten, dass Betroffene die Verwaltungsgerichte aufgrund ungleicher Entscheidungen mit einer Klagewelle fluten.“ Auf diese Weise spiele man Regierungs- und Impfgegnern ja geradezu in die Hände. Die Impfbereitschaft bei den bislang ungeimpften Beschäftigten werde sich aber Sailers Meinung nach durch die schwammigen Regelungen in keinem Fall erhöhen, da diese zunächst abwarten würden, ob und wie streng die Vorgaben kontrolliert würden.

 

Generelles Betretungsverbot für Personen ohne entsprechende Nachweise ist alternativlos

„Es ist allseits bekannt, dass es einen bundesweiten Pflegenotstand gibt und auch zahlreiche Hausarztpraxen gerade im ländlichen Raum am Anschlag arbeiten“, so Sailer. „Wie sollen die Gesundheitsämter denn da aus Sicht der Staatsregierung gewährleisten, dass es in diesen Bereichen nicht zu Versorgungsengpässen kommt, wenn sie Tätigkeitsverbote aussprechen? Sollen die verbliebenen Beschäftigten in Doppelschichten arbeiten? Sollen arbeitslose Geimpfte zum Dienst in diesen Berufen zwangsverpflichtet werden?“ Aus Sicht des Landrats gibt es für die Problematik nur eine Lösung: Die Änderung des entsprechenden Paragraphen im Infektionsschutzgesetz. „Wenn jemand über eine rote Ampel fährt, erhält diese Person ja auch erstmal eine Strafe. Wenn sie im Nachhinein belegen kann, dass sie aus nachweisbaren Gründen – es handelte sich beispielsweise um einen Notarzteinsatz – über die Ampel gefahren ist, sieht der Sachverhalt schon wieder ganz anders aus. Gleichermaßen muss auch im Fall der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgegangen werden“, fordert Sailer. „Es muss ab einem festgelegten Zeitpunkt ein grundsätzliches Betretungsverbot für alle Personen gelten, die im medizinischen und pflegerischen Bereich arbeiten und keinen der notwendigen Nachweise erbringen können. Wer der Meinung ist, dass in einem bestimmten Fall eine Ausnahme gelten müsse, muss dann einen Antrag auf Prüfung stellen und entsprechende Argumente und Belege vorbringen. Zudem muss den prüfenden Stellen ein umfassender Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt werden, nach dem sie sich bei ihrer Beurteilung richten können. Alles andere wäre völlige Willkür und würde vor Gericht in der Luft zerrissen“, ist sich der Landrat sicher. Damit würde die einrichtungsbezogene Impfpflicht schon vor Inkrafttreten zu einem nutzlosen Bürokratiemonster im Kampf gegen die Pandemie und dies könne Sailers Meinung nach ja unmöglich gewollt sein.

 

+++ UPDATE, Freitag, 14. Januar 2022 +++

Gesundheitsamt: Zusätzliche Software ermöglicht noch zügigere Corona-Kontaktnachverfolgung

Informationen zum Infektionsfall per E-Mail oder SMS

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat das vom Bundesgesundheitsministerium vorgegebene Computerprogramm zur Kontaktnachverfolgung SORMAS um eine wesentliche Zusatzfunktion erweitert. Die Software-Ergänzung C.I.S.S. (Covid IT-Solution for SORMAS) ermöglicht es, dass die zeitkritische Kontaktpersonenermittlung rund um einen neu bekanntgewordenen Indexfall noch unmittelbarer nach Bekanntwerden der Ansteckung eingeleitet wird.

Über die Zusatzsoftware C.I.S.S. ist es dem Gesundheitsamtspersonal per Mausklick möglich, einen Link über SMS oder E-Mail an positiv getestete Bürgerinnen und Bürger zu versenden, über den sie alle relevanten Daten und ihre engen Kontaktpersonen im infektiösen Zeitraum an das Gesundheitsamt übermitteln können. Diese Eingaben werden direkt in das Ermittlungsprogramm SORMAS übertragen. Alle ermittelten Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt geprüft und über eine eventuell bestehende Quarantäne informiert. Bescheinigungen können auf Wunsch digital per E-Mail verschickt werden und liegen damit ohne den zeitlichen Verzug durch postalischen Versand vor. Die Bescheinigung berechtigt dazu, sich einem PCR-Test an einem kommunalen Testzentrum zu unterziehen.

Voraussetzung für Funktionsweise sind digitale Kontaktdaten

Damit das Programm wie oben beschrieben eingesetzt werden kann, ist es entscheidend, dass für einen neuen Indexfall bereits bei PCR-Testung eine Mobilfunknummer mit angegeben wird. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, bereits bei der PCR-Testung auch eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail mit zu hinterlegen. Alle personenbezogenen Daten werden in SORMAS datenschutzkonform verarbeitet und nicht an Dritte übermittelt. Die Fälle derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die keine E-Mail-Adresse oder Mobilnummer hinterlegen oder nicht über diese Kontaktoptionen verfügen, werden weiterhin mittels Festnetznummer händisch bearbeitet.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 4. Januar 2022 +++

Testzentrum Hirblingen: Kostenfreie PCR-Tests gegen Abgabe eines positiven Antigen-Schnelltests

Tests werden zur Vermeidung von Missbrauch einbehalten

Am kommunalen Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen werden weiterhin unverändert Antigen-Schnelltests und PCR-Tests angeboten. Eine Übersicht darüber, unter welchen Umständen ein PCR-Test kostenlos abgenommen wird, ist unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden. So erhalten unter anderem alle Bürgerinnen und Bürger, die durch einen Selbst- oder Schnelltest positiv getestet wurden, in Hirblingen gegen Vorlage des Tests bzw. der Bescheinigung der Teststelle einen kostenfreien PCR-Test.

 

Um zu vermeiden, dass einzelne Positivbefunde von mehreren Personen als Berechtigungsnachweis für kostenlose PCR-Tests verwendet werden, behält das Testzentrumspersonal die positiven Antigen-Schnelltests künftig ein. Die Tests werden anschließend entsprechend der Hygienevorgaben entsorgt. Grund für diese geringfügige Neuerung ist die Feststellung von Missbrauchsversuchen. Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur dann ein kostenloser PCR-Test durchgeführt werden kann, wenn die entsprechende Berechtigung korrekt nachgewiesen wurde.

 

Das Testzentrum des Landkreises Augsburg in der Gersthofer Straße 9 in Hirblingen ist montags bis freitags je von 9 bis 16.45 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen von 9 bis 13.45 geöffnet. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter https://lkr-augsburg.ecocare.center zwingend erforderlich.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 30. Dezember 2021 +++

Auffrischungsimpfungen nun auch für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren möglich


Abstand zur Zweitimpfung muss mindestens drei Monate betragen

Im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante und das notwendige Vorantreiben des Impffortschritts sind in den Impfzentren im Landkreis Augsburg ab sofort auch Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren möglich. Die Zweitimpfung muss bei ihnen wie bei den Erwachsenen lediglich mindestens drei Monate zurückliegen. Verwendet wird der Impfstoff des Herstellers BioNTech. Termine können nach Registrierung entweder online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ oder über die Terminvereinbarungs-Hotline des Landratsamtes 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, nicht an Feiertagen) gebucht werden. „Da sich bereits einige Eltern aus Sorge vor einem nachlassenden Impfschutz nach der Möglichkeit einer Auffrischung für ihre Kinder bei uns erkundigt hatten, bin ich froh, dass wir ihnen jetzt doch zeitnah ein Impfangebot machen können“, so Landrat Martin Sailer.

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Montag mit einem Schreiben an die Bundesländer klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren unabhängig von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrischungsimpfungen hätten. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 28. Dezember 2021 +++

Alkoholkonsum- und Ansammlungsverbot im Landkreis Augsburg

Dieser amtlichen Bekanntmachung ist zu entnehemn, an welchen öffentlichen Plätzen im Landkreis Augsburg in Abstimmung mit den Kommunen ein grundsätzliches Alkoholkonsumverbot festgelegt wurde und an welchen Plätzen zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Personen gilt.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 23. Dezember 2021 +++

Online-Nachrückerliste soll Impfstoffverfall reduzieren

 

Bürgerinnen und Bürger können sich für Impfdosen am Ende eines Impftages vormerken lassen

Um zu vermeiden, dass Impfstoffe am Ende eines Tages verfallen, setzt der Landkreis Augsburg erneut auf eine sogenannte Online-Nachrückerliste. Interessierte können ganz einfach online unter www.landkreis-augsburg.de/schnelle-impfung ihre Daten angeben, werden auf der Nachrückerliste erfasst und dann von den Impfzentren Gablingen-Siedlung bzw. Bobingen kontaktiert, sobald spontan ein Impftermin am Ende eines Tages verfügbar wird.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 22. Dezember 2021 +++

Auffrischungsimpfung ab sofort bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich
 

Ständige Impfkommission empfiehlt kürzeren Zeitabstand

Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus werden im Landkreis Augsburg ab sofort bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung angeboten. Das Landratsamt reagiert damit auf eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), nach der der sogenannte „Booster“ zwei Monate früher als bisher verabreicht werden soll. Die STIKO begründet diese Entscheidung mit der sich zunehmend ausbreitenden Omikron-Variante, gegen die der Impfschutz dem Expertengremium zufolge nach vergleichsweise kurzer Zeit signifikant nachlasse. „Alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, deren Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt, können jetzt über unsere Hotline oder BayIMCO Termine in unseren Impfzentren für die Auffrischungsdosis vereinbaren“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Als grundimmunisiert gelten alle Personen, die entweder je zwei Impfstoffdosen der Herstellerfirmen Biontech/Pfizer oder Moderna verabreicht bekommen haben oder nach einer Infektion als genesen gelten. Genesene, die bereits eine Impfdosis nach ihrer Infektion erhalten haben können sich neuerdings nun ebenfalls drei Monate später „boostern“ lassen. „Ich betone noch einmal ausdrücklich, dass die beiden für die Auffrischungsimpfungen verwendeten mRNA-Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind“, so der Landrat.

Die Hotline zur Impfterminvereinbarung des Landratsamts Augsburg ist montags bis freitags je von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 0821 3102 3131 erreichbar. Weiterhin sind auch selbstständige Terminreservierungen unter https://impfzentren.bayern/citizen möglich.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 16. Dezember 2021 +++

Störung der Software der Bayerischen Impfzentren sorgt für Fehler bei der Terminbuchung

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre BayIMCO-Accounts auf gebuchte Termine zu überprüfen

Am gestrigen Mittwoch, 15. Dezember 2021, kam es zwischen 4.30 und 11 Uhr zu einer umfangreichen Störung der Software der Bayerischen Impfzentren. Aufgrund von Datenbankproblemen konnte man in diesem Zeitraum zwar online Termine buchen und hat auch eine Bestätigung per E-Mail bzw. SMS erhalten, einige der gebuchten Termine wurden aber nicht in BayIMCO hinterlegt. Bürgerinnen und Bürger, die sich gestern im Laufe des Vormittags selbst online Impftermine vereinbart haben, werden deshalb jetzt darum gebeten, sich in ihren BayIMCO-Account einzuloggen, um zu überprüfen, ob der Termin tatsächlich vereinbart wurde. Sollte kein Termin hinterlegt sein, muss ein neuer Impftermin gebucht werden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 16. Dezember 2021 +++

Wo, wie, wann kann ich mich an den Feiertagen testen lassen?

 

Geänderte Öffnungszeiten in Testzentrum Hirblingen

Die Weihnachtsfeiertage stehen kurz bevor und es ist davon auszugehen, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor und nach ihrem Weihnachtsbesuch bei der Familie auf das Coronavirus testen lassen möchten, um sicherzugehen, Verwandte nicht unbeabsichtigt anzustecken. Aus diesem Grund bittet das Landratsamt Augsburg, die geänderten Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums in Hirblingen über die Feiertage zu beachten:

  • Freitag, 24. Dezember 2021: 9 bis 15 Uhr
  • Samstag, 25. Dezember 2021: 10 bis 16 Uhr
  • Sonntag, 26. Dezember 2021: 10 bis 16 Uhr
  • Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester): 9 bis 15 Uhr
  • Samstag, 1. Januar 2022: 10 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 6. Januar 2022: 10 bis 16 Uhr
  • An allen anderen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 9 bis 16.45 Uhr; Samstag und Sonntag: 9 bis 13.45 Uhr)

Eine Terminvereinbarung ist im Internet unter https://lkr-augsburg.ecocare.center/ möglich. Alternativ zum Online-Anmeldeverfahren können Termine auch telefonisch unter der Rufnummer + 49 211 387 895 73 (Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr) vereinbart werden. Da die mündliche Übermittlung von persönlichen Daten am Telefon wesentlich fehleranfälliger ist als die schriftliche Anmeldung über das Formular, wird darum gebeten, auf die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung nur in zwingenden Einzelfällen zurückzugreifen. Die möglichen Terminfenster werden immer sieben Tage im Voraus freigeschaltet.

Eine Vielzahl weiterer Teststellen im Landkreis ist auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona-testen aufgeführt. Gegebenenfalls über die Feiertage abweichende Öffnungszeiten der Teststellen sind – soweit nicht aufgeführt – direkt bei den Anbietern zu erfragen.

 

Eingeschränkte Erreichbarkeit der verschiedenen Hotlines über die Feiertage

Die Hotline des Staatlichen Gesundheitsamts im Landratsamt Augsburg sowie die Impftermin-Hotline für die Impfzentren im Landkreis Augsburg sind in der Zeit von Freitag, 24. Dezember 2021, bis einschließlich Sonntag, 26. Dezember 2021, von Freitag, 31. Dezember 2021, bis einschließlich Sonntag, 2. Januar 2022, sowie von Donnerstag, 6. Januar 2022, bis einschließlich Sonntag, 9. Januar 2022, nicht erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in medizinischen Notfällen oder bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ärztliche Hilfe über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB: 116117) oder im akut bedrohlichen Gesundheitszustand über die Rettungsleitstelle (112) anzufordern. Die aktuellen Corona-Zahlen sind auch über die Feiertage auf dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts unter http://corona.rki.de einzusehen.

 

Landratsamt bleibt am Freitag, 7. Januar 2022, geschlossen

Am Freitag, 7. Januar 2022, bleibt das Landratsamt Augsburg geschlossen. Neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz betrifft dies auch die Außenstellen in Augsburg, Gersthofen und Schwabmünchen. Die Seniorenberatung in Stadtbergen ist an diesem Tag ebenfalls nicht zu erreichen. Das Jobcenter in Schwabmünchen hat an diesem Tag zu den gewohnten Zeiten geöffnet (Dienstag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung).

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 15. Dezember 2021 +++

Jetzt starten die Kinderimpfungen in den Impfzentren im Landkreis Augsburg

 

Erster Impftag für Fünf- bis Elfjährige findet am kommenden Samstag im Impfzentrum Gablingen-Siedlung statt

Am kommenden Wochenende starten die Kinderimpfungen im Landkreis Augsburg: 4.900 Dosen Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer sind in den Impfzentren eingetroffen und stehen nun für Impfungen von Kindern in der Altersgruppe von fünf bis elf Jahren zur Verfügung. „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen sind vor Weihnachten bereits die meisten Termine in unseren beiden Impfzentren ausgebucht. Da wir die Impfungen unserer Kleinsten bewusst vom regulären Impfbetrieb trennen möchten, um uns hier ausreichend Zeit für die Beratung der Eltern nehmen zu können, werden wir zu bestimmten Zeiten ausschließlich Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren anbieten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die ersten beiden Sonderimpftage werden am kommenden Samstag, 18. Dezember 2021, 9.15 bis 17.15 Uhr, im Impfzentrum Gablingen-Siedlung sowie am Sonntag, 26. Dezember 2021, 9 bis 17 Uhr, im Impfzentrum Bobingen sein. „Ab Januar 2022 werden wir zudem im Impfzentrum Gablingen-Siedlung an den Samstagen und im Impfzentrum Bobingen an den Sonntagen eigene Kinderimpftermine anbieten“, ergänzt der Landrat. Inwieweit noch vor Weihnachten zusätzliche Impftermine für Kinder zur Verfügung gestellt werden können, wird aktuell noch geprüft.

 

Wie kann ich einen Termin für mein Kind buchen?

Ab Donnerstag, 16. Dezember 2021, können Eltern für ihre Kinder über die landratsamtseigene Hotline 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr) Termine für den 18. und 26. Dezember 2021 vereinbaren. Um die Abläufe in der Hotline und den Impfzentren zu beschleunigen, wird um eine vorherige Registrierung der Kinder unter https://impfzentren.bayern/citizen/ gebeten.

„Da über die Software der Bayerischen Impfzentren aktuell noch keine Unterscheidung zwischen Kinder- und Erwachsenenimpfung möglich ist, hat unser Dienstleister ein eigenes System für die Buchung von Kinderimpfungen entwickelt, das wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in Kürze zur Verfügung stellen können“, so der Landrat. „Über den Startzeitpunkt werden wir unter anderem auf unserer Internetseite www.landkreis-augsburg.de/news-impfung informieren.“

Folgende Unterlagen müssen die Eltern der minderjährigen Impflinge bei deren Erst- und Zweitimpfung vorlegen:

 

  • Ausgefüllter Impfbogen
  • Ausgefülltes Einwilligungsformular beider Sorgeberechtigten
  • Ausgefüllter Aufklärungsbogen zu mRNA-Impfstoffen
  • Die Kinder müssen in Begleitung beider Sorgeberechtigten erscheinen
  • Identitätsnachweis des Impflings, vorzugsweise mit Lichtbild, bspw. Pass oder Gesundheitskarte (alternativ Geburtsurkunde)
  • Impfpass (falls vorhanden)
  • Bei Zweitimpfung: Impfbogen der Erstimpfung und alle vorgenannten Dokumente

Die vorgenannten Dokumente (Aufklärungsbögen zu mRNA-Impfstoffen etc.) stehen unter anderem auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts zum Download zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 9. Dezember 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 14: Wann kommen die Corona-Impfungen für Kinder?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der vierzehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, wie der aktuelle Stand zum Thema Kinderimpfungen im Landkreis aussieht. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, immer wieder erhalten wir Zuschriften, wann denn neben den Schulen auch an den Kitas Corona-Pooltestungen eingeführt werden. Gibt es hierzu etwas Neues im Landkreis?

 

Landrat Martin Sailer: „Leider noch nicht. Ich halte die PCR-Pooltests aber auch in unseren Kindertageseinrichtungen für richtig, für sinnvoll und für notwendig. Allerdings gibt es zwei Hürden: Zum einen haben bisher unsere Einrichtungen in großer Anzahl es abgelehnt, diese Tests durchzuführen und zum zweiten haben viele Eltern Vorbehalte gegenüber den Tests. Solange sich etliche Eltern weigern, ihre Kinder auf diesem Wege regelmäßig testen zu lassen, haben die PCR-Pooltests keinen Sinn. Sie sind erst dann aussagekräftig, wenn gesamte Gruppen sich an diesen Tests beteiligen. Es wäre aus meiner Sicht notwendig, dass die Bayerische Staatsregierung eine entsprechende Verordnung wie im Falle der Schulen erlässt, dass PCR-Pooltests auch an unseren Kitas verpflichtend eingeführt werden. Bis dahin wird auch die Testpflicht ab 10. Januar aus meiner Sicht nichts bringen, denn diejenigen Eltern, die ihre Kinder bisher haben nicht testen lassen, werden das meines Erachtens auch dann mit der Testpflicht nicht tun. Mit einer Testpflicht in den Kitas würde man erreichen, dass unter Aufsicht getestet würde. Solange die zuverlässige Abnahme regelmäßiger Tests nicht gewährleistet ist, hat auch die angekündigte Testpflicht keinen Wert.“

 

Überregional hört und liest man viel von der neuen Omikron-Variante, die sich nach und nach ausbreitet. Wie sieht es denn bei uns im Landkreis Augsburg aus?

 

Sailer: „Jeder positive Befund wird inzwischen im Labor auf besorgniserregende Varianten des Coronavirus untersucht. Die Rückmeldungen dazu gehen bei den Gesundheitsämtern ein. So ist dies auch im folgenden Fall abgelaufen: Diese Woche wurde uns der erste Omikron-Fall im Landkreis Augsburg gemeldet. Er geht den Ermittlungsergebnissen nach auf eine Auslandsreise von zwei im Landkreis lebenden Personen zurück.“

 

Berichten zufolge soll die Omikron-Variante besonders bei Kindern grassieren. Wie ist denn der Stand beim Thema Kinderimpfungen im Landkreis?

 

Sailer: „Wir wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit am 1. Dezember aufgefordert, alle Vorbereitungen für Kinderimpfungen zu treffen. In enger Abstimmung mit dem Ministerium haben wir jetzt nach einer ersten Abschätzung 15 bis 20 Prozent der zu Impfenden als Grundlage festgelegt. In der Folge haben wir 5.000 Impfdosen für Kinder bestellen können. 5.000 Impfdosen – das klingt zunächst nach relativ viel, wenn man die Größe der Zielgruppe von insgesamt etwa 18.000 jungen Menschen bedenkt. Die Zahl relativiert sich aber dadurch, dass wir vorerst nur 2.500 Kinder impfen können, weil wir die andere Hälfte der Lieferung für die Zweitimpfungen zurückhalten müssen. Eine zweite Hürde ist die Registrierung: Das bayernweite System BayIMCO unterscheidet bislang nicht zwischen Kindern und Erwachsenen. Das heißt, wir im Landratsamt müssen kurzfristig einen Weg finden, wie wir zuverlässig Impftermine für unsere Kleinsten organisieren und planen können. Erschwerend kommt hinzu, dass die zweite Lieferung von Biontech für Kinder erst für Mitte Januar in Aussicht gestellt ist. Wir werden die ersten Kinder also zügig impfen können, aber dann wird eine Lücke entstehen, ehe wir weitere Impftermine für unsere Kinder vereinbaren können.“

 

Eine andere häufig gestellte Frage betrifft das Impfen generell: Die wenigsten Bürgerinnen und Bürger berichten von Impf-Nebenwirkungen, aber gerade in den sozialen Medien kommt das Thema häufig auf. Wo kann man sich denn über Nebenwirkungen informieren und wo kann man sich im Falle einer Nebenwirkung, die aufgetreten ist, melden?

 

Sailer: „Das ist ein Phänomen, das durch das Netz grassiert und dem wir an vielen Stellen zu begegnen versuchen. Ich persönlich habe schon mehrfach über meine eigenen Erfahrungen gesprochen. Ich bin inzwischen drei Mal mit Moderna geimpft, ohne jegliche Nebenwirkungen. Nochmal ganz deutlich: Das ist mein persönlicher Fall, andere Leute können andere Erfahrungen gemacht haben. Ich kann nur raten, sich objektiv zu informieren. Wir als Landkreis stellen viele Informationen auf unserer Website bereit. Und dann gibt es natürlich noch das Paul-Ehrlich-Institut, das eine ganze Reihe von Informationen zur Verfügung stellt, das auf die wichtigsten Fragen sehr zuverlässig wissenschaftlich fundierte Antworten anbietet. Wenn wir uns mit offenen Augen einmal umsehen, dann stellen wir auch im Landkreis Augsburg fest, dass bei den inzwischen weit über 250.000 Impfungen, die bei uns inzwischen vorgenommen wurden, nur in extremen Einzelfällen Nebenwirkungen gemeldet wurden. Dieser Fakt ist ein weiteres Argument für die Impfung und sollte von allen bedacht werden, die noch ungeimpft sind. Wer nach der Impfung eine Nebenwirkung verspürt, kann sich online direkt an das Paul-Ehrlich-Institut wenden, sodass der Bericht in die offiziellen Auswertungen mit eingeht.“

+++ UPDATE, Freitag, 3. Dezember 2021 +++

Das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung nimmt in der nächsten Woche wieder den Betrieb auf

 

Standort war rund zwei Monate lang geschlossen

Das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung wird wie angekündigt ab der kommenden Woche wieder in den aktiven Impfbetrieb des Landkreises eingegliedert. Der Standort in der Paul-Klee-Straße 13 war Ende September auf Weisung des Freistaats Bayern, in dessen Auftrag der Landkreis das Impfzentrum seit Dezember 2020 betrieben hatte, wegen gesunkener Nachfrage geschlossen worden. Für den Bedarfsfall hatte der Landkreis die Halle jedoch zwischenzeitlich vorgehalten. „Dieser Bedarfsfall ist angesichts der zuletzt stark gestiegenen Nachfrage nach Impfungen eingetreten, sodass wir uns für eine erneute Öffnung des Standorts eingesetzt haben“, erklärt Landrat Martin Sailer. In den zurückliegenden Tagen ist das teilweise rückgebaute Zentrum baulich, technisch und personell für den Impfbetrieb vorbereitet und ausgestattet worden. „Wir können den angepeilten Wiedereröffnungstermin am kommenden Montag, 6. Dezember, einhalten und freuen uns über die zusätzlichen Impfkapazitäten“, so der Landrat.

 

Neustart des Impfbetriebs mit vorerst 300 Impfungen am Tag

Zwischen der Eröffnung des Zentrums Ende Dezember 2020 und seiner vorläufigen Schließung Ende September 2021 wurden in Gablingen-Siedlung rund 84.200 Impfdosen verabreicht. „Der entscheidende Faktor dafür, wie viele Impfungen wir fortan pro Tag in Gablingen-Siedlung vornehmen können, sind die Impfstoffmengen, die wir erhalten. Aktuell wird uns noch deutlich weniger geliefert, als wir mit unseren Kapazitäten umsetzen könnten. Wir planen daher vorerst damit, mit drei stationär eingesetzten Impfteams täglich rund 300 Impfungen durchzuführen und hoffen, die Tagesleistung baldmöglichst aufstocken zu können“, sagt Landrat Sailer. Vom Gablinger Impfzentrum brechen zudem, wie es im Jahresverlauf bereits der Fall war, mobile Teams zu Vor-Ort-Impfungen auf.

 

Impfung in Gablingen-Siedlung nur nach voriger Terminvereinbarung

Wie am Impfzentrum in Bobingen und bei den Vor-Ort-Impfaktionen ist auch die Impfung in Gablingen-Siedlung von einer vorherigen Terminreservierung abhängig. Freie Termine für Gablingen-Siedlung können ab sofort ganz einfach online über das bayernweite System BayIMCO gebucht werden. Wer sich unter https://impfzentren.bayern/citizen/ registriert hat, ist bei der Zuordnung des Impfzentrums inzwischen nicht mehr an seinen Wohnort gebunden, sondern kann selbst das favorisierte Impfzentrum auswählen. Für Personen, denen keine Online-Buchung möglich ist, steht alternativ die Terminvereinbarungs-Hotline des Landkreises Augsburg unter der Nummer 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr) zur Verfügung.

 

Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Augsburg sind auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung und auf den entsprechenden Unterseiten nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 30. November 2021 +++

Kurzfristige Ablehnungen der Impfung verlangsamen die Abläufe am Bobinger Impfzentrum

 

Impfstoff wird aktuell nach Alter zugewiesen

Am Impfzentrum des Landkreises Augsburg in Bobingen kommt es angesichts des aktuell verfügbaren Impfstoffangebots immer wieder zu spontanen Ablehnungen der Impfung, die den Betrieb verlangsamen. „Unser Dienstleister meldet uns, dass täglich mehrere Bürgerinnen und Bürger die Impfung mit Moderna kurzfristig ausschlagen, da sie vehement auf Verabreichung des Vakzins der Firma BioNTech bestehen“, berichtet Landrat Martin Sailer. Allerdings steht der BioNTech-Impfstoff, wie mehrfach berichtet, aktuell nur für unter 30-Jährige zur Verfügung, die mit dem Wirkstoff des US-amerikanischen Herstellers Moderna nach momentaner STIKO-Empfehlung nicht geimpft werden dürfen. Für Erst- und Auffrischungsimpfungen bei der Altersgruppe der über 30-Jährigen wird deshalb das Vakzin von Moderna verwendet. Lediglich bei Zweitimpfungen, die noch auf eine Erstimpfung mit dem Impfstoff des Herstellers BioNTech aufbauen, wird derselbe Impfstoff verabreicht. Ebenso medizinische Einschränkungen, die eine dringende Verwendung eines bestimmten Impfstoffes empfehlen und von einem Arzt oder Ärztin attestiert sind, werden berücksichtigt.

 

Hintergrund für den derzeitigen Mangel an BioNTech-Impfdosen ist eine Entscheidung aus dem Bundesgesundheitsministerium, die der Augsburger Landrat Martin Sailer jüngst mehrfach öffentlich kritisiert hat. „Ich mache niemandem einen Vorwurf, der nach Erst- und Zweitimpfung mit BioNTech nun auch bei der Auffrischungsimpfung auf diesen Impfstoff vertrauen möchte. Allerdings bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich nicht auf ein Bauchgefühl, sondern auf Fakten zu verlassen. Moderna wirkt nach dem gleichen Prinzip wie BioNTech, hat die gleichen Zulassungsverfahren durchlaufen und sich weltweit millionenfach als sicherer Impfstoff bewährt“, so der Landrat, der dieses Jahr selbst mit Moderna geimpft wurde. Eine freie Wahl des Impfstoffs ist aufgrund des überregionalen Impfstoffmangels derzeit kategorisch ausgeschlossen. „Wer sich einen Termin in unserem Impfzentrum geben lässt, muss wissen, dass das Lebensalter verbindlich vorgibt, mit welchem Vakzin die Immunisierung erfolgen muss“, betont Landrat Sailer. Es lohne sich nicht, diese Tatsache im Impfzentrum mit dem dortigen Personal ausdiskutieren zu wollen.

 

Nachfrage nach Impfungen ist im Landkreis nach wie vor hoch

Mit Blick auf die ungebrochen hohe Nachfrage nach der Corona-Impfung appelliert Sailer an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsvoll zu verhalten: „Wer über 30 Jahre alt ist, dem können und dürfen wir in unseren Impfzentren derzeit keine BioNTech-Impfung anbieten. Wer sich jetzt einen Termin geben lässt und die Spritze angesichts des angebotenen Impfstoffs ablehnt, der nimmt einem Mitmenschen die Chance auf eine sofortige Immunisierung“, erklärt der Landrat. „Im schlimmsten Fall führt eine kurzfristige Verweigerung der Impfung dazu, dass Dosen entsorgt werden müssen, was mit Verweis auf den flächendeckenden Mangel an Impfstoffdosen und der zentralen Rolle der Impfung im Kampf gegen das Virus unbedingt vermieden werden muss“, so Sailer weiter. Wer sich entgegen aller Fakten gegen eine Impfung mit Moderna entscheide, der solle aktuell anderen Bürgerinnen und Bürgern den Vortritt bei der Terminvergabe lassen, die eine Impfung mit Moderna annehmen möchten.
 

Alle Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Augsburg sind im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zu finden.

 

+++ UPDATE, Freitag, 26. November 2021 +++

Impfungen ab der kommenden Woche nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Landkreis stellt „freies Impfen“ an Freitagen im Impfzentrum Bobingen ein

Im Impfzentrum Bobingen werden bislang freitags von 10 bis 18 Uhr Impfungen ohne Termin angeboten. Da sich aus diesem Grund aber bereits Stunden vorher Schlangen von bis zu 100 Personen bilden, stellt der Landkreis die Möglichkeit des „freien Impfens“ insbesondere im Hinblick auf die extremen Wartezeiten bei schlechten Witterungsverhältnissen ab der kommenden Woche ein. Impfungen können dann nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Diejenigen, die am heutigen Freitag, 26. November 2021 geplant hatten, ohne Termin ins Impfzentrum nach Bobingen zu kommen, werden im eigenen Interesse dringend darum gebeten, dies nicht zu tun.

 

Was sollte man zum Impftermin mitbringen

Aus gegebenem Anlass bittet der Landkreis Augsburg darum, dass Impfwillige für ihre Zweit- oder Auffrischungsimpfungen neben ihrem Personalausweis und Impfpass auch die Impfdokumentation ihrer Erst- bzw. Erst- und Zweitimpfung zu ihrem Termin mitbringen. Auf diese Weise lässt sich die Abwicklung im Impfzentrum beschleunigen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 26. November 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 13: Wie ist Ihre Meinung zur Corona-Impfpflicht?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der dreizehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, ob aus seiner Sicht eine Corona-Impfpflicht sinnvoll wäre. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, seit dieser Woche gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit ihr ist auch wieder die Maskenpflicht für Schulkinder im Sportunterricht eingeführt worden. Was sagen Sie dazu?

Landrat Martin Sailer: „Sportunterricht mit Maske halte ich für hochproblematisch. Ich denke, man sollte eher ganz auf den Sportunterricht verzichten, sofern er nicht im Freien ohne Maske stattfinden kann. Die Maßnahme zeigt wieder einmal, wie sehr auch diese vierte Pandemiewelle wieder zulasten unserer Kinder und Jugendlichen geht. Das sollte die Ungeimpften unter uns doch nun endlich motivieren, sich doch noch impfen zu lassen. Ich werfe immer wieder die Frage auf: Was müssen wir eigentlich unseren Kindern und Jugendlichen zumuten, weil sich ein Teil der Bevölkerung nach wie vor nicht impfen lässt? Ich hoffe, dass dieses Beispiel zum Umdenken bewegen wird und dass viele Menschen doch noch zur Einsicht gelangen: Ja, ich lasse mich jetzt auch impfen – zum Wohle unserer Kinder.“

 

Es wird gerade auch viel über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Sailer: „Differenziert. Ich bin inzwischen eigentlich zum Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht geworden, allerdings sollte sie nur für Erwachsene gelten. Bei Kindern und Jugendlichen wissen wir ja noch nicht, wie und ob die Impfstoffe wirksam sind. In einigen Ländern ist er bereits freigegeben. Bei Kindern und Jugendlichen würde ich keine Impfpflicht befürworten, bei den Erwachsenen hingegen schon. Wenn wir uns nächstes Jahr um die gleiche Zeit nicht wieder damit auseinandersetzen müssen, ob ein neuer Lockdown verhängt werden muss, im Sportunterricht an den Schulen Masken getragen werden müssen oder die Gastronomie geschlossen werden sollte, dann geht das nur über eine Impfpflicht. Beispiele aus anderen Ländern zeigen ja, dass dort, wo die Impfquote deutlich höher ist als bei uns, herrscht beinahe wieder das normale Leben. Wenn wir das auch zurück haben wollen, dann geht das nur, wenn wir uns impfen lassen. Und deshalb appelliere ich noch einmal an jeden: Bitte, bitte endlich impfen lassen!“

 

Viele Bürgerinnen und Bürger würden 1G, also ausschließlich getestet, für den richtigen Weg halten. Halten Sie das auch für sinnvoll?

Sailer: „So weit würde ich nicht gehen, allerdings wäre aus meiner Sicht ‚2G plus‘ der richtige Ansatz. Eine Testpflicht darf aber keinesfalls als Ersatz zur Impfung missverstanden werden. Nach wie vor ist das Impfen das oberste Gebot. Außerdem muss man sich unbedingt auch vor Augen führen, dass ja auch Geimpfte angesteckt werden können und andere anstecken können. In einer Zeit, in der die Intensivkapazitäten bei Auslastungen von fast 100 Prozent agieren, kommen wir nur noch mit Impfen und durch die 2G-plus-Regelung voran. Aus meiner Sicht wären wir damit einigermaßen sicher.“

 

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es kürzlich, dass die Bestellmengen für Biontech reduziert werden sollen. Was bedeutet das für die Impfkampagne in unserem Landkreis?

Sailer: „Das ist ein totales Desaster für unsere Impfkampagne, um das nochmals in aller Deutlichkeit zu sagen. Dieser Schritt sabotiert unsere Aktivitäten hier vor Ort im Landkreis. Seit knapp einem Jahr versuchen wir möglichst viele Menschen zu impfen und es ist nun mal Fakt, dass 70 Prozent der Menschen mit Biontech geimpft sind. Ich verstehe zwar die Vorbehalte dem Moderna-Impfstoff gegenüber nicht, denn ich bin selbst zweifach mit Moderna geimpft und habe keinerlei Nebenwirkungen gehabt. Moderna ist genauso sicher und wirksam wie Biontech, ist bei uns lediglich weniger bekannt. Das könnte daran liegen, dass die USA Moderna lange Zeit kaum exportiert haben, weil sie die Dosen für ihre eigene Bevölkerung benötigt haben. Aber jetzt den Biontech-Impfstoff zu reglementieren, ihn zurück zu halten, und das in einer Phase, in der wir doch über jeden impfwilligen Menschen froh sind, konterkariert unsere gesamte Impfkampagne. Deswegen habe ich mich zuletzt sehr deutlich und auch mit massiver Kritik dem Bundesgesundheitsminister gegenüber geäußert. Impfen ist das oberste Gebot uns es seine Aufgabe, genügend Impfstoff bereit zu stellen, damit wir allen Menschen, die mit Biontech geimpft werden wollen, auch ein Impfangebot machen können.“

 

Wir als Landkreis organisieren aktuell ja auch sehr viele Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen, wo nur Biontech verwendet wird. Wie wird da jetzt weiter vorgegangen?

Sailer: „Hier wird uns durch die Verknappung des Biontech-Impfstoffs die Situation letztendlich doppelt erschwert. Moderna kann vor Ort nicht verimpft werden, weil der Impfstoff im aufgetauten Zustand nicht mehr transportabel ist. Das heißt, wir können Moderna nur in unseren Impfzentren verabreichen. Zudem muss Biontech an die Unter-30-Jährigen verimpft werden, weil Moderna für diese Altersgruppe nicht zugelassen ist. Wenn die Biontech-Vorräte eingeschränkt werden, verschärft das die Situation daher in zweifacher Hinsicht. Zudem werden unsere Vor-Ort-Termine extrem angenommen. Viele Menschen ziehen diese wohnortnahen Termine dem Gang ins Impfzentrum vor. Wir verabreichen bei diesen Terminen erfreulicherweise auch viele Erstimpfungen, die wir ohne Biontech-Impfstoff verlieren. Und aus dieser Gemengelage wird noch einmal deutlich, wie schwierig uns das Aufrechterhalten einer Impfkampagne vor Ort fällt, wenn ein Minister in Berlin eine Entscheidung trifft, die völlig an der Realität vorbeigeht.“

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 25. November 2021 +++

Landkreis reagiert auf aktuelle Situation

 

Erst- und Auffrischungsimpfungen der Ü-30-Jährigen im Impfzentrum künftig mit Moderna

Erst- und Auffrischungsimpfungen für Über-30-Jährige werden in den Impfzentren im Landkreis Augsburg ab sofort und bis auf Weiteres mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna durchgeführt. Hintergrund ist, dass der derzeit von der Bundesregierung limitierte Impfstoff des Herstellers BioNTech für alle Impfwilligen unter 30 Jahren vorgehalten werden muss. Der mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna ist gleichermaßen für die Grundimmunisierung und das Boostern geeignet wie der Impfstoff Comirnaty von BioNTech. Sowohl das Paul-Ehrlich-Institut als auch die Forschungsgruppe für Infektionsimmunologie und Impfstoff-Forschung der Charité in Berlin bewerten die beiden COVID-19-Impfstoffe als gleichwertig und auch bei einer Kreuzimpfung beider Vakzine als sicher, wirksam und gut verträglich. „Moderna hat in Deutschland bislang einfach keinen so hohen Bekanntheitsgrad wie BioNTech“, erklärt sich Landrat Martin Sailer die Unsicherheiten vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem US-amerikanischen Impfstoff. „Das liegt aber nicht daran, dass der Impfstoff eine schlechtere Qualität aufweist und deshalb nicht verwendet wurde, sondern daran, dass das Vakzin zu Beginn der Impfkampagne in Deutschland kaum verfügbar war, weil es von den USA nicht in großen Mengen exportiert wurde“, so Sailer, der selbst vollständig mit Moderna geimpft ist.

 

Vor-Ort-Impfaktionen bald nur noch mit Termin

Da die Nachfrage und damit die Warteschlangen bei den vergangenen Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen extrem hoch waren und Aktionen teilweise vorzeitig beendet werden mussten, wird auch hier umgestellt. „Ab Dezember werden Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden können. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass niemand mehr extreme Wartezeiten in Kauf nehmen muss“, erläutert der Landrat. Als Impfstoff bei den Vor-Ort-Impfaktionen wird weiterhin BioNTech verwendet, da das Vakzin von Moderna nach dem Auftauen nicht mehr ohne Weiteres transportiert werden kann.

 

Termine im Impfzentrum Bobingen

Der Landkreis bemüht sich aktuell darum, die Terminverfügbarkeiten im Impfzentrum weiter auszudehnen. Deshalb ist es auch möglich, dass Termine außerhalb der Kernöffnungszeiten vergeben werden. Ohne Termin ist eine Impfung im Impfzentrum ausschließlich freitags zwischen 10 und 18 Uhr möglich. Termine für das wieder öffnende Impfzentrum Gablingen-Siedlung sind derzeit noch nicht buchbar. „Wir gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass wir Gablingen in der ersten Dezemberhälfte wieder öffnen können“, zeigt sich Landrat Sailer positiv. Bislang fehlt es noch am medizinischen Fachpersonal für die Impfteams. Sobald ein genaues Datum feststeht und die Terminbuchung möglich ist, wird der Landkreis auf allen verfügbaren Kanälen hierüber informieren.

 

+++ UPDATE, Montag, 22. November 2021 +++

Landrat Martin Sailer: „Die Impfstoffbegrenzung ist eine pandemiepolitische Bankrotterklärung“

 

Deckelung macht effektive Pandemiebekämpfung unmöglich

Die Ankündigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, die Bestellmöglichkeiten der Städte und Landkreise für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer einschneidend limitieren zu wollen, rufen beim Augsburger Landrat Martin Sailer Entsetzen und Empörung hervor: „Dieser Schritt kommt einer Bankrotterklärung unserer Bundesregierung in der Pandemiebekämpfung gleich“, sagte Sailer am Montag. „Wir kämpfen seit über eineinhalb Jahren auf kommunaler Ebene mit allen Kräften gegen die nun wieder explodierenden Inzidenzen an und fühlen uns von unserer Bundesregierung nicht nur zunehmend im Stich gelassen, sondern mit einer solchen Maßnahme förmlich sabotiert“, erklärte Sailer weiter. „Nach zähem Ringen haben wir nun endlich erreicht, unser zweites Impfzentrum wieder in Betrieb nehmen zu dürfen, da wir bis Weihnachten einen Kraftakt in Sachen Impffortschritt leisten müssen. Schließlich soll allen Personen, deren Zweitimpfung länger als fünf Monate zurückliegt, ein zeitnahes Impfangebot gemacht werden und das ohne jede Möglichkeit der Priorisierung. Nun werden uns neue Knüppel zwischen die Beine geschmissen, die uns eine effektive Pandemiebekämpfung im Grunde unmöglich machen. Niemand auf bundespolitischer Ebene hat aktuell noch irgendein Recht, sich über das wachsende Unverständnis der Bevölkerung über eine solch realitätsferne Politik zu wundern“, so der Augsburger Landrat.

 

Angekündigte Obergrenzen machen Bruchteil des Bedarfs aus

Wie übereinstimmenden Medienberichten zu entnehmen war, sollen die bestellbaren Mengen des BioNTech-Impfstoffs drastisch gedeckelt werden. Der Landkreis Augsburg soll künftig nur noch maximal 1.000 Dosen des Vakzins pro Woche anfordern können. „Faktisch benötigen wir Stand heute wöchentlich rund 6.000 Dosen BioNTech, um unsere Impfkampagne überhaupt voranbringen zu können – und das nur für unser Impfzentrum in Bobingen“, erklärte Sailer. „Sollte uns künftig nur noch ein Bruchteil dieser ohnehin schon unzureichenden Menge zur Verfügung gestellt werden, dann treibt das unsere Bemühungen, das völlig außer Kontrolle geratene Virus in irgendeiner Form bändigen zu können, vollständig in den Kollaps“, betonte Sailer, der sich nach Bekanntwerden der Ankündigung umgehend mit dem Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, in Verbindung gesetzt hat. „Gesundheitsminister Holetschek hat mir versichert, dass er das Thema als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz auf die Agenda der nächsten Sitzung setzen wird“, so Sailer. „Hierfür stärke ich ihm ausdrücklich den Rücken und fordere mit Nachdruck, dass die angekündigte Begrenzung der Impfstoffbestellungen unbedingt verworfen wird, damit wir im Kampf gegen das Virus überhaupt eine Chance wahren können.“ Eine Wiedereröffnung des Impfzentrums Gablingen-Siedlung sei aus Sicht des Landrats ansonsten völlig sinnlos: „Was bringt uns ein zusätzliches Impfzentrum, wenn wir den Impfstoff, dem die Bevölkerung mit am meisten vertraut, nicht verfügbar haben?“

 

Krisenkommunikation und -bewältigung sind ein Desaster

Sailer zufolge sei es ein zusätzliches Ärgernis, dass die Kreisverwaltungsbehörden von der angekündigten Maßnahme zum wiederholten Male nicht auf behördlichem Wege, sondern über die öffentliche Presse erfahren hätten. „Die Art und Weise der Krisenkommunikation und -bewältigung in Deutschland sind von Anfang an ein totales Desaster“, entrüstet sich Sailer. Andere europäische Länder würden völlig zurecht nur noch verwundert den Kopf schütteln, wenn sie nach Deutschland blicken. „Nachdem die letzten Monate in Bezug auf die Auffrischungsimpfungen und Pandemie-Bekämpfung offensichtlich verschlafen wurden, weil Bundestagswahl und Regierungsbildung im Fokus standen, sollten wir uns jetzt darauf konzentrieren, alle wieder an einem Strang zu ziehen und die Impfquote schnellstmöglich zu steigern. Stattdessen wird das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger fahrlässig verspielt, weil es heißt, dass sie jetzt gegebenenfalls nicht den Impfstoff zur Auffrischung erhalten, der ihnen zunächst zugesagt wurde. Ich selbst bin zweifach mit Moderna geimpft und kann den Impfstoff deshalb aus eigener Erfahrung nur empfehlen. Der mRNA-Impfstoff beweist Studien zufolge auch gegen die Delta-Variante eine sehr gute Wirksamkeit. Aber natürlich ist es nachvollziehbar, dass ein Impfstoff in der Öffentlichkeit nicht mehr sonderlich attraktiv wirkt, wenn es heißt, dass dessen Mindesthaltbarkeitsdatum bald ausläuft und er deshalb verstärkt verimpft werden soll. Auch wenn nun leere BioNTech-Lager als Begründung für die geplante Deckelung genannt werden, bleiben große Zweifel an der Effektivität der Impfstoffplanung, deren Auswirkungen man letztlich wieder in den Impfzentren spüren wird“, so der Landrat.

 

+++ UPDATE, Montag, 22. November 2021 +++

Corona-Testzentrum in Hirblingen künftig wieder regulär an Wochenenden geöffnet

Einrichtung passt Betriebszeiten an derzeitige Nachfrage an

Das kommunale Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen ist ab diesem Samstag, 27. November, wieder regulär an Samstagen und Sonntagen geöffnet. „Die derzeitige Pandemiesituation bedingt einen gestiegenen Bedarf nach Tests, weshalb wir unser Angebot am kommunalen Testzentrum in Hirblingen wieder dauerhaft auf sieben Öffnungstage in der Woche erweitern werden“, erklärt Landrat Martin Sailer. An den Wochenenden wird das Zentrum in der Gersthofer Straße 9 in Hirblingen fortan täglich je von 9 bis 14 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten unter der Woche bleiben unverändert von je 9 bis 16.30 Uhr bestehen.

 

Vorherige Terminvereinbarung weiterhin zwingend notwendig

Das Landratsamt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass im Hirblinger Testzentrum aus organisatorischen Gründen nur nach voriger Terminvereinbarung Tests abgenommen werden können. Für die Terminvergabe steht eine eigens dafür eingerichtete Internetseite unter https://lkr-augsburg.ecocare.center zur Verfügung.

Aufgrund der flächendeckend hohen Nachfrage nach Tests stoßen auch die auswertenden Labore erneut an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeiten. Das Landratsamt informiert daher erneut, dass PCR-Tests zur sogenannten „Freitestung“ am Testzentrum Hirblingen nur in Ausnahmefällen, in denen sie ausdrücklich vom Gesundheitsamt angeordnet wurden, in Anspruch genommen werden können. Für die Abschlusstestung nach häuslicher Isolation kommen grundsätzlich nur Antigen-Schnelltests in Betracht. Sollten Bürgerinnen und Bürger dennoch auf eigenen Wunsch hin einen PCR-Befund zur „Freitestung“ wünschen, muss dieser auf eigene Kosten durchgeführt werden. Nach wie vor ist ein kostenfreier PCR-Test unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin kostenlos – beispielsweise, wenn ein Selbsttest positiv ausgefallen ist und per PCR-Test bestätigt werden muss. Eine Auflistung aller Umstände, unter denen ein PCR-Test in Hirblingen kostenfrei ist, kann auf der oben genannten Anmeldeseite eingesehen werden.

 

Öffnungstage und -zeiten an den Feiertagen noch in Planung

Die Öffnungszeiten des Testzentrums an den bevorstehenden Feiertagen im Dezember sind aktuell noch in Absprache. „Wir informieren zeitnah darüber, wie unsere Teststelle an den Weihnachtstagen erreichbar sein wird“, so der Landrat.

Eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreis Augsburg ist online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen verfügbar.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. November 2021 +++

Landkreis Augsburg bereitet Wiedereröffnung des Impfzentrums in Gablingen-Siedlung vor

Freistaat hebt maximale Anzahl an Zentren je Landkreis auf

Das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung wird in Kürze wieder in den Impfbetrieb eingegliedert. Wegen damals geringer Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen wurde der Standort Ende September dieses Jahres geschlossen, jedoch für eine mögliche Wiedereröffnung vorgehalten. „Der Freistaat Bayern hat uns nun auf unsere Anfrage hin grünes Licht erteilt, dass wir das Zentrum wieder in Betrieb nehmen können“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bislang galt die verbindliche Vorgabe der Staatsregierung vom 27. August, dass je Gebietskörperschaft nur ein stationäres Zentrum betrieben werden dürfe. Im Landkreis Augsburg fiel die Wahl auf das Impfzentrum Bobingen, da dort größenbedingt mehr Impfvorgänge pro Tag als am Gablinger Standort vorgenommen werden können. „Wir begrüßen die Entscheidung aus München sehr, da wir mit der Wiedereröffnung des Zentrums unsere Impf-Infrastruktur zeitnah erweitern und somit viel mehr Menschen mit der so wichtigen Drittimpfung versorgen können“, so der Landrat.

 

Inbetriebnahme des Impfzentrums für Anfang Dezember geplant

Das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung wurde nach seiner Schließung teilweise rückgebaut und vorübergehend anderweitig genutzt. In den Sicherheitsbereichen wurden alle baulichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Impfbetriebs jedoch vorgehalten. „Um in Gablingen wieder impfen zu können, werden nun wieder die Impfkabinen, die technische Ausstattung und weitere notwendige Infrastruktur in das Gebäude eingerüstet“, sagt Sailer. Zudem müsse seitens des Dienstleisters neues Personal für den operativen Betrieb des Zentrums rekrutiert werden. Nach aktuellen Stand ist die Wiederinbetriebnahme des Impfzentrums Gablingen-Siedlung für Kalenderwoche 49 vorgesehen.

 

Landratsamt informiert öffentlich, sobald Terminvergabe für Gablingen starten kann

„Im Zusammenhang mit dem zweiten Impfzentrum ist mir besonders wichtig, dass der Betrieb des zweiten stationären Zentrums nicht zulasten unserer mobilen Impfkapazitäten gehen wird“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die mobilen Impfteams werden auch in Zukunft Vor-Ort-Impfaktionen im ganzen Landkreisgebiet vornehmen und die Impfung niederschwellig und wohnortnah anbieten. Aktuell ist noch nicht verlässlich absehbar, ab wann die Terminvergabe für das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung starten kann. Das Landratsamt wird über alle verfügbaren Kanäle öffentlich informieren, sobald Terminreservierungen möglich sind.

 

Weiterhin Terminreservierungen für Impfzentrum Bobingen möglich

Über die eigens dafür eingerichtete Hotline unter 0821 3102 3131 (montags bis freitags je von 8 bis 12 Uhr) bietet das Landratsamt weiterhin Terminreservierungen für das Impfzentrum in Bobingen an. „Wegen der momentan sehr hohen Nachfrage bitten wir um Verständnis, dass es zu Wartezeiten in der Leitung kommen kann und nicht alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar einen Termin erhalten können“, erklärt Sailer. Die Umbuchung von bereits vereinbarten Terminen für Bobingen nach Gablingen wird nicht möglich sein. Für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen dienen die terminfreien Vor-Ort-Impfaktionen in den Kreisgemeinden als Anlaufstelle (alle Termine unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion). Zudem wird die Impfung nach wie vor in zahlreichen Arztpraxen angeboten.
 

+++ UPDATE, Mittwoch, 17. November 2021 +++

Auffrischungsimpfungen im Landkreis ab sofort fünf Monate nach Zweitimpfung möglich

Landrat bittet darum, älteren Personen den Vortritt zu lassen

Es gibt eine Änderung bei den Auffrischungsimpfungen: Alle Personen, deren Zweitimpfung bereits mindestens fünf Monate zurückliegt, haben ab sofort die Möglichkeit, sich im Impfzentrum Bobingen sowie bei den Vor-Ort-Impfterminen in den Kommunen impfen zu lassen. Von der STIKO empfohlen wird aber nach wie vor ein Abstand von mindestens sechs Monaten zur Zweitimpfung. „Das Angebot der Booster-Impfung sollten aus meiner Sicht insbesondere ältere und vorerkrankte Personen wahrnehmen können“, so Landrat Martin Sailer. „Deshalb hoffe ich, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die gerade erst vor fünf bis sechs Monaten geimpft wurden, denjenigen den Vortritt auf einen Termin lassen, deren Zweitimpfung beispielsweise bereits Frühjahr durchgeführt wurde.“ Hintergrund für die Bitte des Landrats ist unter anderem, dass die Termine im Impfzentrum Bobingen bereits bis einschließlich 7. Dezember 2021 ausgebucht sind. Auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen sind die Warteschlangen zum Teil sehr lang und bei den Hausärzten gibt es Wartelisten bis in das kommende Jahr. Sailer betont: „Die Impfung ist unser wirksamstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Wir setzen jetzt alles daran, unsere Kapazitäten schnellstmöglich aufzubohren.“

 

+++ UPDATE, Montag, 15. November 2021 +++

Testzentrum Hirblingen: Kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger wieder verfügbar

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig

Mit der jüngsten Änderung der Corona-Testverordnung ermöglicht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Wiedereinführung kostenfreier Antigen-Schnelltests an den kommunalen Testzentren. Somit sind auch am Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen, Gersthofer Straße 9, ab sofort wieder kostenlose Schnelltests verfügbar. Aus organisatorischen Gründen ist nach wie vor unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung im Internet unter https://lkr-augsburg.ecocare.center erforderlich. Das Testzentrum in Hirblingen ist montags bis freitags je von 9 bis 16.30 Uhr geöffnet. „Die Verfügbarkeit kostenfreier Testmöglichkeiten spielt neben der Schutzimpfung eine wesentliche Rolle in unserem Kampf gegen das Virus, da dank der Tests immer wieder Kontaktketten erkannt und durchbrochen werden können“, erklärt Landrat Martin Sailer, der die Entscheidung der Staatsregierung zur Wiedereinführung kostenloser Testmöglichkeiten an den kommunalen Testzentren ausdrücklich begrüßt. Weiterhin werden kostenfreie Antigen-Schnelltests auch beispielsweise in Apotheken abgenommen – das Angebot an den Testzentren ist als Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten zu verstehen. Vorrangig sollen an den Testzentren diejenigen Tests durchgeführt werden, die das Gesundheitsamt veranlasst hat.

 

Kostenlose PCR-Tests weiterhin nur gegen Nachweis

Kostenfreie PCR-Tests sind hingegen weiterhin nur gegen Vorlage einer entsprechenden Berechtigung verfügbar. Eine solche Ausnahme liegt beispielsweise dann vor, wenn das Gesundheitsamt eine PCR-Testung für ermittelte Kontaktpersonen oder zum Abschluss einer häuslichen Isolation veranlasst. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben auch Personen, die einen positiven Selbsttest im Original vorlegen können oder in der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit dem Status „erhöhtes Risiko erhalten haben. Zusätzlich Ausnahmeregelungen gelten für Personen mit ärztlichen Attesten oder für Schwangere. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für kostenfreie PCR-Tests sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Corona-Testbetrieb sind auf der oben verlinkten Anmeldeseite abrufbar. Eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreis Augsburg ist unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden.

 

+++ UPDATE, Freitag, 12. November 2021 +++

Intensivbettenbelastung in der Leitstellenregion Augsburg weiter an der 100-Prozent-Marke

 

Landkreis Augsburg ermöglicht ab Montag Auffrischungsimpfungen für alle seit sechs Monaten vollständig Geimpften

Die Auslastung der Intensivbetten im Leitstellenbereich Augsburg bewegt sich seit dieser Woche um die 100-Prozent-Marke und hat diese zeitweise sogar schon erreicht. Eine Situation, die eine potenzielle Triage erschreckend greifbar werden lässt. „Wenn wir für unsere Bürgerinnen und Bürger auch in Notfällen weiter eine gute medizinische Versorgung gewährleisten wollen, ist es zwingend notwendig, dass sich mehr Menschen impfen lassen und so schwerwiegende Krankheitsverläufe reduziert werden“, betont Landrat Martin Sailer. Da die Wirkung der Impfung nach einigen Monaten nachlässt, sei es zur Vermeidung von Impfdurchbrüchen außerdem wichtig, dass insbesondere Risikogruppen den sogenannten „Booster“ erhalten. Der Landkreis bietet in seinem Impfzentrum in Bobingen und bei seinen Vor-Ort-Impfterminen in den Kommunen deshalb ab Montag, 15. November 2021, Auffrischungsimpfungen für all diejenigen an, deren Zweitimpfungstermin bereits mehr als sechs Monate zurückliegt. Bei Personen, die bislang ausschließlich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind, ist die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff bereits vier Wochen später möglich.

 

Terminvereinbarung von Montag bis Donnerstag erforderlich

Ab der kommenden Woche ändern sich deshalb die Abläufe im Impfzentrum Bobingen: Für Termine von Montag bis Donnerstag ist dann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Terminvereinbarungen für Freitage sind hingegen nicht mehr möglich. An diesen Tagen können Impfwillige weiterhin von 10 bis 18 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Freie Impftermine können online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ gebucht werden. Hierbei ist zu beachten, dass auf der Seite nicht unterschieden wird, ob es sich um einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfungstermin handelt – man vereinbart einfach einen Termin. Vor Ort im Impfzentrum wird dann anhand des Impfpasses festgestellt, um welche Impfung es sich handelt. Die Auffrischungsimpfung wird in der Regel mit dem mRNA-Impfstoff durchgeführt, der auch für die Erst- und Zweitimpfung verwendet wurde. Es sei denn, es sprechen triftige Gründe dagegen.

 

Neue Hotline zur Impfterminvereinbarung

Um die bereits stark frequentierte Hotline des Gesundheitsamtes zu entlasten, wird ab Montag eine neue Hotline zur Impfterminvereinbarung eingerichtet. Wer keine Möglichkeit hat, seinen Termin online zu vereinbaren, kann dies alternativ unter der Telefonnummer 0821 3102 3131 tun. Diese Hotline wird von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, besetzt sein.

 

Zusätzliche Impfangebote in den Landkreis-Kommunen

Eine Wiedereröffnung des Impfzentrums Gablingen-Siedlung ist aufgrund der geänderten Impfstrategie des Freistaates derzeit nicht möglich. Stattdessen sollen über mobile Impf-Teams künftig noch verstärkter Vor-Ort-Impfaktionen in den Gemeinden angeboten werden. Alle Termine finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Für die Vor-Ort-Impfungen ist – soweit nicht anders beschrieben – keine Terminvereinbarung erforderlich. Impfwillige müssen lediglich ihren Personalausweis sowie ihren Impfpass (soweit vorhanden) mitbringen. Minderjährige benötigen das schriftliche Einverständnis beider Elternteile. Alle Informationen hierzu sind auch online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 11. November 2021 +++

Landkreis beteiligt sich an Abwasser-Pilotstudie zur Früherkennung von Krankheitserregern

 

Vielversprechende neue Methode im Kampf gegen Corona

Die Forschung nach neuen Methoden, durch welche die Ausbreitung des Coronavirus schnell und zuverlässig nachgewiesen werden kann, ist weltweit in vollem Gange. Ein vielversprechender Ansatz ist die Abwasserepidemiologie, die auf der Analyse von Abwasserproben basiert. Sie ermöglicht den Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, der über das Abwasser im Wasserkreislauf landet und lässt Rückschlüsse auf die Infektionszahlen in der Bevölkerung im Bereich des jeweiligen Abwassernetzes zu. Das neuartige, sogenannte „SARS-CoV-2 Biomarker-Konzept“ soll die zuständigen Behörden als Früh- und Entwarnsystem bei der Pandemiebekämpfung unterstützen. Der Landkreis Augsburg beteiligt sich nun in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München als Modellregion an einem Verbundprojekt, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird und in dessen Rahmen das Abwasser-Monitoring in der Praxis erprobt werden soll.

 

System wird in Königsbrunn und Stadtbergen eingerichtet

Im Landkreis Augsburg wird die Beprobung des Abwassers in Kürze in Königsbrunn, Stadtbergen und dem separaten Versorgungsnetz von Leitershofen anlaufen. Die Daten aus der engmaschigen Abwasseruntersuchung werden mit den gemeindebezogenen Infektionsfallzahlen abgeglichen und dem Gesundheitsamt als digitale Schautafel zur Verfügung gestellt. Diese Tafel – ein sogenanntes Dashboard – kann als Herzstück des Abwasser-Monitorings verstanden werden. Es ermöglicht ein schnelles Informationsmanagement, kurze Entscheidungswege und wird in einigen Regionen Bayerns und Baden-Württembergs seit Mitte des Jahres 2020 erfolgreich getestet. Nun soll es erweitert werden und anderen Gebietskörperschaften, darunter dem Landkreis Augsburg, zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Methode können Veränderungen der örtlichen Infektionszahlen schnell erkannt werden. „Wir unterstützen dieses Pilotprojekt des Bundes nach besten Mitteln und werten die gewonnenen Daten intensiv aus, da wir angesichts der momentanen Pandemieentwicklung alle Optionen zur Eindämmung des Virus ausschöpfen sollten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Neue Analysemöglichkeiten der örtlichen Infektionsgeschehen könnten, so der Landrat, einen wesentlichen Vorteil im Kampf gegen das Coronavirus liefern und auch darüber hinaus einen bedeutsamen Erkenntnisgewinn im Gesundheitsmanagement bringen.

 

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 10. November 2021 +++ 

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 12: Wie kann die vierte Welle gebrochen werden?


Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der zwölften Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, was seiner Auffassung nach die steigenden Inzidenzen senken könnte. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, die Inzidenz schnellt im Landkreis wie in allen Regionen Bayerns steil nach oben. Was müsste Ihrer Meinung nach jetzt passieren, um diesen Trend umzukehren und die vierte Welle zu brechen?

Landrat Martin Sailer: „Wir bewegen uns im Landkreis in der Tat auf eine Inzidenz von 500 zu. Ein Wert, in dessen Nähe wir seit Ausbruch der Pandemie bislang nicht annähernd gekommen sind. Es bedarf jetzt aus meiner Sicht ganz vieler Maßnahmen: Wir müssen vor allem intensiv über das Thema Impfen diskutieren, insbesondere, wie wir diejenigen erreichen, die sich bisher nicht haben impfen lassen. Dafür sorgen wir im Landkreis weiterhin mit Vor-Ort-Impfangeboten von unseren mobilen Teams. Wir gehen dafür in die Ortschaften, auch an Sportplätze und dergleichen, um die Menschen niederschwellig zu erreichen. Zum zweiten brauchen wir aus meiner Sicht wieder kostenfreie Testangebote. Im Kampf gegen Corona geht es zwar in erster Linie ums Impfen, aber eine weitere wichtige Säule ist der kostenfreie Test. Deswegen fordere ich schon seit längerem, dass wir auch wieder die kostenfreien Tests unseren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen. Außerdem muss es wieder darum gehen, Kontakte zu beschränken, weshalb wir als Landratsamt beispielsweise alle verzichtbaren Veranstaltungen abgesagt haben. Und ich appelliere an alle, es uns gleich zu tun und auf Veranstaltungen zu verzichten, die in den nächsten Wochen und Monaten nicht zwingend stattfinden müssen.“

 

Sie haben vom Impfen gesprochen, das Stichwort ist auch Auffrischungsimpfung. Warum geht es denn damit aktuell so schleppend voran?

Sailer: „Inzwischen konnten wir immerhin unsere Seniorinnen und Senioren in den Pflegeeinrichtungen komplett mit der dritten Impfung versorgen. Das ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Allerdings fehlt uns für die weiteren Schritte eine klare Anweisung der Ständigen Impfkommission. Sie müsste endlich die Frage beantworten, wer sich denn nun tatsächlich die Booster-Impfung abholen kann. Hier ist die Kommission aus meiner Sicht viel zu zögerlich. Wir haben die Impfstoffe, die Infrastruktur und vor allem die Nachfrage nach der Drittimpfung. Es fehlt uns das grüne Licht und daher bleibe ich bei meiner Forderung: Es muss alles schneller gehen.“

 

Die Belegung der Intensivbetten in unserem Leitstellenbereich hat heute die 100-Prozent-Marke erreicht. Was erwartet die Bürgerinnen und Bürger nun?

Sailer: „Jetzt könnte ich den abgedroschenen Satz sagen: Wir sind an der Belastungsgrenze. Vielen Leuten wird dieser Satz kaum mehr etwas bedeuten, da man ihn im Verlauf der Pandemie häufig gehört hat. Dennoch muss man sich unverblümt vor Augen führen, was er aussagt. Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, wo wahrscheinlich triagiert werden muss – wo der Unfallpatient mit dem Corona-Patienten in Konkurrenz um ein Intensivbett treten muss. Auch bei uns in Schwaben müssen Patientinnen und Patienten bereits abverlegt werden, weil wir keine freien Kapazitäten mehr haben. Es ist das Szenario eingetreten, in dem es brenzlig für diejenigen werden könnte, die beispielsweise nach einem Verkehrsunfall als Schwerstverletzte Intensivbetreuung bräuchten, aber alle Betten ausgelastet sind. Außerdem ist es leider nicht so, dass sich jedes Bett im Klinikum problemlos in ein Intensivbett umwandeln ließe. Dazu würden zwingend auch zusätzliche Intensivpflegekräfte und medizinische Gerätschaften gebraucht. Man muss sich ins Bewusstsein rufen, dass wir unbedingt mehr tun müssen, um diese Pandemie zu bekämpfen. Ich bleibe dabei: Impfen und Testen sind die wichtigsten Dinge. Aber auch unsere Kontakte müssen wir wieder auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.“

 

+++ UPDATE, Samstag, 6. November 2021 +++

Landkreis Augsburg wird Corona-Hotspot

Ab Sonntag, 7. November 2021, gelten neue Regelungen

Nach den Vorgaben der ab heute in Kraft getretenen aktualisierten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt der Landkreis Augsburg als Corona-Hotspot. Grund hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Intensivbetten im Leitstellenbereich Augsburg (zu diesem zählen die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen und Donau-Ries sowie die Stadt Augsburg) zu 93,7 Prozent ausgelastet sind und damit der Schwellenwert von 80 Prozent überschritten ist und die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis mit einem Wert von 364,6 den Grenzwert von 300 überschritten hat. Ab Sonntag, 7. November 2021, gelten für den Landkreis Augsburg deshalb die Maßnahmen analog der roten bayerischen Krankenhausampel.

 

Allgemeine Regelungen

  • Der allgemeine Maskenstandard wird wieder auf FFP2Masken angehoben. Medizinische Masken sind in Bereichen, in denen Maskenpflicht gilt, nicht mehr ausreichend.
  • Die Bereiche, die bisher gemäß der 3GRegelung zugänglich waren, sind ab Sonntag nur noch mit einem 2G-Nachweis zugänglich. Ausgenommen hiervon sind die Gastronomie, Beherbergungen und körpernahe Dienstleistungen (hier gilt 3G plus).
  • In Hochschulen und weiteren außerschulischen Bildungsangeboten gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (gemäß 3GRegelung).
  • In Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen gilt 2G.
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt für die Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (Kundschaft, Beschäftigte oder sonstige Personen) die Zugangsregelung gemäß 3G (es genügen Schnelltests zweimal pro Woche). Ausgenommen hiervon ist der Handel und der ÖPNV.

 

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen

Es findet uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen statt.
Ab Montag, 8. November 2021, gilt aber auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wieder Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, selbst wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

 

Die erweiterte Maskenpflicht gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschulen sowie Grundschulstufe der Förderzentren) für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (8. bis 12. November2021),
  • ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (8. bis 19. November 2021).

 

Die erweiterte Maskenpflicht umfasst in den genannten Zeiträumen alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.

Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden. Sportunterricht findet auch während der oben genannten Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt. Auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten.

 

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis eines PCR- oder Antigenschnelltest vorweisen können oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Für Schüler der Grundschulstufe sowie der Förderschulen gilt zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Bei einem Infektionsfall in der Klasse besteht vorübergehend eine tägliche Testpflicht. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Hinsichtlich der Selbsttests werden auch weiterhin nur die von der Schule zur Verfügung gestellten Selbsttests akzeptiert (eigens mitgebrachte Spuck- oder Gurgeltests nicht mehr).

Die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden intensiviert. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.

 

Konkret bedeutet dies:

  • An den Schulen, an denen Selbsttests stattfinden, wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.
  • An Schulen, an denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, wird innerhalb der genannten Wochenfrist für alle Schülerinnen und Schüler am Montag zu Unterrichtsbeginn – wenn an diesem Tag kein PCR-Pooltest stattfindet – ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt. Zusätzlich wird an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall ein Selbsttest in der Klasse empfohlen, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, ebenfalls nur, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.

 

Alle Informationen und Rechtsgrundlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den entsprechenden Unterseiten nachzulesen. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch an die Hotline des Landkreis 0821 3102 3999 richten (Erreichbarkeit: 7.30 bis 16 Uhr, Donnerstag, 7.30 bis 17. 30 Uhr, Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr). Alternativ können Fragen auch über die Informations-E-Mail-Adresse corona@remove-this.LRA-a.bayern.de gestellt werden. „Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Haus sind sehr darum bemüht, alle aufkommenden Fragen schnellstmöglich zu beantworten“, betont Landrat Martin Sailer. Er bittet aber um Verständnis, sollte es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. November 2021 +++

Neues Online-Formular für positiv Getestete
 

Abläufe im Gesundheitsamt werden weiter beschleunigt

Um die Bürgerinnen und Bürger trotz stetig steigender Fallzahlen weiterhin zeitnah informieren zu können, vereinfacht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weiter seine Abläufe. Nachdem sich bereits Kontaktpersonen von positiv Getesteten über ein Online-Formular direkt beim Gesundheitsamt melden können, gibt es nun auch eine ähnliche Möglichkeit für die COVID-19-Fälle selbst.

Der Ablauf ist künftig folgendermaßen: Erreicht ein positiver Laborbefund das Gesundheitsamt, wird auf diesem basierend postalisch eine Quarantänebescheinigung an die positiv getestete Person versandt. Um weniger personelle Kapazitäten für Telefonate im Rahmen der Kontaktnachverfolgung zu binden, werden die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger dringend darum gebeten, ein Online-Formular zur Vervollständigung ihrer Daten auszufüllen. Zu diesem gelangen sie entweder über den im Brief abgedruckten QR-Code oder wenn sie eine E-Mail mit dem Betreff „Info“ an index@remove-this.LRA-a.bayern.de schicken. Die automatisierte Antwort auf diese E-Mail enthält einen Link, der direkt zum ausfüllbaren Online-Formular führt.

Auf diese Weise können dem Gesundheitsamt alle relevanten Informationen wie zum Beispiel zu Vorerkrankungen oder vorliegenden Symptomen mitgeteilt werden. Die Erhebung dieser Daten ist für das RKI im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung enorm wichtig, um das Virus besser kennenzulernen. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Gesundheitsamt alternativ über die Hotline 0821 3102 3999 erreichen. „Da die gewünschte Zeitersparnis für die Kolleginnen und Kollegen aber nur dann erreicht werden kann, wenn möglichst viele positiv Getestete den digitalen Kommunikationsweg wählen, bitten wir darum, die Hotline für diese Zwecke nur im Ausnahmefall zu nutzen“, betont Landrat Martin Sailer.

 

Einschränkungen im Dienstbetrieb möglich

Analog zu den Infektionszahlen wachsen natürlich auch das Arbeitspensum im Gesundheitsamt sowie der Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger. Zur Unterstützung werden deshalb wie schon in früheren Zeiten der Pandemie erneut Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen des Landratsamtes in der Corona-Hotline und der Kontaktpersonennachverfolgung eingesetzt. „Da wir im Zuge dieser Umstrukturierungen erneut über weniger Personal in anderen Tätigkeitsbereichen verfügen und unsere Kapazitäten dementsprechend eingeschränkt sind, bitten wir um Verständnis, falls es bei der Abarbeitung verschiedener Anliegen aus der Bevölkerung zu zeitlichen Verzögerungen kommt“, so der Landrat. Angesichts der aktuellen Lage hält Sailer es aber für vertretbar und sogar dringend erforderlich, den regulären Dienstbetrieb etwas zurückzufahren, um diese Ausnahmesituation zu bewältigen.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 3. November 2021 +++

Große Nachfrage im Impfzentrum Bobingen

 

Vorherige Terminvereinbarung verkürzt Wartezeit

Das Impfzentrum Bobingen wird aktuell aufgrund der großen Nachfrage insbesondere in Bezug auf Auffrischungsimpfungen wieder sehr stark frequentiert. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird deshalb ab sofort wieder die vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Impfwillige können sich ganz einfach online über https://impfzentren.bayern/citizen/ für die Impfung registrieren und einen freien Termin auswählen. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, ist eine Terminvereinbarung alternativ auch über die Hotline 0821 3102 3999 möglich. Impfwillige, die ohne Termin nach Bobingen kommen, werden gebeten, sich gegebenenfalls auf längere Wartezeiten einzustellen. Für die Vor-Ort-Impfaktionen im Landkreis wird weiterhin kein Termin benötigt.

+++ UPDATE, Freitag, 29. Oktober 2021 +++

Ab November neue Öffnungszeiten im Impfzentrum

Impfungen in Bobingen auch am Feiertag möglich

Da das Angebot der Organisation von Vor-Ort-Impfterminen im Landkreis Augsburg auf großes Interesse in den Kommunen stößt, müssen die Öffnungszeiten im Impfzentrum Bobingen angepasst werden. „Da uns die Regierung aktuell lediglich vier Impfteams für den Landkreis zugesteht, müssen wir entsprechend der Nachfrage organisatorisch etwas umstrukturieren“, erläutert Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund ist das Impfzentrum ab November (auch an Feiertagen) von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Es können sowohl Erst-, Zweit- als auch Drittimpfungen durchgeführt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

 

+++ UPDATE, Freitag, 29. Oktober 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 11: Warum gibt es an den Kitas keine Pool-Tests?

Landrat Martin Sailer beantwortet Nachfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der elften Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, warum an den Kitas im Landkreis keine Pool-Testungen wie an den Grundschulen durchgeführt werden. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, warum steigen die Corona-Fallzahlen im Landkreis seit der vergangenen Woche so explosionsartig an?

 

Landrat Martin Sailer: „Wir haben es aktuell vermehrt mit Ausbruchsgeschehen an unseren Schulen und Kindergärten zu tun, die Inzidenz ist im Laufe dieser Woche auf über 200 gestiegen. Es ist anzunehmen, dass sie noch weiter steigen wird und darauf müssen wir uns in der Gesellschaft und natürlich im Amt vorbereiten.“

 

Viele Schulen und Kitas sind Hotspots. Warum werden denn an den Kitas im Landkreis keine Pool-Testungen vorgenommen, wie es an den Grundschulen der Fall ist?

 

Sailer: „Wir haben bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen angefragt, doch nur die wenigsten haben sich dazu bereit erklärt, Pool-Tests durchzuführen. Konkret waren es 15 von 160, also knapp zehn Prozent. Zudem haben einige Eltern Vorbehalte und wollen nicht, dass ihre Kinder an diesen Pool-Testungen teilnehmen. Allerdings ergeben diese Testungen nur dann Sinn, wenn auch zuverlässig alle daran teilnehmen. Aus diesen Gründen sind bislang keine Pool-Tests an den Kitas im Landkreis eingeführt worden.“

 

Kürzlich wurde bekannt, dass die Kontaktpersonenermittlung im Gesundheitsamt nicht mehr so ablaufen wird, wie das bislang der Fall war. Wie kam es denn zu diesem Strategiewechsel?

 

Sailer: „Wir folgen damit einer Vorgabe des Gesundheitsministeriums und übergeben die Kontaktermittlung teilweise in die Eigenverantwortung der Betroffenen. Darüber hinaus ist es bei einer Inzidenz von über 200 schwierig bis unmöglich, eine vollständige Kontaktverfolgung lückenlos zu bewerkstelligen. Des Weiteren haben wir eine andere Ausgangssituation als sie noch in der ersten oder zweiten Welle der Pandemie vorherrschte: Es gab die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, durch die der unmittelbare Kontaktkreis schnell definiert werden konnte. Jetzt, wo wir uns viel freier bewegen und beispielsweise tausende Menschen in Fußballstadien zusammenkommen, ist die Kontaktnachverfolgung viel komplexer und aufwendiger. In der bisherigen Form ist sie nicht mehr durchführbar.“

 

Müssen wir uns dann bald wieder auf einen Lockdown, neue Kontaktbeschränkungen und ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens einstellen?

 

Sailer: „Das glaube ich nicht, aber für diese Schritte sind der Bund und die Länder zuständig. Meines Wissens stehen keine Überlegungen im Raum, einen erneuten Lockdown anzuordnen. Allerdings müssen wir uns vergegenwärtigen, dass wir einerseits wiegesagt die Stadien füllen, Weihnachtsmärkte abhalten und immer mehr Normalität zurückbringen wollen, aber andererseits dadurch die Inzidenzen steigen, die Intensivkapazitäten ausgelastet und Pflegekräfte an ihre Belastungsgrenzen geraten werden. An diesem Punkt sind wir ja schon. Ich glaube, wir müssen als Gesellschaft offen darüber reden, dass bestimmte Zugangsmöglichkeiten künftig vielleicht nur Genesenen und Geimpften möglich sein werden. Sprich: Wir müssen über 2G reden.“

 

Nach eineinhalb Jahren Pandemie sind wir in der Bekämpfung gefühlt kaum vorangekommen. Warum ist das so? Warum haben wir scheinbar nichts dazugelernt?

 

Sailer: „Ich glaube, das hat mehrere Gründe: Durch die erste Welle sind wir deswegen vergleichsweise gut gekommen, weil es klare Vorgaben des Bundes, des Freistaats und eine hohe Bereitschaft in der Gesellschaft gab, Maßnahmen und Vorgaben eins zu eins umzusetzen. Damals war die Kommunikation auch zwischen den staatlichen Institutionen relativ klar und einfach. Jetzt sind wir in der vierten Welle. Wir haben es inzwischen auch mit einem Erreger zu tun, der sich weiterentwickelt hat. Wir verzeichnen dort Infektions- und Ausbruchsgeschehen, wo wir die Betroffenen noch nicht impfen können – in den Kindergärten und den Schulen. Und außerdem haben wir die Bürokratie als ständiges Problem. Es gab mal einen sehr schlauen Satz, der hieß: Pandemie verträgt keine Bürokratie. Davon sind wir Lichtjahre entfernt. Wir sind auch in der Pandemiebekämpfung Bürokratieweltmeister geworden. Es fehlen die klaren Direktiven, die klaren Vorgaben, die die Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehen können. Mir persönlich fehlen ein roter Faden und klare Zuordnung, deutliche Kommunikation. Gewissermaßen verzetteln wir uns, da die die Prioritäten aus meiner Sicht nicht mehr eindeutig gesetzt werden und das sorgt dafür, dass wir inzwischen in der vierten Welle angekommen sind. Stand heute haben auch wir keine Aussicht darauf, eine fünfte Welle zu vermeiden.“

 

+++ UPDATE, Dienstag, 26. Oktober 2021 +++

Neues Online-Formular für Kontaktpersonen

 

Um die Abläufe der Kontaktpersonenverfolgung noch weiter zu beschleunigen, steht auf der Internetseite des Landkreises Augsburg www.landkreis-augsburg.de/corona-orientierungshilfe ab sofort ein Online-Formular für Kontaktpersonen zur Verfügung.Bürgerinnen und Bürger, die mit nachgewiesenen COVID-19-Fällen in Kontakt standen, nicht bereits genesen oder geimpft sind oder aber Symptome entwickelt haben, werden darum gebeten, das Formular auszufüllen und per E-Mail an kontaktperson@remove-this.LRA-a.bayern.de zu schicken. Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, haben alternativ nach wie vor die Möglichkeit, das Gesundheitsamt über die Telefonnummer 0821 3102 2101 zu erreichen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 22. Oktober 2021 +++

Deutlicher Anstieg der Corona-Neuinfektionen

Gesundheitsamt passt Abläufe der Kontaktnachverfolgung an

Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen im Landkreis in den vergangenen Tagen passt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg sein Kontaktpersonenmanagement an. Damit folgt es den Empfehlungen des Bayerischen Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege, welches dazu rät, das Informieren von engen Kontaktpersonen auf den sogenannten „Quellfall“ zu übertragen. Heißt, positiv getestete Personen sind im Landkreis Augsburg künftig dazu angehalten, ihre engen Kontakte direkt über ihr Infektionsrisiko zu informieren. Mit dieser Information ist keine Quarantäneanordnung verbunden. Die Neuregelung erspart dem Gesundheitsamt aber die zeitaufwendige Ermittlung von Kontaktdaten und eröffnet die Möglichkeit, sich auf Situationen mit hohem Übertragungspotenzial bzw. mit Beteiligung von Risikogruppen zu konzentrieren.

Bei positiven COVID-19-Fällen in Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kitas wird sich das Gesundheitsamt künftig direkt mit den Einrichtungen über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Im Nachgang erhalten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen direkt über die Einrichtung.

Ungeimpfte und symptomatische Kontaktpersonen sollen sich dringend beim Gesundheitsamt melden

Kontaktpersonen von nachgewiesenen COVID-19-Fällen, die nicht bereits genesen oder geimpft sind oder die Symptome entwickelt haben, werden dringend darum gebeten, sich schnellstmöglich über die E-Mail-Adresse corona@remove-this.LRA-a.bayern.de mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Sollte einer betroffenen Person kein Internetzugang zur Verfügung stehen, ist alternativ die telefonische Kontaktaufnahme über die Telefonnummer 0821 3102 2101 möglich.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 20. Oktober 2021 +++

Testzentren dürfen vollständig Geimpfte nicht mehr kostenfrei aus der Isolation freitesten

Interessierte müssen sich an niedergelassene Ärzte wenden oder in den privaten Testzentren in Vorleistung gehen

Vollständig geimpfte, aber trotzdem positiv auf COVID-19 getestete Personen haben laut der Allgemeinverfügung Isolation grundsätzlich die Möglichkeit, sich bei einem asymptomatischen Verlauf ihrer Krankheit ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test freizutesten. Die lokalen Testzentren dürfen laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für die grundsätzlich kostenlosen PCR-Testungen aber nicht in Anspruch genommen werden, da diese nur Testungen nach der bayerischen bzw. bundesweiten Teststrategie anbieten dürfen.

 

Personen, die sich mit einem PCR-Test aus der Isolation freitesten lassen möchten, haben deshalb nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie wenden sich bezüglich des Tests an einen niedergelassenen Arzt, der diesen dann über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) abrechnen kann oder sie gehen in einem privaten Testzentrum in Vorleistung und reichen die Rechnung dann im Nachgang bei der Regierung von Schwaben zur Kostenerstattung ein.

 

„Wir sind alles andere als glücklich mit dieser verkomplizierenden Regelung für unsere Bürgerinnen und Bürger, haben aber aktuell keine andere Möglichkeit, als den Vorgaben der Staatsregierung zu entsprechen“, betont Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 20. Oktober 2021 +++

Mehrsprachige Beratung zur Corona-Impfung

Beratung in verschiedenen Sprachen jederzeit möglich

Im Impfzentrum Bobingen werden jederzeit mehrsprachige Beratungen zur Corona-Schutzimpfung angeboten. Alle Fragen und persönliche Bedenken können so nicht nur auf Deutsch, sondern auch in der jeweiligen Muttersprache besprochen werden. Das mehrsprachige Angebot umfasst dabei derzeit Arabisch, Französisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 19. Oktober 2021 +++

Corona: Gesundheitsamt verzeichnet größeres Ausbruchsgeschehen an Königsbrunner Grundschule

Mehrere Klassen von Quarantäneanordnungen betroffen

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg bearbeitet derzeit ein umfangreiches Corona-Ausbruchsgeschehen an der Grundschule Königsbrunn-Süd. Erste Infektionen wurden bereits in der ersten Oktoberwoche bekannt, nachdem acht Schülerinnen und Schüler einer vierten Klasse bei Schnelltests im privaten und schulischen Umfeld positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Seither sind inzwischen insgesamt 31 Fälle per PCR-Test (29 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrkräfte) bestätigt worden, die sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen an der Schule stehen. Die Ergebnisse von vier PCR-Tests stehen aktuell noch aus. Die Schulklasse der vierten Jahrgangsstufe, in der die ersten acht Fälle aufgetreten waren, musste geschlossen in Quarantäne geschickt und auf digitalem Wege zuhause weiter unterrichtet werden. Die Zahl der bestätigten Positivbefunde in der Klasse hat sich in der Vorwoche auf insgesamt 18 Fälle unter den Schülerinnen und Schülern und eine positiv getestete Lehrkraft erhöht. Auch in drei Parallelklassen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten weitere Infektionsfälle bekannt, woraufhin für diese Klassen aufgrund der jeweils ermittelten Umstände häusliche Quarantäne für alle Schülerinnen und Schüler angeordnet wurde.

 

Positive Schnelltests, die mit entsprechenden PCR-Befunden bestätigt wurden, meldeten zwischenzeitlich auch Klassen der zweiten und dritten Jahrgangsstufe der gleichen Schule. Für eine dritte Klasse wurde seitens des Gesundheitsamts ebenfalls nach mehreren Positivbefunden eine Quarantäneanordnung ausgesprochen. Nach jetzigem Stand werden in der letzten Oktoberwoche alle noch laufenden Quarantänemaßnahmen beendet sein und der Unterricht wieder an der gesamten Schule in Präsenz stattfinden können. Die vergleichsweise hohe Zahl an positiv Getesteten im Rahmen des Ausbruchs an der Grundschule hat die Zahl neuer Indexfälle in der Stadt Königsbrunn in dieser Woche auf insgesamt 80 aktive Fälle ansteigen lassen.

 

Infektionswege sind meist nicht zweifelsfrei rekonstruierbar

Wer das Virus an die Schule brachte und auf welchen Infektionswegen es sich ausbreitete, kann in den meisten Infektionsfällen nicht im Detail zurückverfolgt werden. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt vorsorglich allen Jahrgangsstufen eine vorübergehende Maskenpflicht auf dem Schulgelände – auch während des Unterrichts – auferlegt. Die Maßnahme bleibt vorerst für die laufende Schulwoche in Kraft. Zudem gilt in den Klassen der dritten und vierten Jahrgangsstufe eine intensive Testroutine, bis sich die Infektionslage wieder entspannt hat. Weiterhin muss klassenübergreifender Unterricht vorerst ausgesetzt werden. Auch in den übrigen Jahrgangsstufen behält das Gesundheitsamt die Entwicklung aufmerksam im Blick und wird je nach Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung in die Wege leiten.

 

Die momentane Infektionslage unterstreicht die Bedeutung der Schutzimpfung

Die aktuelle Infektionslage zeigt auf, welche zentrale Rolle die Corona-Schutzimpfung im Kampf gegen das Virus einnimmt: „Für Kinder unter 12 Jahren besteht noch keine Impfmöglichkeit, weshalb alle Jugendlichen und Erwachsenen, die sich impfen lassen können, sich ihrer Verantwortung unseren jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegenüber bewusst sein sollten“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Alle Impfberechtigten, die das Angebot annehmen und sich immunisieren lassen, tragen dazu bei, den Eintrag des Virus an empfindlichen Stellen wie unseren Schulen, Kitas und in Pflegeeinrichtungen zu erschweren.“ Aktuell sind an 16 Schulen und einer Kindertagesstätte im Landkreis positive Fälle bekannt.

+++ UPDATE, Freitag, 8. Oktober 2021 +++

Änderungen in der Bayerischen Teststrategie: In diesen Fällen bleiben Testungen kostenfrei

Kostenlose Tests in erster Linie für vulnerable Gruppen

Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, laufen die kostenlosen Jedermann-Testmöglichkeiten auf das Coronavirus in ganz Deutschland weitgehend aus. Im Rahmen der Bundestestverordnung und der Teststrategie des Freistaats Bayern wird es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein, einen kostenfreien Test in einem kommunalen Testzentrum durchführen zu lassen. Für alle Personen, die diese nicht erfüllen, wird es zwar weiterhin Testmöglichkeiten geben. Diese werden jedoch in der Regel ab der kommenden Woche kostenpflichtig sein. Anspruch auf kostenfreie Testungen haben auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Personen unter 18 Jahren mit entsprechendem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde). Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2021.
  • Kontaktpersonen von bestätigten COVID19-Fällen, für die das zuständige Gesundheitsamt einen Test anordnet sowie die sog. „Freitestung“ aus der Quarantäne. Die Überprüfung der Berechtigung für einen kostenfreien Test wird im Falle von Personen, die im Landkreis Augsburg gemeldet sind, vom Gesundheitsamt an das Testzentrum übermittelt. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Gebietskörperschaften können sich nur dann am Testzentrum in Hirblingen kostenfrei testen lassen, wenn sie Nachweise vorlegen können, dass sie entweder als Kontaktpersonen eingestuft wurden oder innerhalb der zurückliegenden 21 Tage positiv getestet wurden.
  • In der Vergangenheit positiv auf COVID19 getestete Personen, zur Freitestung aus der Quarantäne. Als Nachweis dient die Bestätigung über das positive Testergebnis bzw. das entsprechende Schreiben aus dem Gesundheitsamt.
  • Positiver Schnelltest, entweder Selbsttests oder Tests durch Dritte

Als Bestätigung gilt der positive Schnelltest im Original oder die Bescheinigung von der Teststelle.

  • Personen, die in der CoronaWarn-App die Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
  • Schwangere können sich bis zum 31. Dezember 2021, unabhängig von ihrem Schwangerschaftsfortschritt, kostenfrei testen lassen. Als Nachweis sind der Mutterpass und ein Ausweisdokument vorzulegen. Ab dem kommenden Jahr haben nur noch Schwangere bis zum Ende des ersten Schwangerschaftstrimesters Anspruch auf kostenfreie Tests.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID19 impfen lassen können. Dies muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an klinischen Impfstoffstudien gegen COVID19 (aktuell oder in den zurückliegenden drei Monaten). Eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung ist mitzubringen.
  • Besucherinnen und Besucher in Senioren und Behindertenheimen, die über kein einrichtungsbezogenes Testkonzept verfügen. Eine Bescheinigung, die in den Einrichtungen erhältlich ist, sowie ein gültiges Ausweisdokument sind vorzulegen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Senioren und Behindertenheimen, die über kein einrichtungsbezogenes Testkonzept verfügen. Eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung sowie ein Ausweisdokument sind vorzulegen.
  • Studierende, die mit einem nicht vom PaulEhrlich-Institut genannten Impfstoff geimpft wurden (z. B. Gaststudierende aus dem Ausland). Als Berechtigungsnachweise sind eine Studienbescheinigung sowie der Impfpass und ein Ausweisdokument erforderlich.

 

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass symptomatische Personen zur Testung bitte ihren Hausarzt konsultieren sollen.  Lediglich leicht erkrankte Kinder können im Testzentrum in Hirblingen einen Test zur Wiederzulassung in der Einrichtung bekommen. Für ermittelte Kontaktpersonen von positiv Getesteten, für die seitens des Gesundheitsamts ein Test veranlasst wurde, wird die Legitimität des kostenfreien Tests vor dem Abstrich überprüft. Wer sich unrechtmäßig als Kontaktperson ausgibt und damit einen kostenfreien Test erhalten will, macht sich unter Umständen der Erschleichung von Leistungen schuldig und muss dementsprechend mit einer Anzeige rechnen.

 

Das Testzentrum im Gersthofer Stadtteil Hirblingen ist weiterhin montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Alle Personen, die zu einem kostenfreien Corona-Test berechtigt sind, können unter https://lkr-augsburg.ecocare.center einen Termin im Testzentrum vereinbaren.

 

Kostenpflichtige Schnelltests werden von Privatunternehmen angeboten

Wer keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, aber auf eigenen Wunsch hin einen Test durchführen lassen möchte, muss künftig auf die Angebote privater Dienstleistungsunternehmen zurückgreifen. Aus Wettbewerbsgründen stellt der Landkreis zu diesen Angeboten keine Übersicht zur Verfügung.

 

Geänderte Vorgaben für Selbsttests unter Aufsicht

Für alle Betriebe oder Einrichtungen, die nur mit dem Nachweis eines Negativtests betreten werden können (Gastronomie- oder Dienstleistungsbetriebe, kulturelle Veranstaltungsorte) gelten für Selbsttests unter Aufsicht die folgenden Regelungen: Die Möglichkeit eines Selbsttests unter Aufsicht vor Ort muss durch den Betreiber nicht angeboten werden. Sofern ein Selbsttest unter Aufsicht angeboten wird, muss anschließend ein entsprechender Testnachweis ausgestellt werden. Dieser Testnachweis gilt ausschließlich an dem Ort, an dem die Testung vorgenommen wurde und ist für andere testgebundene Angebote nicht nutzbar.

 

Testzertifikate mit einer Gültigkeit von 24 Stunden können weiterhin in den kommunalen Testzentren oder von testenden Arztpraxen sowie Apotheken und in den sonstigen Schnellteststellen zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersicht über alle Teststellen im Augsburger Land ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden. Auch die betrieblichen Testungen im Sinne des Arbeitsschutzes können von entsprechend geschultem Personal des Arbeitsgebers zertifiziert und 24 Stunden für andere testgebundene Angebote genutzt werden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für die Mitarbeiter der Betriebe.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 1. Oktober 2021 +++

Drittimpfungen gegen Corona: Unter diesen Voraussetzungen ist die Auffrischung möglich

 

Zweitimpfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen

Die dritte Impfung gegen das Coronavirus, auch Auffrischungs- bzw. „Booster-Impfung“ genannt, soll die körpereigene Immunreaktion im Kontaktfall mit dem Corona-Virus verstärken. Im Landkreis Augsburg werden wie in anderen Regionen Bayerns bereits Drittimpfungen vorgenommen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein wesentliches Kriterium für die Verabreichung der dritten Dosis ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegen muss. „Allein deshalb kommen derzeit überwiegend Seniorinnen und Senioren für die Auffrischung infrage, da deren Erst- und Zweitimpfungen in vielen Fälle zu einem frühen Zeitpunkt der Impfkampagne stattfanden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Ein weiterer Grund dafür, weshalb aktuell in erster Linie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der Drittimpfung versorgt werden, ist, da im Infektionsfall dieser Personen von einem höheren Risiko für schwerere Krankheitsverläufe ausgegangen werden muss. Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren, die vor mindestens sechs Monaten zweitgeimpft wurden, im Impfzentrum Bobingen, einer Arztpraxis oder bei einer Vor-Ort-Impfaktion des Landkreises zur Auffrischungsimpfung vorstellig werden. Die Dokumentation der Erst- und Zweitimpfung ist dabei vorzulegen. Bislang wurden in den Impfzentren, durch die mobilen Teams und in Hausarztpraxen über 2.500 Drittimpfungen im Landkreis Augsburg verabreicht.

 

Vollschutz für Genesene nach Antikörpertest und einer Impfung

Eine Neuerung vermeldet der Freistaat Bayern bezüglich des Corona-Vollschutzes bei nachweislich positiv getesteten Personen: Wer seine Genesung über einen SARS-Cov-2-Antikörpertest nachweisen kann, erhält nach Verabreichung einer Impfdosis einen Nachweis über vollständigen Impfschutz. Verankert ist diese Regelung in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Impfung hat dabei mit einem in der EU zugelassen Impfstoff zu erfolgen und der labordiagnostische Befund der Antikörper-Testung soll in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer arbeitenden und (nach DIN-Norm) akkreditierten Labor erhoben worden sein. Alle Details sind den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de zu entnehmen.

 

Das Impfzentrum in Bobingen bleibt weiterhin geöffnet

Wie bereits berichtet, ist das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung seit Ende September – mit Ausnahme bereits terminierter Zweitimpfungen – geschlossen. Allen Impfwilligen steht das Impfzentrum in Bobingen, Pestalozzistraße 2, weiterhin als Anlaufstelle für kosten- und terminfreie Corona-Impfungen zur Verfügung. Das Zentrum ist montags bis donnerstags je von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Alle Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Impfung erfüllt werden müssen und welche Unterlagen mitzubringen sind, können unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung abgerufen werden. Für alle weiteren Fragen, die sich rund um die Corona-Impfung ergeben können, steht zudem die Impf-Hotline unter 0821 3102 3999 zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 21. September 2021 +++

Trotz Schließung: Vereinbarte Termine im Impfzentrum Gablingen-Siedlung bleiben bestehen

Zweitimpfungen werden auch noch im Oktober durchgeführt

Wie bereits kommuniziert, stellt das stationäre Impfzentrum in Gablingen-Siedlung zum 30. September seinen regulären Betrieb ein. Bereits für Oktober vereinbarte Zweitimpftermine werden allerdings von Montag bis Freitag weiterhin vor Ort durchgeführt. Personen, deren Zweitimpftermin auf ein Wochenende fällt, werden bezüglich einer Terminverschiebung direkt kontaktiert.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 9. September 2021 +++

Kurz vor dem Schuljahresbeginn: Testzentrum in Hirblingen außerplanmäßig am Sonntag geöffnet

Teststation bietet Antigen-Schnelltests und PCR-Tests an

Das Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen (Gersthofer Straße 9) steht diesen Sonntag, 12. September, abweichend von den üblichen Öffnungszeiten für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests zur Verfügung. Hintergrund ist der bevorstehende Schuljahresbeginn: „Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern, die beispielsweise zum Ferienende aus dem Urlaub zurückkehren, eine zusätzliche Testmöglichkeit anbieten und damit das Infektionsrisiko zum Schulstart verringern“, erläutert Landrat Martin Sailer.

Die Teststation, die sonst an den Wochenenden geschlossen bleibt, ist diesen Sonntag einmalig von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Voraussetzung für alle Tests ist eine vorherige Terminvereinbarung im Internet unter https://lkr-augsburg.ecocare.center. Alle PCR-Tests sind im Rahmen der Teststrategie der Bayerischen Staatsregierung kostenlos, die Antigen-Schnelltests sind für alle Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche ebenfalls kostenfrei.

Weitere Informationen zum Testzentrum in Hirblingen sowie eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreisgebiet sind online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 7. September 2021 +++

Bayerische Impfstrategie: So geht es in Zukunft mit den Impfzentren im Landkreis Augsburg weiter

Kapazitäten der Impfzentren werden bayernweit verringert

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Neuausrichtung der Impfstrategie beschlossen: Künftig soll das Impfangebot in Arztpraxen und bei Betriebsärztinnen und -ärzten Vorrang vor dem staatlichen Angebot haben. Die örtlichen Impfzentren werden künftig schwerpunktmäßig über die dort angegliederten mobilen Teams agieren, während die stationären Impfkapazitäten deutlich verringert werden. Gleichzeitig soll für die Zentren ein Stand-by-Betrieb als Rückfalloption aufrechterhalten werden, der ein bedarfsgerechtes Hochfahren der Kapazitäten je nach Situation ermöglicht.

 

Standort in Gablingen-Siedlung schließt am 30. September

Für die Zukunft der Impfzentren im Landkreis Augsburg bedeutet das konkret: Im stationären Impfzentrum in Gablingen-Siedlung wird der Betrieb zum 30. September eingestellt. Das Impfzentrum in Gablingen hatte den operativen Betrieb mit der Lieferung der ersten Impfdosen an den Landkreis am 27. Dezember 2020 aufgenommen. Bis heute wurden am Standort Gablingen insgesamt rund 81.500 Impfungen vorgenommen, weitere 12.600 über die mobilen Teams, die bislang an das Gablinger Zentrum angedockt waren.

 

Das zweite Impfzentrum im Landkreis Augsburg in der Stadt Bobingen bleibt fortan als einziges staatliches Impfzentrum im Landkreis Augsburg bestehen, reduziert jedoch ab dem 1. Oktober signifikant seine Kapazitäten: Wie der Freistaat Bayern angeordnet hat, soll die von dem Impfzentrum Bobingen gewährleistete Kapazität künftig täglich 400 Impfungen betragen. „Diese Impfungen werden an vier Tagen je Woche durch die mobilen Teams vorgenommen, die ab Oktober an das Bobinger Impfzentrum angegliedert sein werden“, so der Landrat. Zudem werden an noch festzulegenden Wochentagen bedarfsorientiert Impfsprechstunden im Bobinger Impfzentrum angeboten, in deren Rahmen stationäre Impfungen im bisherigen Stil durchgeführt werden. An den Wochenenden wird das Impfzentrum nicht betrieben. Den Vorgaben des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege entsprechend, soll es im Bedarfsfall möglich sein, die Kapazitäten des Impfzentrums in Bobingen und der mobilen Teams innerhalb von vier Wochen auf 1.300 Impfvorgänge pro Tag zu erweitern.

 

Weiterhin wird auch bei Vor-Ort-Aktionen im Landkreis geimpft

Auch weiterhin besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich kosten- und terminfrei bei einer der Vor-Ort-Impfaktionen im Landkreisgebiet impfen zu lassen. Eine aktuelle Übersicht über alle anberaumten Termine ist unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion zu finden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 2. September 2021 +++

Impfung von Minderjährigen: Diese Dokumente müssen vor jedem Impfvorgang vorgelegt werden

Vollständige Papiere sind rechtlich zwingend erforderlich

In den Impfzentren des Landkreises und bei den Vor-Ort-Aktionen kommt es in Einzelfällen vor, dass einige Impfungen mangels vollständiger Unterlagen verschoben werden müssen. Insbesondere im Falle von Zweitimpfungen stößt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, dass sie erneut alle erforderlichen Dokumente vorlegen müssen. „Aus rechtlichen Gründen dürfen unsere Impfteams nur dann eine Impfung verabreichen, wenn die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Impfung einer minderjährigen Person belegt werden kann“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das treffe auch für Zweitimpfungen zu.

Daher erinnert das Landratsamt erneut an die folgenden Unterlagen, die minderjährige Impflinge sowohl zur Erst- als auch zur Zweitimpfung vorlegen müssen:

  • Ausgefüllter Impfbogen.
  • Ausgefülltes Einwilligungsformular beider Sorgeberechtigten.
  • Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils oder eines Bevollmächtigten erscheinen (Bevollmächtigte müssen Vollmacht und Ausweis vorlegen). Minderjährige ab 16 Jahren dürfen alleine zur Impfung kommen, müssen aber neben der Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten eine Kopie von deren Ausweis vorlegen.  Ausgefüllter Aufklärungsbogen zu mRNA-Impfstoffen.
  • Identitätsnachweis des Impflings, vorzugsweise mit Lichtbild, bspw. Pass oder Gesundheitskarte (alternativ Geburtsurkunde).
  • Impfpass (falls vorhanden).
  • Bei Zweitimpfung: Impfbogen der Erstimpfung und alle vorgenannten Dokumente.

Vor-Ort-Impfaktion bei Möbelhaus IKEA wird fortgesetzt

Wie berichtet, wird die Impfaktion auf dem Parkplatz des Möbelhauses IKEA in Gersthofen ab Montag, 6. September, fortgesetzt. Bislang haben rund 1.100 Personen das terminfreie Angebot in Anspruch genommen. „Wegen der starken Nachfrage setzen wir die Aktion mindestens bis zum 13. September fort. Je nach Entwicklung der Impfzahlen und Verfügbarkeit unserer mobilen Teams, werden wir das Impfangebot dort aber gegebenenfalls auch bis Ende September fortführen“, erklärt Landrat Sailer. Sämtliche Vor-Ort-Impfaktionen in den Gemeinden des Landkreises Augsburg sind online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion abrufbar.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 1. September 2021 +++

Änderung der Corona-Regelungen in Bayern

Neue bayernweite Maßnahmen ab Donnerstag, 2. September

Wie gestern von der bayerischen Staatsregierung beschlossen und veröffentlicht wurde, wird zum morgigen Donnerstag, 2. September 2021, eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten. Sobald dem Landratsamt Augsburg die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als rechtliche Grundlage vorliegt, werden die darin festgeschriebenen Maßnahmen auf den Kanälen des Landkreises aktualisiert. Bereits heute sind einige Regelungen bekannt, die ab dem morgigen 2. September gelten werden.

 

Krankenhausampel ersetzt Sieben-Tage-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz als Indikator für mögliche Verschärfungen der geltenden Corona-Regelungen wird durch eine bayernweite Krankenhausampel ersetzt. Diese Ampel verzeichnet zwei aufeinander aufbauende Stufen: Gelb und Rot. Die gelbe Stufe ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten Sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden. Dies entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Ist diese Stufe erreicht, wird der Maskenstandard erneut auf FFP2-Masken angehoben, als Testnachweis werden PCR-Tests notwendig sein und es wird Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich sowie in Form von Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen geben. Die rote Stufe ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf bayerischen Intensivstationen behandelt werden müssen. Dann werden zusätzlich zu den Regelungen der gelben Stufe weitere Maßnahmen erhoben.

 

3G-Regel vor allem in Innenbereichen

Lediglich für die Anwendung der bekannten 3G-Regeln, gemäß der nur Geimpften, Getesteten oder Genesenen Zutritte und Teilnahmen gewährt wird, ist weiterhin der Inzidenzwert ab 35 entscheidend. Dies gilt bereits seit 27. August im Landkreis Augsburg und hat mit einer aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 71,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin Bestand. Die 3G-Regel wird künftig im gesamten Innenbereich gelten. Bei Alten- und Pflegeheimen, Messen und großen Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regel zusätzlich im Außenbereich. Weitere Ausnahmen sind wie bisher Privaträume, Bereiche des Handels und des ÖPNVs sowie Gottesdienste. In Schulen und Kitas gelten die bisher bekannten Regelungen weiter.

 

Wegfall der Kontaktbeschränkung und neuer Maskenstandard

Sofern keine gelbe oder rote Stufe der Krankenhausampel erreicht wird, fällt die allgemeine Kontaktbeschränkung für den gesamten Freistaat. Ebenfalls wird die FFP2-Maskenpflicht durch medizinische Masken als neuer Maskenstandard ersetzt. In Außenbereichen entfällt generell die Pflicht zum Tragen einer Maske, wohingegen in geschlossenen Räumen sowie im ÖPNV stets eine Maskenpflicht (mit OP-Masken) herrschen wird.

 

Präsenzunterricht an Schulen

In Schulen soll der Präsenzunterricht stets abgehalten werden können. Dafür gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht am Platz, wohingegen in der Grundschulstufe das Tragen von Stoffmasken zulässig ist.

 

Weitere Informationen

Eine ausführliche Beschreibung der anstehenden Änderungen, finden Interessierte auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung unter: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-31-august-2021/?seite=5062

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 1. September 2021 +++

Corona-Impfaktion bei IKEA in Gersthofen wird ab dem 6. September fortgesetzt

Vor-Ort-Impfungen werden nach kurzer Pause weiter angeboten

Seit dem 11. August haben mobile Impfteams im Auftrag des Landkreises Augsburg eine terminfreie Corona-Impfmöglichkeit auf dem Parkplatz des Möbelhauses IKEA in Gersthofen angeboten. Die Gelegenheit, sich unkompliziert gegen das Virus immunisieren zu lassen, wurde sehr gut angenommen: In den zurückliegenden drei Wochen haben sich insgesamt rund 1.100 Personen an der provisorischen Impfstation impfen lassen. „Der Erfolg dieser und unser anderen Vor-Ort-Aktionen zeigt, dass die niederschwelligen Angebote auf Zustimmung stoßen und wir vielen Menschen erfolgreich entgegenkommen konnten“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Wie berichtet ist die Impf-Aktion, die wegen der regen Nachfragen bereits Mitte August verlängert wurde, zum 31. August zu Ende gegangen. „Wegen der hohen Nachfrage haben wir uns jedoch dazu entschlossen, den Impfbetrieb ab Montag, 6. September, wieder aufzunehmen“, so der Landrat. Wie bisher werden die mobilen Teams zu Beginn der nächsten Woche wieder täglich von 10 bis 18 Uhr (außer sonntags) auf dem IKEA-Parkplatz vor Ort sein und Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarungen anbieten.

 

Unterdessen finden weitere Vor-Ort-Termine im Landkreis statt

Während der knapp einwöchigen Pause auf dem IKEA-Gelände sind die mobilen Teams zu Auffrischungsimpfungen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen im Landkreis im Einsatz. Zudem finden in der kommenden Zeit weitere Vor-Ort-Termine im Landkreis statt, für die keine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist:

  • Am Mittwoch,1. September, findet von 13 bis 20 Uhr eine ImpfAktion im Bürgersaal des Wehringer Rathauses statt.
  • In Langenneufnach wird am Samstag, 4. September, geimpft: von 10 bis 17 Uhr auf dem EdekaParkplatz in der Hauptstraße. Jede und jeder Geimpfte bekommt dort nach der Impfung seitens des Supermarktbetreibers eine kostenlose Leberkässemmel spendiert.
  • Am Sonntag, 12. September, ist das ImpfTeam von 14 bis 17.30 Uhr im Sportheim des TSV Meitingen in der Lechaustraße zu Gast.
  • In der Gemeindehalle in Kutzenhausen in der Schulstraße 11 wird am Samstag, 25. September, geimpft. Das Team ist von 11 bis 19 Uhr vor Ort.

 

Eine Übersicht über alle geplanten Vor-Ort-Impfaktionen ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion zu finden.

 

+++ UPDATE, Samstag, 28. August 2021 +++

7-Tage-Inzidenz weiterhin über 50:

Diese Regelungen treten ab Montag in Kraft

Neuinfektionen im Landkreis seit drei Tagen über Schwellenwert

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am vergangenen Donnerstag, 26. August, den vom Freistaat Bayern definierten Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschritten hat und der heutige Samstag den dritten aufeinanderfolgenden Tag über dem Grenzwert markiert, treten am Montag, 30. August, gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenvorordnung (BayIfSMV) neue Vorgaben im Landkreisgebiet in Kraft.

 

Kontakte, Veranstaltungen und mehr: Was ab Montag neu ist

Mit der neuen Inzidenzeinstufung gelten ab Montag, 30. August, neue Kontaktbeschränkungen:

 

  • Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen möglich (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene unterliegen nicht den Regelungen der Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
  • Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Vereinssitzungen, Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich (geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt). 
  • Dabei gilt in geschlossenen Räumen weiterhin die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).

 

Wichtig: Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen, hier allerdings einschließlich geimpfter oder genesener Personen.

Die Regeln gelten im Landkreis Augsburg so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgen Tagen unter 50 liegt.

 

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 25. August 2021 +++

3G-Regeln im Landkreis Augsburg

 

Neue Regelungen ab Freitag, 27. August 2021

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit einem Wert von 42,6 am heutigen Mittwoch, 25. August 2021, drei Tage in Folge den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, tritt am Freitag, 27. August 2021, die sogenannte „3G-Regel“ in Kraft. Damit sind die drei Kriterien gemeint, die weiterhin einen Zutritt zu bestimmten Bereichen, Stätten oder Veranstaltungen ermöglichen: Geimpft, Genesen oder Getestet.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Zutritt und Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete besonders in geschlossenen Räumen

In zahlreichen Bereichen und Stätten ist der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen zulässig. Dies gilt besonders in geschlossenen Räumen, wie die folgende Übersicht des Zutritts gemäß der 3G-Regel zeigt:

  • In der Innengastronomie
  • In geschlossenen Räumen bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen
  • In geschlossenen Räumen von Freizeit- und Kulturangeboten sowie beim Sport
  • In geschlossenen Räumen bei der Ausübung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche
  • Bei der Beherbergung: Nicht Geimpfte oder Genesene müssen bei Anreise und alle weitere 72 Stunden einen negativen Test vorlegen
  • Bei Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe

Große Sport- und kulturelle Veranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind weiterhin inzidenzunabhängig möglich. Die zulässige Höchstzuschauerzahl kann – geimpfte und genesene Personen miteingeschlossen – auf bis zu 50 Prozent der gesamten Kapazität der Veranstaltungsstätte bzw. auf 25.000 Zuschauer höchstens erweitert werden. Der Zutritt gemäß der 3G-Regel gilt auch hier.

Zulässige (negative) Testergebnisse gemäß dieser Regelung sind Antigen-Schnelltests bzw. unter Aufsicht vorgenommene Selbsttests, die jeweils vor höchstens 24 Stunden vorgenommen sein dürfen oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Die genannten Maßnahmen gelten im Landkreisgebiet so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgen Tagen unter der Schwelle von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen einer Woche liegt.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 19. August 2021 +++

Ein Blick auf die Statistik zeigt: Die Impfung hilft!

 

Geimpfte im Landkreis Augsburg erkranken seltener, müssen nur in Einzelfällen ins Krankenhaus und die Sterberate liegt bei 0

Die Impfbereitschaft im Landkreis Augsburg ist trotz wieder steigender Fallzahlen nach wie vor deutlich niedriger als erhofft. Und das, obwohl die Impfung nach einer Statistik des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg offensichtlich eine sehr gute Wirkung zeigt:

 

Positiv auf COVID-19 getestete Personen

Im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Juli 2021 wurden im Landkreis auch bei scheinbar niedrigen Fallzahlen insgesamt 1.130 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet. 80 Prozent davon waren ungeimpft. Lediglich fünf Prozent hatten bereits ihre zweite Impfung.

 

Altersstruktur der positiv Getesteten Anfang Mai bis Ende Juli

Unter zehn Jahren:                               118 Personen

Zwischen zehn und 19 Jahren:             146 Personen

Zwischen 20 und 29 Jahren:                 177 Personen

Zwischen 30 und 39 Jahren:                 185 Personen

Zwischen 40 und 49 Jahren:                 170 Personen

Zwischen 50 und 59 Jahren:                 180 Personen

Zwischen 60 und 69 Jahren:                   80 Personen

Zwischen 70 und 79 Jahren:                   31 Personen

Zwischen 80 und 89 Jahren:                   34 Personen

Über 90 Jahre:                                           9 Personen

 

Hospitalisierte Personen

In den erhobenen Monaten mussten im Landkreis 33 Personen aufgrund der Schwere ihrer COVID-19-Erkrankung hospitalisiert werden. Von diesen 33 Personen waren 28 ungeimpft und fünf Personen hatten bislang nur ihre erste Impfdosis erhalten. Keine der in ein Krankenhaus eingewiesenen Personen war vollständig geimpft.

 

Altersstruktur der Hospitalisierten Anfang Mai bis Ende Juli

Unter zehn Jahren:                                1

Zwischen zehn und 19 Jahren:             1

Zwischen 20 und 29 Jahren:                 2

Zwischen 30 und 39 Jahren:                 3

Zwischen 40 und 49 Jahren:                 3

Zwischen 50 und 59 Jahren:                 6

Zwischen 60 und 69 Jahren:                 7

Zwischen 70 und 79 Jahren:                 1

Zwischen 80 und 89 Jahren:                 8

Über 90 Jahre:                                       1

 

Verstorbene Personen

Fünf Personen sind von Mai bis Juli an oder mit Corona verstorben. Alle fünf Personen waren nicht gegen das Virus geimpft.

 

Altersstruktur der Verstorbenen

Zwischen 60 und 69 Jahren:                 1

Zwischen 70 und 79 Jahren:                 1

Zwischen 80 und 89 Jahren:                 2

Über 90 Jahre:                                       1

 

„Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung dieser doch sehr deutlichen Zahlen die ein oder andere noch unschlüssige Person vom offensichtlichen Nutzen der Corona-Schutzimpfung überzeugen“, so Landrat Martin Sailer. „Auch, dass die STIKO die Impfung nun ebenfalls für die 12- bis 17-Jährigen empfiehlt, kann hoffentlich bestehende Unsicherheiten bei den Eltern abbauen. Jeder einzelne, der sich für die Impfung entscheidet, trägt aktiv dazu bei, dass uns die Pandemie im kommenden Herbst weniger anhaben kann.“

 

+++ UPDATE, Dienstag, 17. August 2021 +++

Hohe Nachfrage: Impfungen ohne Termin bei IKEA in Gersthofen gehen in die Verlängerung

Impfteams bleiben noch bis 31. August vor Ort

An den vergangenen fünf Öffnungstagen haben insgesamt 297 Menschen das Angebot des Landkreises Augsburg genutzt, sich im Rahmen ihres Einkaufs auf dem Parkplatz des Möbelhauses IKEA in Gersthofen impfen zu lassen. Aufgrund der hohen Nachfrage verlängern die mobilen Impfteams ihren Aufenthalt und lassen die „Außenstelle des Impfzentrums“ noch bis einschließlich Dienstag, 31. August 2021, geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

 

+++ UPDATE, Montag, 2. August 2021 +++

Unter dem Motto „Impfen & Grillen mit Landrat Martin Sailer“ bietet der Landkreis mit Unterstützung verschiedener Partner am Samstag, 7. August 2021, von 16 bis 20 Uhr auf dem Rathausplatz in Bobingen eine besondere Aktion an: Um den Impfwilligen, die sich in dieser Zeit im Impfzentrum Bobingen, Pestalozzistraße 2, impfen lassen, die 15 Minuten Wartezeit nach der Impfung angenehmer zu gestalten, erhält jede geimpfte Person gegen Vorlage der Impfdokumentation eine von Landrat Martin Sailer persönlich gegrillte Bratwurstsemmel (oder eine vegetarische Alternative) sowie einen alkoholfreien Cocktail von der landkreiseigenen APE:BAR.

Alle weiteren Informationen sehen Sie hier.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 29. Juli 2021 +++

Alles gepackt? Impfung dabei? – Hallo Sommerurlaub!

Impfungen mit Johnson&Johnson zum Ferienbeginn

Für viele Bürgerinnen und Bürger steht der Sommerurlaub vor der Tür. Wer vor der Abfahrt noch schnell den vollständigen Impfschutz wünscht, bekommt im Landkreis Augsburg noch kurzfristig die Gelegenheit: „Wir bieten in unseren Impfzentren in Bobingen und Gablingen-Siedlung zum Beginn der Ferien für alle ab 18 Jahren Termine mit dem Vakzin von Johnson&Johnson an“, erklärt Landrat Martin Sailer. Da man bei diesem Impfstoff nur eine Impfung benötigt, um bereits 15 Tage später den vollen Impfschutz zu erhalten, können von dieser Aktion besonders Urlaubsreisende profitieren. Interessierte können direkt über die Hotline des Landratsamtes 0821 3102 3999 bis jeweils Freitag, 12 Uhr, ihren Termin vereinbaren.

Alle weiteren Informationen sehen Sie hier.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 29. Juli 2021 +++

Impfangebot ohne Termin direkt vor Ort

 

Mobile Impfteams kommen nach Neusäß

Alle Informationen zu dieser Impfmöglichkeit finden Sie hier.

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 23. Juli 2021 +++

Impfangebot ohne Termin direkt vor Ort

 

Mobile Impfteams kommen nach Thierhaupten

Um seinen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Corona-Schutzimpfung möglichst einfach und niederschwellig zu ermöglichen, plant der Landkreis Augsburg in den nächsten Wochen in seinen Kommunen Vor-Ort-Impftage ohne vorherige Terminvereinbarung. „Nachdem die Impfungen an unseren Schulen Mitte kommender Woche abgeschlossen sein werden, können unsere mobilen Impfteams auch dank der Unterstützung des Reit- und Fahrverein Thierhaupten/Ötz bereits am darauffolgenden Wochenende vor Ort starten“, freut sich Landrat Martin Sailer.

Alle Informationen zu dieser Impfmöglichkeit finden Sie hier.

 

+++ UPDATE, Montag, 19. Juli 2021 +++

Impfangebot an Schulen begehrter als erwartet

Auch Eltern und Lehrkräfte können sich impfen lassen

Der Landkreis Augsburg bietet an allen seinen Schulen noch vor den Sommerferien Corona-Schutzimpfungen für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren an. Bis heute Vormittag hatten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder für die Impftermine anzumelden. Nachdem das Interesse bei den Über-18-Jährigen vor ein paar Wochen sehr gering gewesen war, hatte man mit keiner sonderlich hohen Nachfrage gerechnet. „Umso positiver hat mich die hohe Quote derjenigen überrascht, die unser Vor-Ort-Angebot nutzen wollen“, so Landrat Martin Sailer. Bis Montagvormittag wurden bereits über 800 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die in den nächsten Tagen die Impfung durch die mobilen Impfteams erhalten möchten. „Sollten unter den Lehrkräften und Eltern noch kurzentschlossene Impfwillige sein, können auch diese selbstverständlich gerne unser Angebot in Anspruch nehmen“, betont Sailer. „Jeder einzelne von Ihnen, der sich für die Impfung entscheidet, trägt aktiv dazu bei, dass uns die Pandemie im kommenden Herbst weniger anhaben kann.“

 

+++ UPDATE, Dienstag, 13. Juli 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 10: Wie reagiert der Landkreis auf die Impfmüdigkeit?

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der zehnten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, ob er die 7-Tage-Inzidenz weiterhin als aussagekräftigen Indikator für die Pandemieentwicklung betrachtet. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Herr Landrat, wie in ganz Deutschland sinkt auch im Landkreis Augsburg die Bereitschaft der Bevölkerung zur Corona-Impfung. Am Wochenende sind erstmals sechs Impfdosen verfallen, weil sie nicht in Anspruch genommen wurden. Was sagen Sie dazu?

Landrat Martin Sailer: „Das sind zwei Dinge, die ärgerlich sind. Wir haben im Moment zwar eine niedrige Inzidenz, die aber seit einigen Tagen wieder ansteigt. Wenn ich es richtig im Kopf habe, waren wir schon einmal bei 4,7. Jetzt gehen wir wieder über 10. Die Inzidenz hat sich in den vergangenen Tagen also verdoppelt. Dazu kommt die Impfmüdigkeit vieler unserer Bürgerinnen und Bürger, aufgrund derer wir erstmals Impfstoff verfallen lassen mussten. Wenn wir die vierte Welle tatsächlich verhindern wollen, dann wird das nur funktionieren, wenn die Menschen sich impfen lassen. Deswegen versuchen wir auch immer wieder herauszustellen, warum sich die Impfung lohnt. Ich weiß, dass jetzt viele Sommerfeste anstehen und sommerliches Wetter herrscht und mir geht es wie allen anderen Menschen auch: Man will zusammenkommen und sich darüber freuen, dass man endlich wieder Leute treffen kann, sei es im Verein, in der Musikkapelle oder wo auch immer. Aber die vierte Welle können wir nur durch das Impfen verhindern. Daher kann ich nur immer wieder an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger appellieren: Informieren Sie sich, lassen Sie sich aufklären und lassen Sie sich dann anschließend bitte impfen.“

 

Sie haben kürzlich in einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht, dass Siefür den Herbst ein Gesamtkonzept für die Schulen fordern. Wie sollte das aus Ihrer Sicht aussehen?

Sailer: „Wir alle wollen, dass der Unterricht nach den Sommerferien weiterhin in Präsenz stattfindet. Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen und der voranschreitenden Delta-Variante werden wir diesbezüglich nur dann eine Chance haben, wenn für den Herbst ein Gesamtkonzept vorliegt. Wir brauchen ein Test- und Impfkonzept, ein Raumkonzept sowie ein Konzept für den öffentlichen Nahverkehr. Alles muss stimmig ineinandergreifen, damit wir im September oder Oktober nicht wieder vom Präsenzunterricht in den Wechsel- oder gar Distanzunterricht gehen müssen. Und ich glaube außerdem, dass unsere Kinder und Jugendlichen jetzt einen Anspruch darauf haben, im Herbst dauerhaft in der Schule unterrichtet werden zu können.“

 

Nochmal zur Impfung: Wie geht denn der Landkreis damit um, dass die Zahl der Impfwilligen gerade so gering ist? Gibt es Überlegungen, wie man die Bürgerinnen und Bürger zur Impfung motivieren könnte?

Sailer: „Wir wollen den Zugang zur Impfung so einfach wie möglich gestalten. Als wir zum Jahresbeginn mit unseren mobilen Teams in den Gemeinden unterwegs waren und die Über-80-Jährigen geimpft haben, wurde dieses Angebot hervorragend angenommen. Etwas Ähnliches stelle ich mir jetzt wieder vor. Erstens werden wir an alle Schulen gehen, um den Jugendlichen ein Impfangebot zu machen. Allerdings immer freiwillig – niemand wird verpflichtet! Wir wollen aber die Möglichkeit schaffen. Zweitens wollen wir wieder in die Ortschaften gehen. Vor allem im Verdichtungsraum sollen neue Impf-Gelegenheiten entstehen, dass sich die Menschen beispielsweise am Supermarkt oder wo auch immer sie zusammenkommen quasi nebenbei noch impfen lassen können. Ziel ist es also, den Zugang zur Impfung so niederschwellig und einfach wie möglich zu machen. Zudem wollen wir die Betriebe im Landkreis bitten, uns rückzumelden, ob sie in ihrer Belegschaft Interessenten haben, die geimpft werden möchten. Dann werden wir sie entweder zu den Impfzentren bringen, oder mit den mobilen Teams vor Ort sein, damit sich die Menschen ohne großen Aufwand impfen lassen können.“

 

Sie haben es ja schon angesprochen: Die Inzidenzen steigen, auch die Delta-Variante breitet sich auch in unserem Landkreis zunehmend aus. Sehen Sie die 7-Tage-Inzidenz als repräsentativen Indikator, der das Infektionsgeschehen aussagekräftig bemisst oder sollten noch andere Aspekte einbezogen werden?

Sailer: „Ich denke, die Inzidenz ist nach wie vor ein wichtiger Indikator. Sie sollte meines Erachtens aber inzwischen nicht mehr der alleinige Indikator sein. Man muss sich anschauen, wo die Infektionen stattfinden. Wir wissen zum Beispiel, dass die Weitergabe bei Kindern und Jugendlichen deutlich geringer ist, als zunächst angenommen wurde. Außerdem muss man aus meiner Sicht auch die Kapazitäten auf den Intensivstationen mit betrachten. Wenn ich richtig informiert bin, ist die Intensivstation der Uniklinik derzeit frei von COVID-Patienten. Und auf der Grundlage dieser verschiedenen Faktoren, glaube ich, muss man tages- und wochenaktuell die Messlatte anlegen, die entsprechende Maßnahmen auslöst oder nicht. Um es noch einmal zusammenzufassen: Ich glaube nicht, dass die Inzidenz auf Dauer der alleinige Maßstab für das Infektionsgeschehen sein sollte.“

 

+++ UPDATE, Freitag, . Juli 2021 +++

„Wenn wir jetzt nichts tun, rennen wir sehenden Auges in die vierte Welle“

 

Landrat bittet Ministerpräsident um Gesamtkonzept für Schulen

Aktuell sind die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau und die Pandemie scheint bei sommerlichen Temperaturen schnell in Vergessenheit zu geraten. Doch Landrat Martin Sailer mahnt insbesondere mit Blick auf die Delta-Variante und den Herbst dazu, die Sommermonate nicht zu verschlafen: „Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch im Herbst und Winter sicher in die Schule gehen können. Ein erneutes Zurückkehren in den Wechsel- oder Distanzunterricht halte ich für völlig inakzeptabel. Aus meiner Sicht ist es unabdinglich, dass jetzt ein Gesamtkonzept für unsere Schulen und den Schülerverkehr entwickelt wird.“

Aus diesem Grund hat sich Sailer auch an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gewandt: „Ich habe den Ministerpräsidenten darum gebeten, zeitnah eine qualifizierte Arbeitsgruppe einzurichten. Jene sollte sich unter anderem aus Vertretern der verschiedenen Ministerien, Fachexperten und Virologen zusammensetzen und für die Sachaufwandsträger bis Ende Juli verbindliche Vorgaben zu Maßnahmen wie Tests, Maskenpflicht, ÖPNV, räumlichen Zusatzangeboten, beispielsweise in Form von Containern, Luftfiltern, Vor-Ort-Impfungen und anderen denkbaren Maßnahmen formulieren, damit diese über die Sommerferien hinweg die Möglichkeit haben, die Vorgaben noch entsprechend umzusetzen. Soweit gewünscht, bin ich gerne dazu bereit, diese Arbeitsgruppe nach Kräften zu unterstützen. Wir müssen hier unbürokratisch und schnell handeln und sollten uns beispielsweise nicht selbst durch langwierige Vergabeverfahren behindern.“ Die Rückmeldung aus München stimmt Sailer hoffnungsvoll: Man hält den Gedanken einer Arbeitsgruppe für eine sehr gute Idee. Ob die Planungen inzwischen schon fortgeschritten sind, ist unklar.

 

Luftreinigungsgeräte in Klassenzimmern

Den alleinigen Einsatz, der in letzter Zeit viel beworbenen Luftreinigungsgeräte in Klassenzimmern, hält der Landrat nur bedingt für zielführend: „Ich stelle in jedes Klassenzimmer fünf Luftreiniger, wenn das dafür sorgt, dass unsere Kinder und Jugendlichen besser vor COVID-19 geschützt sind. Allerdings scheint ihr Einsatz nach Einschätzungen unseres Gesundheitsamtes die Verbreitung des Virus innerhalb der Klassenzimmer nicht verhindern zu können und bei einem positiven Fall wäre es trotzdem notwendig, Quarantänemaßnahmen anzuordnen.“ Letztlich hätten die Luftreinigungsgeräte damit keinen besseren Nutzen als die bereits angeschafften CO2-Ampeln in Kombination mit regelmäßigem Lüften. Nach Auffassung des Landrates droht damit nach den Sommerferien trotz der Investitionen in die Luftreinigungsgeräte wieder Wechsel- und Distanzunterricht.

 

Impfungen sind auf Dauer die einzige Lösung

Die einzige Möglichkeit das Virus auf Dauer einzudämmen und insbesondere die Schulen wieder zu sicheren Räumen zu machen, sieht der Landrat in der Corona-Schutzimpfung. Doch die Impfbereitschaft im Landkreis ist aktuell wie in ganz Deutschland stark rückläufig: „Die Abfrage der impfwilligen volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen im Landkreis war für uns mehr als nur ernüchternd. Von rund 2.000 Über-18-Jährigen haben sich leider nur rund 30 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die derzeit eine Impfung wünschen“, bedauert der Landkreis-Chef. Ob das mangelnde Interesse am fehlenden Vertrauen in die Impfstoffe liegt oder durch den Zweitimpftermin in den Sommerferien begründet ist, weiß Sailer nicht. Bei einem ist er sich aber sicher: „Wenn sich die Impfbereitschaft in unserer Bevölkerung nicht erhöht und wir trotz unserer Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr jetzt nichts tun, rennen wir sehenden Auges in die vierte Welle.“

 

Impfangebot an allen Landkreisschulen für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren

Um die Impfquote in der Region noch weiter zu steigern, plant der Landkreis, noch vor den Sommerferien an jeder Schule ein ausdrückliches und tatsächliches Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren zu machen. Hierfür sollen die Schulen von mobilen Impfteams angefahren werden. „Bezüglich der genaueren Organisation stehen wir derzeit mit unserem Dienstleister Ecolog und den Schulleitungen im Austausch“, erklärt der Landrat.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 8. Juli 2021 +++

Impfung von Minderjährigen

 

Impfwillige können sich bei Hotline des Landratsamtes melden

Ende Mai wurde der von BioNTech/Pfizer entwickelte Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) lässt die Impfung für die Gruppe der 12- bis 17-Jährigen zwar zu, empfiehlt sie allerdings nur bei spezifischen Vorerkrankungen. „Sollte sich ein Jugendlicher dennoch gerne impfen lassen, ist eine Impfung aber nach ärztlicher Aufklärung und bei Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen und gegebenenfalls des Sorgeberechtigten möglich“, erläutert Landrat Martin Sailer. Da die automatisierte Termineinladung der Unter-16-Jährigen durch die bayernweite Software BayIMCO nicht möglich ist, bietet der Landkreis impfwilligen Jugendlichen ab sofort eine andere Möglichkeit, Impftermine zu vereinbaren: Wer über die Hotline 0821 3102 3999 anruft und sich dort für die Impfung registrieren lässt, wird in den darauffolgenden Tagen von den Impfzentren bzgl. des konkreten Impftermins kontaktiert. Im Falle einer Impfung ohne Vorerkrankung ist lediglich die ärztliche Aufklärung und die Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des Sorgeberechtigten schriftlich zu dokumentieren. Die Vorlage eines Impfempfehlungsschreibens vom Kinder-und Jugendarzt bzw. von einem anderen behandelnden Arzt, insbesondere bei Vorerkrankungen oder speziellen Kontaktsituationen, ist nicht erforderlich.

 

Was ist zu beachten?

Da es bei der Einwilligungsfähigkeit darauf ankommt, ob der betroffene Minderjährige die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erfassen kann, weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass für die Impfung von Minderjährigen in den beiden Impfzentren grundsätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich ist. In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden. Die Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigte muss bei der Impfung nicht selbst vor Ort sein, sondern kann die Einwilligung auch schriftlich abgeben. Eine besondere Form ist hier grundsätzlich nicht zu wahren. Zum Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises des bzw. der Sorgeberechtigten vorzulegen.

 

Wie erhalten die Kinder und Jugendlichen ihren digitalen Impfnachweis?

Auch wenn keine Termine an Unter-16-Jährige über BayIMCO verschickt werden können, so werden doch die durchgeführten Impfungen über die Software gespeichert. Wer im Impfzentrum die Corona-Schutzimpfung erhalten hat, kann nun nachträglich den digitalen Impfnachweis in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App speichern. Das geht ganz einfach in nur drei Schritten:

 

  1. Einloggen unter https://impfzentren.bayern/citizen/ und die eigene Person auswählen
  2. Auf der Seite, in der alle Daten stehen, ganz nach unten scrollen und „Nachweis 2. Impfung herunterladen“ auswählen. (Für alle, die nur eine abschließende Impfung erhalten haben (bspw. Genesene), sollte hier nur ein Nachweis herunterzuladen sein.)
  3. QR-Code auf dem COVID-Impfzertifikat mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App scannen

 

Alle Personen, die keinen Account (mehr) unter impfzentren.bayern haben, können gegen Vorlage des gelben Impfpasses (oder der Impfbescheinigungen aus den Impfzentren) in bestimmten Apotheken den digitalen Impfnachweis erhalten. Eine Übersicht über alle teilnehmenden Apotheken in der Region ist online unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ zu finden.

 

+++ UPDATE, Montag, 5. Juli 2021 +++

Corona-Schutzimpfung nach Feierabend

 

Impfzentrum bietet Impftermine für Berufstätige an

Um berufstätigen Landkreisbürgerinnen und -bürgern auch außerhalb des Wochenendes ein adäquates Impfangebot machen zu können, sind im Impfzentrum Gablingen-Siedlung am Montag, 19. Juli 2021, erstmalig Impfungen von 12 Uhr mittags bis 20 Uhr abends möglich. „Derzeit sind noch gut 400 Termine für diesen Tag verfügbar“, so Landrat Martin Sailer. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0821 3102 3999 direkt ihren Impftermin sichern. Sollte das Angebot gut angenommen werden, sind auch weitere Abendöffnungen des Impfzentrums denkbar. Das Impfzentrum Bobingen hat bereits seit seiner Öffnung im März freitags von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Allerdings ist das Impfzentrum dafür im Regelfall sonntags geschlossen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 2. Juli 2021 +++

Neuerungen beim Thema „Corona-Schutzimpfung“

 

Impfpriorisierung in bayerischen Impfzentren aufgehoben

Die Priorisierung in den bayerischen Impfzentren wurde in dieser Woche aufgehoben. Ab sofort können alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren unabhängig von ihrem Beruf oder gesundheitlichen Faktoren einen Impftermin erhalten. „Ich möchte alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger darum bitten, sich in BayIMCO zu registrieren oder sich wegen einer Impfterminvergabe bei unserer Hotline 0821 3102 3999 zu melden“, so Landrat Martin Sailer. Die Termine werden künftig ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Registrierung in BayIMCO vergeben. Als Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis muss nun nur noch der Personalausweis vorgelegt werden. Beibehalten wird lediglich die Priorisierungsmöglichkeit der besonders vulnerablen Gruppen aus den bisherigen Prioritätsgruppen 1 und 2. Sollten sich diese künftig in BayIMCO registrieren, werden sie umgehend eine Termineinladung erhalten, müssen in den Impfzentren aber auch die entsprechenden Nachweise vorlegen.

 

Online-Nachrückerliste soll vor Impfstoffverfall bewahren

Um zu vermeiden, dass Impfstoffe am Ende eines Tages verfallen, setzt der Landkreis Augsburg mit Aufhebung der Priorisierung auf eine Online-Nachrückerliste. Auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/schnelle-impfung können Interessierte ihre Daten angeben, werden auf einer Nachrückerliste erfasst und dann von den Impfzentren Gablingen-Siedlung bzw. Bobingen kontaktiert, sobald spontan ein Impftermin frei wird.

 

Empfehlung der STIKO wird in den Impfzentren umgesetzt

Der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), das Vakzin des Herstellers AstraZeneca nur noch für Erstimpfungen zu verwenden, kommt der Landkreis Augsburg selbstverständlich nach. Auch bei den bereits vereinbarten Zweitimpfungsterminen werden die mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna verwendet. Die Bürgerinnen und Bürger müssen hierfür nichts weiter veranlassen.

 

Impfung von Minderjährigen, Abschlussklassen und Vor-Abschlussklassen

Nachdem den Landkreisen die Möglichkeit eingeräumt wurde, den volljährigen Schülerinnen und Schülern von Abschlussklassen und Vor-Abschlussklassen ein Impfangebot zu machen, findet hierzu gerade eine Interessensabfrage in den Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen statt. Sobald diese abgeschlossen ist, wird es Sonderimpftermine für die Schülerinnen und Schüler geben.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 1. Juli 2021 +++

Übersicht: Diese Quarantäne- und Isolationsregeln sind aktuell gesetzlich vorgeschrieben

 

Infizierte und deren enge Kontakte müssen 14 Tage in Isolation

In den zurückliegenden Monaten hat sich die pandemische Lage rund um das Coronavirus immer wieder verändert. Aktuell verzeichnet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg eine 7-Tages-Inzidenz von 7,9 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. Wenig verändert haben sich hingegen die gesetzlichen Vorgaben, die im Falle eines Positivbefunds umgesetzt werden:

Unverändert gilt die 14-tägige Isolationsverpflichtung für Infizierte ab Eintreten der Symptome bzw. ab der Vorlage eines positiven Befunds. Die Entlassung aus der häuslichen Isolation erfolgt nach Ablauf dieser Frist, sofern 48 Stunden lang keine Erkrankungssymptome mehr vorlagen und ein negativer Endtest (Schnelltest oder PCR-Test am letzten Tag der Isolation) durchgeführt und dem Gesundheitsamt vorgelegt wurde. Auch für enge Kontaktpersonen aus dem häuslichen Umfeld einer bzw. eines Betroffenen gilt die zweiwöchige Isolation sowie die Verpflichtung zu einem PCR-Test zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Im weiteren Quarantäneverlauf müssen zwei Selbsttests sowie ein Abschlusstest durchgeführt werden. Bei negativem Endtest, der nachweisbar aber dem Gesundheitsamt nicht primär vorgelegt werden muss, kann die Quarantäne am 15. Tag beendet werden. Enge Kontaktpersonen aus dem privaten, schulischen oder beruflichen Umfeld müssen ab dem Tag des letzten Kontakts zu einem oder einer positiv Getesteten in dessen infektiösem Zeitraum für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, während die oben beschrieben Testverpflichtungen einzuhalten sind.

Der Zeitraum der häuslichen Quarantäne kann durch den Erhalt eines negativen Testergebnisses im Rahmen der Testverpflichtungen während der 14-tägigen Isolationszeit nicht verkürzt werden.

 

Einmalige Impfung stellt mit den meisten Impfstoffen keinen vollständigen Impfschutz dar

Wird beispielsweise das Kind einer Familie per Schnelltest positiv getestet, so müssen sich alle Personen aus dem häuslichen Umfeld wie oben beschrieben in Selbstisolation begeben, sollte das Ergebnis durch einen positiven PCR-Testbefund bestätigt werden. Für alle Angehörigen eines Hausstandes, die bei Symptombeginn des infizierten Familienmitglieds bereits seit länger als zwei Wochen doppelt geimpft sind, besteht keine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne als enge Kontaktpersonen. Es wird dennoch dringend empfohlen, einen PCR-Test vornehmen zu lassen und den Kontakt zum angesteckten Familienmitglied bestmöglich zu reduzieren. Bei Vorliegen einer besorgniserregenden Virusvariante müssen auch Geimpfte wieder in Quarantäne.

Eine einmalige Impfung stellt (abgesehen beim Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson) keinen vollständigen Impfschutz dar. Daher unterliegen einmal Geimpfte den beschriebenen häuslichen Quarantäneverpflichtungen.

 

Ohne Maske im Unterricht ist Quarantäne für ganze Schulklassen die Regel

Je nach Ermittlungslage gilt bei Positivbefunden in Schulklassen derzeit die folgende Regelung: Abhängig vom infektiösen Zeitraum der betroffenen Person, der Lüftungs- und Kontaktsituation, der zeitlichen Dauer des Klassenverbands, dem Tragen von FFP2-Masken und anderen Faktoren, sind nur die unmittelbaren Kontaktpersonen (Sitznachbarn, enge Freunde oder Mitschülerinnen und Mitschüler, mit denen bspw. im Sportunterricht eine nähere Kontaktsituation bestand) als enge Kontaktpersonen einzustufen. Werden im Unterricht keine Masken getragen, geht in der Regel die gesamte Klasse in Quarantäne, ebenso bei Nachweis einer besorgniserregenden Variante des Virus.

In Kindergärten und Kindertagesstätten ist im Falle eines infizierten Kindes in der Regel die gesamte Gruppe zur häuslichen Quarantäne verpflichtet, da hier keine Masken getragen werden und die Kontaktsituation in diesen Einrichtungen als wesentlich unübersichtlicher als an Schulen einzustufen ist. Für alle engen Kontaktpersonen gelten die oben beschriebenen Testverpflichtungen.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 30. Juni 2021 +++

Priorisierte Impfungen sollen schnellstmöglich abgeschlossen werden

 

Alle Impfwilligen mit sehr hoher, hoher oder erhöhter Impfpriorität sollen sich bei Hotline des Landratsamtes Augsburg melden

Da die Impfpriorisierung bald aufgehoben werden soll, ruft der Landkreis Augsburg alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, die eine sehr hohe, hohe oder erhöhte Impfpriorität (Prio 1, 2 oder 3) haben und noch nicht über ein Impfangebot informiert wurden, dazu auf, sich bei der Registrierungs-Hotline 0821 3102 3999 zu melden. „Unsere Hotline wird versuchen, jedem Impfwilligen ein zeitnahes Impfangebot zu machen“, so Landrat Martin Sailer. Ziel sei es, auf diese Weise all diejenigen zu erreichen, die bislang noch nicht bei der Impfterminvergabe berücksichtigt wurden.

+++ UPDATE, Montag, 28. Juni 2021 +++

Betrieb an den Impfzentren: Ankunft wenige Minuten vor dem Impftermin völlig ausreichend

 

Deutlich zu frühes Erscheinen verursacht Warteschlangen

Trotz des anhaltenden Impfstoffmangels, der einen langsameren Impffortschritt zur Folge hat, bilden sich vor den Impfzentren im Landkreis an einzelnen Tagen immer wieder Warteschlangen. Wie bereits berichtet, resultieren Stoßzeiten gelegentlich aus der vom Computersystem BayIMCO angesetzten engen Taktung der täglichen Termine. Ein wesentlicher Faktor für merkliche Wartezeiten ist jedoch, dass viele Bürgerinnen und Bürger noch immer deutlich zu früh – teils mehrere Stunden – zu ihren Terminen vorstellig werden. Landrat Martin Sailer vermutet, dass viele Menschen angesichts des Impfstoffmangels beunruhigt sind und versichert: „Wer einen Termin hat, erhält am vereinbarten Tag auch seine Impfung. Die Impfstoffmengen, die wir vorrätig haben, sind fest für die jeweiligen Termine reserviert. Daher muss niemand befürchten, dass die Dosis im Falle zu späten Erscheinens jemand anderem verabreicht wird.“ Durch die verfrühte Ankunft erreiche man nur, dass sich die durchschnittliche Wartezeit für alle geladenen Mitbürgerinnen und Mitbürger entsprechend verlängere, was insbesondere angesichts der sommerlichen Temperaturen unbedingt zu vermeiden sei.

 

Sobald es zu Rückstaus vor den Zentren kommt, geht das Personal auf die Wartenden zu, fragt die vereinbarten Uhrzeiten ab und erläutert die Hintergründe der Verzögerung. Personen, die schlecht zu Fuß sind oder aus anderen Gründen nicht anstehen können, werden in der Regel bevorzugt behandelt. Zudem werden Sitzgelegenheiten im Schatten und Getränke angeboten.

 

Der eigenmächtige Tausch von Impfterminen ist nicht möglich

Berichten des Impfzentrumspersonals zufolge kommt es zudem immer wieder vor, dass andere Personen als die ursprünglich angemeldeten zu den Terminen erscheinen und anführen, dass sie ihren späteren Impftermin mit dem eingeladenen Impfterminbesitzer spontan getauscht hätten. Diesem Wunsch kann jedoch aus diversen Gründen nicht entsprochen werden. Es lässt sich erstens nicht nachvollziehen, ob tatsächlich eine solche Vereinbarung getroffen wurde, zweitens könnte die Rechtmäßigkeit einer solchen Impfung womöglich nicht gegeben sein und drittens ist es organisatorisch nicht leistbar, bereits vergebene Terminfenster individuell zu tauschen. „An unseren Impfzentren wird sehr serviceorientiert und zuvorkommend gearbeitet aber wir bitten um Verständnis, dass eine solche Kampagne nur mit festen Abläufen effektiv funktionieren kann“, erklärt Landrat Sailer.

 

Sonderfälle und besondere Wünsche verlängern die Bearbeitungszeit

Zu organisatorischen Schwierigkeiten komme es beispielsweise auch dann, wenn Personen nach der Erstimpfung in einer Arztpraxis um Zweitimpfung in einem Impfzentrum bitten. „Auch wenn wir stets versuchen, in Einzelfällen und bei besonderen Umständen unkompliziert zu helfen und pragmatische Lösungen zu finden, so resultieren all diese Sonderfälle eben in längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten.

 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nicht notwendig ist, für die Zweitimpfung ein neues Nutzerkonto in BayIMCO anzulegen. In den Impfzentren stellt sich immer wieder heraus, dass vereinzelte Bürgerinnen und Bürger in der fälschlichen Annahme, durch erneute Anmeldung selbst den korrekten zeitlichen Abstand ihrer beiden Impfvorgänge einhalten zu müssen, ein zweites Konto für die Zweitimpfung einrichten. Das ist nicht nötig. „Bei der Terminvergabe zur Erstimpfung wird stets ein verbindlicher Zweitimpfungstermin vereinbart“, so der Landrat.

 

+++ UPDATE, Freitag, 25. Juni 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 9: Wie steht es um die Impfquote, Impfnachweise und die Delta-Variante?


Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der neunten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer  unter anderem auf die Frage ein, auf welchen Wege der digitale Impfpass erhältlich ist. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Die Impfquote des Landkreises liegt einige Prozentpunkte hinter der Quote des Freistaats Bayern. Woran liegt das?

Landrat Martin Sailer: „Das liegt zunächst ganz wesentlich daran, dass wir in den vergangenen Wochen nur Impfstoff für Zweitimpfungen bekommen haben. Der Impfstoffmangel spiegelt sich natürlich auch bei uns wider. Ein anderer Grund ist, dass seit einiger Zeit auch die Hausärzte mit Impfstoff versorgt werden, was hinsichtlich der verfügbaren Impfstoffmengen zulasten der Impfzentren geht. In Regionen, in denen es viele Hausärzte gibt, werden dementsprechend derzeit mehr Menschen geimpft, als das im Moment im Landkreis Augsburg der Fall zu sein scheint. Aus diesem Grund haben wir uns an den bayerischen Gesundheitsminister gewandt und darum gebeten, dass wir zusätzliche Impfstofflieferungen für die Impfzentren bekommen. In dieser Woche haben wir folglich zusätzlichen Impfstoff erhalten und auch in der nächsten Woche wird das der Fall sein.“

 

Rund 45.000 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis warten noch auf eine Einladung zur Erstimpfung im Impfzentrum. Welche Perspektiven können wir aufzeigen?

Sailer: „Damit bin ich im Moment ehrlich gesagt etwas vorsichtig, auch wenn laut dem Gesundheitsminister alle bis zum Sommer ein Impfangebot erhalten haben sollen. Es hat sich bekanntlich herausgestellt, dass die Impfstofflieferungen höchst unterschiedlich und wenig verlässlich sind. Dementsprechend kann ich alle noch Wartenden leider nur um ihre Geduld bitten. Unsere Kapazitäten hängen entscheidend von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. In den nächsten zwei Wochen werden wir rund 3000 zusätzliche Impfungen machen können. Allerdings sind wir noch weit davon entfernt, alle Bürgerinnen und Bürger aus den Prioritätsgruppen 2 und 3 vollständig geimpft zu haben.“

 

Für alle doppelt Geimpften steht nun der digitale Impfpass zur Verfügung. Wie erhält man diesen Nachweis?

Sailer: „Den Nachweis erhält man einerseits nach der zweiten Impfung in unseren Impfzentren, wo automatisch ein QR-Code erzeugt wird, mit dem der digitale Impfpass erstellt werden kann. Außerdem können sich alle doppelt Geimpften in den Apotheken den digitalen Impfpass ausstellen lassen, demnächst geht das auch bei den Hausärzten. Zudem ist aufseiten des Freistaats eine Website in der Entwicklung, über die der QR-Code erzeugt werden kann. Und es wird weiter an einer Lösung gearbeitet, für diejenigen, die erkrankt waren und nur einmal geimpft werden müssen, damit diese Personen sich ebenfalls über diesen Weg einen digitalen Impfpass ausstellen lassen können.“

 

Immer häufiger ist von der sogenannten „Delta-Variante“ des Coronavirus die Rede. Welche Rolle spielt diese Mutation im Landkreis?

Sailer: „Ja wir haben erste Fälle, was die Delta-Variante betrifft und wir gehen von einer größeren Dunkelziffer im Landkreis aus. Das liegt daran, dass die Sequenzierung – also die labormedizinische Überprüfung positiver Proben auf Virusvarianten – rund 14 Tage Zeit in Anspruch nimmt. Dementsprechend befürchten wir, dass sich die Delta-Variante auch im Landkreis Augsburg weiter ausbreiten wird.“

 

Warum besteht an weiterführenden Schulen noch immer die Test- und Maskenpflicht?

Sailer: „Das oberste Ziel des Kultusministeriums ist es, dass der Unterricht bis zu den Sommerferien in Präsenz stattfinden kann. Mit der Abschaffung der Maskenpflicht an den Grundschulen hat das Ministerium dem Wunsch vieler Eltern entsprochen. Allerdings man muss auch wissen, dass im Falle von Positivbefunden nun gesamte Grundschulklassen in Quarantäne müssen. Seitens des Gesundheitsamts kann in solchen Fällen nicht mehr ausgesteuert werden, ob nur der unmittelbare Sitznachbar oder eine Gruppe betroffen ist, die sich im Rahmen des Unterrichts enger zusammen befunden hat. Dass für gesamte Klassen dann die pauschale Quarantäne gilt, ist die negative Begleiterscheinung der aufgehobenen Maskenpflicht an den Grundschulen.“

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 16. Juni 2021 +++

„Public Viewing“ zur Fußball-Europameisterschaft: Diese rechtlichen Vorgaben sind zu beachten

Zulässigkeit ist vom Hauptzweck der Zusammenkunft abhängig

Anlässlich der aktuell stattfindenden Fußball-Europameisterschaft mehren sich die Nachfragen, ob das sogenannte „Public Viewing“ – also die Übertragung der Spiele für ein öffentliches Publikum – vor dem Hintergrund der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zulässig ist. Seitens des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es dazu auf Anfrage erläuternd, dass öffentliche Veranstaltungen nach § 7 Abs. 1 der 13. BayIfSMV zwar aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis prinzipiell möglich seien. Beim „Public Viewing“ könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass diese beiden Voraussetzungen eingehalten werden könnten, so dass derartige öffentliche Veranstaltungen im Sinne der BayIfSMV nicht zulässig sind. Sportübertragungen, beispielsweise im Außenbereich von Gastronomiebetrieben, sind der ministeriellen Auskunft zufolge grundsätzlich dann untersagt, wenn der „Eventcharakter des gemeinsamen Fernsehens maßgeblich im Vordergrund“ steht.

Dem Staatsministerium zufolge ist die Übertragung der Sportereignisse jedoch nicht prinzipiell untersagt. Ist beispielsweise der Verzehr von Speisen und Getränken der Hauptzweck einer Zusammenkunft und wird das jeweilige Sportereignis lediglich im Hintergrund übertragen, so ist dies im Rahmen des Gastronomiebetriebs zulässig.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 15. Juni 2021 +++

Corona-Testzentrum des Landkreises Augsburg in Hirblingen stellt Wochenendbetrieb ein

Nachfrage nach PCR- und Schnelltests drastisch gesunken

Das Corona-Testzentrum im Gersthofer Stadtteil Hirblingen wird künftig an Samstagen und Sonntagen nicht mehr als Anlaufstelle für PCR- und Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen. „Mit Blick auf die kontinuierlich sinkende Nachfrage während der Wochenenden ist es ein sinnvoller Schritt, den Betrieb auf die übrigen Wochentage zu beschränken“, erklärt Landrat Martin Sailer. Ab dem bevorstehenden Wochenende, 19. und 20. Juni, bleibt das Zentrum künftig an Wochenenden geschlossen. Neben den rückläufigen Infektionszahlen ist auch das großflächige Netz an anderweitigen Testmöglichkeiten ein wesentlicher Grund dafür, dass an der Drive-In-Teststelle, die im September des Vorjahres eingerichtet wurde, inzwischen weit weniger Abstriche vorgenommen werden.

 

Testzentrum bleibt montags bis freitags weiterhin geöffnet

Unter der Woche bleibt das Zentrum in der Gersthofer Straße in Hirblingen mit unveränderten Öffnungszeiten erreichbar. Montags bis freitags steht die Anlaufstelle allen Bürgerinnen und Bürgern je von 9 bis 17 Uhr offen. Nach wie vor ist eine vorige Terminvereinbarung unter https://lkr-augsburg.ecocare.center/ zwingend erforderlich. Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg sind im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen übersichtlich zusammengefasst und werden laufend aktualisiert.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 6. Juni 2021 +++

Weitere Lockerungen im Landkreis ab 7. Juni 2021

 

Welche neuen Regelungen durch die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten

Zum Montag, 7. Juni 2021, werden mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neue Maßnahmen festgelegt. Gemäß dieser Verordnung orientieren sich die inzidenzabhängigen Regelungen nun an den beiden Schwellenwerten von 50 und 100. Im Landkreis Augsburg, mit einer aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 23,7 laut Robert-Koch-Institut (Stand 6. Juni), gelten ab Montag somit die entsprechenden Maßnahmen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 50. Sollte der Wert eine Inzidenz von 100 wieder übersteigen, so tritt erneut die Bundesnotbremse in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen im Landkreis Augsburg ab Montag, 7. Juni 2021, im Überblick:

 

Kontaktbeschränkung und Regeln für Geimpfte und Genesene

Ab Montag dürfen sich nun insgesamt zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen zählen dabei nicht mit. Allerdings ist für die Ausnahme Geimpfter und Genesener der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Veranstaltungen von Bedeutung:  Nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen (bspw. Geburtstage oder Hochzeiten) zählen Geimpfte und Genesene nicht zur Gesamtpersonenzahl, bei öffentlichen Veranstaltungen (bspw. sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen) hingegen werden sie in die Gesamtteilnehmerzahl miteingerechnet.

 

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen

Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich, wobei im Außenbereich bis zu 100 Personen und im Innenbereich bis zu 50 Personen zusammenkommen dürfen. Bei privaten Veranstaltungen zählen geimpfte und genesene Personen zum Teilnehmerkreis nicht dazu, bei öffentlichen schon. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind nach wie vor untersagt.

 

Schulen und Kitas

Ab Montag, 7. Juni 2021, findet wieder uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen statt. Die Maskenpflicht im Sportunterricht entfällt. Die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt wie bisher bestehen.

Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.

 

Hochschulen

Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sind wieder zulässig. Voraussetzungen sind die Einhaltung einer Maximalteilnehmerzahl zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m sowie auf dem Hochschulgelände der FFP2-Maskenpflicht für Studierende und dem Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Beschäftigte. Ebenfalls gilt für Studierende der Nachweis eines zweimal wöchentlich durchgeführten Tests als Teilnahmevoraussetzung am Präsenzunterricht.

 

Handel

Geschäfte mit Kundenverkehr sind allgemein geöffnet. Weiterhin gelten dort die bekannten Auflagen wie die Vorlage eines Hygienekonzeptes durch den Betreiber, die Einhaltung einer maximalen Kundenanzahl und die FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig. Körpernahe Dienstleistungen dürfen ebenfalls weiterhin unter denselben Voraussetzungen ausgeübt werden - mit der Verpflichtung der Kontaktdatenerhebung. Märkte unter freiem Himmel dürfen wieder uneingeschränkt sämtliche Waren verkaufen, solange sie keinen Volksfestcharakter aufweisen.

 

Gastronomie

Die Innengastronomie darf wieder öffnen. So ist die Öffnung von Gastwirtschaften im Innen- und Außenbereich von 5 bis 24 Uhr zulässig. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zusammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleibt wie bisher bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.

 

Hotellerie und Beherbergung

Beherbergungen sind ab Montag gemäß der geltenden Kontaktbeschränkung erlaubt: So dürfen im Landkreis Zimmer an bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten vergeben werden. Ebenfalls reicht die einmalige Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Ankunft in der Unterkunft. Die bisher bekannte Erneuerung des Tests alle 48 Stunden für die Gäste ist erst bei einer Inzidenz über 50 vorgesehen. Es gelten weiterhin die Abstands- und die Masken- sowie die Kontaktdatenerhebungspflicht.

 

Freizeitmöglichkeiten

Freizeiteinrichtungen wie Stadt- und Gästeführungen oder touristische Bahn- und Reisebusverkehre dürfen stattfinden, sofern der Mindestabstand eingehalten wird und der Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen. In geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Unter denselben Voraussetzungen mit dem Zusatz der Verteilung von maximal einer Person auf zehn Quadratmeter Fläche, sind folgende Freizeitmöglichkeiten zulässig: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Wellnesszentren, Freizeitparks, Indoorspielplätze und Vergleichbares, Spielbanken und -hallen sowie Wettannahmestellen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

 

Kulturelle Veranstaltungen

Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel können nun für bis zu 500 Personen einschließlich Geimpfter und Genesener bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung stattfinden. Für den Innen- wie Außenbereich können wieder alle geeigneten Stätten, wie bspw. Hallen oder Stadien, genutzt werden, soweit sie für die Teilnehmer ausreichend Platz bieten, um den Mindestabstand für die Besucher zu gewährleisten. Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse oder Tagungen können unter denselben Voraussetzungen wieder stattfinden. Messen und vergleichbare Veranstaltungen bleiben aber noch untersagt.

 

Sport

Im Landkreis darf wieder Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen (s.o.).

 

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte

Der Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Im Innenbereich gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, bei Freiluftgottesdiensten entfällt diese am Platz. Die Anzeige- und Anmeldepflicht wird ebenfalls aufgehoben.

 

Musikalische oder kulturelle Laien- und Amateurensembles und Gesangsunterricht

Proben von Laienensembles sowie der außerschulische Musikunterricht dürfen ab Montag im Innen- und im Außenbereich stattfinden. Die Maximalteilnehmerzahl richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes, sodass der Mindestabstand gemäß des ministeriellen Rahmenkonzeptes zuverlässig eingehalten werden kann. Instrumental- und Gesangsunterricht darf in Präsenzform in Gruppen stattfinden, wenn in Sing- bzw. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann.

 

Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser

Für nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher und Beschäftigte gilt bei Kontakt mit Bewohnern FFP2-Maskenpflicht. Bei Besucherinnen, Besucher sowie Beschäftigte, die im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als geimpft oder genesen gelten, reicht das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes aus.

In Landkreisen sowie kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, entfällt die Testpflicht für alle Besuchspersonen unabhängig davon, ob die Personen geimpft oder genesen sind.


Alle Informationen zum Coronavirus unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 4. Juni 2021 +++

Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil unter 35

 

Kontaktbeschränkung wird gelockert

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg ist weiterhin rückläufig. Da diese am Donnerstag, 3. Juni 2021, den fünften Tag in Folge mit einem Wert von 26 laut Robert-Koch-Institut unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche lag, tritt ab Samstag, 5. Juni 2021, eine weitere Lockerung in Kraft. Ab dann dürfen sich wieder bis zu drei Haushalte mit einer maximalen Gesamtzahl von 10 Personen treffen. Dies bezieht sich auf den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken und gilt gleichermaßen im Innen- und Außenbereich. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen sind davon ausgenommen und zählen nicht zur Gesamtteilnehmerzahl. Zusammenkünfte, die jeweils ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haus­stands, zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben ebenfalls unbe­rührt.

Landrat Martin Sailer zeigt sich erfreut über die Entwicklung der Inzidenz im Landkreis: „In kurzer Zeit haben wir erst den Schwellenwert von 100, kurz darauf die 50 und nun bereits die 35 geknackt. Dadurch, dass wir im Landkreis jetzt den letzten, niedrigen Schwellenwert unterschritten haben, sind alle möglichen Lockerungen im Landkreis Augsburg in Kraft und geben Hoffnung auf weitere Besserungen.“

Sollte der Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über der Schwelle von 50 liegen, so treten die nachstehenden Regelungen wieder außer Kraft.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 2. Juni 2021 +++

Bewertung der Impfungen im Landkreis

 

Regelmäßige Veröffentlichung der Rückmeldungen aus den Impfzentren

Ende Februar wurde ein Mittel zur Qualitätssicherung der Impfabwicklung im Landkreis Augsburg eingeführt: Die eben geimpften Personen erhalten vor Ort Feedback-Bögen, in denen sie anonym die Abläufe der Terminvereinbarung und im Impfzentrum selbst bewerten können. Nachdem bereits erste Ergebnisse zu den beiden Impfzentren vorgestellt wurden, wird dies in Zukunft in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Dabei wird in einer zusammenfassenden Grafik die durchschnittliche Bewertung des gesamten Prozesses der Impfabwicklung im Zeitverlauf dargestellt. Im Detail handelt es sich dabei um die Terminvereinbarung, die Freundlichkeit der Mitarbeiter der Hotline, die Organisation und Behandlung durch das Personal im Impfzentrum sowie die dortige Sauberkeit und Hygiene.

„Die Feedbackbögen in den beiden Impfzentren im Landkreis sind eine gute Möglichkeit, um die Qualität des gesamten Impfvorgangs zu überprüfen. Die ehrlichste Meinung geben schließlich die Personen ab, die gerade frisch geimpft wurden und ihre persönlichen Eindrücke spontan wiedergeben. Aus diesem Grund freut es mich umso mehr, dass die Ergebnisse durchwegs positiv sind und sich auch im Zeitverlauf noch besser entwickeln“, betont Landrat Martin Sailer.

Die Veröffentlichung erfolgt über die Facebook-Seite des Landkreises sowie in den aktuellen Mitteilungen zur Corona-Impfung unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 2. Juni 2021 +++

Pandemiebekämpfung ohne Sprachbarrieren

 

Landkreis informiert in zwölf Sprachen tagesaktuell über Corona

Der Landkreis Augsburg bietet Migrantinnen und Migranten in der Region ein zusätzliches Informationsangebot im Rahmen der Corona-Pandemie. Mit der Integreat-Plattform, bestehend aus Smartphone-App und Web-App über den Computer, können Neuzugewanderte alle aktuell geltenden Regelungen zu jeder Zeit online einsehen. Auch der jeweilige 7-Tage-Inzidenzwert wird dort per Schnittstelle zum Robert Koch-Institut tagesaktuell veröffentlicht. Dabei sind alle Informationen in Deutsch, Deutsch einfach, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Ungarisch verfügbar.

 

Direkte Einbindung des Robert Koch-Instituts

Die Corona-Regeln sind stark von der regionalen Inzidenz abhängig. Aus diesem Grund greifen die Integreat-App und -Webseite direkt auf die Daten des Robert Koch-Instituts zu. Ein Zeitstempel der letzten Aktualisierung sorgt für zusätzliches Vertrauen in die Daten und ist notwendig, da Integreat ebenfalls offline und ohne Internetverbindung funktioniert. So erreichen alle wichtigen Informationen die Adressatinnen und Adressaten auch ohne stabile Internetverbindung. Im vergangenen Jahr wurde das Informationsangebot der App stetig erweitert. Auch zum Thema „Impfen“ sind zahlreiche Informationen zu finden und die Fragen „Wer wird geimpft?“, „Wie kann ich einen Impftermin bekommen?“ oder „Wie wird geimpft?“ werden beantwortet.

„In Zeiten der Pandemie ist es besonders wichtig, alle in unserer Region lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihren Sprachkenntnissen, zu informieren und mitzunehmen. Fast elf Prozent aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis haben eine ausländische Staatsbürgerschaft. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir über die Integreat-App tagesaktuelle Informationen in verschiedenen Sprachen anbieten können“, so Landrat Martin Sailer. Weitere mehrsprachige Informationen zu Covid-19 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-mehrsprachig nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 30. Mai 2021 +++

Inzidenzwert stabil unter 50: Neue Regelungen ab Montag, 31. Mai 2021


Infektionsrate sinkt weiterhin

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg am gestrigen Samstag, 29. Mai, mit dem Wert von 35,9 den fünften Tag in Folge stabil unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche lag, treten ab Montag, 31. Mai 2021, im Einvernehmen mit der Regierung weitere Lockerungen im Landkreis in Kraft. „Vor Kurzem haben wir erst den Inzidenzwert von 100 geknackt und jetzt sind wir bereits fünf Tage unter dem nächsten Schwellenwert von 50. Es freut mich sehr, dass wir dank des vorbildlichen Verhaltens unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nun in so kurzer Zeit einen drastischen Rückgang der Infektionszahlen verzeichnen können und weitere Öffnungsschritte für das Landkreisgebiet möglich sind“, so Landrat Martin Sailer.

Sollte der Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über der Schwelle von 50 liegen, so treten die nachstehenden Regelungen wieder außer Kraft.

Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:
 

Entfallen der Testpflicht

In folgenden Bereichen entfällt die bisher vorgeschriebene Testpflicht:

  • Der Besuch der Außengastronomie
  • Bei Kulturangeboten wie Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel
  • Der Besuch von Sportangeboten und Fitnessstudios oder Freibädern sowie von Sportveranstaltungen unter freiem Himmel
  • Der touristische Bahn- und Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen

 

Die Testpflicht im Bereich der Hotellerie sowie für Schülerinnen und Schüler als Vorgabe für die Teilnahme am Präsenzunterricht und Betreuungsangeboten bleibt bestehen.

 

Einzelhandel

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen wieder regulär unter der Vorgabe öffnen, die derzeit für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diese sind die Wahrung einer Maximalkundenzahl und des Mindestabstands zwischen Kunden, der FFP2-Maskenpflicht und der Vorlage eines Schutz- und Hygienekonzepts. Die bisher notwendige vorherige Terminvereinbarung entfällt.

 

Schulen und Kitas

In Klassen der Grundschulen findet Präsenzunterricht statt. In allen übrigen Schularten und Klassenstufen findet Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet dort Wechselunterricht statt. Einrichtungen der Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dürfen wieder öffnen.

 

Freizeitmöglichkeiten

In Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen oder Gedenkstätten entfällt die bisherige Maßgabe der vorherigen Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung. Freibäder können mit einem vorher vereinbarten Termin besucht werden.

 

Rahmenkonzepte

Folgende Rahmenkonzepte sind künftig zu beachten:

Aufgrund verschiedener Rückfragen weist das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege darauf hin, dass sich aus Ziffer 4.1.2 und 5 des Rahmenkonzepts für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. 2021 Nr. 354) eine Testnachweispflicht ergibt.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 27. Mai 2021 +++

Impfstoffmangel sorgt für lange Wartelisten

Neue Erstimpfungstermine erst in gut zwei Wochen möglich

Da die bayernweiten Impfstofflieferungen derzeit nahezu vollständig für Zweitimpfungen benötigt werden, kommt es auch in den Prioritätsgruppen 1 und 2 im Landkreis Augsburg zu längeren Wartezeiten. „Wir gehen aktuell davon aus, dass wir in etwa zwei Wochen neue Termine für Erstimpfungen vergeben können“, schätzt Landrat Martin Sailer. Wie immer sei man hier aber von den tatsächlich gelieferten Dosen abhängig.

 

Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren

Wie es nach der von der Bundesregierung kommunizierten Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren ab dem 7. Juni weitergehen soll, ist dem Landratsamt noch nicht bekannt. „Leider liegen uns von der Regierung noch keine genaueren Informationen darüber vor, wie nach der Aufhebung der Priorisierung in den Bayerischen Impfzentren zu verfahren ist“, so Sailer. Die Systematik werde aber wohl über die Software BayIMCO vorgegeben werden. Sobald der Kreisverwaltungsbehörde diesbezüglich Neuerungen bekannt werden, wird sie auf ihrer Internetseite www.landkreis-augsburg.de/news-impfung hierüber informieren.

 

„Mich haben bereits zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus der Priorität 3 erreicht, die mich fragen, ob sie nun nicht mehr zu einer gefährdeten Gruppe gehören und die sich eine Stellungnahme wünschen, weil die Entscheidung der Aufhebung für sie nicht nachvollziehbar ist“, berichtet Sailer. In der Vergangenheit hat er bereits mehrfach betont, dass ein Aufheben der Prioritätengruppen seiner Auffassung nach erst dann Sinn macht, wenn es ausreichend Impfstoff gibt und alle eine Aussicht auf mindestens eine Erstimpfung haben. Er ist sich sicher: „Wenn sich der Impfneid und der Wettstreit um die Impfungen nicht deutlich verschärfen sollen, muss jetzt dringend nachgesteuert werden. Die Bayerische Staatsregierung muss über den Bund die Impfstoffversorgung aufbohren lassen und sicherstellen. Zudem sollte sie ernsthaft über ihre aktuelle Impfstrategie und die Vermittlung dieser gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachdenken. Alles andere sorgt nur für noch mehr Verunsicherung und Missgunst in unserer Gesellschaft.“

 

Erreichbarkeit der Impfregistrierungs-Hotline verändert sich

Ab Dienstag, 1. Juni 2021, ändert sich die Erreichbarkeit der Impfregistrierungs-Hotline 0821 3102 3999 des Landkreises Augsburg. „Da die Anrufzahlen in der Vergangenheit insbesondere an Wochenenden und Feiertagen stets rückläufig waren, sparen wir hier künftig unsere Personalkapazitäten ein und besetzen unsere Hotline lediglich während der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes“, so Landrat Martin Sailer. Eine Ausnahme wird es in der Impfregistrierungs-Hotline am Freitag, 4. Juni 2021, geben. An diesem Brückentag ist das Landratsamt zwar geschlossen, die Hotline wird aber regulär von 7.30 bis 12.30 Uhr besetzt sein.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 27. Mai 2021 +++

Kontaktfreier Sport im Innenbereich

Rahmenkonzept Sport erlaubt mehr Teilnehmende

Die Allgemeinverfügung zu den Lockerungen im Landkreis Augsburg vom vergangenen Freitag, 21. Mai 2021, hat bei einigen Vereinen für Verwirrung gesorgt, da sowohl auf das aktuelle Rahmenkonzept Sport als auch auf die Kontaktbeschränkungen des § 4 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen wurde.

Tatsächlich lässt das Rahmenkonzept Sport im Innenbereich einen Teilnehmer pro 20 Quadratmeter zu und nicht nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Das Landratsamt Augsburg bittet die missverständliche Formulierung zu entschuldigen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 21. Mai 2021 +++

Inzidenzwert weiterhin unter 100: Ab morgen gelten im Landkreis Augsburg umfangreiche Lockerungen

Abwärtstrend der Infektionsrate hält an

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg liegt am heutigen Freitag, 21. Mai, seit sechs aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche. Aus diesem Grund treten ab Samstag, 22. Mai, Lockerungen im Landkreisgebiet in den Bereichen der Kontaktbeschränkung und Ausgangssperre sowie bei verschiedenen Freizeitmöglichkeiten und der Außengastronomie in Kraft, die das Landratsamt Augsburg heute per Allgemeinverfügung veranlasst. Sämtliche Regelungen sind ab 0 Uhr des morgigen Samstags gültig. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir dank des konsequent pflichtbewussten Verhaltens unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem Wochenende viele Öffnungsschritte vornehmen können“, sagt Landrat Martin Sailer.

Sämtliche der nachstehenden Regelungen treten wieder außer Kraft, sollte der Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen über der Schwelle von 100 liegen. Zudem ist dringend zu beachten, dass ab morgen überall dort, wo ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis vorausgesetzt wird, der Test vor Ort und unter Aufsicht stattfinden muss. Nur eine Bescheinigung über einen vor Ort durchgeführten Test von einem Dienstleister oder Händler ist dann als Nachweis für weitere Besuche zeitlich befristet gültig.

Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

 

Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperre

Ab Samstag dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene (Infektion liegt maximal sechs Monate zurück) nicht mit einberechnet werden müssen. Auch die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.

 

Einzelhandel

Im Einzelhandel wird in den Geschäften, in denen bisher „Click & Meet“ mit vorheriger Terminbuchung und der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses möglich war, ab Samstag keine Testpflicht mehr gelten. So setzt der Besuch von Geschäften fortan lediglich eine vorherige Terminvereinbarung voraus.

 

Außengastronomie

Außenbereiche der Gastronomie wie Biergärten dürfen wieder mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Dabei werden die Kontaktdaten der Besucher dokumentiert. Ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist dann notwendig, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen. Möglich sind dann PoC-Antigentests oder Selbsttests, die höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen wurden oder alternativ ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde.

 

Freizeitmöglichkeiten

Theater, Konzert- und Opernhäuser oder Kinos dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für den Besuch muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dieses kann mittels eines PoC-Antigentests maximal 24 Stunden vorher oder eines PCR-Tests maximal 48 Stunden vorher vorgenommen werden. Darüber hinaus gelten FFP2-Maskenpflicht sowie die Einhaltung einer begrenzten Besucherzahl. Der Besuch ist nur mit vorheriger Terminbuchung möglich.

Auch der Betrieb von weiteren Angeboten des Ausflugverkehrs wie beispielsweise Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen oder Kultur- und Naturführungen im Freien sind dann wieder zulässig. Auch der Außenbereich medizinischer Thermen kann wieder öffnen. Zwingende Voraussetzung ist auch hier der Nachweis eines negativen Testergebnisses auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Form eines PoC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests, das höchstens 24 Stunden vor dem Besuch abgenommen wurde.

Zuletzt sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist (bspw. Musikkapellen) wieder möglich.

 

Schulen und Kitas

In Schulen findet nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von eineinhalb Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist zulässig, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Dies gilt ebenfalls für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern.

 

Übernachtungsangebote

Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze können wieder Übernachtungen zu touristischen Zwecken anbieten. In diesem Rahmen sind ebenfalls gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote für die Übernachtungsgäste möglich. Zwingende Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis in Bezug auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus, das bei der Anreise vorgelegt und alle weiteren 48 Stunden aufgefrischt werden muss. Möglich sind PoC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests.

 

Sport

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Sport in Fitnessstudios ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass eine vorherige Terminbuchung erfolgt und alle Kunden über einen Testnachweis verfügen; Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 250 Zuschauern unter der Prämisse möglich, dass Zuschauerinnen und Zuschauer feste Sitzplätze erhalten und über einen Testnachweis verfügen.

 

Bestattungen

Die bundesrechtliche Beschränkung auf maximal 30 Trauergäste bei Bestattungen ist vor dem Hintergrund des Inzidenzwerts aufgehoben. Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen richtet sich in geschlossenen Räumen nach der Zahl der Plätze, die unter Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern verfügbar sind. Die Einhaltung des Mindestabstands gilt dabei für Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören. Es ist zu beachten, dass der Friedhofsträger in seinem Infektionsschutzkonzept eine maximale Anzahl an Trauergästen vorsehen kann – auch bei Bestattungsfeiern unter freiem Himmel.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 20. Mai 2021 +++

Dringend beachten: In Aussicht stehende Lockerungen treten erst am Samstag in Kraft

Öffnungen sind am siebten Tag unter Inzidenz von 100 möglich

Im Landkreis Augsburg befindet sich der Inzidenzwert – also die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Personen innerhalb einer Woche – erfreulicherweise weiter im Abwärtstrend. „Während der zurückliegenden vier Wochen hat sich der Wert in kleinen aber stetigen Schritten von über 200 auf tagesaktuell 77,3 verringert“, bilanziert Landrat Martin Sailer. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sieht vor, dass bei einer dauerhaften Unterschreitung der Inzidenzwertschwelle von 100 Lockerungen der Schutzmaßnahmen möglich sind. Die Details der in Aussicht stehenden Öffnungsschritte werden derzeit im Landratsamt vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsgrundlagen ausgearbeitet und am morgigen Freitag, 21. Mai, per Amtsblatt und Pressemitteilung veröffentlicht. „Ich bin angesichts der guten und stabilen Entwicklung unserer regionalen Infektionszahlen sehr zuversichtlich, dass die bevorstehenden Lockerungen nicht kurzfristig noch durch einen unerwarteten Anstieg der Zahlen gefährdet werden“, so der Landrat.

 

Im Vorfeld der Öffnungsschritte ist dringend zu beachten, ab wann diese im Landkreis Augsburg rechtlich möglich sind: „Wir wollen vorab unmissverständlich deutlich machen, dass die Lockerungen im Landkreis nicht vor diesem Samstag, 22. Mai, in Kraft treten werden“, so der Landrat. Irritationen hinsichtlich des Datums seien denkbar, da in der BayIfSMV von möglichen Lockerungen ab dem 21. Mai die Rede ist. Der Gesetzestext definiert hierbei aber, dass mögliche Lockerungen frühestens ab Freitag, 21. Mai, möglich seien. „Die bindende Voraussetzung für alle Lockerungen ist aber, dass wir uns als Landkreis stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern befinden müssen, dann treten die Lockerungen und weiteren Öffnungsschritte am 7. Tag nach der Wertunterschreitung in Kraft. Das das ist bei uns erst am Samstag der Fall“, erklärt Sailer.

 

Verpflichtende Selbsttests müssen vor Ort durchgeführt werden

Zudem weist das Landratsamt im Zusammenhang mit den Lockerungen darauf hin, dass negative Selbsttests, sofern sie in Teilbereichen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben sind, nur dann Gültigkeit besitzen, wenn sie bei dem Dienstleistungsbetrieb oder Geschäft, zu dem man Zutritt erhalten möchte, vor Ort und im Beisein des Veranstalters bzw. Dienstleisters durchgeführt werden. Ein im Vorfeld abgenommenes Negativergebnis gilt nicht als zulässiger Nachweis, der zum Einlass bzw. zur Teilnahme legitimiert.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 12. Mai 2021 +++

Testzentrum Hirblingen auch an Christi Himmelfahrt geöffnet

Da das Zusatzangebot der Corona-Testungen an den vergangenen Feiertagen so zahlreich genutzt wurde, weist der Landkreis darauf hin, dass das Testzentrum in Hirblingen am kommenden Donnerstag, 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt), ebenfalls zwischen 9 und 14 Uhr geöffnet hat. Angeboten werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und erfolgt über die Internetseite https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/.

Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg finden Interessierte auch online auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 11. Mai 2021 +++

Priorisierungsaufhebungen, Impfabstandsverkürzungen & Terminverschiebungen


Aufhebung der Priorisierung für den Impfstoff AstraZeneca

Es wurde eine bundesweite Aufhebung der Priorisierung für den Impfstoff AstraZeneca für die Arztpraxen beschlossen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Impfungen in den Impfzentren, da in diesen grundsätzlich keine Erstimpfungen mehr mit AstraZeneca durchgeführt werden.

 

Verkürzung des zeitlichen Abstands zwischen der Erst- und Zweitimpfung für die Arztpraxen

Für die Arztpraxen wurde die Möglichkeit geschaffen, das Impfintervall beim Impfstoff AstraZeneca in Absprache mit dem zu Impfenden auf einen Zeitraum von vier bis zwölf Wochen festzulegen. Hieraus ergibt sich keine Änderung für die bisherige Terminierung bei den Impfzentren. Die eingeräumte Flexibilisierungsmöglichkeit richtet sich ausschließlich an die Arztpraxen, nicht an die Impfzentren. Für die mit AstraZeneca durchzuführenden Zweitimpfungen in den Impfzentren gilt aktuell weiterhin die Vorgabe von zwölf Wochen.

 

Keine Verschiebung von Terminen für Zweitimpfungen

Die Termine für die Zweitimpfungen sind von den zu Impfenden grundsätzlich einzuhalten. Jeder Impfwillige wird gebeten, bereits bei der Vereinbarung der Erstimpfung zu prüfen, ob er den Termin der Zweitimpfung wahrnehmen kann. Terminverschiebungen sind auch aufgrund der Impfstoffplanung nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen möglich. Als dringende Ausnahmefälle kommen beispielsweise Erkrankungen in Betracht, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen oder dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall in der engsten Familie. Keine dringenden Gründe sind hingegen Urlaubsreisen oder Ähnliches.  

 

+++ UPDATE, Freitag, 6. Mai 2021 +++

Vorverlegung von Zweitimpfterminen mit AstraZeneca 
 

Nach entsprechenden Medienberichten erreichen uns derzeit zahlreiche Anrufe von Personen, die um eine Vorverlegung ihres Zweitimpftermins mit AstraZeneca bitten. Dies ist in den Impfzentren derzeit noch nicht möglich. Sobald sich an der Sachlage etwas ändert, informieren wir selbstverständlich an dieser Stelle.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 6. Mai 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, TEIL 8: Warum geht der Impfbetrieb nur schleppend voran?

 

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der achten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, warum die Zahl der täglichen Corona-Impfungen im Landkreis nicht höher ist. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter  eingereicht werden.

 

Warum impfen wir in unseren Impfzentren derzeit so wenig?

Landrat Martin Sailer: „Das liegt zum einen daran, dass wir momentan deutlich weniger Impfstoff in unseren Impfzentren zur Verfügung haben als es noch in den letzten Wochen der Fall war. Ein anderer Grund ist, dass ein Teil des Impfstoffs, den wir eigentlich bekommen hätten, jetzt an die Hausarztpraxen vergeben wird, die jetzt Gott sei Dank mit an der Impfkampagne beteiligt sind und ihr Bestes geben. Aber unter dem Strich bleibt dann eben für die Impfzentren deutlich weniger Impfstoff übrig, als das in der Vergangenheit der Fall war. Zudem muss man mit Blick auf das vermeintlich langsamere Tempo der Erstimpfungen bedenken, dass die Zahl an Zweitimpfungen im Lauf der Zeit stetig zunimmt, während die Impfstofflieferungen hinsichtlich ihres Umfangs annährend konstant bleiben.“

 

Ursprünglich hatten wir eine maximale Zahl von rund 2000 Impfvorgängen pro Tag angegeben. Wann glauben Sie, dass wir diese Auslastung erreichen?

Sailer: „Die Marke von 2000 Impfungen an einem Tag haben wir bisher, glaube ich, noch nie ausreizen können. Das wird auch erst dann der Fall sein, wenn wir ausreichend Impfstoff zur Verfügung gestellt bekommen. Wir könnten derzeit pro Tag rund 1000 zusätzliche Impfungen vornehmen, wenn wir den nötigen Impfstoff dafür hätten. Wir setzen in dieser Hinsicht sehr darauf, dass in den nächsten Wochen und Monaten das Versprechen über ausreichende Impfstoffmengen eingelöst wird und wir in den Impfzenten – und verstärkt durch die Hausärzte – dann wirklich flächendeckend impfen können.“

 

In unseren Impf-Updates geben wir auch immer die Gesamtzahl aller wartender Personen in den jeweiligen Prioritätsgruppen an. Die Zahlen in dieser Warteliste verändern sich augenscheinlich erstmal nicht großartig. Woran liegt das?

Sailer: „Insbesondere in der Prio-Gruppe 3 macht sich dahingehend langsam Ungeduld breit, was ich auch nachvollziehen kann. Die scheinbare Stagnation dieser Zahl hat zum einen den Grund dass wir ja immer wieder zur Registrierung in BayIMCO aufrufen. Die Zahl derer, die sich registrieren lassen, wächst also kontinuierlich an und gleichzeitig beobachten wir, dass sich viele Menschen nach der Impfung in einer Hausarztpraxis anschließend nicht aus BayIMCO abmelden. Auch ich spreche beim Dienst in der Registrierungs-Hotline immer wieder mit Menschen, die auf die Einladung zur Impfung erwidern, dass sie bereits geimpft seien. Das müssen wir dann im System nachtragen und den entsprechenden Datensatz verändern. Daher bitten wir nochmals inständig darum, dass die, die sich bei den Hausärzten impfen lassen, dann auch aus dem System abmelden. Dann würden die Zahlen auf der Warteliste automatisch kleiner werden.“

 

Es wird jetzt viel darüber gesprochen, die Priorisierung relativ bald aufzuheben. Wie ist da Ihre Meinung dazu?

Sailer: „Das halte ich für den jetzigen Zeitpunkt noch für schwierig. Ich glaube, die Priorität aufzuheben geht erst dann, wenn es ausreichend Impfstoff gibt. Würde man das jetzt tun, dann würde die Gruppe derer, die eine hohe Punktzahl in der Priorität 3 hat und somit prioritär verimpft werden müsste, mit allen gleichgestellt werden, die aktuell beispielsweise in der Priorität 4 sind. Der Wettbewerb um den ohnehin knappen Impfstoff würde sich auf diese Weise weiter verschärfen und zwar zu Lasten derer, die eigentlich jetzt schon an der Reihe wären. Ein Aufheben der Prioritätengruppen macht nach meiner Auffassung erst dann Sinn, wenn es ausreichend Impfstoff gibt und alle eine Aussicht darauf haben, zumindest erstgeimpft zu werden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 29. April 2021 +++

Wie steht es um die Impfungen im Landkreis?


Impfaktion für Beschäftigte der weiterführenden Schulen geplant

Bereits seit Langem hat sich Landrat Martin Sailer dafür eingesetzt, allen Beschäftigten an Schulen im Landkreis ein Impfangebot machen zu können: „Das ist schon seit vielen Wochen ein großes Anliegen von mir. Ich habe mehrfach versucht, eine Sonder-Impfaktion für unsere Lehrerinnen und Lehrer genehmigt zu bekommen. Allerdings wurde das vom Gesundheitsministerium mit Verweis auf die Impf-Reihenfolge immer wieder abgelehnt“, berichtet Sailer. Nachdem inzwischen bereits vereinzelt Personen der Priorität 3 geimpft werden können, organisiert der Landkreis nun endlich das lang ersehnte Impfwochenende für die weiterführenden Schulen. „Abhängig davon, wie viel Impfstoff uns letztlich geliefert wird und zur Verfügung steht, denken wir hierfür derzeit das zweite Maiwochenende im Impfzentrum Bobingen an“, erläutert der Landrat. Für die genaueren Planungen wird derzeit die Anzahl der impfwilligen Personen über die Schulleitungen abgefragt. Interessierte müssen nicht im Augsburger Land wohnhaft sein, sondern lediglich an einer weiterführenden Schule im Landkreis arbeiten.

 

Aufruf an die zweite priorisierte Gruppe

Bürgerinnen und Bürger, die eine hohe Impfpriorität (Priorität 2) haben und noch nicht über ein Impfangebot informiert wurden, möchten sich bei der Registrierungs-Hotline 0821 3102 3999 melden. Landrat Martin Sailer betont: „Natürlich ist es uns wichtig, dass sich niemand bei der Impfterminvergabe übergangen fühlt. Deshalb werden wir in unserer Hotline selbstverständlich versuchen, jedem Impfwilligen aus der Prio 2, ein zeitnahes Impfangebot zu machen.“

 

Termine für AstraZeneca-Sonder-Impftag restlos vergeben

Nachdem bereits die 3.500 Impftermine der ersten Sonder-Impfaktion des Landkreises Augsburg innerhalb kürzester Zeit vergeben waren, wurde auch das Kontingent des Sonder-Impftages am 1. Mai innerhalb weniger Stunden vollständig aufgebraucht. 500 Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 60 Jahren konnten unabhängig von ihrer Priorisierung einen Impftermin am kommenden Samstag in den Impfzentren in Gablingen-Siedlung und Bobingen vereinbaren.

 

Welche Nachweise im Impfzentrum vorzulegen sind

Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (bspw. berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen) ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird in den Impfzentren des Landkreises Augsburg nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Wichtig ist, dass alle Angaben, die bei der Impfregistrierung gemacht wurden, lückenlos durch eine Bescheinigungskette nachgewiesen werden können. „So lange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird“, bittet Landrat Sailer um Verständnis. Ein entsprechendes Hinweisblatt „Nachweise für die Impfpriorisierung“ inklusive Beispielen hat der Landkreis auf seiner Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zum Download zur Verfügung gestellt.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 28. April 2021 +++

Tragischer Vorfall im Impfzentrum Gablingen


Vorerkrankte 75-Jährige verstirbt nach Impfung

Am heutigen Mittwochvormittag ereignete sich ein tragischer Vorfall im Impfzentrum Gablingen-Siedlung. Eine 75-jährige Bürgerin erlitt nach ihrer Erstimpfung mit dem Vakzin des Herstellers Moderna auf dem Parkplatz des Impfzentrums im PKW ihrer Begleitperson plötzlich heftige Atemnot. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum haben sofort reagiert. Ein anwesender Notarzt aus dem Team des Impfzentrums hat Erste Hilfe geleistet und die Frau mit Sauerstoff versorgt. Außerdem wurde direkt der Rettungsdienst verständigt“, so Landrat Martin Sailer. Dieser war bereits sieben Minuten später vor Ort und die Patientin konnte bei Bewusstsein in den Rettungswagen verbracht werden. Leider verschlechterte sich hier ihr Allgemeinzustand. Auch eine sofortige Versorgung und Reanimation durch die hinzugezogenen Rettungskräfte konnten sie nicht mehr retten.

 

Die Verstorbene hatte eine Vorerkrankung und sollte auf ärztliche Empfehlung hin noch vor einer anstehenden Operation gegen COVID-19 geimpft werden. Allergien waren bei ihr nicht bekannt. „Die Anwesenden haben ihr Möglichstes gegeben, um die Verstorbene zu retten. Wir alle sind zutiefst bestürzt. Unser Mitgefühl gilt an diesem Tag ihren Angehörigen“, so Sailer.

 

Das zur Prüfung von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen zuständige Paul-Ehrlich-Institut sowie das Bayerische Gesundheitsministerium werden über den Sachverhalt informiert.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 27. April 2021 +++

Zweitimpfungen mit AstraZeneca
 

Das Vakzin von AstraZeneca wird in den Bayerischen Impfzentren dem Grunde nach nicht mehr verimpft. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, kam deshalb die Frage auf, wie und wo sie ihre Zweitimpfung erhalten. Das Landratsamt Augsburg fasst deshalb die wichtigsten Informationen zusammen:
 

Mit AstraZeneca Erstgeimpfte ab 60 Jahren:

Personen ab 60 Jahren erhalten ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca in den Impfzentren regulär zum vereinbarten Termin. Der Wechsel auf einen anderen Impfstoff ist nicht möglich.
 

Mit AstraZeneca Erstgeimpfte unter 60 Jahren:

Personen unter 60 Jahren erhalten in den Impfzentren ihre Zweitimpfung zum bereits vereinbarten Termin mit einem mRNA-Impfstoff. Wer explizit eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünscht, muss sich diesbezüglich an seinen Hausarzt wenden. Eine Impfung mit AstraZeneca in den Impfzentren ist hier nicht möglich.

 

+++ UPDATE, Montag, 26. April 2021 +++

500 zusätzliche Impfungen für alle ab 60 Jahren

 

Landkreis organisiert erneut Sonder-Aktion mit AstraZeneca

Vor knapp zwei Wochen konnte der Landkreis Augsburg ein erfolgreiches Sonder-Impfwochenende mit AstraZeneca durchführen, bei dem 3.500 Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorität eine Impfung erhalten konnten. „Da die Nachfrage nach Terminen in der Landkreis-Bevölkerung so hoch war, dass selbst unsere Telefonanlage zeitweise in die Knie ging, haben wir bei der Staatsregierung angefragt, ob es in Bayern nicht noch Restkontingente für zusätzliche Sonder-Impfaktionen gibt“, so Landrat Martin Sailer. Und die Rückmeldung war positiv: „Wir konnten 500 weitere Impfdosen AstraZeneca für unsere Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren sichern, die wir im Rahmen einer erneuten Sonder-Impfaktion am Samstag, 1. Mai 2021, ausnahmsweise nochmals in unseren Impfzentren verabreichen dürfen“, freut sich Sailer und ergänzt: „Gerade, weil die Impfstofflieferungen, die den Landkreis bislang erreichen, derzeit noch sehr unzufriedenstellend sind, hilft uns das wieder ein Stück weiter, um unsere Impfquote zu erhöhen.

 

Wer bekommt einen Termin?

Das Angebot richtet sich an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 60 Jahren, unabhängig von ihrer Priorisierung. Die Terminzuweisung auf die beiden Impfzentren Bobingen und Gablingen-Siedlung erfolgt über die Postleitzahl.

 

Wie bekomme ich einen Termin?

Wer einen der Termine im Rahmen der Sonderaktion ergattern möchte, kann diesen am Mittwoch, 28. April 2021, ab 9 Uhr unter der eingerichteten Hotline 0821 3102 3131 buchen. Sobald alle verfügbaren Termine vergeben sind, wird die Hotline eingestellt. Da sich laut BayIMCO derzeit noch knapp 11.000 Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren registriert haben und auf ein Impfangebot warten, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nochmals sehr hoch sein wird. „Die Telefonleitungen werden sicherlich wieder zeitweise überlastet sein“, vermutet Sailer und bittet im Vorfeld um Geduld und Verständnis: „Vermutlich werden erneut nicht alle Personen einen Termin erhalten können, die dies wünschen. Trotzdem hoffe ich, dass die erneute Sonderaktion unseren Bürgerinnen und Bürgern zeigt, dass wir alles versuchen, um ihnen schnellstmöglich den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen.“

 

Wann und wo finden die Impfungen statt?

Die Sonderaktion findet ausschließlich am Samstag, 1. Mai 2021, im Impfzentrum Bobingen, Pestalozzistraße 2, und im Impfzentrum Gablingen-Siedlung, Paul-Klee-Straße 13, zwischen 13 und 16 Uhr statt. Mobile Impfungen sind nicht möglich.

 

Gebuchte Termine, die nicht wahrgenommen werden, können nicht auf einen anderen Tag verschoben werden und verfallen ersatzlos. Die Zweitimpfungen finden am Samstag, 24. Juli 2021, statt. Die Termine werden bei der Vereinbarung des Erstimpfungstermins bekannt gegeben und können ebenfalls nicht verschoben werden.

 

Was ist noch wichtig?

Um die Abläufe bei der Terminvergabe für alle Beteiligten zu beschleunigen, wird darum gebeten, sich, soweit möglich, bereits im Vorfeld online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. Wer hierzu keine Möglichkeit hat, kann dies auch während der telefonischen Terminvereinbarung nachholen.

 

Zur Impfung mitzuführen ist ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und falls vorhanden ein Impfpass. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, maximal 15 Minuten vor Ihrem Termin zu dem ihnen zugewiesenen Impfzentrum zu kommen. Anfahrtspläne, Hinweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Informationen zur Impfung sind auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung und den jeweiligen Unterseiten nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 23. April 2021 +++

Aktuelle Regelungen im Landkreis


Aktualisierung der inzidenzabhängigen Regelungen

Aufgrund der Aktualisierung der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum heutigen Freitag, 23. April 2021, stehen auch Änderungen für die Regelungen im Landkreis Augsburg an. Besonders im Bereich des Einzelhandels gelten ab morgen neue, inzidenzabhängige Maßnahmen, über die das Landratsamt Augsburg informieren möchte.

 

Wirtschaftsleben

Insbesondere im Bereich des Einzelhandels wurden die inzidenzabhängigen Regelungen aktualisiert und verschärft. So ist bereits bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 ab Samstag, 24. April 2021, nur noch „Click & Collect“ möglich. Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege, die zwar inzidenzunabhängig geöffnet bleiben, erfahren ebenfalls eine Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 Neuinfektionen, so dürfen diese Dienstleistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigenschnelltest) vorgelegt wird, das höchstes 24 Stunden vorher vorgenommen wurde. Ebenfalls gilt dann auch für das Personal der Friseure und Fußpflege eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einem aktuellen Wert von 193,7 laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist von diesen Änderungen auch der Landkreis Augsburg betroffen.

 

Gastronomie

Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ist in bestimmten Fällen zulässig. Dazu zählen Speisesäle in Betreuungs- sowie medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Auch darf wieder eine Bewirtung von Fernbus- und Fernfahrenden stattfinden, die aus beruflichen Gründen Waren, Güter oder Personen auf der Straße befördern und dies durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können. Neben Angeboten zur Versorgung obdachloser Menschen ist darüber hinaus das gastronomische Angebot in Beherbergungsbetrieben zulässig, die ausschließlich der Bewirtung der beherbergten Personen dient. Innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist die Abholung von Speisen und Getränken untersagt.

 

Kinderbetreuung und Sport

Weiterhin gilt: Hinsichtlich der Kontaktbeschränkung entfällt die Möglichkeit der gegenseitigen Betreuung von Kindern. Auch im Bereich Sport werden die Kontakte weiter eingeschränkt. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass nur noch kontaktfreie Individualsportarten erlaubt sind, die alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden dürfen.

 

Maskenpflicht und Regelungen während der Ausgangssperre

Die FFP2-Maskenpflicht wurde vom Tragen im ÖPNV erweitert auf die Bereiche, in denen geschäftsmäßig Personen befördert werden wie in Taxen oder der Schülerbeförderung. Die Ausnahmen der nächtlichen Ausgangssperre u. a. für Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien wurden hingegen erweitert.

 

Schulen und Kitas

Die bisher freitags veröffentlichte, wöchentliche amtliche Bekanntmachung durch den Landkreis für Schulen und Kitas entfällt. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen.

 

Eine ausführliche Darstellung aller Regelungen je nach Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis stehen in den häufigen Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Maßnahmen in den Downloads unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 23. April 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 7: Wann wird die Prioritätsgruppe 3 geimpft?

 

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der siebten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, wann impfwillige Bürgerinnen und Bürger in der Prioritätsgruppe 3 mit einem Impfangebot rechnen können. Fragen für zukünftige Ausgaben der Videoreihe können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Die Luca-App als Kontakt-Nachverfolgungsmöglichkeit ist ja inzwischen in aller Munde. Wie ist denn da der Stand im Landkreis?

Landrat Martin Sailer: „Wir sind froh, dass der Freistaat Bayern die flächendeckende Einführung in die Hand genommen hat, uns unterstützt und auch die entsprechenden Zugänge ermöglicht. Wir im Landkreis Augsburg wollen jetzt auch die Luca-App einführen. Wir setzen sie bereits um. Beispielsweise auch hier im Landratsamt. Wir wollen auch alle Vereine, alle Unternehmen, die Betriebe im Landkreis bitten, die Luca-App einzuführen und die entsprechende Möglichkeit, sie zu nutzen, herzustellen. Und wir unterstützen auch von unserer EDV aus die Unternehmen, die Betriebe und Vereine, die Luca-App einzuführen. Es ist vor allem wichtig, dass wir da eine „Kleinteiligkeit“ im Blick behalten. Also es nützt nichts, wenn uns wir am Eingang des Landratsamts mit dem QR-Code registrieren und dann im Haus munter streuen, sondern wir haben auch jedes einzelne Büro mit einem QR-Code hinterlegt und deswegen wird es wichtig sein, dass tatsächlich auch die Räume sehr kleinteilig gesehen werden, in den Betrieben, Unternehmen und Vereinen, damit unser Gesundheitsamt in der Lage bleibt, auch über diese Daten tatsächlich Kontaktnachverfolgung zu betreiben. Denn darum geht es letztendlich mit der Luca-App. Und nur dann können wir uns wieder ein Stück Freiheit zurückerobern, nach der wir uns alle so sehnen.“

 

Was die Impfungen im Landkreis betrifft, waren wir jetzt lange in der Prio 2. Viele Nachfragen haben wir erhalten, wann wir denn in die Prio 3 übergehen können. Können Sie hierzu schon etwas sagen?

Sailer: „Ja wir sind eigentlich unmittelbar davor, vereinzelt werden bereits Prio-3-Termine vereinbart, die eine sehr hohe Priorität haben, fast an der Grenze zu Priorität 2. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis haben sich Gott sei Dank in BayIMCO registrieren lassen. Und davon sehr viele, die in die zweite Priorität gefallen sind. Dort haben wir noch relativ viele Bürgerinnen und Bürger, ich glaube um die zwei bis dreitausend, die noch dort registriert sind. Aber vereinzelt kommen jetzt die Ersten aus der Priorität 3 dazu. Es ist also ein fließender Übergang, an dem wir jetzt angekommen sind.“

 

Dann wird es ja vielleicht auch möglich sein, die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen zu impfen. Ist da schon etwas angedacht?

Sailer: „Das ist schon seit vielen Wochen ein großes Anliegen von mir. Ich habe ja mehrfach versucht, eine Sonder-Impfaktion für unsere Lehrerinnen und Lehrer genehmigt zu bekommen. Das hat das Gesundheitsministerium immer abgelehnt. Jetzt, wo wir an der Schwelle zur Priorität 3 sind, werden wir ein Impf-Wochenende für unsere Lehrerinnen und Lehrer organisieren. Weil es, glaube ich, wichtig ist, dass die, die ständig in Kontakt auch mit Kindern sind einen hohen Impfschutz brauchen. Und deswegen freue ich mich, dass wir sehr zeitnah auch diesen ein Impfangebot werden unterbreiten können.“

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 22. April 2021 +++

Landkreis Augsburg setzt auf luca-App

 

Bereichsbezogen angebrachte QR-Codes können Gesundheitsämtern bei Kontaktnachverfolgung weiterhelfen

Um bei einem positiven Corona-Fall eine schnellere Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können, ist die luca-App ab sofort auch im Landkreis Augsburg verfügbar. Alle Bürgerinnen und Bürger können sie kostenfrei über den App-Store auf ihr Smartphone laden und sparen sich nach der Registrierung bei teilnehmenden Unternehmen das umständliche Eintragen in Besucherlisten. Die App funktioniert ganz einfach: Als Nutzer meldet man sich einmal mit seinen Daten auf einem mobilen Endgerät an und „luca“ generiert danach einen sich minütlich ändernden QR-Code, der dem eigenen Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem „Pass“ kann man dann in teilnehmenden Örtlichkeiten einchecken. Tritt ein Infektionsfall ein, kann das Gesundheitsamt schnell die Kontaktdaten aller Gäste einsehen, wenn Betreiber oder Nutzer die Daten bei Anfrage freigeben. Ein optionaler, automatisierter Check-Out schützt vor einem möglichen Vergessen des Abmeldens und reduziert damit die Zahl falscher Alarmierungen. „Wenn die QR-Codes der luca-App von Nutzern für entsprechend kleine Bereiche angebracht sind, beispielsweise pro Tisch, Kabine, Sporthalle, Abteilung oder Stockwerk, können die so erhobenen Daten den Gesundheitsämtern tatsächlich bei der Kontaktpersonennachverfolgung weiterhelfen“, so Landrat Martin Sailer. Sei der QR-Code lediglich am Eingang eines großen Gebäudekomplexes platziert, habe er hingegen für die Gesundheitsämter keinen erheblichen Mehrwert.

 

Auch das Landratsamt und seine Außenstellen machen mit

Auch im Landratsamt und seinen Außenstellen können Besucherinnen und Besucher bald „Einchecken“. „Da es in unserer großen Behörde eine Vielzahl an Räumlichkeiten gibt, haben wir uns dazu entschlossen, künftig nicht einen QR-Code pro Liegenschaft, sondern einen pro Raum zu verwenden“, erklärt der Landrat. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die erhobenen Daten dem zuständigen Gesundheitsamt tatsächlich weiterhelfen, weil nachweisbar ein enger Kontakt stattgefunden hat. Auch wer kein Smartphone besitzt, kann den Service von luca nutzen, da die Kontaktdaten auch über einen manuellen Check-In erfasst werden können. „Es wäre schön, wenn viele unserer Besucherinnen und Besucher diese neue Möglichkeit nutzen würden, die Gesundheitsämter bei ihrer Arbeit zu unterstützen“, betont der Landrat und ergänzt: „Sollten Fragen zur Nutzung der App im Landratsamt aufkommen, stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich mit Rat und Tat zur Verfügung!“

 

Landkreis bietet Betreibern Unterstützung bei der Einrichtung der App

Wer sich über luca informieren möchte, findet auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/luca eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten sowie entsprechende Downloads und weiterführende Links. Technische Unterstützung bei der Einrichtung von luca gibt es auch für Unternehmen, Vereine und weitere Interessierte: „Unser Support-Team bietet ab 4. Mai 2021 dienstags und donnerstags zwischen 10 und 11 Uhr luca-Online-Schulungen über Microsoft Teams an, in denen technische Fragen beantwortet, Registrierungsabläufe erläutert und Best-Practice-Beispiele weitergegeben werden“, so Sailer. Der Teilnahme-Link ist unter www.landkreis-augsburg.de/luca-betreiber zu finden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

+++ UPDATE, Freitag, 16. April 2021 +++

Prio 2 soll schnellstmöglich abgeschlossen werden

 

Alle Impfwilligen mit hoher Impfpriorität sollen sich bei Registrierungs-Hotline des Landratsamtes Augsburg melden

Der Landkreis Augsburg ruft alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, die eine hohe Impfpriorität (Prio 2) haben und noch nicht über ein Impfangebot informiert wurden, dazu auf, sich bei der Registrierungs-Hotline 0821 3102 3999 zu melden. „Unsere Hotline wird versuchen, jedem Impfwilligen aus der Prio 2, ein zeitnahes Impfangebot zu machen“, so Landrat Martin Sailer. Ziel sei es, auf diese Weise all diejenigen zu erreichen, die bislang noch nicht bei der Impfterminvergabe berücksichtigt wurden, um schnellstmöglich mit der Impfung der Prioritätsstufe 3 beginnen zu können. Dass dies im Landkreis bislang noch nicht möglich ist, liegt an der sehr positiv zu bewertenden hohen Impfbereitschaft in der Bevölkerung, insbesondere in den höheren Priorisierungsstufen.

 

Registrierung bleibt für Impfung in Impfzentren weiter notwendig

Um einen Termin für eine Impfung zu erhalten, die nicht bei einem Haus- bzw. Facharzt, sondern in einem Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam durchgeführt wird, bleibt eine Registrierung weiterhin zwingend notwendig. Es wird deshalb darum gebeten, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die sich künftig impfen lassen möchten, diese Registrierung unabhängig von ihrer Priorisierung oder ihrem Alter, zeitnah online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ durchführen. Wer sich mangels technischer Möglichkeiten nicht selbst registrieren kann, kann die Impf-Registrierung auf telefonisch durchführen lassen. Es gilt zu beachten, dass Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahren vom Landratsamt nicht bezüglich ihrer Impfterminvergabe angeschrieben werden. Dieses Anschreiben hatten nur die Über-80-Jährigen erhalten, als die Software BayIMCO noch nicht einwandfrei funktionierte.

 

+++ UPDATE, Freitag, 16. April 2021 +++

Testzentrum Hirblingen erweitert Öffnungszeiten

 

Testungen nun regulär an Wochenenden und Feiertagen möglich

Da das Zusatzangebot der Corona-Testungen an den vergangenen beiden Wochenenden so zahlreich genutzt wurde, hat sich der Landkreis dazu entschlossen, die Öffnungszeiten seines Testzentrums in Gersthofen-Hirblingen auch regulär auszuweiten. An Wochenenden und Feiertagen werden Antigen-Schnelltests und PCR-Tests nun bis auf Weiteres zwischen 9 und 14 Uhr angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür zwingend erforderlich und erfolgt über die Internetseite https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/.

 

Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg finden Interessierte auch online auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen .

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 14. April 2021 +++

Termine für Sonder-Impfwochenende mit AstraZeneca in kürzester Zeit komplett ausgebucht

 

Anrufe setzen vorübergehend die Telefonanlage außer Gefecht

Mit einer besonderen Aktion konnte der Landkreis Augsburg in dieser Woche einen großen Schritt in die richtige Richtung im Kampf gegen die Corona-Pandemie machen. Landrat Martin Sailer hatte eine Möglichkeit des Freistaates genutzt und neben der regulären Impfstofflieferung von 5.500 Impfdosen für die 15. Kalenderwoche 3.500 zusätzliche Impfdosen des Vakzins AstraZeneca für ein Sonder-Impfwochenende organisiert. Die Termine für das Impfwochenende wurden ab Dienstag, 13. April 2021, 9 Uhr, über eine eigens eingerichtete Hotline an Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren, unabhängig von deren Priorisierung vergeben. Und die Nachfrage war enorm: „Im Laufe des Dienstags gingen schier unglaubliche 225.493 Anrufe bei uns ein, allein zwischen 9 und 10 Uhr rund 155.000. Bis 17 Uhr konnten wir sage und schreibe 3.206 Impftermine vergeben“, so Landrat Sailer. Dieser dann doch unerwartete Andrang hatte selbst die gut aufgestellte Telefonanlage des Landratsamtes vorübergehend außer Gefecht gesetzt.

 

„Nicht ins Schwächeln geraten sind jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Haus, die sich kurzfristig zur Mithilfe bereit erklärt haben und sich den ganzen Tag über unermüdlich und mit beispielloser Hilfsbereitschaft für unsere Landkreisbevölkerung engagiert haben“, zeigt sich Sailer dankbar. Man habe unter Beweis gestellt, wie zuverlässig und leistungsfähig der Landkreis in dieser Krise agiere, indem in kürzester Zeit und auf unbürokratischem Wege tausenden unserer Mitmenschen zu einer baldigen Impfung verholfen wurde. Die letzten 294 Impftermine wurden am Mittwochmorgen vergeben, als die Hotline ab 9 Uhr ein zweites Mal scharf geschalten wurde. Innerhalb von 20 Minuten waren alle Zeitfenster belegt. „Wir haben in den letzten beiden Tagen gemeinsam geschafft, was nach Aussagen anderer Kreisverwaltungsbehörden organisatorisch nicht zu stemmen ist. Außerdem haben uns die letzten beiden Tage gezeigt, dass das Vertrauen in das Vakzin von AstraZeneca berechtigterweise weiterhin sehr hoch ist. Solche Aktionen stimmen mich zuversichtlich und dankbar“, betont der Landrat. Die Frustration einzelner Bürgerinnen und Bürger keinen Termin erhalten zu haben, kann Sailer nachvollziehen: „Uns war von Anfang an bewusst, dass die Nachfrage viel größer sein wird als das Angebot. Deshalb haben wir im Vorfeld auch darauf hingewiesen, dass nur eine Minderheit mit einem Impftermin bedacht werden kann. Entscheidend war für uns jedoch, dass wir auf pragmatischem und unbürokratischem Wege zu weiteren Impfungen kommen – denn einzig der kontinuierliche Impffortschritt wird uns in der Corona-Pandemie voranbringen.“

 

+++ UPDATE, Montag,12. April 2021 +++

3.500 Impfungen für alle ab 60 Jahren

 

Landkreis organisiert Sonder-Impfwochenende mit AstraZeneca

Da Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca nur noch bis einschließlich Sonntag, 18. April 2021, in den Impfzentren vorgenommen werden können, hat Landrat Martin Sailer eine Möglichkeit des Freistaats genutzt und für die kommende Woche zusätzliche Impfdosen des Vakzins bestellt. Insgesamt 3.500 Impfungen sollen im Rahmen einer Sonderaktion von Freitag, 16. bis Sonntag, 18. April 2021 in den beiden Impfzentren Bobingen und Gablingen-Siedlung an impfwillige Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren verabreicht werden. „Uns wären in dieser Woche leider lediglich 5.500 Impfdosen für beide Impfzentren zur Verfügung gestanden. Durch die zusätzlichen Impfdosen können wir die Impfquote immerhin außerplanmäßig auf 9.000 erhöhen und unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen schnelleren Zugang zur Impfung ermöglichen“, freut sich der Landrat.

 

Wer bekommt einen Termin?

Das Angebot richtet sich an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 60 Jahren, unabhängig von ihrer Priorisierung. Die Terminzuweisung auf die beiden Impfzentren Bobingen und Gablingen-Siedlung erfolgt über die Postleitzahl.

 

Wie bekomme ich einen Termin?

Wer einen der Termine im Rahmen der Sonderaktion ergattern möchte, kann diesen ab Dienstag, 13. April 2021, zwischen 9 und 17 Uhr unter der ab diesem Tag eigens eingerichteten Hotline 0821 3102 3131 buchen. Sobald alle verfügbaren Termine vergeben sind, wird die Hotline 0821 3102 3131 eingestellt. „Da sich laut BayIMCO derzeit über 17.000 Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren registriert haben und auf ein Impfangebot warten, gehen wir davon aus, dass die Nachfrage, einen der begehrten Termine zu erhalten, sehr hoch sein wird. Die Telefonleitungen werden sicherlich zeitweise überlastet sein und vermutlich werden sich auch am Impfwochenende Schlangen vor den Impfzentren bilden“, vermutet Sailer und bittet im Vorfeld um Verständnis und Geduld: „Bleiben Sie bitte in der Leitung oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut, sollten Sie nicht direkt durchkommen.“

 

Wann und wo finden die Impfungen statt?

Die Sonderaktion findet ausschließlich am Wochenende vom 16. bis 18. April 2021 im Impfzentrum Bobingen, Pestalozzistraße 2, und im Impfzentrum Gablingen-Siedlung, Paul-Klee-Straße 13, statt. Mobile Impfungen sind nicht möglich.

Gebuchte Termine, die nicht wahrgenommen werden, können nicht auf einen anderen Tag verschoben werden und verfallen ersatzlos. Die Zweitimpfungen finden am Wochenende vom 9. bis 11. Juli 2021 statt. Die Termine werden bei der Vereinbarung des Erstimpfungstermins bekannt gegeben und können ebenfalls nicht verschoben werden.

Im Impfzentrum Bobingen werden am Freitag, 16. April, Termine von 12 bis 20 Uhr sowie am Samstag und Sonntag von 8 bis 16. 30 Uhr zur Verfügung stehen. Im Impfzentrum Gablingen-Siedlung sind an allen drei Tagen Termine von 8 bis 16.30 Uhr buchbar.

 

Was ist noch wichtig?

Um die Abläufe bei der Terminvergabe für alle Beteiligten zu beschleunigen, wird darum gebeten, sich, soweit möglich, bereits im Vorfeld online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. Wer hierzu keine Möglichkeit hat, kann dies auch während der telefonischen Terminvereinbarung nachholen.

Zur Impfung mitzuführen ist ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und falls vorhanden ein Impfpass. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, maximal 15 Minuten vor Ihrem Termin zu dem ihnen zugewiesenen Impfzentrum zu kommen. Anfahrtspläne, Hinweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Informationen zur Impfung sind auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung und den jeweiligen Unterseiten nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 9. April 2021 +++

Landkreis informiert mehrsprachig über Corona


In der aktuellen Krisensituation ist es besonders wichtig, alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, bestmöglich zu informieren. Deshalb bietet der Landkreis Augsburg Migrantinnen und Migranten in der Region ein zusätzliches Angebot: Mit der Integreat-Plattform (https://integreat.app/lkaugsburg/de), bestehend aus Smartphone-App und Web-App über den Computer, können Neuzugewanderte alle aktuell geltenden Regelungen zu jeder Zeit online einsehen. Auch die 7-Tage-Inzidenz wird dort über eine Schnittstelle zum Robert Koch-Instituts tagesaktuell veröffentlicht und es sind Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung zu finden.

 

Direkte Einbindung des Robert Koch-Instituts

Die Corona-Regeln sind stark von der regionalen Inzidenz abhängig. Aus diesem Grund greifen die Integreat-App und -Webseite direkt auf die Daten des Robert Koch-Instituts zu. Ein Zeitstempel der letzten Aktualisierung sorgt für zusätzliches Vertrauen in die Daten und ist notwendig, da Integreat ebenfalls offline und ohne Internetverbindung funktioniert. So erreichen alle wichtigen Informationen die Adressatinnen und Adressaten auch ohne stabile Internetverbindung.

 

Neue Internetseite bietet Informationen in über zehn Sprachen

Zudem stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-mehrsprachig künftig Merkblätter und untertitelte Videos in über zehn verschiedenen Sprachen zur Verfügung. „Fast elf Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger haben eine ausländische Staatsbürgerschaft. Deshalb freut es mich sehr, dass wir auf diese Weise nun besser aufklären und informieren können“, so Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 7. April 2021 +++

Große Nachfrage nach PCR- und Schnelltests

 

Testzentrum öffnet auch am kommenden Wochenende

Nachdem das Angebot der Corona-Testungen am vergangenen Osterwochenende so gut angenommen wurde, hat sich der Landkreis aufgrund der großen Nachfrage dazu entschlossen, sein Testzentrum in Gersthofen-Hirblingen auch am kommenden Wochenende zu öffnen. „Allein von Karfreitag bis Ostermontag wurden 1.449 PCR- und 1.033 Schnelltests durchgeführt und auch in der Woche vor Ostern lagen wir bei durchschnittlich 700 Testungen pro Tag“, so Landrat Martin Sailer. Deshalb werden nun auch am Samstag, 10. April und Sonntag, 11. April zwischen 9 und 14 Uhr Antigen-Schnelltests und PCR-Tests angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung auf der Internetseite https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/ ist zwingend erforderlich.

 

Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg finden Interessierte auch online auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 1. April 2021 +++

Hausärzte beginnen mit Corona-Schutzimpfung

 

Patienten werden von Hausärzten direkt informiert

Seit dieser Woche führen im Landkreis Augsburg vereinzelte Hausärzte die Schutzimpfung gegen das Coronavirus durch und auch die Bereitschaft ihrer Kollegen zur weiteren Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie ist groß. So werden ab Montag, 12. April 2021, vermehrt Haus- und Fachärzte Corona-Schutzimpfungen in den eigenen Praxen durchführen. Insgesamt sind für April bereits bayernweite Lieferungen von ca. 900.000 Impfdosen für die Praxen angekündigt worden.

Derzeit gehen die Hausärzte selbst auf ihre besonders schutzbedürftigen Patienten zu, um ihnen ein Impfangebot zu machen. Wer eine Impfung verabreicht bekommt, entscheiden die Ärzte auf Basis der jeweiligen Krankheitsgeschichte. Dabei ist unerheblich, ob die Personen bereits über die bayernweite Software BayIMCO für eine Impfung registriert sind oder nicht. „Ich freue mich sehr, dass nun auch die Hausärzte im Landkreis mit der Impfung gegen COVID-19 starten können. Wenn die Verteilung der Impfstoffe auf die Hausärzte großzügig verläuft und diese simultan zu den Impfzentren arbeiten können, kann dies für unsere Impfquote nur förderlich sein. Für mich ist diese Möglichkeit ein weiterer, großer Meilenstein im Kampf gegen Corona“, so Landrat Martin Sailer.

Diejenigen, die ihre Impfung durch den Hausarzt erhalten haben und bereits im System des Freistaats registriert sind, werden gebeten, ihre Registrierung in der Software BayIMCO zu stornieren, damit sie nicht zusätzlich über ein potenzielles Impfangebot informiert werden. Personen, die sich online über https://impfzentren.bayern/ registriert haben, können dort ihren Zugang löschen. Wessen Registrierung durch die Hotline des Landratsamtes vorgenommen wurde, kann seine Registrierung durch einen erneuten Anruf unter 0821 3102 3999 streichen lassen.

 

Zweitimpfungen sollten nach Möglichkeit nicht verschoben werden

Auch, wenn Fach- und Hausärzte bei der Corona-Schutzimpfung weiter unterstützen, bittet das Landratsamt darum, Termine für Zweitimpfungen nicht unnötig zu verschieben, da sonst Abläufe in den Impfzentren verzögert werden. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dringend darum, ihre angebotenen Termine wahrzunehmen und andere Vorhaben auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Die Corona-Schutzimpfung ist aktuell unsere einzige Möglichkeit, die Pandemie dauerhaft in den Griff zu bekommen. Da der vollständige Schutz erst nach der zweiten Teilimpfung gegeben ist, sollte auch diesem Termin höchste Priorität eingeräumt werden“, plädiert Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 1. April 2021 +++

Landkreis stellt Einzelfallkommission ein
 

Über 2.500 Anträge wurden medizinisch und rechtlich geprüft

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) die Rechtslage dafür geschaffen hatte, dass Kreisverwaltungsbehörden Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen per Einzelfallentscheidung für die Corona-Schutzimpfung priorisieren können, hat der Landkreis Augsburg Ende Januar als erster Landkreis in Bayern eine eigene Einzelfallkommission eingerichtet. In wöchentlichen Sitzungen wurden seither unter Vorsitz von Landrat Martin Sailer 2.664 Anträge von Ärzten und Juristen medizinisch und rechtlich geprüft. „Insgesamt konnten wir in diesem Zeitraum circa 8,5 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller ein vorgezogenes Impfangebot machen“, resümiert Landrat Martin Sailer.

In der kommenden Woche wird die Kommission ein letztes Mal tagen und danach ihre Arbeit einstellen. „Die Anzahl der Anträge war in der letzten Zeit sehr rückläufig“, begründet der Landrat die Entscheidung. Aus seiner Sicht ist der Rückgang auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: „Mittlerweile hat man bei der Impfregistrierung in BayIMCO die Möglichkeit, seinen Gesundheitszustand sehr detailliert zu beschreiben und kann so direkt korrekt priorisiert werden – das war im Januar so noch nicht der Fall. Wenn dazu nun in den nächsten Wochen auch vermehrt unsere Hausärzte ihre schwer vorerkrankten Patienten impfen können, wird die Gruppe derer, die eine Priorisierung aus gesundheitlichen Gründen benötigt, immer kleiner.“ Personen, die künftig eine Einzelfallentscheidung wünschen, können sich nach wie vor an die Bayerische Impfkommission unter https://www.impfkommission.bayern/bayimpfkom wenden. Wer Hilfe bei der Registrierung benötigt, bekommt diese bei der Hotline zur Impfterminregistrierung des Landkreises Augsburg unter 0821 3102 3999.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 1. April 2021 +++

BayVGH: Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften  

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.  

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen.  

Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel. 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 1. April 2021 +++

Inzidenz im Landkreis weiter über 100
 

Was das für Kindertageseinrichtungen bedeutet

Da sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit einem Wert von 121,9 weiter über dem Grenzwert von 100 befindet, werden nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen. Es gelten die Regelungen des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Notbetreuung.

 

Was gilt für Schulen

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 9. April 2021, immer noch über der Hundertergrenze befinden, findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann dies nicht gewährleistet werden, findet Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht abgehalten.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet je nach Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstands Präsenz- bzw. Wechselunterricht für alle Schularten und Jahrgangsstufen statt.

 

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler

Wichtig ist, dass nach den Neuerungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen dürfen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder Antigenschnelltests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die jeweiligen Tests dürfen höchstens 48 Stunden vor Beginn des entsprechenden Schultages vorgenommen worden sein. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, wird vom Unterreicht ausgeschlossen.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 31. März 2021 +++

Pandemiebewältigung auch über Ostern

 

Auch über das Osterwochenende sind im Landkreis Augsburg zahlreiche Personen im Einsatz, um der Corona-Pandemie weiter die Stirn zu bieten: So hat das Testzentrum in Gersthofen-Hirblingen von Karfreitag bis Ostermontag von 9 bis 14 Uhr für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests geöffnet, in beiden Impfzentren in Gablingen-Siedlung und in Bobingen wird regulär geimpft und auch im Landratsamt Augsburg arbeiten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Feiertage. „Insgesamt werden im Gesundheitsamt, in der Kontaktpersonennachverfolgung und der Quarantänetelefonie, in unserer Hotline zur Impfterminregistrierung und in verschiedenen anderen Bereichen im Haus über 50 Personen am Karfreitag, am Karsamstag sowie am Ostersonntag tätig sein“, erklärt Landrat Martin Sailer. Am Ostermontag ist die Behörde geschlossen, weshalb an diesem Tag auch keine Meldung an das RKI erfolgt. Die 7-Tage-Inzidenz wird sich dadurch nur unwesentlich ändern. Derzeit geltende Regelungen werden dadurch nicht beeinflusst.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 31. März 2021 +++

Landkreis Augsburg setzt Impfungen mit AstraZeneca bei Unter-60-Jährigen vorsorglich aus

 

Bereits vereinbarte Termine werden mit anderen Impfstoffen wahrgenommen oder verschoben

Auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird die Impfung mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren auch im Landkreis Augsburg bis auf Weiteres vorsorglich ausgesetzt. Auch eine Impfung auf freiwilliger Basis ist zunächst nicht möglich, da hierfür im Vorfeld eine eingehende ärztliche Beratung notwendig ist. „Wir können voraussichtlich den meisten Bürgerinnen und Bürgern unter 60 Jahren, die für heute und morgen bereits einen Termin vereinbart haben, anbieten, sich in unseren beiden Impfzentren mit dem Vakzin von BioNTech impfen zu lassen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Lediglich am heutigen Mittwoch, 31. März 2021, mussten zwischen 8 und 9 Uhr einzelne Termine auf das kommende Wochenende verschoben werden. Impfungen für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können hingegen mit AstraZeneca fortgesetzt werden.

 

Bislang keine Zweitimpftermine betroffen

Bis sich die STIKO zur Frage des Umgangs mit Zweitimpfungen von Unter-60-Jährigen mit AstraZeneca geäußert hat, werden im Landkreis Augsburg keine Zweitimpfungen mit dem Vakzin bei der genannten Personengruppe durchgeführt. Da die Zweitimpfungen mit AstraZeneca erst nach zwölf Wochen erfolgen, ist im Landkreis in der nächsten Zeit niemand akut betroffen. „Das Bayerische Gesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass laut Zulassung von AstraZeneca eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai besteht. Zudem werde sichergestellt, dass alle bereits mit AstraZeneca Geimpften Zugang zu einem in der EU zugelassenen Impfstoff haben werden, um eine volle Schutzwirkung zu erreichen“, betont Landrat Sailer.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 30. März 2021 +++

Testmöglichkeiten über die Osterfeiertage

 

Aufgrund der aktuell sehr großen Nachfrage öffnet das Testzentrum des Landkreises in Gersthofen-Hirblingen auch über die Osterfeiertage von Karfreitag, 2. April 2021, bis Ostermontag, 5. April 2021. Zwischen 9 und 14 Uhr werden sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist online unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/ zwingend erforderlich.

 

Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg finden Interessierte auch online auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 30. März 2021 +++

Landkreis verschärft Corona-Schutzmaßnahmen

 

7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz über 100 verschärfte Schutzmaßnahmen greifen. „Nachdem die Inzidenz heute die Grenze von 100 laut dem RKI-Dashboard mit 109,3 den dritten Tag in Folge überschreitet, tritt ab Donnerstag, 1.April 2021, im Landkreis Augsburg die sogenannte „Notbremse“ in Kraft“, so Landrat Martin Sailer. Unter anderem gilt dann eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Beschränkung der privaten Kontakte auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person sowie das Verbot von „Click & Meet“ im Einzelhandel. „Click & Collect“ bleibt nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Einzelhandel weiterhin erlaubt. Zudem dürfen Friseure sowie Betriebe zur Fuß-, Nagel- und Gesichtspflege inzidenzunabhängig geöffnet bleiben, genauso wie Blumengeschäfte, Garten- und Baumärkte, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive. Bis einschließlich Mittwoch, 31. März 2021, 23.59 Uhr, bleiben die aktuell geltenden Regelungen bestehen.

 

Alle Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen. Dort steht in der rechten Spalte auch die vollständige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Download zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Montag, 29. März 2021 +++

Telefonische Erreichbarkeiten über Ostern

 

Hotlines über die Feiertage nur eingeschränkt erreichbar

Das Landratsamt Augsburg arbeitet über die Osterfeiertage von Karfreitag, 2. April 2021, bis einschließlich Ostermontag, 5. April 2021, lediglich mit einer Notbesetzung. Deshalb ist die Impfregistrierungs-Hotline 0821 3102 3999 in dieser Zeit nur am Karsamstag, 3. April 2021, von 8 bis 13 Uhr besetzt. Eine Online-Registrierung unter https://impfzentren.bayern/ ist jederzeit möglich. Die Corona-Hotline für Fragen rund um die geltenden Maßnahmen ist ab Dienstag, 6. April 2021, wieder zu den regulären Zeiten erreichbar. Bei dringlichen Fragen während des Osterwochenendes können sich Ratsuchende an die Bürgerhotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Telefonnummer 09131 68085101 (täglich von 8 bis 18 Uhr) wenden. Die Info-Hotline für die Corona-Impfzentren ist über die Feiertage ohne Einschränkungen besetzt.

Sehen Sie hier eine Übersicht der verschiedenen Hotlines.
 

+++ UPDATE, Freitag, 26. März 2021 +++

Erste Ergebnisse der Qualitätskontrolle vom Impfzentrum Bobingen

 

Impfzentrum erhält durchwegs positive Bewertungen

Nach der Vorstellung der ersten Ergebnisse der Qualitätskontrolle vom Impfzentrum Gablingen-Siedlung, liegen nun auch erste Auswertungen aus Bobingen vor. Die Ergebnisse beziehen sich hier auf 481 Fragebögen, die bislang seit der Eröffnung des zweiten Impfzentrums von dort Geimpften ausgefüllt wurden.

 

Übernahme der Hotline durch Landratsamt spiegelt sich in positiven Bewertungen wider

Wie auch im Impfzentrum in Gablingen-Siedlung zeigt sich in Bobingen eine durchwegs positive Bewertung der gesamten Abwicklung der Impfung – von der Terminvereinbarung und der Freundlichkeit der Mitarbeiter der Hotline bis zum Umgang des Personals vor Ort. So wurde zunächst die Terminvereinbarung für die Impfung zu 71 Prozent als sehr zufriedenstellend und zu 23 Prozent als weitgehend zufriedenstellend bewertet. Auch mit der Freundlichkeit und der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter der Hotline waren insgesamt knapp 80 Prozent der Befragten weitestgehend bis sehr zufrieden. Dass 19 Prozent hier keine Angabe machten, kann dadurch erklärt werden, dass die Terminvereinbarung auch häufig online abläuft und die Befragten deshalb keinen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registrierungs-Hotline hatten.

 

Organisation und Abwicklung vor Ort ist Spitzenreiter in der Bewertung der Geimpften

Besonders die Organisation und Abwicklung vor Ort sowie des Personals stechen mit ihren äußert positiven Beurteilung hervor. Die beste Bewertung erhielt dabei die Behandlung durch das Personal des Impfzentrums in Bobingen. So empfanden diese knapp 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als sehr freundlich und sechs Prozent als weitgehend freundlich. Auch die Organisation im Impfzentrum sowie die dortige Sauberkeit und Hygiene wurden von jeweils 85 Prozent der Geimpften als sehr gut bzw. sehr zufriedenstellend bewertet. Weitere ca. zehn Prozent der Befragten empfanden diese beiden Punkte als akzeptabel bzw. weitgehend zufriedenstellend.

 

Zuletzt wurde als Grund für die Impfung zunächst von einem Drittel der Geimpften die Schutzwirkung angegeben. Von ebenfalls einem knappen weiteren Drittel wurde hierzu keine Angabe gemacht. 17 Prozent gaben als Impfgrund die Systemaufrechterhaltung sowie 13 Prozent ihren Beruf an. Mit 5 Prozent verbleiben hier die Angaben der Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres Alters geimpft wurden.

 

„Ich freue mich, dass die ersten Ergebnisse aus dem Impfzentrum Bobingen so positiv ausfallen und für einen guten Start unseres zweiten Impfzentrums im Landkreis sprechen. Ganz besonders stolz bin ich auf die hervorragende Bewertung der Hotline, die bereits vor Eröffnung des Impfzentrums in Bobingen ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes übernommen wurde. Neben den Ergebnissen aus dem Impfzentrum Gablingen-Siedlung, bestätigt nun der erste Einblick aus Bobingen, dass die sehr guten Rückmeldungen zur Hotline auch auf die Übernahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes zurückzuführen sind“, so Landrat Martin Sailer

 

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse mit weiteren Bewertungen und fehlenden Angaben können der Pressemitteilung entnommen werden.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 24. März 2021 +++

Postaktion der Heimaufsicht für Einrichtungen soll auch über die Osterfeiertage fortgesetzt werden

 

Rund 100 Einsendungen konnten bereits verteilt werden

Vor gut einem Monat hat Landrat Martin Sailer mit der Aktion „Kleine Briefe, große Geste“ die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, der Heimaufsicht im Landratsamt Augsburg Briefe, Selbstgemaltes und Basteleien für die Seniorinnen und Senioren in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis zukommen zu lassen. „Die Vereinsamung vieler Menschen ist eine der schlimmen Folgen der Pandemie, deren Auswirkungen zwar kaum zu beziffern, aber dadurch nicht minder besorgniserregend sind. Wir machen uns viele Gedanken darüber, wie wir trotz der Kontaktreduzierungen Wege eröffnen, auf denen sozialer Austausch stattfinden kann“, erklärte Landrat Martin Sailer damals den Hintergrundgedanken zur Aktion. „Inzwischen haben uns bereits rund 100 Einsendungen erreicht, die an die Einrichtungen weitergeleitet werden und so unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine kleine Freude bereiten konnten“, so Sailer.

 

Wie die Heimaufsicht berichtet, macht die anhaltende Isolation den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtungen schwer zu schaffen. Deshalb habe diese einfache, gefahrlose, zwischenmenschliche Kontaktmöglichkeit auch eine so positive Wirkung. „Nun steht mit Ostern das nächste Familienfest vor der Tür, dass wir voraussichtlich nicht so verbringen können, wie wir es uns eigentlich wünschen würden. Auch deshalb würde ich mich freuen, wenn sich weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger, gerne auch Kitas und Schulen, an unserer Postaktion beteiligen würden und wir so gemeinsam – beispielsweise durch kleine Osternester oder ein paar Frühlingsgrüße – das Signal setzen könnten, dass wir im Landkreis Augsburg zusammenhalten und bei uns niemand alleine ist“, resümiert der Landrat.

 

Die Heimaufsicht nimmt Einsendungen entgegen und verteilt sie

Wer sich beteiligen möchte, darf seine Einsendung weiterhin postalisch an die Heimaufsicht im Landratsamt Augsburg senden – auf Wunsch kann gerne vermerkt werden, wenn die Zusendung in einer bestimmten Einrichtung ankommen soll. Die Post wird anschließend in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis verteilt. „Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die sich hierfür einen Moment Zeit nehmen und damit einer Mitbürgerin oder einem Mitbürger ohne großen Aufwand eine echte Freude bereiten“, so Sailer.

 

+++ UPDATE, Montag, 22. März 2021 +++

Keine Impfung ohne entsprechende Nachweise

 

Impfpriorisierung muss eindeutig belegt werden

Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe sein. „So lange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird“, betont Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentrum Gablingen-Siedlung als auch in Bobingen Priorisierungsnachweise streng kontrolliert. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. März 2021 +++

Weitere Lockerungen im Landkreis Augsburg vorerst von Bundes- und Landespolitik abhängig


Inzidenzrate des Freistaats Bayern laut RKI über 100

Die Ausbreitung des Coronavirus nimmt wieder zu. Seit Ende Februar ist im Landkreis Augsburg ein kontinuierlicher Anstieg der 7-Tages-Inzidenz beobachtbar, der sich mit der bayernweiten Entwicklung deckt. „In weniger als einem Monat hat sich die Inzidenzrate im Augsburger Land mehr als verdoppelt“, bilanziert Landrat Martin Sailer. Auch wenn der Landkreis mit dem aktuellen Wert von 82,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen noch unter dem bayernweiten Gesamtwert 100,8 Neuinfektionen, die das Robert-Koch-Institut tagesaktuell für den heutigen Freitag vermeldet, liegt.

 

Bund-Länder-Konferenz findet am 22. März statt

Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit (StMGP) und Pflege erging aus diesem Grund die Mitteilung an alle Kreisverwaltungsbehörden, dass angesichts des flächendeckenden Anstiegs momentan nicht von einer stabilen Lage der Pandemie ausgegangen werden könne. Daher sei die Grundlage für weitere Öffnungsschritte, die in §27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beschrieben sind, aktuell nicht gegeben. Der Paragraph hatte vorgesehen, dass bei einem stabilen oder rückläufigen Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz von dauerhaft unter 100 ab Montag, 22. März, regionale Lockerungen im öffentlichen Leben möglich gewesen wären. Konkret wären unter strengen Auflagen die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Museen und Opernhäusern sowie kontaktfreier Vereinssport unter freiem Himmel umsetzbar gewesen. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu diesen Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März abzuwarten. „Selbst, wenn sich die pandemische Lage in unserem Landkreis anders gestalten würde, hätten wir vorerst keine Handhabe, weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens zu veranlassen“, so der Landrat in einer Videobotschaft zur momentanen Situation, die am Freitagnachmittag auf www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen veröffentlicht wurde.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. März 2021 +++

Wiederaufnahme der Impfung mit AstraZeneca

Geplante Impfungen finden ab heute wieder regulär statt

Entsprechend der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA hat die Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstag, 18. März 2021, beschlossen, dass die Impfungen mit dem Vakzin AstraZeneca in Deutschland fortgesetzt werden können. In den Aufklärungsunterlagen zur Impfung mit dem Vektor-Impfstoff sind künftig alle bekannten möglichen Risiken und Nebenwirkungen inklusive der neuesten Erkenntnisse vermerkt. Der Aufklärungsbogen ist auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/informationen-impfung zu finden.

Der bundesweite Impfstopp vom vergangenen Montag ist damit aufgehoben. Bereits ab dem heutigen Freitagmittag, 19. März 2021, wird der Impfbetrieb mit AstraZeneca im Landkreis Augsburg wiederaufgenommen. Aufgrund der geltenden Regelungen mussten in den vergangenen Tagen insgesamt 490 Erstimpfungen ausgesetzt werden. Zweitimpfungen waren nicht betroffen. „Wir sind froh, in unseren Impfzentren nun wie geplant fortfahren zu können“, betont Landrat Martin Sailer. „Die Personen, deren Impfung storniert werden musste, werden bei der Vergabe neuer Termine priorisiert berücksichtigt. Auch die Sonderimpftage für Kita-Personal, Grund- und Förderschullehrer im Impfzentrum Bobingen können an diesem Wochenende regulär stattfinden.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. März 2021 +++

Ergebnisse der Qualitätskontrolle zur Impfung

Bisherige Ergebnisse der Qualitätssicherung sind durchwegs positiv

Das Landratsamt Augsburg hat Ende Februar ein Mittel zur Qualitätssicherung im Impfzentrum Gablingen-Siedlung eingeführt: In Feedback-Fragebögen können die Geimpften vor Ort anonym angeben, wie zufrieden Sie mit der Terminvereinbarung, der Abwicklung des Impfvorgangs und dem Umgang des Personals vor Ort sind. So sollen auch mögliche Schwachstellen schnell erkannt und behoben werden.

Nun liegen die Ergebnisse der ersten 936 Fragebögen vor. Der bisherige Stand der Bewertung des gesamten Impfvorgangs durch bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger ist durchwegs positiv. So waren mit der Terminvereinbarung für die Impfung fast 70 Prozent der befragten Personen sehr zufrieden und 20 Prozent weitgehend zufrieden. Auch die Freundlichkeit und Sprachkenntnisse der Mitarbeiter der Hotline wurde von insgesamt 83 Prozent als weitgehend bis sehr zufrieden bewertet. Auch die Organisation und Abwicklung vor Ort erhielt positive Resonanzen. So gaben knapp 75 Prozent der Befragten an, die Organisation im Impfzentrum wirke auf sie sehr gut. 18 Prozent fanden dies akzeptabel.

Besonders das Personal im Impfzentrum sowie die dortige Sauberkeit und Hygiene wurde durchwegs äußerst positiv bewertet. Negative Angaben wurden hierzu kaum getätigt. So machten über 75 Prozent der Geimpften die Angabe, das Personal im Impfzentrum als sehr freundlich empfunden zu haben. Auch die Sauberkeit und Hygiene wurde mit knapp 70 Prozent als sehr zufriedenstellend und 15 Prozent als weitgehend zufriedenstellend bewertet. Darüber hinaus wurde der Grund für die Impfung erfragt, zu welchem zwar von über einem Drittel der Geimpften keine Aussage getätigt wurde, jedoch ein knappes Drittel der Befragten ihr Alter als Impfgrund angegeben haben. Laut eigener Angabe wurden 17 Prozent zur Systemaufrechterhaltung geimpft. Weitere Gründe für die Impfung lagen zwischen drei und acht Prozent und waren – in absteigender Häufigkeit – der Beruf, die Schutzwirkung und die Risikogruppe.

 

Landrat Martin Sailer zeigt sich sehr erfreut über die positive Resonanz

Die positiven Ergebnisse decken sich auch mit befürwortenden Rückmeldungen, die das Landratsamt Augsburg via E-Mails, Briefen oder auf den Social-Media-Kanälen erreichen. „Wir können sehr zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen der Qualitätskontrolle aus dem Impfzentrum Gabligen-Siedlung sein. Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ganz besonders die positive Bewertung der Hotline freut mich sehr und bestätigt uns, dass die Übernahme unseres Dienstleisters Ecolog von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes die richtige Entscheidung war“, so Landrat Martin Sailer.

 

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse mit weiteren Bewertungen und fehlenden Angaben können der Pressemitteilung entnommen werden. 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. März 2021 +++

Schließung des Schnelltestzentrums in Königsbrunn erfolgte nicht auf Weisung des Landratsamts

Betrieb könnte nach Beauftragung im Rahmen der Bayerischen Teststrategie fortgesetzt werden

Nachdem das Corona-Schnelltestzentrum im Vereinsheim des FC Königsbrunn an der Benzstraße kürzlich geschlossen hat, wurden in den Sozialen Medien die Stimmen derer laut, die behaupten, die Schließung sei auf Weisung des Landratsamtes Augsburg erfolgt. Auf der Facebook-Seite des Smart Medical Sanitätsdienstes wurde der Sachverhalt folgendermaßen dargestellt: „Nach drei Monaten und tausenden von durchgeführten Schnelltests, schließen wir unser Testzentrum. Das Landratsamt Augsburg hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Sportanlage des FC Königsbrunn auf „Landwirtschaftlicher Nutzfläche“ steht. Offensichtlich darf man auf solchen Flächen keine Testzentren betreiben, auch dann nicht, wenn man als einziges schwäbisches Testzentrum über pädiatrische Fachkräfte zur Durchführung von Tests bei Kleinkindern an sieben Tagen die Woche verfügt.“ Dieser Post hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unmut gesorgt.

Landrat Martin zeigt sich allerdings sehr überrascht über die Äußerungen: „Das Schnelltestzentrum in Königsbrunn hatte zunächst für drei Monate eine Genehmigung für seinen Betrieb. Wir haben die MSP bodmann GmbH als Betreiber des Schnelltestzentrums lediglich darauf hingewiesen, dass der Betrieb über diesen Zeitraum hinaus eine Änderung des Bebauungsplans der Stadt Königsbrunn notwendig gemacht hätte. Uns wurde daraufhin mitgeteilt, dass dies aus der Sicht der MSP bodmann GmbH nicht notwendig sei, da das Testzentrum nicht länger betrieben werde.“ Noch verwunderter war man im Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg, nachdem sich Frau Bodmann als Betreiberin des Schnelltestzentrums gegenüber der Schwabmünchner Allgemeinen am 12. März 2021 dahingehend äußerte, dass das Landratsamt zu spät auf ihre Anfrage reagiert hätte, um den weiteren Betrieb ihres Schnelltestzentrums mit kostenlosen Schnelltests im Rahmen der Bayerischen Teststrategie aufrecht zu erhalten. „Die zuständigen Mitarbeiter haben auf die am Sonntag, 7. März 2021, eingegangene Nachricht von Frau Bodmann bereits am Vormittag des 8. März 2021 geantwortet und sie bezüglich der förmlichen Beauftragung als offizielle Teststelle im Rahmen der Bayerischen Teststrategie um die Zusendung des entsprechenden Antrags gebeten“, resümiert Landrat Martin Sailer.

Danach habe man leider nichts mehr von Frau Bodmann gehört. Doch er ergänzt: „Selbstverständlich unterstützen wir alle Personen, die sich im Rahmen der Teststrategie engagieren möchten! Schließlich ist es uns wichtig, wohnortnah Testangebote zu schaffen, um so potenzielle Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb haben wir uns inzwischen erneut mit Frau Bodmann in Verbindung gesetzt, um ihr noch einmal mitzuteilen, dass wir ihr nach wie vor für die Erörterung einer baurechtlichen Lösung hinsichtlich der Fortführung des Corona-Schnelltestzentrums jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Danach können wir sie gerne als Schnelltestzentrum beauftragen. Falls sie ihre Entscheidung aber auch aus wirtschaftlichen Gründen gefällt hat, weil die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) für kommerzielle Schnelltestzentren (aktuell 9 Euro, später max. 15 Euro/Test plus max. 6 Euro Materialkosten/Test) weniger lukrativ ist als die bisherige mit 39 Euro, akzeptieren wir diese Entscheidung aber natürlich.“

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. März 2021 +++

Wo kann sich wer wie testen lassen?

Landratsamt erläutert Testmöglichkeiten im Landkreis

Aufgrund zahlreicher Nachfragen hat das Landratsamt Augsburg auf seiner Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen eine Zusammenfassung aller Testmöglichkeiten im Landkreis Augsburg veröffentlicht. Die Seite wird künftig fortlaufend aktualisiert. „Wir hoffen, dass wir auf diese Weise viele Unsicherheiten abbauen und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten können“, so Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Montag, 15. März 2021 +++

Landkreis Augsburg setzt Impfung mit AstraZeneca vorsorglich bis auf Weiteres aus

Bereits vereinbarte Termine für Erstimpfungen werden storniert

Deutschland folgt dem Beispiel anderer Länder und stoppt vorerst die Impfung des Vakzins des Herstellers AstraZeneca. Das Gesundheitsministerium setzt damit eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts um. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie das Vakzin künftig verwendet werden kann. Bereits vereinbarte Termine für Erstimpfungen werden storniert. Termine für Zweitimpfungen bleiben vorerst bestehen. „Wir stoppen die Impfung im Landkreis Augsburg mit sofortiger Wirkung und werden versuchen, alle Personen, die in den nächsten zwei Tagen Impftermine vereinbart haben und für die AstraZeneca vorgesehen war, über die Stornierung ihres Termins zu informieren“, erklärt Landrat Martin Sailer. Sobald dem Landratsamt Augsburg von den vorgesetzten Behörden Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen, werden diese auf der Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona veröffentlicht.

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 12. März 2021 +++

Corona-Teststellen in Apotheken

Neue Allgemeinverfügung vereinfacht Beauftragung

Um möglichst viele Apotheken für die Durchführung von kostenfreien Schnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, hat die Staatsregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Beauftragung der Apotheken zu vereinfachen. Interessierte Personen, die eine Schnellteststelle in ihrer Apotheke eröffnen möchten, müssen sich ab sofort nur noch auf eine Online-Liste des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setzen lassen. Hierfür müssen die Apotheken lediglich eine Absichtserklärung per E-Mail an die Funktionsadresse apotheke@remove-this.stmgp.bayern.de schicken. Die Beauftragung gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste.

„Ich hoffe sehr, dass sich viele Apotheken in unserem Landkreis an dieser gesellschaftlich so wichtigen Teststrategie beteiligen“, begrüßt Landrat Martin Sailer die vereinfachte Regelung. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können die Schnelltests nach den neuen Vorgaben auch außerhalb ihrer Apothekenräume an anderen geeigneten Orten durchführen. Da eine Testung im Außenbereich aus infektiologischer Sicht sehr zu begrüßen ist und die normalen Abläufe in einer Apotheke nicht stört, sollen die Kommunen zudem großzügig vorgehen, was die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Zelten, Pavillons für die Vornahme von Testungen vor Apotheken betrifft.

Alle Testangebote im Landkreis Augsburg finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 11. März 2021 +++

Schnelltestangebote in jeder Kommune notwendig

Gesundheitsamt sucht weiter Apotheken
Schnelltests nehmen in der Strategie zur Pandemiebekämpfung künftig eine sehr wichtige Rolle ein. So soll es auch für asymptomatische Personen die Möglichkeit geben, sich nicht nur kostenfrei einem PCR-Test, sondern auch mindestens einmal pro Woche einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen. „Um dies umsetzen zu können, benötigen wir eine Vielzahl und vor allem wohnortnahe Testmöglichkeiten“, betont Landrat Martin Sailer und ergänzt: „Nicht alle unsere Bürgerinnen und Bürger können regelmäßig für einen Schnelltest in unser Testzentrum nach Hirblingen kommen, unabhängig davon, dass wir auch hier bei über 250.000 Einwohnern an unsere Kapazitätsgrenzen kämen. Wenn wir erreichen möchten, dass die Testangebote flächendeckend angenommen und auf diese Weise potenzielle Infektionsketten unterbrochen werden, müssen wir hier deutlich aufstocken!“ 

Aus diesem Grund bittet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg sämtliche Apotheken im Landkreis dringend darum, sich per E-Mail an gesundheitsamt@remove-this.LRA-a.bayern.de für eine entsprechende Beauftragung durch die Behörde zu melden. Nach dieser können die Schnelltests von den Apotheken über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. „Nach unserem letzten Aufruf haben sich erst drei Apotheken aus dem Landkreis für Schnelltests beauftragen lassen, was natürlich bei Weitem nicht ausreicht, um das gesamte Landkreisgebiet abzudecken. Darum möchte ich alle Personen, die dazu in der Lage wären, eine Teststelle in ihrer Apotheke zu eröffnen, inständig dazu aufrufen, sich von uns beauftragen zu lassen“, appelliert Sailer.

Alle Testangebote im Landkreis Augsburg finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.
 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 11. März 2021 +++

Südliches Impfzentrum widmet Lehrkräften und Kitapersonal separate Impftage

Im Landkreis arbeitende Grund- und Förderschullehrkräfte werden am Standort in Bobingen geimpft
Am Impfzentrum des Landkreises Augsburg in Bobingen werden an den kommenden beiden Wochenenden und den vorausgehenden Freitagen ausschließlich Lehrkräfte von Grund- und Förderschulen sowie das Personal von Kindertagesstätten geimpft. Vom 12. bis 14. März und vom 19. bis 21. März werden demnach nur Angehörige dieser Berufsgruppen zur Impfung empfangen. „Wir sehen diesen Bedarf, da die Öffnung der Schulen und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen erneuten Anstieg der Fallzahlen nach sich ziehen werden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, soll den dort Beschäftigten, für die der Freistaat Bayern einen Vorrang im Impfbetrieb vorsieht, umgehend ein Impfangebot gemacht werden.

Landrat plädiert für Impfung von Lehrkräften aller Schularten 
Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schularten sind in der Corona-Impfverordnung der Bayerischen Staatsregierung bisher in einer untergeordneten Prioritätsgruppe eingegliedert. Das sei, so der Landrat, aus logischer Sicht nicht nachvollziehbar. „Auch diese Berufsgruppe absolviert ihren Berufsalltag in einem Klassenzimmer mit Schülerinnen und Schülern, weshalb auch diesen Personen ein vordringlicher Anspruch auf die Impfung zugestanden werden sollte“, sagt Sailer. Daher werde der Landkreis über die Regierung von Schwaben prüfen lassen, ob die Lehrkräfte von Real- und Mittelschulen und der Gymnasien unabhängig von den Vorgaben der Impfverordnung der sofortige Zugang zur Impfung ermöglicht werden könne.
 

 

+++ UPDATE, Montag, 8. März 2021 +++

Geschäfte im Landkreis können mit Termin öffnen

Welche neuen Regelungen durch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten

Im Landkreis Augsburg befindet sich die 7-Tage-Inzidenz derzeit zwischen 50 und 100. Dadurch ergeben sich durch das Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung insbesondere folgende Änderungen:

 

Einzelhandel

Geöffnet sein dürfen unter anderem der Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tier- und Futtermittelläden sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

Zudem dürfen aufgrund der aktuellen Inzidenz Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen. Hierbei ist zu beachten, dass für jeden gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden 40 m2 Verkaufsfläche einzukalkulieren sind. Zudem ist der Betreiber des Geschäfts verpflichtet, die Kontaktdaten seiner Kunden zu erfassen.

 

Gastronomie

Kunden sind bei der Abholung von Speisen dazu verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Für das Personal mit Kundenkontakt ist ein MNS ausreichend.

 

Dienstleistungsbetriebe

Körpernahe Dienstleistungen sind mit Ausnahme der Dienstleistung von Friseuren sowie hygienischen und pflegerischen Dienstleistungen (nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel-, Gesichtspflege) untersagt.

Für nicht-körpernahe Dienstleistungen gelten in geschlossenen Räumlichkeiten die Regelungen für den Einzelhandel und unter freiem Himmel die geltenden Kontaktbeschränkungen.

 

Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind wieder zwischen dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, dabei darf die maximale Anzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Wichtig: Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

 

Sport

Kontaktfreier Sport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten unter freiem Himmel zulässig. Bei Kindern unter 14 Jahren auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern.

Informationen zu sportartenspezifischen Fragestellungen stellt der Bayerische Landessport-Verband auf seiner Homepage zur Verfügung. Bei konkreten Fragestellungen zu Einzelfällen können sich Vereine aus dem Landkreis aber auch per E-Mail an sport@remove-this.LRA-a.bayern.de wenden.

 

Schulen, Kitas, Erwachsenenbildung (ab dem 15. März 2021)

Ab Montag, 15. März 2021, ist in Schulen wieder Präsenzunterricht möglich, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, findet Wechselunterricht statt.

Kitas können weiter geöffnet bleiben, solange die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Angebote der Erwachsenenbildung sind ebenfalls in Präsenzform erlaubt, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten gewährleistet werden kann.

 

Quarantäne nach der Einreise

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich künftig 14 Tage in Quarantäne begeben, wobei keine Freitestung nach fünf Tagen möglich ist.

Die vollständige 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Einreisequarantäneverordnung sowie alle Informationen, die den Landkreis Augsburg im Zusammenhang mit COVID-19 betreffen, finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den entsprechenden Unterseiten.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. März 2021 +++

Zweites Impfzentrum in Bobingen steht kurz vor der Eröffnung

 

Registrierte werden über Postleitzahl zugeordnet

In den letzten Wochen konnten die letzten Umbaumaßnahmen für die Errichtung des zweiten stationären Impfzentrums im Landkreis abgeschlossen werden. Mit der neuen Einrichtung im Stadtzentrum von Bobingen, die ab Montag, 8. März, zunächst an sechs Tagen pro Woche geöffnet sein wird, können im Landkreis Augsburg zusätzlich maximal 1.200 weitere Corona-Schutzimpfungen pro Tag durchgeführt werden. „Da uns die begehrten Impfstoffe nach wie vor nur begrenzt zur Verfügung stehen, werden wir zunächst mit 500 Impfungen pro Tag starten“ so Landrat Martin Sailer. Auch Berufstätigen soll mit Impfterminen in den Abendstunden, die Impfung problemlos ermöglicht werden. Sobald den Landkreis mehr Impfstoff erreicht, möchte der Landkreis die Kapazitäten entsprechend aufstocken. „Unser Dienstleister Ecolog wird hierfür insgesamt neben der Ärztlichen Leitung zwölf Ärzte und neben der Verwaltungsleitung 20 Verwalter vor Ort einsetzen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Wer sich unter impfzentren.bayern für die Schutzimpfung registriert und im südlichen Landkreis wohnt, wird künftig über die Eingabe der Postleitzahl seines Wohnortes direkt dem Impfzentrum in Bobingen zugewiesen. Bei Personen, die sich bereits im Vorfeld registriert haben und für die zunächst das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung vorgesehen war, wird dies im Nachgang automatisch durch das System des Freistaats angepasst. Ab Samstag, 6. März, werden die ersten Terminvereinbarungen über BayIMCO möglich sein. Termine, die bereits für Gablingen-Siedlung vereinbart waren, können nicht auf Bobingen umgeschrieben werden. Verimpft werden alle bisher vorhandenen Impfstoffe von BioNTech, AstraZeneca und Moderna.

 

Impfzentrum ist sehr gut erreichbar

Das neue Impfzentrum in der Pestalozzistraße 2 ist auch für Personen ohne PKW sehr gut zu erreichen. Darauf habe man bei der Standortsuche großen Wert gelegt, nachdem die Entfernung des Impfzentrums in Gablingen-Siedlung immer wieder für Unmut in der Bevölkerung gesorgt hat. „Es sind zwar ausgeschilderte Parkmöglichkeiten vorhanden, wir würden den Bürgerinnen und Bürgern aber dennoch empfehlen, soweit möglich, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen“, so Sailer. Im direkten Umkreis halten neun verschiedene Buslinien, von deren Haltestellen das Impfzentrum fußläufig in zwei bis neun Minuten Fußweg erreicht werden kann. In diesen Buslinien wird in der Haltestellenansage ein Hinweis auf das Impfzentrum ergänzt. Dazu hält der Bürgerbus „GOKel“, auf seiner Route von Hardt über Großaitingen, Kleinaitingen und Oberottmarshausen nach Bobingen ebenfalls vor dem Impfzentrum und der Bahnhof Bobingen, der von sechs Zuglinien und vier Buslinien angefahren wird, ist nur 300 Meter vom Impfzentrum entfernt.

 

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir durch unser zweites Impfzentrum hier in Bobingen, unser weiteres in Gablingen-Siedlung, unsere mobilen Teams sowie die Vor-Ort-Impftermine in unseren Städten, Märkten und Gemeinden zunächst gut aufgestellt sind, um die für unseren Landkreis benötigte Impfkapazität leisten zu können“, bekräftigt der Landrat und ergänzt: „Wenn nun hoffentlich auch bald die Impfstofflieferungen der vorhandenen Nachfrage entsprechen, kann es nur noch bergauf gehen.“

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. März 2021 +++

Kostenfreie Schnelltest für Kinder ab drei Jahren

Angebot gilt vorerst bis 15. März

Bereits seit dem 19. Februar bietet der Landkreis Augsburg kostenfreie Schnelltests für Personal an Schulen und Kitas sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse an. Nun wird dieses Angebot auf die betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ausgeweitet. Kinder ab drei Jahren können in Begleitung ihrer Eltern oder Betreuungspersonen bis vorerst 15. März im COVID-19-Testzentrum des Landkreises im Gersthofer Ortsteil Hirblingen getestet werden. Die Testung ist ein kostenfreies Angebot im Rahmen der Bayerischen Teststrategie und selbstverständlich freiwillig. „Wir haben uns dazu entschlossen, keine festen Zeitfenster festzulegen, um den interessierten Personen die größtmögliche Flexibilität bei der Terminvergabe zu bieten“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Das Testzentrum in der Gersthofer Straße 9 hat montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/ ist im Vorfeld zwingend notwendig. Eine Sammelanmeldung über die Einrichtungen ist nicht möglich. Das Ergebnis des Schnelltests erhalten die getesteten Personen im Nachgang per SMS. Zusätzlich sind auch in Zusmarshausen (Augsburger Straße 11) Schnelltests möglich, die vom BRK durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 17 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 13 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist über die E-Mail-Adresse des BRK terminvergabe@remove-this.kvaugsburg-land.brk.de möglich. Der Termin wird der anschreibenden Person im Nachgang entsprechend zugesendet. Bei positivem Testergebnis müssen sich die Betroffenen sofort in Selbstisolation begeben und umgehend einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. März 2021 +++

Ein Jahr Corona: So hat sich die Pandemie im Landkreis Augsburg bis heute entwickelt

 

Erste Fälle im Landkreis wurden am 4. März 2020 bekannt

Exakt ein Jahr ist es inzwischen her, seit das Coronavirus den Landkreis Augsburg erreicht hat: Bei zwei Bürgern, die damals mit starken Erkältungssymptomen von einer Reise zurückgekehrt waren, konnte der Erreger, der eine bis dahin unbekannte neuartige Lungenerkrankung verursachen soll, am 4. März 2020 per Abstrich nachgewiesen werden. Am selben Tag informierte Landrat Martin Sailer die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz über die Vorgehensweise des Gesundheitsamts zur Eingrenzung der Kontaktpersonenkreise. „Wir hatten uns im Vorfeld auf die ersten Fallmeldungen im Landkreis vorbereitet und die Arbeitsabläufe definiert. Wir waren damals mit eigenen Abstreich-Teams im Landkreis unterwegs und haben die Betroffenen zuhause getestet. Die Fallzahlen stiegen jedoch in kürzester Zeit exponentiell an, obwohl noch nicht annähernd auf breiter Ebene getestet werden konnte“, erklärt Landrat Martin Sailer. Eine Woche nach den ersten Befunden waren bereits 27 Fälle behördlich bekannt, Ende des Monats schon knapp über 200.

 

Deutschlandweiter Lockdown senkt auch im Landkreis die Kurve

Wie in vielen anderen Ländern weltweit, beschlossen Bund und Länder Mitte März umfangreiche Sofortmaßnahmen, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Das öffentliche Leben wurde weitgehend heruntergefahren, um Übertragungen des Virus und damit die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Seit dem 27. April gilt bayernweit zudem eine Maskenpflicht in allen Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Auswirkung des „harten Lockdowns“ und aller zusätzlicher Maßnahmen lässt sich auch an der Fallzahlenkurve des Landkreises Augsburg beobachten: Zwischen dem 1. Mai, bis zu dem insgesamt 365 bestätigte Fälle des Coronavirus gezählt worden waren, und dem 1. August, wurden lediglich 65 neue Infektionen behördlich registriert. Heute, ein Jahr nach den ersten Positivbefunden im Landkreisgebiet, hat das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg insgesamt 7.696 labormedizinisch belegte Infektionen mit dem Virus registriert – damit sind knapp über drei Prozent der Landkreisbevölkerung binnen der zurückliegenden zwölf Monate positiv getestet worden. Über 25.200 Personen im Landkreis haben im Jahresverlauf eine behördliche Quarantäneanordnung erhalten, weil sie entweder selbst positiv getestet oder als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden. Rund jeder zehnte Mensch, der im Augsburger Land zuhause ist, musste sich dementsprechend in den vergangenen zwölf Monaten in häusliche Quarantäne begeben.

 

173 Menschen sind im Landkreis im Zusammenhang mit Corona gestorben

Erst seit Mitte Februar 2020 gibt es mit „COVID-19“ eine offizielle Bezeichnung für die Erkrankung, die der Erreger verursachen kann. Anfang des Monats April veröffentlichte das Landratsamt die traurige Nachricht, dass ein erster Bürger im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sei. Bis zum Jahresende sind 111 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit bzw. an dem Virus gestorben. Der überwiegende Großteil der bis heute gezählten 173 Todesfälle geht auf die Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen im Landkreisgebiet während der zweiten Infektionswelle im Herbst/Winter zurück.

 

Allein in der Woche vom 1. bis 8. November wurden 746 Neuinfektionen im Landkreis registriert, was die 7-Tage-Inzidenz von 130 auf über 280 – den bis heute höchsten Wert – hinaufschnellen ließ. Bis kurz vor dem Jahreswechsel blieb der Inzidenzwert in der Nähe der Schwelle von 200 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. In dieser Zeit befand sich die gesamte Bundesrepublik bereits im zweiten Lockdown, der bis heute besteht.

 

Die Fortschritte seit Pandemiebeginn werden in der Rückschau deutlich

„Niemand wäre vor einem Jahr davon ausgegangen, dass das Virus heute noch derart unser Leben bestimmen würde“, sagt Landrat Martin Sailer. Und dennoch sei es ein Irrtum, zu glauben, dass in diesen zwölf Monaten keine Fortschritte gemacht worden seien. „Seit September haben wir dank der Teststrategie ein wesentlich besseres Bild vom Auftreten und der Ausbreitung des Virus. Unser Testzentrum in Hirblingen ist ein verlässlicher Selbstläufer und wird noch immer täglich von Hunderten Bürgerinnen und Bürgern genutzt“, so der Landrat. Seit Inbetriebnahme des Standorts am 1. September 2020 wurden dort insgesamt rund 36.200 PCR-Tests vorgenommen.

 

Ein weiteres, zentrales Element im Kampf gegen die Pandemie ist seit Dezember die Corona-Schutzimpfung. „Vor einem Jahr hätten wir es noch nicht für möglich gehalten, dass wir nun über mehrere zugelassene Vakzine verfügen, die potenziell lebenserhaltend sein können“, erklärt Sailer. Seit dem Impfstart am 27. Dezember wurden über mobile Teams und am Impfzentrum in Gablingen-Siedlung insgesamt knapp 20.000 Impfvorgänge vorgenommen, rund 7.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits ihre Zweitimpfungen erhalten. In den kommenden Tagen nimmt der Landkreis Augsburg ein zweites stationäres Impfzentrum in Bobingen in Betrieb, das der südlichen Landkreisbevölkerung als Anlaufstelle dienen wird. Zudem finden künftig vermehrt Vor-Ort-Impftermine in den Kreiskommunen statt, um den Zugang zur Impfmöglichkeit im Flächenlandkreis Augsburg für alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. „Noch immer sind wir mangels Impfstoff nicht an unseren Kapazitätsgrenzen angekommen. Wir verimpfen alles, was wir an Impfstoff bekommen und könnten noch wesentlich mehr Impfungen vornehmen“, erklärt Landrat Sailer. „Unabhängig von der Geschwindigkeit unserer Fortschritte sind wir froh und dankbar, dass wir täglich impfen können und unserer Bevölkerung damit mehr und mehr Zuversicht im Kampf gegen das Virus vermitteln können.“

 

Das Ende der Pandemie bleibt weiterhin nicht absehbar

Weiterhin bleibt es spekulativ, wie sich die Pandemie in den kommenden Monaten entwickeln wird. „Durchhalteparolen sind wir alle leid, ebenso wie die Einschränkungen unserer zwischenmenschlichen Kontakte und persönlichen Freiheiten“, bekennt Sailer.  Und dennoch, so der Landrat, wolle er in der Rückschau nicht von einem verlorenen Jahr sprechen: „Der Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate kann uns angesichts der vielen Verzichte deprimieren, aber auch Hoffnung geben. Als Gesellschaft haben wir seit den Anfängen der Pandemie immense Leistungen vollbracht, Zusammenhalt und Belastbarkeit bewiesen. Ich danke heute allen meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger, die täglich ihren persönlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten, sich für andere einsetzen und zuversichtlich bleiben. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir das Coronavirus dank der heutigen Impfmöglichkeiten in absehbarer Zeit in den Griff bekommen können.“

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. März 2021 +++

Gesundheitsamt sucht Apotheken für Schnelltests

 

Kontaktpersonen können sich ihren Abschlussest künftig aussuchen

Kontaktpersonen der Kategorie 1 von positiv auf COVID-19-Getesteten dürfen künftig im Rahmen der Bayerischen Teststrategie wählen, ob sie für den Abschlusstest nach ihrer 14-tägigen Quarantäne einen Schnelltest oder einen PCR-Test machen möchten. Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, muss die getestete Person weiterhin in Quarantäne bleiben und eine PCR-Testung durchführen. Sollte diese negativ ausfallen, ist die Quarantäne beendet. Fällt sie positiv aus, wird das Ergebnis wie gewohnt an das Gesundheitsamt übermittelt, das weitere Schritte einleitet.

Die nun möglichen Schnelltests können sowohl in den Testzentren als auch in Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Apotheken durchgeführt werden. Ärzte können sie wie die PCR-Tests über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. „Um Infektionsketten weiterhin schnell durchbrechen zu können, ist es wichtig, dass möglichst viele Ärztinnen und Ärzte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und in ihren Praxen Schnelltests anbieten“, appelliert Landrat Martin Sailer.

Apotheker hingegen müssen sich für eine Abrechnung offiziell von den ansässigen Gesundheitsämtern beauftragen lassen. Aus diesem Grund sucht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg nun Apotheken im Landkreisgebiet, die sich hierzu bereit erklären würden. „Die nun verfügbaren Schnelltests werden zukünftig im Zuge der Pandemiebekämpfung eine entscheidende Rolle spielen. Daher ist es dem Landkreis ein großes Anliegen, möglichst flächendeckende, wohnortnahe Testmöglichkeiten anzubieten, die unsere Bürgerinnen und Bürger unkompliziert in Anspruch nehmen können“, so Landrat Martin Sailer. Interessierte können sich schriftlich an die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@remove-this.LRA-a.bayern.de wenden.

 

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 3. März 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 6: Impfen andere Landkreise schneller?

 

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der sechsten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, ob der Landkreis Augsburg bei den Impfungen langsamer voran kommt, als andere Gebietskörperschaften. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

Herr Landrat, kürzlich hatten Sie angekündigt, Lockerungen der Corona-Maßnahmen für den Landkreis umsetzen zu wollen, im Bedarfsfall auch auf juristischem Wege. Ist denn nun demnächst mit Lockerungen zu rechnen?

Landrat Martin Sailer: „Wir warten gespannt auf die Entscheidungen aus der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin. Erste Lockerungen sind ja schon durchgesickert und zeichnen sich ab. Insgesamt geht das in die Richtung, wie wir uns das schon vor knapp 14 Tagen für den Landkreis Augsburg gewünscht hatten. Ich glaube, die Menschen tun sich schwer, nachzuvollziehen, dass wir jetzt Baumärkte öffnen aber die kleinen Einzelhandelsgeschäfte nicht Aber ich gehe davon aus, dass heute wegweisende Entscheidungen getroffen werden.“

 

Das Landratsamt erreichen Nachfragen, wie man ohne Auto zum Impfzentrum gelangen kann. Gibt es denn Neuigkeiten, was den angekündigten Impfbus – also ein mobiles Impfzentrum – betrifft?

Sailer: „Den in Aussicht gestellten Impfbus können wir aus technischen Gründen leider nicht einsetzen. Aber wir haben am vergangenen Wochenende im Zusammenwirken mit der Gemeinde erfolgreich einen Vor-Ort-Impftermin in Untermeitingen anbieten können. Viele andere Kommunen sind bereit, uns ähnlich zu unterstützen, indem wir in den Gemeinden entsprechende Impftage organisieren. Dort werden wir dann mit mobilen Teams vor Ort sein. Zudem wird in der kommenden Woche unser Impfzentrum in Bobingen in Betrieb gehen, sodass wir auch für unsere Bürgerinnen und Bürger im Landkreissüden ein gutes Angebot machen können.“

 

Warum kommt der Landkreis Augsburg mit den Impfungen noch immer schleppend voran? Geht das in anderen Gebietskörperschaften schneller?

Sailer: „Das ist unterschiedlich und ich glaube, dass wir zeitlich recht gut dabei sind. Wir bekommen jeden Impfstoff verimpft und bei uns geht nichts verloren. Dass es langsamer voran geht, als es möglich wäre, liegt schlicht und ergreifend daran, dass wir zu wenig Impfstoff bekommen und es immer wieder an der Nachlieferung hapert. Wir könnten sowohl in Gablingen als auch demnächst in Bobingen mehr impfen, als es im Moment der Fall ist, weil uns die nötige Menge an Impfstoff fehlt. Aber das, was wir bekommen, wird zeitnah auch verimpft.“

 

Wann wird es denn kostenfreie Schnelltests für alle geben?

Sailer: „Die kostenfreien Schnelltests wurden von der Bundesregierung für den 1. März in Aussicht gestellt, aber der Termin musste auf den 8. März verschoben werden. Unabhängig davon haben jetzt bereits alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas und alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen.“

 

+++ UPDATE, Montag, 1. März 2021 +++

Corona-Impfung der Ü80-Jährigen: Zwei Wege führen zur Registrierung in bayernweiter Datenbank

Landratsamt teilt Hotline-Nummer für Registrierung mit

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Augsburg, die über 80 Jahre alt sind und bislang noch keine Einladung zur Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können sich auf zwei Wegen für die Immunisierung registrieren: Entweder eigenständig über das Internetportal www.impfzentren.bayern oder unter Inanspruchnahme der Hilfe aus dem Landratsamt über die telefonische Hotline. Die Rufnummer, unter der montags bis sonntags je von 8 bis 18 Uhr angerufen werden kann, lautet (0821) 3102-3999. Beide Wege führen zum gleichen Ziel – zur Registrierung in der bayernweiten Datenbank BayIMCO, über die die Vergabe der Impfdosen organisiert wird. Die Hotline, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts Augsburg bespielt wird, wurde explizit für Personen eingerichtet, die sich mangels technischer Möglichkeiten nicht selbst registrieren können. Seitens der Behörde wird darum gebeten, diese Hilfe nur in Anspruch zu nehmen, falls die selbstständige Registrierung ausgeschlossen sein sollte. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über beide Wege kein konkreter Impftermin vereinbart werden kann, sondern lediglich die obligatorische Registrierung in BayIMCO vorgenommen wird.

„Wir haben die Nummer unserer Hotline bisher ganz bewusst nicht auf breiter Fläche veröffentlicht und nur über die Anschreiben an die über-80-jährige Bevölkerung mitgeteilt.  Zum einen ging es dabei um die Einhaltung der per Zufallsprinzip festgelegten Reihenfolge, zum anderen um die Belastbarkeitsgrenzen der Servicenummer“, erklärt Landrat Martin Sailer. Seit der landesweiten Inbetriebnahme der Organisationssoftware BayIMCO läuft die Vergabe aller Impfungen über diese Datenbank ab. Wer dort verzeichnet und gemäß der Corona-Impfverordnung für den prioritären Zugriff auf die Impfung berechtigt ist, erhält über das System die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. „Wir halten trotzdem daran fest, alle noch nicht angeschriebenen Ü-80-Jährigen per Brief auf die telefonische Registrierungsoption hinzuweisen, um ganz gewiss alle Bürgerinnen und Bürger dieser Altersgruppe zu erreichen“, so der Landrat. Zudem werden die noch ausstehenden rund 8.400 Briefe in den kommenden Tagen verschickt. Die Veröffentlichung der darin verzeichneten Hotline-Nummer ist nun möglich, da die Anruferzahlen am zurückliegenden Wochenende gut zu bewältigen waren. „Wir wollten zunächst das Aufkommen abwarten, damit die Anruferinnen und Anrufern im Zweifelsfall keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen“, erklärt Sailer, der auch selbst an beiden Wochenendtagen im Telefon-Team des Landratsamts eingeteilt war.

 

+++ UPDATE, Samstag, 27. Februar 2021 +++

Corona-Schutzimpfung: Landkreis plant Vor-Ort-Termine

 

Über 400 Impfanmeldungen für Impftage auf dem Lechfeld

Um allen über-80-jährigen Bürgerinnen und Bürgern auch ortsnah ein Impfangebot machen zu können, hat der Fachbereich „Soziales Betreuungswesen und Seniorenfragen“ im Landratsamt Augsburg ein Konzept für Vor-Ort-Termine in den Landkreiskommunen durch mobile Impfteams erarbeitet. „Auf diese Weise wollen wir den Seniorinnen und Senioren lange Wege ersparen und gegebenenfalls auch die Impfbereitschaft in der Altersgruppe erhöhen“, erläutert Landrat Martin Sailer das Konzept. Der erste Impftag für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Kleinaitingen, Graben, Untermeitingen, Klosterlechfeld und Obermeitingen fand am heutigen Samstag, 27. Februar 2021, in der Mittelschule in Untermeitingen statt. Ein weiterer Termin wird bereits für 7. März in der Grundschule Graben geplant.

 

Die Organisation für die Impftage auf dem Lechfeld sowie der entsprechenden Folgetermine für die Zweitimpfung hat der Caritasverband Schwabmünchen e. V. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und vielen engagierten Ehrenamtlichen der Projektgruppe „Wir daheim auf dem Lechfeld“ übernommen. „Die Über-80-Jährigen werden über die Einwohnermeldeämter angeschrieben, haben die notwendigen Impfunterlagen erhalten und können sich über die Abgabe des ausgefüllten Impfbogens in ihrem Rathaus zur Impfung anmelden“, erklärt Laura Eder, Koordinatorin der Projektgruppe. Ein Team aus Ehrenamtlichen bearbeitet im Nachgang die Unterlagen und vergibt die Termine, während sich ein weiteres Team um den reibungslosen Ablauf vor Ort kümmert. Eine Impfung ohne vorherige Terminvergabe ist leider nicht möglich. Für Personen unter 80 Jahren können derzeit keine Impftermine vereinbart werden. Das Interesse ist außerordentlich groß: „Es haben sich bislang über 400 Personen für die Impftage angemeldet“, bestätigt Eder. Auch die Rückmeldungen aus anderen Landkreiskommunen sind durchweg positiv. Neben den Gemeinden auf dem Lechfeld haben sich bei Regina Mayer, der Leiterin des zuständigen Fachbereichs im Landratsamt, schon 23 weitere Städte, Märkte und Gemeinden gemeldet, die entweder eigenständig oder gemeinsam mit anderen Kommunen Impftage organisieren möchten. „Insbesondere viele ältere Menschen haben den Weg in unser Impfzentrum nach Gablingen-Siedlung bislang als große Herausforderung empfunden. Mit unserem neuen Konzept haben wir eine gute Lösung gefunden, diese Hürde abzubauen“, so Mayer.

 

+++ UPDATE, Freitag, 26. Februar 2021 +++

Impftermin für gehörlose Menschen im Landkreis Augsburg

Wer sich gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, benötigt vor Ort zunächst eine ausführliche Aufklärung. Für gehörlose Menschen ist dies allerdings ohne Gebärdensprachdolmetscher nur sehr schwer möglich. „Um die Kommunikation mit Gehörlosen sicherstellen und eine umfassende Aufklärung gewährleisten zu können, möchten wir im Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst für Hörgeschädigte des Päritätischen und der Beratungsstelle für Hörgeschädigte von Regens Wagner einen gesammelten Impftermin für gehörlose Menschen organisieren“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bei diesem Termin sollen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort sein. Gehörlose Personen ab 80 Jahren und weitere Anspruchsberechtigte, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (§ 2 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)) gehören und dieses Angebot nutzen möchten, melden sich bitte für einen ersten Sammeltermin bis Sonntag, 21. März 2021 bei:

Landratsamt Augsburg
Team Inklusion
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg

Tel.: 0821/3102-2861 oder -2464
Fax: 0821/3102-1464

E-Mail: behindertenbeauftragte@remove-this.LRA-a.bayern.de

Mittlerweile ist davon auszugehen, dass auch bald mit der Impfung der nächsten Gruppe, der über 70-Jährigen, begonnen werden kann. Deshalb können sich diese und weitere Anspruchsberechtigte nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung auch schon für einen Sammeltermin registrieren. Sie werden zum entsprechenden Zeitpunkt für die Terminvereinbarung kontaktiert.

Auch den gehörlosen Menschen, für die eine Impfung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, soll dieses Angebot zur Verfügung stehen. Wann eine Anmeldung für die weiteren Impfgruppen möglich ist, wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 25. Februar 2021 +++

Impfterminvergabe in allen bayerischen Impfzentren auf landesweite Software BayIMCO umgestellt

Landkreis bittet impfwillige Personen um Online-Registrierung

Der Impfbetrieb im Landkreis Augsburg schreitet voran. Inzwischen sind insgesamt rund 16.500 Impfvorgänge erfolgt – gut 5.700 Personen haben bereits die zweite Impfdosis erhalten. Aktuell wird die dritte von insgesamt fünf Gruppen der über-80-jährigen Bevölkerung mit der Schutzimpfung versorgt. In dieser und der kommenden Woche erhalten rund 2.200 Bürgerinnen und Bürger aus dieser Gruppe das postalische Schreiben, mit dem Sie zur Terminregistrierung eingeladen werden.

Da die Terminplanung nun vollständig über die bayernweite Computersoftware BayIMCO des Freistaats abläuft, sollten sich Personen der höchsten Priorisierungsgruppe nun ebenfalls über www.impfzentren.bayern registrieren und auf diesem an ihren Impftermin gelangen. Wer das nicht eigenständig erledigen kann, erhält Hilfe auf telefonischem Wege. „Wir verlegen die telefonische Hotline zur Terminregistrierung von unserem Dienstleister in das Landratsamt, wo künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde das Einpflegen der Daten in BayIMCO für unsere Bevölkerung übernehmen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Wer künftig also die postalisch mitgeteilte Registrierungsnummer wählt, wird direkt mit dem Telefonteam des Landratsamts verbunden, in dem sich 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Haus abwechseln.

Das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung erhält zudem die dauerhafte Unterstützung zweier Behördenmitarbeiter aus dem Landratsamt, die während des Impfbetriebs durchgehend vor Ort sind und sowohl das Personal als auch die Besucherinnen und Besucher begleiten. „Ganz egal ob jemand schlecht zu Fuß ist und Hilfe beim Verlassen seines Fahrzeugs braucht, Begleitung beim Impfvorgang benötigt oder die Gäste und das Personal anderweitig entlasten kann, unsere Kollegen stehen ab sofort für jede Hilfe zur Verfügung“, so der Landrat. Auch am künftigen Impfzentrum in Bobingen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts den Impfbetrieb begleiten.

Qualitätssicherung im Impfzentrum über Fragebögen

Das Landratsamt erhält täglich zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung, was die Organisation und Abläufe des Impfbetriebs betrifft. Damit der Service weiterhin gut bleibt, richtet der Landkreis ein zusätzliches, unkompliziertes Mittel zur Qualitätssicherung in Form von Feedback-Fragebögen ein. „Nach der Impfung ist eine Wartezeit von 15 Minuten vorgesehen, falls eine Bürgerin oder ein Bürger eine unmittelbare körperliche Reaktion auf den Impfstoff aufweisen sollte. Während dieser Wartezeit bitten wir die soeben Geimpften mit einem kurzen Fragebogen um Ihre Erfahrungen bei der Terminvereinbarung, der Abwicklung des Impfvorgangs und mit dem Umgang des Personals“, sagt Landrat Sailer. Ziel sei es, dass auf diese Weise etwaige Mängel oder Schwachstellen schnell erkannt und behoben werden können und das Angebot weiterhin optimal bleibt. Die Fragebögen können vollständig anonym beim Verlassen des Impfzentrums in dafür vorgesehene Briefkästen eingeworfen werden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 25. Februar 2021 +++

Antrag des Landkreises auf Lockerungen abgelehnt

Landrat Martin Sailer behält sich weitere Schritte vor

In Paragraph 26 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der für sie zuständigen Regierung Erleichterungen von den in der Verordnung vorgegebenen Maßnahmen erlassen können, wenn eine Inzidenz von 50 sieben Tage in Folge nicht überschritten wird und eine sinkende Tendenz vorliegt. Da sich die Sieben-Tage-Inzidenz bereits seit dem 9. Februar 2021 unter dem Grenzwert von 50 befindet, hat das Landratsamt Augsburg am 18. Februar bei der Regierung von Schwaben einen ersten Antrag auf Lockerungen gestellt. Nachdem dieser abgelehnt wurde, hat sich Landrat Martin Sailer am 22. Februar noch einmal direkt an den Regierungspräsidenten Dr. Erwin Lohner gewandt. Er schrieb: „Im Rahmen des Meinungsaustausches mit unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 19. Februar wurden auch mögliche Lockerungen diskutiert und im Gespräch ausdrücklich in Aussicht gestellt. Ich interpretiere die dort getroffenen Aussagen so, dass die Kreisverwaltungsbehörden Lockerungen bei einer Inzidenz von weit unter 100 bzw. 50 und erst recht unter 35, nach Abstimmung mit der zuständigen Regierung, anordnen können.“ Deswegen bat der Landrat den Regierungspräsidenten um dessen Zustimmung, dass der Landkreis Augsburg folgende Lockerungen schrittweise und regional abgestimmt umsetzen dürfe:

  • Aufhebung der Maskenpflicht und des Alkoholverbots im öffentlichen Raum
  • Zulassung bestimmter Sportaktivitäten in weitläufigen Anlagen (z. B. Reitanlagen, Tennisplätze, Hundesportplätze, Golfanlagen, Modellflugplätze)
  • Öffnung kleiner, inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte unter bestimmten Auflagen (z. B. Fiebermessen vor Betreten, Terminvereinbarungen, Schnelltests, maximal ein Kunde pro Geschäft)
  • Lockerung der Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte (innen und außen)

Auch dieser Antrag wurde von der Regierung von Schwaben in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum völligen Unverständnis des Landrats mit Verweis auf die Ausbreitung von Virusvarianten mit erhöhter Infektiosität vollständig abgelehnt. Zudem seien ja ab 1. März einige Erleichterungen vorgesehen, weshalb derzeit keinen darüberhinausgehenden Lockerungen zugestimmt werde. „Für mich ist es beim besten Willen nicht nachvollziehbar, warum ab der kommenden Woche große Bau- und Gartenmärkte öffnen dürfen, während unter anderem die kleinen Einzelhändler immer weiter um ihre Existenz fürchten müssen“, zeigt sich Sailer verärgert und ergänzt: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass auch wirklich Lockerungen erfolgen, wenn durch ihr Mitmachen und Durchhalten bestimmte Zielmarken erreicht werden.“ Nun bleibe abzuwarten, wie die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab der kommenden Woche in Kraft tritt, formuliert ist. Sollten die angekündigten Lockerungen dann immer noch nicht verhältnismäßig sein, behalte sich der Landrat vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 24. Februar 2021 +++

Ausbreitung des Virus soll durch Hygiene, Impfungen und Schnelltests weiter eingedämmt werden

Landkreis informiert über aktuellen Stand

Nachdem die Schulen und Kitas seit Montag, 22. Februar 2021, zum Teil wieder in Präsenz öffnen konnten und in Kürze auch erste Lockerungen für Friseure folgen werden, ist es besonders wichtig, die Zahl der Neuinfektionen durch die Einhaltung der geltenden
Hygienemaßnahmen und ein ausgeweitetes Testangebot weiter auf einem niedrigen Niveau zu halten. „Leider sind auch im Landkreis Augsburg inzwischen einige Fälle von Virusmutationen bekannt“, zeigt sich Landrat Martin Sailer besorgt. Seit Montag, 15. Februar 2021, sind alle Labore in Bayern dazu angehalten, positive Befunde von Corona-PCR-Tests zusätzlich auf vorhandene Mutationen zu überprüfen. Auf diese Weise wurden bislang insgesamt 46 Verdachtsfälle von Mutationen (29 B.1.1.7 (UK), 14 B.1.351 (Südafrika) oder B1.128 (Brasilien) sowie drei Fälle, bei denen noch nicht klar ist, um welche Mutation es sich handelt) bekannt. Die 29 Fälle der britischen Virusvariante wurden inzwischen bestätigt. Die Ergebnisse der Sequenzierung der weiteren Verdachtsfälle steht noch aus. Um die Bevölkerung weiter für die Thematik zu sensibilisieren, nimmt der Landkreis Augsburg die Fälle der Virusvarianten künftig in seine Graphik der täglich veröffentlichten Zahlen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus mit auf.

Zahl der Impfungen schreitet voran

Das wichtigste aller Mittel im Kampf gegen das Virus ist aktuell neben der Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen die Corona-Schutzimpfung. Aufgrund kontinuierlicherer Impfstofflieferungen durch den Freistaat verzeichnet der Landkreis inzwischen insgesamt 16.213 verabreichte Impfdosen, davon 10.504 Erstimpfungen und 5.709 Zweitimpfungen. „Natürlich werden dadurch noch immer nicht die Bedarfe gedeckt, die wir derzeit von unseren Bürgerinnen und Bürgern widergespiegelt bekommen“, betont Sailer, „aber es scheint zumindest langsam in die richtige Richtung zu gehen.“ Da die bayerische Impfsoftware BayIMCO nunmehr in der Lage ist, AstraZeneca den gesetzlichen Prioritäten entsprechend impfwilligen Personen zuzuordnen und Impftermine zu planen, wird in der kommenden Woche im Impfzentrum in Gablingen neben den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna nun auch dieser Impfstoff verimpft werden können. „Auch, wenn der Ruf von AstraZeneca in der Öffentlichkeit nicht der beste sein mag, so schützt der Impfstoff doch massiv gegen schwere Verläufe einer Infektion und senkt damit die Wahrscheinlichkeit an oder mit COVID-19 zu versterben enorm. Dementsprechend ist eine Impfung mit AstraZeneca sehr sinnvoll, um sich gegen das Virus zu schützen“, hält der Landrat fest und ergänzt: „Ich würde jedem dazu raten, ein entsprechendes Impfangebot wahrzunehmen.“

Impfwillige möchten sich unter impfzentren.bayern registrieren

Da die Impf-Terminvergabe – mit Ausnahme der Terminierung der Über-80-Jährigen, die im Landkreis postalisch angeschrieben werden – künftig ausschließlich über die bayernweite Software BayIMCO ablaufen soll, werden alle Impfwilligen gebeten, sich zeitnah unter impfzentren.bayern für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. Da es in den vergangenen Tagen im Impfzentrum aber immer wieder zu einer Vielzahl wartender Personen gekommen ist, weist der Landrat nochmals darauf hin, dass es absolut ausreichend ist, maximal 15 Minuten vor dem vereinbarten Impftermin vor Ort in Gablingen zu sein. „Sollte der Impftermin beim Eintreffen noch deutlich weiter in der Zukunft liegen, kann es sein, dass das Sicherheitspersonal vor Ort Sie bitten muss, etwas später wieder zu kommen, da sonst die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden können“, erläutert Sailer.

Landrat appelliert, Schnelltestangebote zu nutzen

Um potenzielle Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, rät Landrat Martin Sailer allen Personen, nach Möglichkeit vorhandene Schnelltestangebote zu nutzen. „Zudem möchte ich auch die im Landkreis ansässigen Unternehmen dringend bitten, zu überprüfen, ob auch sie Schnelltests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten können“, so Sailer. Auf diese Weise könne man allen ein kleinwenig mehr Sicherheit bieten, insbesondere dann, wenn nicht vollumfänglich aus dem Homeoffice gearbeitet werden kann.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. Februar 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 5: Sind Lockerungen der Maßnahmen zu erwarten?

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der fünften Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, ob der derzeit niedrige Inzidenzwert Lockerungen zur Folge haben wird. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Gibt es regelmäßige Analysen zu Mutationsfällen des Coronavirus im Landkreis Augsburg?

Landrat Martin Sailer: „Alle positiven Tests werden seit dieser Woche pauschal auf Mutationen hin analysiert. Die Behörden erhoffen sich dadurch Erkenntnisse auf die Verbreitung bestimmter Mutationen oder zu den Krankheitsverläufen, die sie verursachen. Es wird also wissenschaftlich mit diesen Ergebnissen weitergearbeitet.“

 

Die 7-Tage-Inzidenz ist derzeit sehr niedrig. Stehen nun Lockerungen in Aussicht?

Sailer: „Erste Lockerungen werden ja bereits vollzogen, so ist zum Beispiel die Sperrstunde aufgehoben worden. Am kommenden Montag beginnt in abgespeckter Form wieder der Schulunterricht und die Kindergärten werden sukzessive wieder geöffnet. Also erste Erleichterungen finden statt und darüber sind wir sehr froh.“

 

Und muss davon ausgegangen werden, dass es bei einem erneuten Anstieg der Inzidenz wieder stärkere Gegenmaßnahmen geben wird?

Sailer: „Grundsätzlich gilt es natürlich, das Erreichte zu bewahren. Das heißt weiterhin, Abstände halten und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Wir hoffen, dass die Inzidenz weiter sinkt und auf niedrigem Niveau bleibt. Ich denke, die große, kritische Marke wird wieder die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen sein. Wenn wir über diese Schwelle kämen, müsste der Schulunterricht wieder in Distanz stattfinden. Aber davon sind wir Gott sei Dank ein gutes Stück weit entfernt. Ich gehe davon aus, dass wenn weiter geimpft wird, wir die Inzidenz auf niedrigem Level halten können werden.“

 

Warum kann der Landkreis nicht mitteilen, wie viele Coronatests insgesamt schon vorgenommen wurden?

Sailer: „Das ist schwierig, weil sich die Menschen an ganz vielen Stellen testen lassen. Zum einen an unserem Testzentrum in Hirblingen, zum Zweiten beim Hausarzt. Es werden an vielen anderen Stellen inzwischen Schnelltests angeboten. Es lassen sich Bürger in der Stadt Augsburg und außerhalb des Landkreises testen. Wir können die Gesamtzahl der Tests dem Grunde nach nicht erfassen. Und zum Zweiten, auch darauf möchte ich hinweisen, lässt die Anzahl der Tests keine Rückschlüsse zu, beispielsweise was eine bestimmte Risikoeinschätzung betrifft. Die Gesamtzahl der Tests ist von daher also auch nicht mit einer belastbaren Aussagekraft verbunden. Aber ganz zentral ist: Wir können die Gesamtzahl der Tests schlicht nicht erfassen.“

 

Kürzlich war die Rede davon, dass der Landkreis neue Wege für zwischenmenschliche Kontakte erschließen will. Gibt es hier etwas Neues?

Sailer: „Ja, wir haben eine ganz tolle Aktion namens „Kleine Briefe, große Geste“ ins Leben gerufen. Wir bitten vor allem junge Menschen im Landkreis, aber auch jeden, der sich angesprochen fühlt, uns Briefe oder Postkarten zu schreiben, uns ein selbstgemaltes Bild oder eine Bastelei zukommen zu lassen. Wir würden diese Dinge über unsere Heimaufsicht an unsere Senioreneinrichtungen weiterleiten, die dafür sorgen, dass unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Dinge dann auch erhalten. Ich glaube, dass das insbesondere für diese Menschen, die den ganzen Tag in einer Einrichtung sind und keine oder nur sehr reduzierte sozialen Kontakte haben, die sich ein Stück weit einsam fühlen, dass wir diesen Mitmenschen eine kleine Freude machen. Wer möchte, darf seine Adresse angeben und auf diese Weise vielleicht sogar eine Brieffreundschaft mit jemandem in einer Senioreneinrichtung beginnen. Solche Geschichten sind die netten, menschlichen Aspekte, die wir doch gerade in dieser Zeit ganz besonders dringend brauchen. Ich würde mich freuen, wenn viele Menschen bei dieser Aktion mitmachen. Alle Einsendungen dürfen an die Heimaufsicht im Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, adressiert werden.“

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. Februar 2021 +++

Kleine Briefe, große Geste

Heimaufsicht organisiert Postaktion für Seniorenheime

Noch immer macht es die Corona-Pandemie nötig, dass wir einander nach Möglichkeit fernbleiben und zwischenmenschliche Kontakte bestmöglich vermeiden. Von diesen Grundregeln, die das private und öffentliche Leben nun bald seit einem Jahr prägen, sind neben den Kindern und Jugendlichen in erster Linie auch die Seniorinnen und Senioren betroffen, die es ganz besonders vor dem Virus zu schützen gilt. „Die Vereinsamung vieler Menschen ist eine der schlimmen Folgen der Pandemie, deren Auswirkungen zwar kaum zu beziffern, aber dadurch nicht minder besorgniserregend sind. Wir machen uns viele Gedanken darüber, wie wir trotz der Kontaktreduzierungen Wege eröffnen, auf denen sozialer Austausch stattfinden kann“, sagt Landrat Martin Sailer.

Einen neuen Ansatzpunkt für zwischenmenschlichen Kontakt schafft nun die Heimaufsicht im Landratsamt mit einer Aktion, die die Menschen im Landkreis kontaktlos, aber dennoch sehr persönlich zusammenführen kann. „Wir laden unsere gesamte Landkreisbevölkerung dazu ein, unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Senioreneinrichtungen mit einem kleinen Brief eine Freude zu machen“, erklärt der Landrat. Wie die Heimaufsicht berichtet, mache die anhaltende Isolation den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtungen schwer zu schaffen.  Das Inhaltliche sei dabei nachrangig: „Eine Geschichte aus dem persönlichen Alltag, ein paar nette Zeilen über die eigenen Hobbies, die Familie oder einfach ein paar hoffnungsvolle Worte für die Zukunft reichen völlig aus, um einem Mitmenschen in schwieriger Lage etwas aufzumuntern“, so Sailer. Eine ebenso schöne Geste sei ein selbstgemaltes Bild, eine Zeichnung oder eine Bastelei.

„Mit dieser Aktion geht es uns darum, unseren Seniorinnen und Senioren zu signalisieren, dass wir sie nicht alleine lassen“, erklärt der Landrat weiter. Im besten Falle entstünden daraus dauerhafte Brieffreundschaften.

Die Heimaufsicht nimmt Einsendungen entgegen und verteilt sie

Wer sich an der Postaktion beteiligen möchte, darf seine Einsendung ab sofort postalisch an die Heimaufsicht im Landratsamt Augsburg senden – auf Wunsch kann gerne vermerkt werden, wenn die Zusendung in einer bestimmten Einrichtung ankommen soll. Die Post wird anschließend in den Pflegeeinrichtungen im Landkreis verteilt. „Mein verbindlicher Dank gilt allen, die sich einen Moment Zeit nehmen und diese Chance ergreifen, um einer Mitbürgerin oder einem Mitbürger ohne großen Aufwand eine echte Freude zu bereiten“, sagt Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. Februar 2021 +++

Schnelltests für Schulen und Kitas


Nachdem am kommenden Montag, 22. Februar 2021, in den Schulen und Kitas zahlreiche Personen in Präsenz zurückkehren, bekommen diese vorerst bis 15. März 2021 die Möglichkeit, sich anhand von kostenfreien Schnelltests auf COVID-19 testen zu lassen, um so mögliche Infektionsketten gezielt zu unterbinden. Das Testangebot gilt nur für Personal an Schulen, Schülerinnen, Schüler, Personal an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Schulisches Personal umfasst nicht nur Lehrkräfte, sondern auch nicht-unterrichtendes und Ganztags-Personal sowie das bereits in der Notbetreuung tätige Personal. Die berechtigten Personen können die Schnelltests ab morgen, Freitag, 19. Februar 2021, im COVID-19-Testzentrum des Landkreises Augsburg in der Gersthofer Straße 9, Gersthofen/Hirblingen durchführen lassen. Das Testzentrum hat montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/agb-bestatigung/ ist im Vorfeld zwingend notwendig und ab heute Abend möglich. Das Ergebnis des Schnelltests erhalten die getesteten Personen im Nachgang per SMS. Zusätzlich sind ab Samstag, 20. Februar 2021, in Zusmarshausen (Augsburger Straße 11) Schnelltests möglich, die vom BRK durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 17 bis 20 Uhr sowie am Samstag von 13 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist ab Freitag, 19. Februar 2021, über die E-Mail-Adresse des BRK terminvergabe@remove-this.kvaugsburg-land.brk.de möglich. Der Termin wird der anschreibenden Person im Nachgang entsprechend zugesendet. Bei positivem Testergebnis müssen sich die Betroffenen sofort in Selbstisolation begeben und umgehend einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. In der kommenden Zeit soll das Testangebot insbesondere im südlichen Landkreis noch ausgeweitet werden. Diese zu installieren, war in der Kurzfristigkeit dieser Woche leider nicht möglich.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. Februar 2021 +++

Erreichbarkeit der Corona-Hotline ändert sich

Ende Januar hatte das Landratsamt Augsburg die Erreichbarkeit seiner Corona-Hotline, welche allgemeine Fragen rund um die Corona-Pandemie beantwortet, auch auf das Wochenende und die Feiertage ausgeweitet. Da die Nachfrage in der Bevölkerung bislang sehr gering war – am gesamten vergangenen Wochenende gingen beispielsweise lediglich 14 Anrufe ein – hat man sich nun dazu entschlossen, die Erreichbarkeit der Hotline 0821 3102 2101 wieder auf die üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Mittwoch, 7.30 bis 16 Uhr, Donnerstag, 7.30 bis 17.30 Uhr, Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr) abzuändern. „Da davon auszugehen ist, dass uns die Pandemie trotz der aktuell niedrigen Inzidenz noch etliche Monate beschäftigen wird und wir unseren Personaleinsatz effizient planen müssen, wollen wir die Personalressourcen auf diese Weise schonen“, erläutert Landrat Martin Sailer. Sollten an Wochenenden und an Feiertagen doch vereinzelt Fragen zur Corona-Pandemie aufkommen, ist die Coronavirus-Hotline Bayern (täglich von 8 bis 18 Uhr) unter der Telefonnummer 089 122 220 zu erreichen.

Zudem ist für Fragen zum Thema „Impfen“ unter der Telefonnummer 06102 20825591 (Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 8 bis 18 Uhr) eine Informations-Hotline für das Impfzentrum im Landkreis Augsburg eingerichtet. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlich Fragen rund um die Corona-Impfung beantwortet werden können. Eine Impftermin-Vereinbarung ist nicht möglich.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. Februar 2021 +++

Doppelt isoliert aufgrund von Corona und Demenz

Pflegende Angehörige in ihrer Sonderrolle

Seit rund einem Jahr leben wir mit den Herausforderungen und Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen zu den Risikogruppen. So trifft es Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die oft selbst zur Risikogruppe gehören, besonders hart. Die Pflege und Versorgung von Pflegebedürftigen stellen für die Angehörigen schon ohne eine weltweite Pandemie eine besondere Herausforderung dar. Doch nun fallen auch noch wichtige Hilfsstrukturen und Ressourcen weg – pflegende Angehörige sind „doppelt isoliert“.

Der Seniorenberatung im Landkreis sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Betroffenen schwer unter der Doppelbelastung leiden. Darunter fallen beispielsweise Eheleute, die seit vielen Jahren ihre demenzkranken Partner pflegen und aufgrund der Erkrankung schon vor der Pandemie sozial weitgehend isoliert gelebt haben. Abhilfe für diese schwierige Lebenssituation konnten Angebote wie die Tagespflege, Gespräche in den Angehörigengruppen für Menschen mit Demenz oder bei Veranstaltungen der Alzheimer-Gesellschaft schaffen, die aufgrund der Pandemie jedoch schon seit längerem kategorisch und ersatzlos ausfallen müssen – ebenso, wie die wenigen Momente der Teilnahme am öffentlichen Leben, die durch eine Demenzerkrankung möglich sind. Die Lage verschärft sich zudem durch die immerwährende Sorge, dass man sich selbst oder der Partner mit dem Virus infizieren könnte. Für viele Menschen, die die Pandemie in einer solch schwierigen Konstellation bestreiten müssen, stellt der regelmäßige Besuch eines Pflegedienstes die einzige Entlastung dar.

„Die Corona-Krise verschärft die Nöte der pflegenden Angehörigen. Umso wichtiger ist es, die noch bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen und auch neue Ideen für Entlastungen zu suchen beziehungsweise auszuprobieren“, so Landrat Martin Sailer.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige des Landratsamtes Augsburg steht Ihnen für weitere Informationen, Beratungen und Entlastungsgespräche zur Verfügung. Wir sind weiterhin für Sie da. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail gerne Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über Unterstützungsmöglichkeiten. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: 0821 / 3102 - 2766, -2718, -2719, -2705, -2707 oder unter seniorenberatung@remove-this.LRA-a.bayern.de.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 18. Februar 2021 +++

Schulen und Kitas im Landkreis können zum Teil wieder öffnen

7-Tages-Inzidenz lässt weitere Lockerungen zu

Da im Landkreis Augsburg die 7-Tage-Inzidenz unter dem vorgegebenen Grenzwert von 100 liegt, ergeben sich für den Landkreis Augsburg nach den Paragraphen 3, 18, 19 und 20 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neben dem Entfallen der nächtlichen Ausgangsperre folgende Änderungen:

Schulen

Nach den Abschlussklassen wird nun ab Montag, 22. Februar 2021, für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen sowie für weitere Jahrgangsstufen der Förderzentren mit den Förderschwerpunkten der emotionalen, sozialen, geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung, Sehen sowie Hören und weiterem Förderbedarf sowie an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken Präsenzunterricht eingeführt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. Sollte dieser nicht gewährleistet sein, ist Wechselunterricht zugelassen.

Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. Die allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen. Für die Lehrkräfte gilt über diese hinaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt aber auch Schülerinnen und Schülern, im besten Fall eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Kindertageseinrichtungen

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
  2. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Fahrschulen

Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nunmehr vor, dass diese ab dem 22. Februar 2021 unter den angegebenen Schutzauflagen wieder zugelassen sind. Für das Lehrpersonal gilt dabei eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt auch für alle Fahrzeuginsassen hinsichtlich des praktischen Fahrschulunterrichts und praktischer Prüfungen, für das Lehrpersonal jedoch nur im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen
Bestimmungen.

Außerschulische Bildung muss noch warten

Grundsätzlich wären nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei einer Inzidenz von unter 100 auch Lockerungen im Bereich der außerschulischen Bildung möglich. „Wir haben uns in diesem Punkt aber dazu entschlossen, zunächst die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach der Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten abzuwarten, um eine sprunghafte Verschlechterung der Lage zu vermeiden“, erklärt Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 17. Februar 2021 +++

Nachbarn helfen Nachbarn

Viele Unterstützungsangebote im Landkreis Augsburg

Bereits während der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr bildeten sich im Landkreis zahlreiche Nachbarschaftshilfen. Die Angebote – von Einkaufen über Gassi gehen bis hin zu Fahrdiensten – sollen vor allem Angehörige der Risikogruppen, also ältere Menschen oder Menschen mit gewissen Vorerkrankungen, in ihrem Alltag unterstützen und auf diese Weise die Infektionsgefahr reduzieren. „Es ist wirklich bewundernswert, wie viele Menschen sich im Augsburger Land uneigennützig für ihre Mitmenschen einsetzen. Das zeugt von großer Solidarität und Nächstenliebe“, so Landrat Martin Sailer.

Nachbarschaftshilfen, die im Lauf des vergangenen Jahres stetig ausgebaut und gefestigt wurden, gibt es inzwischen in vielen Teilen der Region. Unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fuer-nachbarn ist eine entsprechende Übersichtskarte mit Links zu den Gruppierungen zu finden. Diese wurde nun noch einmal aktualisiert und ergänzt. Außerdem sind auf der Seite entsprechende Handlungsempfehlungen für Nachbarschaftshilfen zu finden. Wer in seiner Kommune von weiteren Hilfsangeboten weiß, kann diese per E-Mail an pressestelle@remove-this.LRA-a.bayern.de melden.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 16. Februar 2021 +++

Landratsamt informiert: Einreise für systemrelevante Berufspendler in den Grenzregionen möglich

 

Stringente Vorgaben des Bundesinnenministeriums zu beachten

Trotz der Corona-Beschränkungen und der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen bestehen für Berufspendler in den bayerischen Grenzregionen weiterhin Einreisemöglichkeiten. Dem Bundesinnenministerium zufolge ist eine der zwingenden Voraussetzungen für die Einreise, dass es sich bei den Personen um Beschäftigte aus systemrelevanten Bereichen handelt. Betroffen sind Berufspendler, die zwischen Bayern und der Tschechischen Republik oder dem österreichischen Bundesland Tirol unterwegs sind. Beide Regionen wurden unlängst als Virusvarianten-Gebiete eingestuft. Arbeitnehmer von im Landkreis ansässigen Betrieben müssen für die ungehinderte Einreise nach Bayern ihre Ausweispapiere, eine Arbeitgeberbescheinigung, einen negativen, maximal 48 Stunden zurückliegenden Coronatest sowie eine schriftliche Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich bescheinigt. Die Ausstellung dieser Bescheinigung kann ab sofort über die eigens dafür eingerichtete Funktionsadresse berufspendler@remove-this.LRA-a.bayern.de beantragt werden. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung die folgenden, arbeitnehmerbezogenen Informationen:

 

  • Benennung des Betriebes mit genauer Bezeichnung
  • Begründung, warum der Betrieb systemrelevant im Sinne der umseitig aufgeführten „Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte währen des COVID19 Ausbruchs“ der EU-Kommission ist
  • Personenbezogene Daten des/der Beschäftigten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, das für die Einreise verwendet wird und welche Tätigkeit der betroffene Mitarbeiter ausübt und gegebenenfalls Angabe des Einsatzortes
  • Verantwortlicher Ansprechpartner des Betriebes mit Kontaktdaten

 

Wichtig: Das Landratsamt Augsburg bittet ausdrücklich darum, dass die im Kreis ansässigen Unternehmen vor Antragsstellung kritisch prüfen, ob ihre Beschäftigten nach Einsicht der nachstehenden Auflistung als systemrelevant einzustufen sind und die Grenzübertritte zwingend erforderlich sind! Zudem wird darauf hingewiesen, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn die vorgenannten Angaben vollständig enthalten sind.

 

Systemrelevante Bereiche durch EU-Kommission festgelegt

Diese Branchen sind nach Angaben der EU-Kommission in den „Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte währen des COVID-19 Ausbruchs“ als systemrelevant zu bewerten:

 

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
  • Linienflugzeugführer;
  • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
  • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

 

+++ UPDATE, Montag, 15. Februar 2021 +++

Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Augsburg wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben

7-Tages-Inzidenz lässt Lockerung zu

Ab dem heutigen Montag, 15. Februar, gilt im Landkreis Augsburg keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Die rechtliche Grundlage für diese Lockerung stellt die seit heute gültige, geänderte 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Freistaats dar. Die Verordnung besagt, dass nach mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen, an denen eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen verbucht wurde, die Ausgangssperre aufgehoben werden könne. Die Inzidenz im Augsburger Land hatte sich seit dem 19. Januar 2021 ausnahmslos unterhalb des Schwellenwerts von 100 belaufen. Nach § 3 Satz 3 der geänderten 11. BayIfSMV ist es dem Landratsamt nun möglich, den Schritt amtlich bekannt zu machen.  „Ich bin sehr erleichtert, dass die entbehrungsreichen Wochen, die hinter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern liegen, nun nachhaltige Wirkung zeigen und wir diese Lockerung nun zulassen können“, sagt Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Freitag, 12. Februar 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 4: Viele Fragen rund um den Impfbetrieb

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der vierten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, ob er oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts bereits geimpft sind. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Sind Sie selbst oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts bereits gegen Corona geimpft worden?

Landrat Martin Sailer: „Es gibt eine klare Regelung, wer im Moment geimpft werden kann: Und zwar die Gruppe der Über-80-Jährigen. Zu der gehöre ich nicht und bin dementsprechend auch noch nicht geimpft worden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind noch nicht geimpft. Es gibt hier eine klare Anweisung, dass wir alle warten bis wir an der Reihe sind. Wenn alle anderen geimpft sind und die Kategorie dran ist, zu der wir gehören, dann lassen wir uns gerne impfen.“

 

Muss ich ein Impfangebot dann annehmen, wenn ich es erhalte? Lasse ich die Chance zur Impfung verstreichen, wenn ich sie einmal abgelehnt habe?

Sailer: „Nein, denn eine Impfpflicht gibt es nicht. Es gibt ein Impfangebot, das Sie annehmen können, oder auch nicht. Wenn Sie jetzt beispielsweise als über-80-jährige Mitbürgerin oder Mitbürger der höchsten Priorität angehören und für den Moment sagen, dass Sie nicht geimpft werden wollen, aber sich in drei Monaten umentscheiden, dann können Sie sich gerne melden und bekommen dann, da Sie immer noch der höchsten Priorität angehören, selbstverständlich einen Impftermin.“

 

Kann ich mir den Impfstoff für die Impfung aussuchen?

Sailer: „Das geht leider nicht – zumindest derzeit. Wir haben viel zu wenig Impfstoff und zur Zeit beinahe ausschließlich den Impfstoff der Firma BioNTech. Wenn wir von allen Impfstoffen, also beispielweise AstraZeneca oder Moderna, ausreichende Mengen vorrätig hätten, dann könnte man eventuell über das Aussuchen von Impfstoffen nachdenken. Aber da wir momentan nur den BioNTech-Impfstoff erhalten, geht das leider nicht. Was die Zukunft bringt, werden wir sehen.“

 

Das Landratsamt erhält viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Abwicklung des Impfbetriebs in Gablingen sehr zufrieden sind. Wie stellt der Landkreis sicher, dass der Service so zuverlässig bleibt?

Sailer: „Das ist in der Tat so. Wir bekommen immer wieder Rückmeldungen aus dem Impfzentrum, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr zufrieden sind. Von der Terminvereinbarung über die Aufklärung und den Impfvorgang an sich, auch was die Freundlichkeit des Personals betrifft. Wir sind froh und dankbar, weil wir mit Ecolog einen guten Partner vor Ort haben. Und trotzdem verteilen wir ab jetzt regelmäßig Feedback-Fragebögen an die Geimpften, die dort ja nach der Impfung noch eine Weile warten müssen, falls es erste Reaktionen auf die Impfung gibt. Diese Menschen sollen uns ihre Rückmeldungen zukommen lassen: Wie ist es gelaufen, auch hinsichtlich der Terminvereinbarung? Wie nehmen sie die Situation vor Ort wahr? Wie hat sie das Personal behandelt? Oder haben sie weitere Anregungen an uns? Damit wollen wir die hohe Qualität in unserem Impfzentrum dauerhaft sicherstellen. Wir sind dankbar, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Umfrage beteiligen.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 12. Februar 2021 +++

Landkreis versorgt Kita-Personal mit FFP2-Masken

Lieferung des Freistaats wird durch Spenden aufgestockt

Dort, wo sich Kontakte nicht vermeiden lassen, bieten FFP2-Masken den zuverlässigsten Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, die Erzieherinnen und Erzieher in den Kinderbetreuungseinrichtungen mit je zwei FFP2-Masken auszustatten. Im Landkreis Augsburg sind insgesamt rund 2550 Personen in diesem Bereich tätig. „Durch eine Spende des Unternehmens Siegmund Care GmbH aus Oberottmarshausen und der großzügigen finanziellen Unterstützung der Kreissparkasse Augsburg können wir diese Lieferung von zwei Masken pro Person auf zehn Masken aufstocken“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die rund 25.000 zusätzlichen Schutzmasken stammen vom großen Lieferanten Siegmund Care GmbH und werden von der Kreissparkasse zum Großteil mitfinanziert. „Als der Landrat auf uns mit seiner tollen Initiative zukam, haben wir sofort zugesagt. Wir sind ein regional verwurzeltes Familienunternehmen und freuen uns, das Kita-Personal, das für unsere Kleinsten trotz der schwierigen Situation da ist, unterstützen zu können“, erklärt Daniel Siegmund, Mitglied der Geschäftsleitung der Siegmund Holding. „Ich bedanke mich herzlich für diese großzügige Geste, dank der wir dem Personal unserer Kindertagesstätten und heilpädagogischen Einrichtungen ein Gefühl von Sicherheit bei der wichtigen Arbeit der Kinderbetreuung vermitteln können“, so der Landrat.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 9. Februar 2021 +++

Landkreis Augsburg bereitet Vergabe von 1000 Impfstoffdosen des Herstellers AstraZeneca vor

Impfstoff wird für Erwachsene unter 65 Jahren empfohlen

Der Landkreis Augsburg empfängt in den kommenden Tagen eine Lieferung des Corona-Impfstoffs der Herstellerfirma AstraZeneca im Umfang von 1000 Impfdosen. Das Mittel, das seit Ende Januar in Europa zugelassen ist, kam im Impfbetrieb des Landkreises bislang nicht zur Verwendung. „Grundsätzlich freuen wir uns über jede Lieferung, mit der wir unsere Bevölkerung versorgen können“, sagt Landrat Martin Sailer. Die Lieferung des Impfstoffs von AstraZeneca mache im Vorfeld zusätzliche Planungsschritte notwendig. Denn: „Die Ständige Impfkommission empfiehlt den Einsatz des Mittels von AstraZeneca nur für erwachsene Personen unter 65 Jahren“, erklärt der Landrat. In dieser Zielgruppe könne nach zweimaliger Verabreichung des Impfstoffs mit entsprechendem zeitlichem Abstand eine ausreichende Immunisierung erreicht werden. Für Menschen über der Altersgrenze sei keine ausreichende Wirksamkeit der Substanz belegt. Weil der Priorisierung folgend derzeit die Gruppe der Über-80-Jährigen geimpft werde, an die das Mittel nicht vergeben werden kann, wird aktuell eine anderweitige Verwendung des Impfstoffs vorbereitet. „In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ist geregelt, dass der Impfstoff von AstraZeneca bei Personen unter 65 Jahren geimpft werden soll. Höchste Priorität haben Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder arbeiten oder regelmäßig pflegebedürftige Menschen versorgen. Zudem alle Beschäftigten in Intensivstationen, Notaufnahmen, bei Rettungsdiensten, in der Palliativversorgung oder anderen medizinischen Einrichtungen, in denen für die Patientinnen und Patienten ein sehr hohes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe bei einer Corona-Infektion bestünde“, so der Landrat. Zunächst müsse der neue Impfstoff möglichst zeitnah durch den Freistaat im einheitlichen Softwaresystem BayIMCO angelegt werden. Wann der Impfstoff im Landkreis Augsburg verimpft werden kann, ist deshalb derzeit noch nicht absehbar.

 

Mangels Impfstoff: Betrieb im Impfzentrum muss am kommenden Wochenende pausieren

Der Impfbetrieb im Zentrum in Gablingen muss am kommenden Wochenende, 13. und 14. Februar, zwangsläufig pausieren. „Die Vorräte des Impfstoffs, der für die planmäßige Versorgung der über-80-jährigen Bevölkerung verwendet wird, gehen am Ende dieser Woche zur Neige und wir erhalten bis dahin keine weiteren Dosen, die wir an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger vergeben können“, sagt Landrat Sailer.

 

+++ UPDATE, Montag, 8. Februar 2021 +++

Landkreis greift Bedürftigen unter die Arme

Fahrtkosten vom Wohnort zum Impfzentrum werden in besonderen Fällen erstattet

Aktuell erhalten im Landkreis Augsburg die Über-80-Jährigen nach und nach ihre Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum in Gablingen. In erster Linie ist das Impfzentrum mit dem privaten PKW zu erreichen. Zudem besteht auch eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Allerdings sind unter den zu impfenden Personen auch Empfängerinnen und Empfänger von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), denen kein Auto zur Verfügung steht, für die eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs aufgrund ihrer körperlichen Konstitution unmöglich ist und die auch sonst keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum beispielsweise durch Unterstützung ihrer Familien, Bekannten oder Freunde zu erreichen. „Uns ist bewusst, dass die finanziellen Möglichkeiten, insbesondere für außergewöhnliche Belastungen innerhalb dieser Personengruppe sehr begrenzt sind“, erläutert Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund habe man sich dazu entschlossen, die Impfbereitschaft der bedürftigen Personen dahingehend zu unterstützen, dass die unbedingt notwendigen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen für die unmittelbaren Fahrten zwischen Wohnort und Impfzentrum durch ein am Ort zugelassenes Taxi-Unternehmen freiwillig vom Landkreis erstattet werden. Die Leistungsberechtigten müssen hierfür lediglich die entsprechenden Belege und eine Kopie ihres Impfnachweises gemeinsam mit dem ihnen in Kürze zugesandten Antrag auf Fahrkostenerstattung beim Fachbereich Soziale Leistungen des Landratsamtes Augsburg einreichen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 5. Februar 2021 +++

Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der dritten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, ab wann im Landkreis mit Lockerungen zu rechnen sein könnte. Sämtliche Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Seit dieser Woche liegt die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis unter 50. Ist demnächst mit Lockerungen zu rechnen?

Landrat Martin Sailer: „Zunächst freuen wir uns, dass wir jetzt unter die Schwelle von 50 gekommen sind. Wir brauchen allerdings für die Dauer von sieben Tagen einen Wert von unter 50, ehe über Lockerungen nachgedacht werden kann. Diese Lockerungen müssten wir zudem vorab mit der Regierung von Schwaben abstimmen. Freie Hand haben wir hinsichtlich der Lockerungen nicht, aber es wird Möglichkeiten geben. Trotz der erfreulichen Entwicklung ist es jetzt wichtig, dass wir vor dem Hintergrund der vereinzelten Fälle von mutierten Coronaviren weiter die Hygieneregeln einhalten, dass wir weiterhin Abstand halten und schlicht all das befolgen, was den Inzidenzwert in den vergangenen Wochen gesenkt hat.“

 

Welche möglichen Lockerungen haben für Sie denn die oberste Priorität?

Sailer: „Für mich wäre es das Wichtigste, dass unsere Kinder und Jugendlichen wieder in die Kitas und Schulen dürfen. Aus meiner Sicht wäre das im Moment das Allerwichtigste. Gerade die Kinder und Jugendlichen haben in den vergangenen Wochen in dieser Phase des Lockdowns und der Pandemie sehr gelitten. Zweitens wäre es wichtig, dass Einzelhandelsgeschäfte schrittweise wieder öffnen können. Hier werden wir mit der Regierung von Schwaben diskutieren, ob diese Schritte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wären – beispielsweise, dass Kunden ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, ähnlich wie es in Österreich bereits der Fall ist. Aber was das betrifft, sind die Dinge noch im Fluss und es wird darauf ankommen, worauf wir uns mit der Regierung verständigen können.“

 

Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um Angehörige, die aufgrund der Kontaktbeschränkungen vereinsamen oder überfordert sind. Welche Perspektiven können wir Menschen in besonderen Lebenslagen aufzeigen?

Sailer: „Auch diese Menschen haben wir auf dem Schirm. Wir haben inzwischen eine Kontaktmöglichkeit über unsere Website (www.landkreis-augsburg.de/anlaufstellen) geschaffen, die sich an Menschen in besonderen Lebenslagen richtet. Wir wissen, dass viele Menschen in dieser Pandemie aufgrund der fehlenden sozialen Kontakte vereinsamen und sich alleine gelassen fühlen. Diese Menschen brauchen Rat und Unterstützung, weshalb wir entsprechende Rufnummern eingerichtet haben. Außerdem überlegen wir, ob wir eine Art Plattform schaffen, über die Menschen sich bereiterklären können, solche Bürgerinnen und Bürger anzurufen, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen, auch wenn man sich nicht kennt. Damit könnte man signalisieren, dass man da ist, miteinander spricht, sich die Anliegen des Gesprächspartners anhört oder einfach mit ihnen über das Wetter plaudert. Ich glaube, dass das in dieser Phase ganz wichtig ist, dass eben diese sozialen Kontakte wieder stattfinden können – selbst wenn es nur über das Telefon ist.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 5. Februar 2021 +++

Anlaufstellen für Menschen in besonderen Lebenslagen

Landkreis Augsburg erstellt Übersicht mit Hilfsangeboten

Die nun beinahe seit einem Jahr anhaltende Corona-Pandemie stellt die Menschen im Landkreis Augsburg vor zahlreiche ungeahnte Herausforderungen. Insbesondere der anhaltende Kontaktverzicht trifft beispielsweise Familien, Alleinstehende, Kranke oder Senioren überaus hart.

 

„Es macht mir große Sorgen, wie sehr die Corona-Pandemie viele Landkreisbürgerinnen und -bürger belastet. Da wir uns leider noch eine ganze Zeit lang in dieser Ausnahmesituation befinden werden, ist es umso wichtiger, den Menschen konkrete Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen“, so Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund wurde die Internetseite www.landkreis-augsburg.de/anlaufstellen eingerichtet, über die Personen, die sich in einer sozialen, psychischen oder sonstigen Ausnahmesituation befinden, schnell und übersichtlich zahlreiche Anlaufstellen und Hilfsangebote finden. Die Anlaufstellen sind thematisch gegliedert und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert, sodass am Ende eine umfassende Sammlung an Angeboten im Landkreis entsteht, die auch nach der Corona-Pandemie eine Hilfestellung für Menschen in besonderen Lebenslagen bietet.

 

Darüber hinaus sollen in den kommenden Wochen und Monaten weitere Konzepte entwickelt werden, um Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die unter der Corona-Pandemie leiden. „Im vergangenen Jahr ist unsere Gesellschaft – trotz Abstandsgeboten – näher zusammengerückt. Gerade in der ersten Welle der Pandemie gab es viele Initiativen, die sich für andere stark gemacht haben. Daran wollen wir nun anknüpfen und für die Menschen im Landkreis da sein“, so Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 4. Februar 2021 +++

Corona-Mutationen: So geht das Gesundheitsamt im Landkreis Augsburg mit Infektionsfällen um

Sieben Fälle mutierter Virusformen im Landkreis nachgewiesen

Während die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Augsburg kontinuierlich zurückgeht, werden vereinzelte Übertragungsfälle mit mutierten Formen des Erregers im Landkreisgebiet bekannt. Bislang wurden sieben Fälle behördlich registriert, bei denen sich die Betroffenen nachweislich mit einer Mutante des SARS-CoV-2-Virus infiziert haben. Bei diesen Befunden handelt es sich um Zufallsentdeckungen oder deren Kontaktpersonen, da die Labore die positiven Testergebnisse stichprobenartig auf Virusmutationen hin überprüfen. Um welche konkreten Varianten des Virus, die seit einigen Wochen immer wieder Thema der überregionalen Medienberichterstattung sind, es sich in den besagten Fällen im Augsburger Land handelt, ist noch unklar: Für die genaue Identifikation des Erregers ist eine Sequenzierung der Erbinformation in den jeweiligen Proben erforderlich, die bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Negativtest nach Ablauf der Selbstisolation notwendig

Wer sich laut Laborbefund mit einer Corona-Mutante infiziert hat, wird nach bekanntem Schema vom Gesundheitsamt zur Kontaktpersonenermittlung angerufen und erhält eine Anordnung zur häuslichen Isolation über zehn Tage. In regelmäßigen Telefonaten vergewissert sich das Gesundheitsamt vom gesundheitlichen Befinden der Betroffenen sowie von der Einhaltung der Anordnung. Anders als bei Infektionen mit der bisher bekannten Form des Virus, müssen Personen, bei denen eine Infektion mit einer Mutation nachgewiesen wurde, zum Abschluss der Isolation einen Negativbefund ablegen. „Zur Vermeidung einer denkbaren Ausbreitung der Mutation wird dieser abschließende Test weder in einer Arztpraxis noch in einem Testzentrum vorgenommen, sondern vom mobilen Abstreichteam des Gesundheitsamts bei den Betroffenen zuhause“, erklärt Landrat Martin Sailer. Ein weiterer Unterschied betrifft die engen Kontaktpersonen eines nachgewiesenen Infektionsfalls mit einer mutierten Corona-Variante: Auch bei durchgehender Symptomfreiheit ist es in diesen Fällen nicht möglich, die Quarantäne nach zehn Tagen durch einen Negativbefund zu verkürzen.

 

Einhaltung der geltenden Regeln angesichts der Virusvarianten besonders wichtig

„Wir haben die Entwicklung hinsichtlich der Corona-Mutanten in unserem Landkreis fest im Blick und nehmen die Fälle ernst“, sagt Landrat Martin Sailer. Grundsätzlich müsse die Ausbreitung mutierter Viren aber in erster Linie mit den gleichen Methoden eingedämmt werden, die bisher im Falle des ursprünglichen Erregers angewandt wurden und noch immer angewendet werden: „Das Aufkommen von Virusmutanten, die ersten Forschungserkenntnissen zufolge teils ansteckender als das originäre Coronavirus sein könnten, sollte uns alle dringend motivieren, die Pandemie trotz insgesamt sinkender Fallzahlen im momentanen Stadium auf keinen Fall zu unterschätzen“, so der Landrat. Weiterhin sei es notwendig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger konsequent an die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln halten.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 3.Februar 2021 +++

FFP2-Masken kommen mit der Post

Landratsamt Augsburg stellt Masken-Verteilung für Bedürftige und pflegende Angehörige um

Das Angebot für Bedürftige und pflegende Angehörige, kostenfreie FFP2- bzw. gleichwertige Masken über die Wohnortgemeinde zu erhalten, hat bislang nur einen sehr kleinen Teil der Zielgruppe erreicht. „Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, den bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis, die ihnen zustehenden fünf FFP2-Masken nun in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Augsburg-Land und dem Bezirk Schwaben postalisch zukommen zu lassen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Pflegende Angehörige, die unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen einen Anspruch auf drei FFP2-Masken haben, können sich über die E-Mail-Adresse info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de direkt an das Landratsamt wenden und bekommen ihre Masken im Nachgang ebenfalls postalisch zugesandt. „Da FFP2-Masken sowohl ihrem Träger als auch den umgebenden Personen einen weit größeren Schutz bieten als viele andere Mund- und Nasenbedeckungen, ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Masken möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreichen“, so Sailer weiter. Die bereits an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen ausgegebenen und noch nicht abgeholten Masken werden hingegen in den kommenden Tagen wieder abgeholt.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 2.Februar 2021 +++

Gesundheitsminister Klaus Holetschek zu Besuch im Landratsamt Augsburg

Um sich ein Bild des Infektionsgeschehens im Landkreis Augsburg zu machen, war der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek vergangene Woche zu Gast im Landratsamt Augsburg. Gemeinsam mit Landrat Martin Sailer und der Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamtes, Dr. Susanne Rost, beriet und diskutierte er über die aktuelle Corona-Lage und die Pandemie-Bekämpfung im Augsburger Land. „Die derzeitige Situation verlangt uns allen viel ab, umso wichtiger sind die Kommunikation und der Austausch zwischen Landkreis- und Staatsebene“, dankte der Landrat dem Bayerischen Gesundheitsminister für seine Zeit und das konstruktive Gespräch.

 

+++ UPDATE, Freitag, 29. Januar 2021 +++

Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 2: Diese Woche dreht sich alles ums Thema Impfen

Landrat beantwortet Bürgerfragen im Video

In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der zweiten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer auf verschiedene Fragen rund um das Thema Impfen und Impfzentren im Landkreis ein. Sämtliche Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

 

Wie ist das Impfzentrum in Gablingen zu erreichen?

Landrat Martin Sailer: „Unsere Bürgerinnen und Bürger kommen in erster Linie mit ihren privaten Autos zum Impfzentrum. Es besteht auch eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, den Zug. Vor Ort gibt es zwar ausreichend Parkplätze, aber zu Stoßzeiten kann es ein bisschen eng werden. Es reicht völlig aus, eine Viertelstunde vor dem Impftermin vor Ort zu sein. Einige Personen waren in den vergangenen Tagen teils sehr früh am Impfzentrum, um die Termine nicht zu verpassen, was verständlich ist. Aber es würde wirklich reichen, erst eine Viertelstunde vor dem Termin dort anzukommen.“

 

Besteht die Möglichkeit, die Impftermine für Über-80-Jährige nach deren jeweiligen Wohnorten zu bündeln?

Sailer: „Das geht derzeit leider nicht, denn die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) schreibt die Personen nach dem Zufallsprinzip quer durch den Landkreis an. Darauf haben wir keinerlei Einfluss. So ist sichergestellt, dass alle die gleichen Chancen auf einen Termin haben. Nur besteht somit leider keine Möglichkeit, die Terminvergabe in irgendeiner Form örtlich zu steuern.“

 

Wie sieht es aus mit bettlägerigen Personen? Wie erhalten diese Menschen ihre Impfungen?

Sailer: „Auch diese Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten das Anschreiben zur Terminvereinbarung und können in der Reservierungshotline angeben, dass sie bettlägerig oder nicht mobil sind. Bisher haben sich rund 170 Personen gemeldet, auf die das zutrifft. Hier nimmt unser Landkreis eine Vorreiterrolle ein: Mit einem zusätzlich mobilen Team kommen wir bei denjenigen der Über-80-Jährigen, die bettlägerig oder nicht mobil sind, zuhause vorbei und nehmen die Impfungen dort vor.“

 

Warum wurden auch einige Personen angeschrieben, die wegen einer bereits überstandenen COVID-19-Erkrankung aktuell gar nicht geimpft werden können?

Sailer: „Die AKDB greift für die Anschreiben auf die Datensätze der Einwohnermeldeämter zu – nicht der Gesundheitsämter. Letzteres wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht möglich. Wir regeln es bisher so, dass wir bei der Terminvereinbarung abfragen, ob die Anruferinnen und Anrufer bereits an COVID-19 erkrankt waren. Sofern dies der Fall ist, kann kein Impftermin vereinbart werden. Eine Impfung wäre hier auch vorerst nicht notwendig, weil aus medizinischer Sicht davon ausgegangen wird, dass diese Menschen noch für mehrere Monate gegen das Virus immun sind.“

 

Kürzlich wurde angekündigt, dass in Bobingen ein zweites Impfzentrum entstehen würde. Ist es denn schon möglich, für diesen Standort Termine zu vereinbaren oder bereits gebuchte Termine nach Bobingen zu verlegen?

Sailer: „Das ist leider noch nicht möglich. Das Impfzentrum in Bobingen wird derzeit noch vorbereitet und hoffentlich zeitnah in Betrieb gehen. Bis dahin sind noch einige baulichen Maßnahmen erforderlich, während über unseren Partner Ecolog ein Impfteam rekrutiert wird. Ein bisschen zeitlicher Vorlauf ist also noch nötig. Die Termine, die für Gablingen vereinbart wurden und täglich vereinbart werden, müssen vorerst auch alle in Gablingen stattfinden. Eine Verlegung von Terminen ist momentan also nicht möglich. Das wird sich aber ändern, sobald das Zentrum in Bobingen den Betrieb aufnehmen kann und die Software des Freistaats BayIMCO steht, dann findet nämlich eine automatische Zuordnung zu den beiden Impfzentren im Landkreis auf Basis der Postleitzahlen statt. Damit ist dann sichergestellt, dass alle Landkreisbürgerinnen und -bürger kurze Wege zur Impfung haben werden.“

 

Mit der Einrichtung des ersten Impfzentrums in Gablingen fühlten sich einige Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Landkreis benachteiligt. Was sagen Sie dazu?

Sailer: „Diese Kritik kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Aber wir müssen uns zurückerinnern, was im Dezember unsere Aufgabe war: Wir mussten als Landkreis bewerkstelligen, dass zum Stichtag 15. Dezember ein Impfzentrum zur Verfügung steht. Wir haben landkreisweit nach geeigneten Örtlichkeiten gesucht und nur am Standort in Gablingen konnten wir sichergehen, dass zum besagten Datum ein funktionsfähiges Zentrum errichtet werden konnte. Aus dieser Station heraus wurde in den vergangenen Wochen viel geleistet: Alle Senioreneinrichtungen im Landkreis und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden geimpft. Seit dieser Woche finden auch am Impfzentrum die ersten Impfungen statt. Das ist aus dem südlichen Landkreis natürlich ein ganzes Stück Weg. Aber auch zur Ehrlichkeit gehört, dass wir von Anfang an kommuniziert haben, auf absehbare Zeit ein zweites Zentrum im Landkreissüden zu errichten. In dieser Woche konnten wir eine geeignete Örtlichkeit in Bobingen ausfindig machen. Jetzt wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dieses Impfzentrum in Betrieb zu nehmen.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 29. Januar 2021 +++

Bettlägerige Personen werden zu Hause geimpft

Landkreis Augsburg ist Vorreiter bei mobilen Impfungen

Die Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Augsburg schreiten immer weiter voran. Bisher haben in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Impfzentrum in Gablingen insgesamt 4.918 Personen ihre Erstimpfung und 2.289 Personen ihre Zweitimpfung erhalten. Zudem hat ein Großteil der bisher 3.300 angeschriebenen Seniorinnen und Senioren bereits einen Termin in Gablingen vereinbart. Innerhalb der höchstpriorisierten Gruppe der Über-80-Jährigen gibt es aber natürlich auch Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Konstitution keine Möglichkeit haben, zum Impfzentrum zu kommen. „Um auch hier der betroffenen Personengruppe ihren berechtigten Zugang zur Corona-Schutzimpfung zu ermöglichen, haben wir uns dazu entschlossen, ab dem kommenden Montag, 1. Februar 2021, bettlägerige Bürgerinnen und Bürgern zu Hause zu impfen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Der Landkreis Augsburg ist damit wie bereits bei der Einrichtung der Einzelfallkommission Vorreiter in Bayern und setzt für die Impfungen extra ein zusätzliches mobiles Impfteam seines Dienstleisters Ecolog ein. Bürgerinnen und Bürger, die einen entsprechenden Service benötigen, können dies während ihrer telefonischen Registrierung bei der Hotline des Impfzentrum angeben.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 26. Januar 2021 +++

Landkreis Augsburg richtet zweites Corona-Impfzentrum in Bobingen ein

Einrichtung kann bis zu 1000 Impfungen am Tag leisten

Seit Wochen laufen im Landratsamt Augsburg die vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung eines zweiten stationären Impfzentrums im südlichen Landkreisgebiet. Dieses wird demnächst in Bobingen aufgeschlagen. „Bereits im Zuge der Eröffnung unseres ersten Zentrums in Gablingen hatten wir angekündigt, dass wir in absehbarer Zeit eine zweite Anlaufstelle im Landkreis schaffen werden“, sagt Landrat Martin Sailer. Ziel sei es, der Bevölkerung im südlichen Landkreis kurze Wege zur Impfung zu ermöglichen. Der zweite Standort werde zudem die gleichen Kapazitäten wie das Zentrum in Gablingen aufweisen: „Beide Anlagen sind räumlich und personell so konzipiert, dass dort je bis zu 1000 Impfvorgänge am Tag vorgenommen werden können“, so der Landrat. Nach Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und Unterzeichnung des Mietvertrags könne das Zentrum mit einer Vorlaufzeit von rund zwei Wochen einsatzfähig sein. Bei der Terminvereinbarung könne dann künftig angegeben werden, an welchem Standort die Impfung verabreicht werden soll – sofern dann genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Den operativen Betrieb vor Ort übernimmt wie auch in Gablingen das Personal des vom Landkreis beauftragten Dienstleistungsunternehmens Ecolog.

 

Fortschritt des Impfbetriebs hängt von Impfstofflieferungen ab

Während die Eröffnung des ersten Zentrums im Landkreis seitens des Freistaats an einen Stichtag im vergangenen Dezember geknüpft war, handelt es sich bei der Einrichtung in Bobingen um einen Ausbau der bestehenden Infrastruktur, die bisher neben der Station in Gablingen die mobilen Teams und Impfbusse als mobile Zentren umfasst. „Mit der zweiten stationären Impfstelle richten wir uns nun darauf aus, den Impfbetrieb erheblich vorantreiben zu können“, so der Landrat. Zwingende Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Landkreis die dafür notwendigen Impfstoffmengen vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt bekomme. „Die Impfstofflieferungen erreichen uns noch immer in unregelmäßigen Abständen und in sehr begrenztem Umfang“, berichtet Sailer.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 26. Januar 2021 +++

600 Ü-80-Jährige an den ersten beiden Tagen geimpft

 

Impfbeginn im Impfzentrum Gablingen startet reibungslos

Am gestrigen Montag konnte der Betrieb im Impfzentrum in Gablingen endlich starten. Seit vergangenen Samstag haben sich bereits knapp 1.000 der zunächst 3.300 angeschriebenen impfberechtigten Personen über 80 Jahre für die Corona-Schutzimpfung registriert. „Seit gestern Morgen um 8.30 Uhr konnten wir vor Ort bereits 600 Bürgerinnen und Bürger impfen und an 200 weitere wurden Termine für die nächsten Tage vergeben“, zeigte sich Landrat Martin Sailer erleichtert über den reibungslosen Impfstart. Diese Summe sei in Hinblick auf die Gesamtzahl der zu Impfenden zwar alles andere als befriedigend, aber immerhin ein Anfang. Wie lange es dauern wird, bis die nächste Gruppe der insgesamt 15.500 Seniorinnen und Senioren bezüglich ihrer Terminvereinbarung angeschrieben werden kann, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar: „Wir sind hier komplett von den Impfstofflieferungen des Freistaats abhängig, der uns leider noch keine Planungssicherheit gewährleisten kann.“

 

Zu Impfende werden gebeten pünktlich zu erscheinen

In den nächsten Tagen werden im Landkreis Augsburg sowohl mobil in den Alten- und Pflegeeinrichtungen als auch im Impfzentrum in Gablingen insgesamt 400 Impfungen täglich durchgeführt. Um die notwendigen Abstände im Wartebereich und auf dem Parkplatz des Impfzentrums bestmöglich sicherstellen zu können, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, maximal 15 Minuten vor ihrem vereinbarten Termin ins Impfzentrum zu kommen. Ein längerer Aufenthalt auf dem Parkplatz vor dem Impfzentrum ist nicht möglich.

 

Mobile Teams impfen nicht-transportfähige Personen

Es gibt im Landkreis zahlreiche Personen, die bereits bezüglich ihrer Impfterminvereinbarung angeschrieben wurden, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht transportfähig sind. „Wir planen derzeit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich von unseren mobilen Teams in ihren Wohnungen impfen zu lassen, um auch diesen Menschen eine Schutzimpfung zu ermöglichen“, erläutert der Landrat. Wer einen entsprechenden Service benötigt, kann dies bei seiner telefonischen Registrierung bei der Hotline des Impfzentrum angeben.

 

Impfbereitschaft im Landkreis steigt weiter an

Das Landratsamt Augsburg erreichen täglich zahlreiche Zuschriften von impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern: „Es freut mich sehr, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung so groß ist“, betont Sailer. Er führe das auch auf die positiven Rückmeldungen aus den Alten- und Pflegeeinrichtungen und die nur sehr geringe Anzahl an unwesentlichen Impfreaktionen zurück. „Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir dem hohen Bedarf in der nächsten Zeit auch schnellstmöglich nachkommen können“, betont Sailer. Bis gestern wurden im Landkreis Augsburg 3.092 Erstimpfungen und 1.313 Zweitimpfungen durchgeführt. Es wurden keine Impfdosen verworfen. Geimpft wurden neben den über 80-jähirgen Seniorinnen und Senioren bisher hauptsächlich Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, sowie einzelne Personen, die aufgrund ihres hohen beruflichen Ansteckungsrisikos auf Hop-on-Listen aufgenommen waren.

 

Testzentrum in Hirblingen steht weiterhin für Corona-Tests zur Verfügung

Eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung nimmt nach wie vor das Corona-Testzentrum des Landkreises im Gersthofer Stadtteil Hirblingen ein, das Anfang September des vergangenen Jahres eingerichtet wurde. Dort lassen sich derzeit täglich im Schnitt rund 300 Personen auf das Coronavirus testen. „Uns erreichen viele Rückmeldungen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich sehr zufrieden über den Service unseres Dienstleisters Ecolog äußern“, freut sich Landrat Martin Sailer. Nach dem bayernweiten Startschuss der Teststrategie des Freistaats hätten sich die Arbeitsprozesse am Standort Hirblingen binnen kürzester Zeit stabilisiert und eingespielt. Seit dem späten Herbst beläuft sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen kostenfreien PCR-Test zwischen der Abnahme des Abstrichs und der Übermittlung des Befunds stabil auf rund anderthalb Tage, wie dem Landratsamt aufgrund regelmäßiger Befragungen vor Ort bekannt ist. „Mir bedeutet es viel, dass in zahlreichen Zuschriften neben dem zuverlässigen, fachkundigen Service auch die zuvorkommenden und freundlichen Umgangsformen des Personals gelobt werden“, sagt Landrat Martin Sailer. Das Testzentrum in Hirblingen wird als Teil der Teststrategie des Freistaats Bayern bis auf weiteres bestehen bleiben und der Bevölkerung für kostenfreie Coronatests zur Verfügung stehen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 26. Januar 2021 +++

Datenbereinigung lässt Gesamtzahl der positiv getesteten Personen um ca. 100 sinken

 

Bereinigung beeinflusst nicht die aktuelle 7-Tage-Inzidenz

Im Zuge der Datenbereinigung hat das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) alle Corona-Meldesätze seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 abgeglichen. Hieraus ergeben sich für den Landkreis Augsburg circa 100 sogenannte „Streichmeldungen“ für das gesamte Jahr 2020. Corona-Meldungen aus dem Jahr 2021 sind hingegen nicht betroffen. Bei den Streichmeldungen handelt es sich primär um Bürgerinnen und Bürger anderer Landkreise, die sich zum Zeitpunkt der Labormeldung noch nicht umgemeldet hatten und deshalb dem Landkreis Augsburg als Corona-Positive zugeordnet wurden oder um Doppelmeldungen von Corona-Positiven aufgrund unterschiedlicher Geburtsdaten bzw. Namensschreibweisen in der Labormeldung. „Das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis ist von dieser Bereinigung ausdrücklich nicht betroffen“, betont Landrat Martin Sailer. Deshalb werde sich auch die 7-Tages-Inzidenz durch die Bereinigung nicht verändern. Lediglich die Gesamtzahl, der auf das SARS-CoV-2-Virus positiv getesteten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Augsburg, wird um etwa 100 reduziert.

 

+++ UPDATE, Montag, 25. Januar 2021 +++

Corona-Impfung: Antrag auf Einzelfallentscheidung

 

Einreichungen auch postalisch und per Fax möglich

Als eine der ersten Kreisverwaltungsbehörden in ganz Bayern hat der Landkreis Augsburg vergangene Woche eine Einzelfallkommission eingerichtet, die sich in wöchentlichen Sitzungen in medizinischer und rechtlicher Sicht objektiv damit auseinandersetzt, ob in bestimmten Fällen eine priorisierte Impfung in Betracht kommt. Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass die neueingerichtete Einzelfallkommission schriftliche Anträge nicht nur digital über die E-Mail-Adresse einzelfall@remove-this.LRA-a.bayern.de, sondern auch postalisch (Adresse: Staatliches Gesundheitsamt – Einzelfallkommission, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg) oder per Fax an 0821 3102 1101 entgegennimmt. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und einer Telefonnummer gebeten. Zudem wird eine stichhaltige Beschreibung der individuellen Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfalleinstufung in Frage kommen könnte. Das Landratsamt weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommission unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelfalleinstufung erfüllen, da sich die Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von den Vorerkrankungen die Priorisierung des Bundes halten muss.

 

+++ UPDATE, Freitag, 22. Januar 2021 +++

Corona-Impfung: Landkreis richtet Einzelfallkommission ein

 

Ständige Impfkommission schafft Rechtsgrundlage

Die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Augsburg ist hoch. „Es ist erfreulich und vorbildlich, dass uns viele Bürgerinnen und Bürger täglich ihre Bereitschaft zur Impfung signalisieren“, sagt Landrat Martin Sailer. Aufgrund stockender Impfstofflieferungen durch den Freistaat, von denen ganz Bayern betroffen ist, konnten im Landkreis jedoch bisher weit weniger Personen geimpft werden, als es dank der geschaffenen Infrastruktur möglich gewesen wäre. Diejenigen Impfdosen, die der Kreisverwaltungsbehörde in unregelmäßigen Abständen zur Verfügung stehen, werden den Vorgaben entsprechend und konsequent dem Impfplan folgend vergeben. Nun aber hat die Ständige Impfkommission in einer Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Kreisverwaltungsbehörden fortan Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, die nicht ausführlich in der Impfverordnung aufgeführt sind, per Einzelfallentscheidung selbstständig in die jeweiligen Priorisierungskategorien einordnen können. Das bedeutet, dass Menschen mit besonders schwerwiegenden, gesundheitsbedingten Umständen nach Zustimmung der Kommission in die Priorisierungskategorie hoch oder erhöht eingestuft werden und damit einen früheren Zugang zur Schutzimpfung erhalten können. „Wir nehmen diese Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst“, erklärt der Landrat. „Auf diesem rechtlichen Wege haben wir nun eine Möglichkeit, uns der vielen Einsendungen aus unserer Bevölkerung anzunehmen, in denen wir um Sondertermine für die Corona-Impfung gebeten werden“, so Sailer weiter. Im Landratsamt Augsburg ist daher umgehend eine solche Einzelfallkommission eingerichtet worden. Eine sogenannte Hop-on-Liste für medizinische Härtefälle werde es hingegen aus rechtlichen Gründen nicht geben.

 

Zulässige Anträge werden medizinisch und rechtlich geprüft

Die Kommission setzt sich unter dem Vorsitz des Landrats aus medizinisch und juristischen Sachverständigen des Landratsamtes zusammen. „Uns liegen schon jetzt zahlreiche Fallbeschreibungen von Arztpraxen hinsichtlich einzelner Patientinnen und Patienten vor, die auf die medizinische Dringlichkeit einer Impfung in den jeweiligen Fällen aufmerksam machen“, erklärt der Landrat. In den wöchentlichen Sitzungen der Kommission werde über diese Fälle diskutiert und entsprechend medizinisch und rechtlich objektiver Grundlagen entschieden, ob eine Priorisierung in Betracht kommt. „Wen die Kommission als Einzelfall einstuft, wird in den regulären Impfbetrieb integriert und baldmöglichst versorgt“, erklärt Landrat Sailer. In der ersten Sitzung der Kommission am heutigen Freitag wurden fünf Fälle besprochen, drei davon konnten anerkannt werden.

 

Anträge können ab sofort per E-Mail im Landratsamt eingereicht werden

Für die Einreichung von Anträgen zur Einzelfallprüfung durch die Kommission steht ab sofort ein eigenes E-Mail-Postfach unter der Adresse einzelfall@remove-this.LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und einer Telefonnummer gebeten. Zudem wird eine stichhaltige Beschreibung der individuellen Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfalleinstufung in Frage kommen könnte. Das Landratsamt weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommission unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelfalleinstufung erfüllen, da sich die Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von den Vorerkrankungen die Priorisierung des Bundes halten muss.

 

Fortschritt des Impfbetriebs weiter massiv von Impfstofflieferungen abhängig

Der Fortschritt des planmäßigen Impfbetriebs im Landkreis Augsburg hängt wie in allen anderen Regionen Bayerns entscheidend von den Impfstofflieferungen ab, die vonseiten des Freistaats zur Verfügung gestellt werden. Anfang der laufenden Woche mussten die Planungen des Landkreises wegen Lieferengpässen beim Herstellerunternehmen des Impfstoffs korrigiert werden, sodass erst später als ursprünglich vorgesehen mit der Terminvergabe für die im nächsten Schritt impfberechtigte Bevölkerungsgruppe der Über-80-Jährigen begonnen werden kann. „Diese Unwägbarkeiten liegen leider nicht in unserem Einfluss, weswegen wir derzeit keine verbindlichen zeitlichen Perspektiven für die Fortschritte in den kommenden Wochen aufzeigen können“, so der Landrat. Seitens der Staatsregierung sei jedoch eine baldige Verstetigung der Impfstofflieferungen angekündigt worden. Die Weiterentwicklung der Impfstrategie des Landkreises, beispielweise in Form eines zweiten stationären Zentrums, sei alleinig von einer stabilen Versorgung mit Impfstoffdosen abhängig.

 

+++ UPDATE, Freitag, 22. Januar 2021 +++

Landkreis startet mit Impfung der Ü-80-Jährigen

 

3.300 über 80-Jährige können sich im Impfzentrum registrieren

Der Lieferengpass des Impfstoffproduzenten BioNTech/Pfizer sorgt bekanntermaßen dafür, dass den Landkreis Augsburg vorerst nur sehr geringe und unregelmäßige Mengen an Impfstoff erreichen. Trotzdem möchte der Landrat Martin Sailer nun schnellstmöglich damit beginnen, die über 80-Jährigen Landkreisbürgerinnen und -bürger zu impfen. „Unsere älteren Mitmenschen befinden sich in der höchsten Priorität für die Impfstoffvergabe. Deshalb sehe ich es als unsere Pflicht, ihnen auch schnellstmöglich eine Impfung zu ermöglichen – seien die Impfstoffmengen, die uns über den Freistaat erreichen, auch noch so gering“, betont Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund hat das Landratsamt nun gemeinsam mit seinem beauftragten Dienstleister Ecolog ein eigenes System erarbeitet. Ab Samstag, 23. Januar, zwischen 10 und 18 Uhr, können sich die bereits angeschriebenen 3.300 über 80-Jährigen unter der in ihren Briefen angegebenen Telefonnummer für eine Impfung im Impfzentrum registrieren. Die telefonische Registrierung wird im Folgenden täglich von 8 bis 18 Uhr möglich sein. Sobald der Landkreis Impfstoff für Erstimpfungen erhält, werden die registrierten Personen nach Eingang ihrer Registrierung mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden telefonisch über ihren möglichen Impftermin informiert. Die weiteren vier Gruppen der insgesamt 15.500 über 80-Jährigen werden postalisch über die Möglichkeit ihrer Registrierung informiert, sobald die Impfung der ersten Gruppe abgeschlossen ist. „Wir wissen, dass dieses Vorgehen von unseren ursprünglichen Überlegungen abweicht. Aber die Unregelmäßigkeit der Impfstofflieferungen ermöglicht uns derzeit keine Planungssicherheit, weshalb wir nun flexibel auf die gegebenen Umstände reagieren. Es ist wichtig für unsere Bevölkerung, dass wir jetzt endlich starten“, begründet Sailer das Vorgehen.

 

Aktueller Stand der Impfungen im Landkreis Augsburg

Bisher wurden im Landkreis Augsburg 2.897 Erstimpfungen und 607 Zweitimpfungen durchgeführt. Es wurden keine Impfdosen verworfen. Geimpft wurden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, sowie einzelne Personen, die aufgrund ihres hohen beruflichen Ansteckungsrisikos auf Hop-on-Listen aufgenommen waren.

 

Hotline für das Corona-Impfzentrum im Landkreis

Um die aufkommenden Fragen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu beantworten, hat das vom Landkreis Augsburg beauftragte Unternehmen Ecolog unter der Telefonnummer 06102 20825591 (Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 8 bis 18 Uhr) eine Informations-Hotline für das Impfzentrum im Landkreis Augsburg eingerichtet. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlich Fragen rund um die Corona-Impfung beantwortet werden können. Eine Impftermin-Vereinbarung ist nicht möglich.

 

Landratsamt verstärkt Corona-Hotline für allgemeine Fragen

Um die allgemeinen Fragen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Augsburg rund um die Corona-Pandemie zu beantworten, weitet das Landratsamt Augsburg die Erreichbarkeit seiner Corona-Hotline auch auf Wochenenden und Feiertage aus. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0821 3102 2101 zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

 

+++ UPDATE, Freitag, 22. Januar 2021 +++

FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Gelände der Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg

 

Staatsministerium stuft Wertstoffhöfe wie Märkte ein

An den Wertstoffhöfen im Landkreis Augsburg müssen Besucherinnen und Besucher ab sofort eine FFP2-Maske tragen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt Wertstoffhöfe aufgrund der ähnlichen äußeren Gegebenheiten mit Märkten gleich, wo ebenfalls die speziellen Masken getragen werden müssen. Ähnlich wie auf Märkten sind Wertstoffhöfe unter freiem Himmel und es besteht Kontakt zwischen Personal und Besuchern.

Neben der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Anlieferern zu beachten.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 20. Januar 2021 +++

KN95-Masken benötigen kein CE-Siegel

 

Landratsamt reagiert auf Nachfragen aus den Gemeinden

Die Gemeinden im Landkreis Augsburg haben inzwischen die versprochene Maskenlieferung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Verteilung an die pflegenden Angehörigen und bedürftigen Personen vor Ort erhalten. Da in verschiedenen Gemeinden die Frage aufkam, warum die gelieferten Masken keine CE-Kennzeichnung tragen, weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass es sich bei den gelieferten Masken überwiegend um Masken der Schutzklasse KN95 handelt. KN95-Masken kommen aus China und ähneln der FFP2-Maske sehr stark in ihrer Wirksamkeit, weshalb sie gleichwertig zu FFP2-Masken verwendet werden dürfen, sofern sie geprüft und nicht zurückgerufen wurden. Allerdings dürfen sie keine CE-Kennzeichnung tragen, weil diese ein europäisches Prüfmerkmal ist und sie deshalb gar nicht in Frage kommt für chinesische Masken.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 20. Januar 2021 +++

Bundeswehr unterstützt Seniorenzentrum in Zusmarshausen

 

Landrat Martin Sailer und Bürgermeister Bernhard Uhl danken Soldatinnen und Soldaten vor Ort für ihre Amtshilfe

Nach einem größeren Corona-Ausbruchsgeschehen im Seniorenzentrum St. Albert in Zusmarshausen und den zahlreichen daraus folgenden quarantäne- und erkrankungsbedingten Ausfällen in der Belegschaft, kam es zu einem einschneidenden Personalmangel vor Ort. Damit die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin sichergestellt werden kann, wurde nicht nur ein Aufruf an die gesamte Bevölkerung gestartet, um Personen zu finden, die in irgendeiner Form Erfahrung im Bereich der Pflege haben, sondern auch die Bundeswehr um Amtshilfe gebeten.

 

Seit Freitag, 15. Januar 2021, unterstützen deshalb insgesamt fünf Bundeswehrsoldaten, darunter drei Pflegefachkräfte und zwei Notfallsanitäter, des Sanitätsregiment 3 „Alt-Donau“ in Dornstadt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung in Zusmarshausen. Landrat Martin Sailer stattete diesen einen Besuch ab, um sich selbst ein Bild der ernsten Lage vor Ort zu machen und überreichte den Bundeswehrangehörigen als kleines Dankeschön ein Präsent aus dem Landkreis Augsburg. „Nachdem einige Kameradinnen und Kameraden bereits das Staatliches Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonenermittlung unterstützten, danke ich Ihnen sehr für Ihre erneute, schnelle und unkomplizierte Amtshilfe. Als Pflegefachkräfte leisten Sie einen überaus wertvollen Job, der meinen vollsten Respekt und meine Anerkennung verdient“, betonte der Landrat in seinem Dank an die hilfsbereiten Soldatinnen und Soldaten. Auch der Erste Bürgermeister und zugleich stellvertretende Vorsitzende der Hospitalstiftung Dinkelscherben-Zusmarshausen Bernhard Uhl schloss sich dem an: „Bereits bei unserem Neujahrsempfang 2018 wurde die Patenschaft zwischen dem 8. Sanitätsregiment 3 der Rommelkaserne in Dornstadt und dem Markt Zusmarshausen besiegelt. Umso mehr freut es mich, dass Sie nun das Seniorenzentrum St. Albert tatkräftig unterstützen und durch Ihren Einsatz die Patenschaft wiederbeleben.“

 

Die Bundeswehrangehörigen sollen die Pflegeeinrichtung St. Albert in Zusmarshausen so lange unterstützen, bis die Angestellten genesen sind bzw. aus der Quarantäne entlassen werden und ihrer beruflichen Tätigkeit erneut nachgehen können. Dabei übernehmen die Kameradinnen und Kameraden die vielfältigsten Aufgaben der Pflegefachkräfte, wie zum Beispiel die Übernahme der pflegerischen Versorgung, das Ausführen von ärztlichen Anordnungen, die fachliche Dokumentation ihrer Aufgaben oder den Nachtdienst in der Pflegeeinrichtung. „Im Großen und Ganzen stimmen ihre Tätigkeiten dabei mit denen in einem Krankenhaus überein. Die Versorgung, der personelle Fachaufwand sowie das erforderliche Equipment sind in unserer Pflegeeinrichtung ebenso vergleichbar mit der entsprechenden Station in einer Klinik. Der große Unterschied liegt allerdings darin, dass sich bei einem akuten Infektionsgeschehen deutlich mehr corona-infizierte Personen in einer Senioreneinrichtung befinden als auf einer Intensivstation oder der Normalstation eines Krankenhauses. Außerdem sind bei uns keine Ärzte vor Ort, die in Krisensituationen schnell eingreifen können. All diese Aufgaben müssen dann von unseren ausgebildeten Pflegefachkräften koordinierend übernommen werden“, erklärt Einrichtungsleiter Wolfgang Lichtblau und zeigte sich glücklich über die flexible und vor allem schnelle Unterstützung der Bundeswehr: „Alle Soldatinnen und Soldaten haben sich sehr schnell in das bestehende Team integriert. Sie sind äußerst hilfsbereit, motiviert und einsatzfreudig. Diese wertvolle Hilfe haben wir dem Landratsamt Augsburg, vor allem der Heimaufsicht und dem Katastrophenschutz des Landkreises Augsburg zu verdanken, die uns jederzeit tatkräftig und unbürokratisch unterstützen und sofort Kontakt zur Bundeswehr aufnahmen. Nur durch gute Zusammenarbeit wie diese überstehen wir gemeinsam die Pandemie!“

 

+++ UPDATE, Montag, 18. Januar 2021 +++

Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

 

Verteilung der Masken wird über Gemeinden koordiniert

Seit dem heutigen Montag, 18. Januar 2021, gilt in ganz Bayern im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) eine FFP2-Maskenpflicht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung der Masken wird über die Stadt-und Gemeindeverwaltungen im Landkreis koordiniert. Hauptpflegepersonen können die Masken unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abholen.

 

Zudem können bedürftige Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 15 Jahren fünf FFP2-Masken erhalten. Als bedürftig gilt man, wenn man obdachlos ist oder einen der folgenden Nachweise erbringen kann:

 

  • Einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Jobcenters über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Sozialhilfeträgers über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Einen Berechtigtenausweis für die Tafel

 

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ihre Masken direkt über die Betreuerinnen und Betreuer der Unterkünfte.

Genauere Informationen zum Ablauf der Maskenausgabe in den Kommunen im Landkreis Augsburg erhalten Interessierte direkt bei der entsprechenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

 

+++ UPDATE, Montag, 18. Januar 2021 +++

„Kreisverwaltungsbehörden brauchen mehr Einflussmöglichkeiten!“


Landrat setzt sich für verfassungskonforme Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein
Unter anderem wegen der verzögerten Übermittlung von etwa 40 Positivbefunden durch einzelne Labore, stieg die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg am vergangenen Donnerstag für einen Tag auf 200,4 an und überschritt damit den von der Bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Grenzwert von 200. Obwohl der Wert bereits am Tag darauf wieder deutlich absank und sich auch seitdem relativ konstant bei circa 150 hält, trat aus rechtlichen Gründen zunächst die 15-Kilometer-Regelung in Kraft. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern ist es selbstverständlich schwer zu vermitteln, weshalb sie sich an Maßnahmen halten müssen, die nicht auf dem aktuellen Infektionsgeschehen, sondern rein auf übertragungstechnischen oder rechnerischen Ursachen gründen“, so Landrat Martin Sailer. Im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben wurde die Regelung zwar zwischenzeitlich wieder aufgehoben, allerdings müsse Sailers Meinung nach auch ein rechtlich vorgegebener Weg gefunden werden, um zukünftig solche Geschehnisse zu verhindern. „Ich bin diesbezüglich mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek in Verbindung getreten und habe ihn dringend darum gebeten, den § 25 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unverzüglich so zu ändern, dass die Kreisverwaltungsbehörden – ungeachtet der vom RKI veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz – eine Möglichkeit haben, hier korrigierend einzugreifen. Es darf nicht sein, dass aus Gründen, die sich nicht auf das tatsächliche Infektionsgeschehen beziehen, derart massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird“, betont Sailer.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 17. Januar 2021 +++

15-Kilometer-Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben

 

Regierung von Schwaben gibt grünes Licht

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Augsburg laut dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts am vergangenen Donnerstag den Grenzwert von 200 überschritten hatte, war es ein zwingender Automatismus, dass nach den Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 15-Kilometer-Regelung für den Landkreis verhängt wurde. „Da die Überschreitung des Grenzwerts aber nicht dem tatsächlichen Infektionsgeschehen, sondern dem Zusammenspiel verschiedener unglücklicher Faktoren geschuldet war, sind wir direkt mit der Regierung von Schwaben in Verbindung getreten und haben beantragt, die unumgehbaren rechtlichen Konsequenzen der Überschreitung auszusetzen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Seither stand er permanent in einem engen Dialog mit dem Regierungspräsidenten Erwin Lohner. „Da wir nie wirklich über der 200er-Grenze waren und die Inzidenz im Landkreis seither kontinuierlich gesunken ist, hat sich die Regierung von Schwaben am heutigen Sonntagmittag dazu entschlossen, unserem Antrag stattzugeben und die 15-Kilometer-Regelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Regierung unserem Anliegen so schnell und unkompliziert angenommen hat und auf diese Weise letztendlich eine Entscheidung getroffen werden konnte, die unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser ohnehin schon so schwierigen Zeit keiner noch größeren Belastung aussetzt“, so Sailer.

 

Unabhängig davon sei die Infektionslage im Landkreis aber weiterhin deutlich zu hoch: „Die Neuinfektionen sind trotz der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen quer durch alle Landkreiskommunen und Altersgruppen verteilt. Deshalb möchte ich jeden Einzelnen noch einmal eindringlich darum bitten, sich zum Schutz aller bestmöglich an die entsprechenden Regelungen zu halten“, appelliert der Landrat.

 

Gesundheitsamt verändert interne Abläufe

Die höchste Priorität habe man im Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg in den vergangenen Wochen und Monaten auf die Fallbearbeitung, die Kontaktpersonennachverfolgung und die Beantwortung von schriftlichen Anfragen gelegt, um hier Rückstände aufzuarbeiten und wieder tagesaktuell agieren zu können. „Da uns das durch das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gut gelungen ist, haben wir jetzt wieder die Möglichkeit, am Wochenende und an den Feiertagen Personal für die Übermittlung der Landkreis-Daten an das Robert-Koch-Institut einzusetzen“, hält Sailer fest.

 

Corona-bezogene Öffentlichkeitsarbeit wird ausgeweitet

Zudem habe man sich im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Konzepte überlegt, um die Bevölkerung wieder mehr im Kampf gegen das Coronavirus mitzunehmen. „Ich bin davon überzeugt, dass wir die Hindernisse, die uns die Pandemie in den Weg legt, nur gemeinsam meistern können. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, unseren Landkreis als Einheit zu stärken, die Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zu informieren und ihnen so ein gutes Sicherheitsgefühl zu vermitteln.“ Auch aus diesem Grund werde man dem Wunsch zahlreicher Personen nachkommen und künftig neben der rechtsverbindlichen Inzidenz des RKI auch die tagesaktuellen Zahlen des Staatlichen Gesundheitsamtes veröffentlichen. Zu den wöchentlichen COVID-19-Fallzahlen nach Gemeinden am Freitag soll außerdem ebenfalls einmal pro Woche ein Update zu den Corona-Impfungen gegeben werden und die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, aufkommende Fragen bezüglich der Corona-Pandemie direkt an den Landrat zu stellen. Hierfür könne man einfach eine E-Mail mit der entsprechende Nachfrage an info.corona@remove-this.LRA-a.bayern.de schicken. „Die Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen werde ich dann regelmäßig per Video beantworten, um sie so auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, so Sailer.

 

+++ UPDATE, Samstag, 16. Januar 2021 +++

IMPFTERMINVERGABE KANN (NOCH) NICHT STARTEN

 

Lieferengpass der Firma BioNTech/Pfizer verzögert Planungen

Wegen Umbauarbeiten in einem belgischen Werk kann der Pharmakonzern Pfizer seine Lieferzusagen für den zusammen mit dem Unternehmen BioNTech entwickelten Corona-Impfstoff in ganz Europa nicht wie versprochen einhalten. „Die Bayerische Staatsregierung hat uns am Freitagabend darüber informiert, dass wir aufgrund dieses Lieferengpasses für den Landkreis Augsburg in der kommenden Woche lediglich Impfstoffdosen für die von uns benötigten Zweitimpfungen erhalten werden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Dies sorge dafür, dass man mit der Impfterminvergabe für die erste Gruppe der angeschriebenen über 80-Jährigen doch nicht wie ursprünglich geplant starten könne. „Dass es dazu kommen würde, war für uns leider völlig unvorhersehbar“, so Sailer weiter. Er bitte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld. Sobald eine Terminvergabe planbar möglich sei, werde das Landratsamt über die lokalen Medien und seine Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung entsprechend informieren.

 

+++ UPDATE, Freitag, 15. Januar 2021 +++

Wie ist der aktuelle Stand bei den Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg?

 

Landrat erläutert Planungen und warnt vor Trickbetrügern

Nachdem die Erstimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Augsburg nun zeitnah abgeschlossen werden können und die ersten ca. 3.300 über 80-jährigen Personen im Landkreis angeschrieben wurden, dass sie sich nun einen Termin für die Corona-Schutzimpfung sichern können, geht das Landratsamt nun dazu über, die konkreten Planungen für ein zweites Impfzentrum im südlichen Landkreis voranzutreiben. „Wir haben bereits potenzielle Standorte besichtigt“, so Landrat Martin Sailer. Sobald dem Landkreis vom Freistaat dauerhaft die entsprechenden Mengen an Impfstoff zur Verfügung gestellt werden, wolle man in der Lage sein, das zweite Zentrum innerhalb kürzester Zeit zu eröffnen, um dann in beiden Impfzentren im besten Fall 2.000 Bürgerinnen und Bürger pro Tag impfen zu können. „Bisher scheitern diese Pläne aber leider an den doch sehr geringen Impfstoffmengen, die uns hier im Landkreis erreichen“, bedauert Sailer. „Wir erhalten tagtäglich eine Vielzahl von Anrufen und Zuschriften von Personen, die uns darum bitten, sie beispielsweise aufgrund ihrer multiplen Vorerkrankungen oder anderer sehr einleuchtender Begründungen bei der Terminvergabe schneller zu berücksichtigen“, berichtet Sailer. Allerdings seien ihm aufgrund der sehr eindeutigen Priorisierung des Bundes, aber letztendlich auch wegen des aktuell nicht vorhandenen Impfstoffs die Hände gebunden: „Die Einzelschicksale sind zum Teil so tragisch, dass es mir persönlich sehr nahe geht, hier aufgrund der Impfstoffknappheit und der eindeutigen Rechtslage nicht helfen zu können“, erläutert der Landrat und macht deutlich: „Deshalb ist es mir aber auch umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Augsburg wissen, dass bei uns keine der Impfstoffdosen, die für viele von ihnen aktuell so wertvoll sind, verloren gehen wird!“ Außerdem wolle der Landrat bei aller Unsicherheit bezüglich der Impfstofflieferungen unbedingt sicherstellen, dass die Zweitimpfung aller bereits geimpften Personen problemlos stattfinden kann.

 

Bisher keinerlei negative Impfreaktionen

Sehr positiv sei es zu beurteilen, dass es bei den bisher rund 2.500 durchgeführten Erstimpfungen zu keinerlei wesentlichen Impfreaktionen gekommen sei. „Ich hoffe, dass es uns in den nächsten Wochen und Monaten gelingen wird, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung durch verstärkte Aufklärungsarbeit insbesondere in Bezug auf die Wirkung der verwendeten Impfstoffe noch zu steigern. Ich sehe in der Corona-Schutzimpfung für unsere Gesellschaft die einzige Möglichkeit, die verheerenden Auswirkungen der Pandemie unter Kontrolle zu bekommen“, macht Sailer klar. Eine Impfpflicht halte er hingegen für absolut kontraproduktiv: „Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, sie klar und verständlich über die Impfungen informieren und ihnen ihre Ängste nehmen. Aus meiner Sicht ist das der einzige Weg, Bedenken bezüglich der Schutzimpfung Schritt für Schritt abzubauen.“

 

Hinweise zur Registrierung und Terminvergabe

Termine für die Corona-Schutzimpfungen können im Landkreis Augsburg in den kommenden Wochen nur die über 80-jährigen Personen vereinbaren, die postalisch entsprechend informiert wurden. Verheiratete Personen, die beide über 80 Jahre alt sind und in einem Hausstand leben, werden zeitgleich angeschrieben. Aufgrund des wenigen zur Verfügung stehenden Impfstoffs ist es nicht möglich, dass weitere Personen zu einem Impftermin mitgebracht werden können. Genauso ist es nicht möglich, ohne Termin eine Impfung vor Ort im Impfzentrum zu bekommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb darum gebeten, von Fahrten zum Impfzentrum ohne Termin abzusehen, um die Abläufe vor Ort nicht zu verzögern. Zudem ist zu beachten, dass Personen, bei denen das Coronavirus bereits positiv nachgewiesen wurde, vorerst nicht geimpft werden können. „Nach derzeitigem Kenntnisstand haben positiv getestete Personen zumindest für eine gewisse Zeit einen Immunschutz gegen eine erneute Infektion mit dem Coronavirus“, erläutert Landrat Martin Sailer. Das den Kreisverwaltungsbehörden vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellte Programm sperre daher automatisch das Erfassungssystem, wenn eine impfwillige Person bereits positiv getestet war.

 

Für Impfwillige jeden Alters besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite https://impfzentren.bayern für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. Wer sich registriert hat und impfberechtigt ist, wird per E-Mail oder telefonisch kontaktiert, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht und kann dann einen Termin buchen. Das Online-Registrierungssystem entscheidet dabei entsprechend nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), wer zu welchem Zeitpunkt einen Impftermin buchen kann. Wann Personen mit einer niedrigen Priorisierung einen Termin im Impfzentrum vereinbaren können, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Impfteams machen keine unangemeldeten Hausbesuche

Die aktuelle Situation machen sich offenbar Trickbetrüger zunutze. In den vergangenen Tagen ist es wohl bereits in ganz Bayern vorgekommen, dass sich Personen an Haustüren fälschlicherweise als Mitarbeiter mobiler Impfteams ausgegeben haben, um sich so Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen. „Die Mitarbeiter unserer mobilen Impfteams werden niemals unangekündigt vor Ihrer Türe stehen“, betont Landrat Martin Sailer. Zudem könnten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des vom Landratsamt beauftragten Dienstleisters Ecolog entsprechend ausweisen. Der Landrat rät deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern lieber skeptisch zu sein: „Lassen Sie niemanden unangekündigt in Ihre Wohnung und rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 15. Januar 2021 +++

Infektionszahlen im Landkreis auf hohem Niveau

 

Immer mehr Pflegeeinrichtungen benötigen dringend Hilfe
Die Infektionszahlen im Landkreis Augsburg befinden sich trotz strenger Lockdown-Maßnahmen weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch in den Alten- und Pflegeeinrichtungen herrscht wegen der Vielzahl an positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Pflegekräften weiterhin Ausnahmezustand. Nachdem bereits Anfang Dezember das Pflegeheim „Haus Raphael“ in Schwabmünchen und erst vergangene Woche das Seniorenzentrum St. Albert in Zusmarshausen nach größeren Corona-Ausbruchsgeschehen in schwierige Personalsituationen geraten waren und um Hilfe gebeten hatten, ist nun auch das Johannesheim in Meitingen in die gleiche Situation geraten. „Unsere Heimaufsicht befindet sich natürlich auch hier im engen Austausch mit der Einrichtungsleitung und es ist bereits ein Hilfeersuchen über den Pflegepool in die Wege geleitet worden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Da sich die Hilferufe der Einrichtungen zunehmend häufen, bittet Sailer alle Personen, die in irgendeiner Form Erfahrung im Bereich der Pflege haben, wie beispielsweise Pflegefach- bzw. Pflegehilfskräfte, ehemalige Zivildienstleistende aus dem Pflegebereich oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, und kurzfristig zur Verfügung stehen, das Pflegeheim in Meitingen oder auch andere hilfebedürftige Pflegeeinrichtungen im Landkreis zu unterstützen. Ansprechpartner für potenzielle Helferinnen und Helfer für das Johannesheim in Meitingen ist Einrichtungsleiter Stefan Pootemans, erreichbar per E-Mail an info@remove-this.johannesheim-meitingen.de oder unter der Rufnummer 08271/8006-0. Bezüglich der Unterstützung in anderen Einrichtungen steht die Leiterin des Fachbereichs Senioren, Regina Mayer, erreichbar unter der E-Mail-Adresse fqa@remove-this.LRA-a.bayern.de und der Rufnummer (0821) 3102-2484 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 


Pflegekräfte können sich weiterhin priorisiert impfen lassen
Die Erstimpfungen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sind im Landkreis nun nahezu abgeschlossen und die Impfbereitschaft war insgesamt sehr hoch. Allerdings besteht für Pflegekräfte im Landkreis weiterhin die Möglichkeit, sich priorisiert impfen zu lassen. „Ich bin absolut gegen eine Impfpflicht“, betont Landrat Martin Sailer, „allerdings ist die Impfbereitschaft der Bevölkerung, insbesondere der Pflegerinnen und Pfleger, im Zusammenhang mit der verstärkten Gefahr des Coronavirus für unsere älteren Mitmenschen von besonderer Bedeutung. Deshalb würde es mich sehr freuen, wenn sich in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere Pflegekräfte dazu entschließen würden, sich gegen das Virus impfen zu lassen“, so Sailer. Um vorherrschende Ängste und Vorurteile gegenüber der Impfung abzubauen, wolle der Landkreis in den kommenden Wochen verstärkt Aufklärungsarbeit betreiben. Bei entsprechendem Interesse könnten sich die Pflegekräfte direkt an die Heimaufsicht wenden.


Pflegeeinrichtungen nicht alleinverantwortlich für hohe 7-Tage-Inzidenz
„Nachdem insbesondere in den Sozialen Medien zahlreiche Stimmen laut wurden, dass die Corona-Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig wären, weil die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis ausschließlich auf die verstärkten Ausbrüche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen zurückzuführen sei, möchte ich ganz deutlich machen, dass das ganz eindeutig nicht der Wahrheit entspricht“, betont Landrat Martin Sailer. Insbesondere an den gemeindebezogenen COVID-19-Fällen sei zu erkennen, dass die Infektionen breit über den Landkreis gestreut wären. Einzelne Ausbruchsgeschehen in den Pflegeheimen würden hier nicht besonders ins Gewicht fallen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 14. Januar 2021 +++

Landkreis übersteigt 7-Tage-Inzidenz von 200

 

15-Kilometer-Regelung gilt für alle Landkreisgemeinden

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit 200,4 den vorgegebenen Grenzwert von 200 knapp überschritten hat, gelten ab sofort die in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgegebenen Maßnahmen. Laut diesen sind touristische Tagesreisen (z. B. Ausflüge nach Neuschwanstein) untersagt, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger hierfür weiter als 15 Kilometer von ihrer Wohnortgemeinde entfernen müssen. Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde gerechnet, hier ist der tatsächliche Wohnort maßgeblich. Einkaufsgänge, Familien- oder Arztbesuche sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Krankenbesuche sind weiterhin erlaubt. Zudem ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe (vgl. § 2 Satz 2 Nr. 1 bis 9 und 11 bis 13 der 11. BayIfSMV) das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um die eigene Wohnortgemeinde weiterhin möglich. Gerechtfertigt ist das Verlassen des Radius mithin insbesondere dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilichen Kontrolle glaubhaft zu machen. Eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers ist zu diesem Zwecke nicht zwingend erforderlich, sicherlich jedoch hilfreich. Die Regelung zur nächtlichen Ausgangssperre in § 3 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht weiterhin. Diesbezüglich ändert sich die Rechtslage nicht. Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Augsburg hinein werden von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) nicht untersagt. Die vorgegebenen Regelungen können erst wieder durch die KVB aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt. „Dass dieser Grenzwert nun in unserem Landkreis überschritten wurde, zeigt, wie angespannt die Infektionslage trotz allem nach wie vor ist“, so Landrat Martin Sailer. „Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die vorgegebenen Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen zu halten. Nur gemeinsam können wir die Pandemie bekämpfen und als Einheit dafür sorgen, dass wir baldmöglichst wieder unseren gewohnten und so sehr vermissten Alltag leben können.“

 

+++ UPDATE, Freitag, 8. Januar 2021 +++

Seniorenzentrum St. Albert Zusmarshausen benötigt dringend personelle Unterstützung

 

Landrat Martin Sailer bittet Bevölkerung erneut um Hilfe

Nachdem bereits Anfang Dezember das Pflegeheim „Haus Raphael“ in Schwabmünchen nach einem größeren Corona-Ausbruchgeschehen in eine schwierige Personalsituation geraten war und Landrat Martin Sailer um Unterstützung in der Bevölkerung gebeten hatte, ist dies nun leider auch im Seniorenzentrum St. Albert Zusmarshausen notwendig. „Wir wollen auch in diesem Fall nichts unversucht lassen, um der betroffenen Pflegeeinrichtung bestmöglich zu helfen“, so Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund bitte er erneut alle Personen, die in irgendeiner Form Erfahrung im Bereich der Pflege haben und kurzfristig zur Verfügung stehen, das Pflegeheim in Zusmarshausen zu unterstützen. Explizit werden Pflegefach- bzw. Pflegehilfskräfte gesucht, gerne aber auch ehemalige Zivildienstleistende aus dem Pflegebereich oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, die in der nächsten Zeit aushelfen können. Ansprechpartner für alle Helferinnen und Helfer ist Einrichtungsleiter Wolfgang Lichtblau, erreichbar per E-Mail an el-zus@remove-this.hsdz.de oder unter der Rufnummer 0176 34794786.

 

Auch andere Pflegeeinrichtungen sind von Corona-Ausbrüchen betroffen

Gleichzeitig sehen sich neben dem Seniorenzentrum St. Albert auch andere Pflegeeinrichtungen im Landkreis weiterhin mit schwierigen pandemiebedingten Ausnahmezuständen konfrontiert. Die Heimaufsicht bittet daher alle hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürger mit Pflegeerfahrung, die beispielsweise aus Gründen der Anreise nicht in Zusmarshausen aushelfen können, um Meldung. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist die Leiterin des Fachbereichs Senioren, Regina Mayer, erreichbar unter der E-Mail-Adresse fqa@remove-this.LRA-a.bayern.de und der Rufnummer (0821) 3102-2484.

 

+++ UPDATE, Freitag, 8. Januar 2021 +++

Corona-Impfungen für über 80-Jährige

 

Zielgruppe wird ab 15. Januar durch Briefe informiert

Nachdem die Corona-Schutzimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis mit einer sehr hohen Impfbereitschaft inzwischen nahezu abgeschlossen sind und die ersten 2.050 Impfdosen verabreicht wurden, wird nun damit begonnen, die über 80-jährigen Landkreisbürgerinnen und -bürger als Personengruppe mit der höchsten Priorität postalisch über die weitere Vorgehensweise zu informieren. „Wir haben uns dazu entschlossen, die potenziell etwa 15.500 zu impfenden Personen in fünf durch einen Zufallsgenerator bestimmte Gruppen aufzuteilen, die im Abstand von zwei Wochen ein Anschreiben mit einer Telefonnummer zur Terminvereinbarung und ein Aufklärungsmerkblatt erhalten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Jeder Angeschriebene habe dann die Möglichkeit, telefonisch einen Termin für die Corona-Schutzimpfung zu vereinbaren. Die Personalien würden entsprechend am Telefon abgeglichen. „Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass wir, so lange noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, für alle Impfberechtigten die Chancengleichheit wahren“, ergänzt Sailer und bittet für das Vorgehen um Verständnis. Die erste Gruppe würde ihre Anschreiben bereits ab dem 15. Januar erhalten und könne aufgrund der bis dahin vom Freistaat versprochenen erhöhten Impfstofflieferung voraussichtlich bereits ab dem 19. Januar Termine vereinbaren. Wann der reguläre Betrieb des Impfzentrums in Gablingen für weitere Personengruppen mit niedrigeren Priorisierungen starten kann, ist hingegen noch nicht absehbar.

 

Bundesweiter Lockdown verlängert

Da der bundesweite Lockdown, durch den seit 16. Dezember deutschlandweit das öffentliche Leben heruntergefahren wurde, leider nicht den erhofften Rückgang der Infektionszahlen ergeben hat, werden die bisher geltenden Maßnahmen vorerst bis 31. Januar 2021 verlängert und in manchen Bereichen noch verschärft. Im Fokus der Maßnahmen steht weiter der Schutz der Risikogruppen und eine konsequente Reduzierung aller Kontakte, um die Verbreitung des Erregers zu verlangsamen. „Leider haben wir die zweite Welle der Corona-Pandemie noch nicht überstanden“, bedauert auch Landrat Martin Sailer. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis sei zwar grundsätzlich rückläufig, aber weiter auf einem hohen Niveau. Deshalb sei die konsequente Einhaltung der geltenden Maßnahmen derzeit die einzige Möglichkeit, dem Virus die Stirn zu bieten und die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll einzudämmen. Eine Auflistung der derzeit gültigen Maßnahmen, die Corona-Fallzahlen sowie Informationen zur Corona-Schutzimpfung und weiteren Themen sind auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den jeweiligen Unterseiten nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 30. Dezember 2020 +++

Corona-Impfungen für über 80-Jährige

 

Landrat Martin Sailer hält Terminvereinbarungen im Landkreis Augsburg erst ab Anfang Februar realistisch

Seit vergangenen Sonntag werden im Landkreis Augsburg die ersten Corona-Impfungen von mobilen Teams an impfwillige Personen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen verabreicht. Laut Impfplan der Bundesregierung fallen die Bewohner und Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtungen unter die Gruppe mit der „höchsten Impfpriorität“, da sie im Falle einer Infektion die höchsten Todesrisiken zu erwarten haben. Besonders in den Fokus gerückt ist aber in den vergangenen Tagen die Frage, wie insbesondere die über 80-Jährigen, die entweder zu Hause oder aber in privaten Seniorenwohnanlagen leben und auch unter die zuerst zu impfende Personengruppe fallen, ihren Impftermin vereinbaren können. Denn die Angaben hierzu waren von den unterschiedlen Stellen oft sehr widersprüchlich.

 

Landrat Martin Sailer bittet die Betroffenen im Landkreis in dieser Frage noch um etwas Geduld: „Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der seitens des Bundes vorgenommenen Einstufung zu einer priorisiert zu impfenden Bevölkerungsgruppe zählen, werden – sobald genügend zugelassene Impfstoffe verfügbar sind – von uns über die Möglichkeit der Terminierung der Impfung informiert. Wir haben bisher bewusst darauf verzichtet, ein konkretes Datum für den Start der Terminvereinbarungen zu nennen, da es uns zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch nicht möglich ist, abzusehen, ab wann wir verbindliche Impftermine vereinbaren können.“ Sailer begründet dies unter anderem mit der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Diese hänge nämlich von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Zahl der impfwilligen Personen in den bisher priorisierten Einrichtungen oder aber der Anzahl der Impfstoffdosen, die an den Landkreis durch Bund und Freistaat geliefert würden. Zudem gäbe es unglücklicherweise noch immer Schwierigkeiten mit der vom Freistaat entwickelten Software zur Verwaltung von Patientendaten und Terminen. „Dies alles sorgt leider dafür, dass Terminvereinbarungen in unserem Impfzentrum in Gablingen nach heutigem Stand erst ab Anfang Februar realistisch sind“, so Sailer.

 

Angst, den Starttermin für die Terminvereinbarungen zu verpassen, brauche aber niemand haben, ergänzt der Landrat: „Ich bin mir der großen Verantwortung, die wir als Landkreis mit den Corona-Schutzimpfungen gegenüber allen unseren Bürgerinnen und Bürgern haben, durchaus bewusst. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, alle Unsicherheiten und Fragen, die es in diesem Zusammenhang gibt, durch eine offene und proaktive Kommunikation so gut es geht zu beseitigen.“ Sobald man gesicherte Impftermine vereinbaren könne, würden die entsprechenden Personengruppen per Brief informiert. „Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass wir unseren Kommunen die Briefvorlagen des Freistaats gegen Mitte Januar zur Verfügung stellen können. Diese haben dann durch die Einwohnermelderegister die Möglichkeit, die Briefe an die über 80-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verschicken“, erklärt er.

 

Auch an nicht-mobile Personen und Einwohner privat betreuter Wohnanlagen werde bereits gedacht: „Neben unserem Impfzentrum in Gablingen stehen mobile Impfteams sowie ein Impfbus bereit, um auch in diesen Bereichen alle Bedarfe bestmöglich abzudecken. Außerdem behalten wir uns vor, im Laufe der Zeit noch weitere Impfzentren im Landkreisgebiet zu eröffnen und auch die niedergelassenen Hausärzte sollen auf lange Sicht die Möglichkeit bekommen, in ihren Praxen zu impfen.“ Man werde in den nächsten Wochen entsprechende Pläne erarbeiten und die Bevölkerung fortlaufend über die Impfplanung im Landkreis, sowohl über die lokalen Zeitungen und Radiosender als auch über die Internetseite des Landkreises (www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung), informieren. Zudem hat das vom Landkreis Augsburg beauftragte Unternehmen Ecolog unter der Telefonnummer 06102 20825591 (Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 8 bis 18 Uhr) eine Informations-Hotline für das Impfzentrum im Landkreis Augsburg eingerichtet.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 29. Dezember 2020 +++

REGELUNGEN ZU SILVESTER UND NEUJAHR

Das Landratsamt Augsburg weist darauf hin, dass die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkung auch an Silvester und Neujahr gelten. Das heißt, es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden in diese Rechnung nicht miteinbezogen). Darüber hinaus sind Versammlungen, Ansammlungen oder auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen untersagt. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelten auch an Silvester und Neujahr unverändert. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht nur auf dem zur eigenen Wohnung gehörenden Grundstück, nicht aber im öffentlichen Raum erlaubt, da es keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes nach § 3 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro bedroht.

 

+++ UPDATE, Montag, 28. Dezember 2020 +++

CORONA-IMPFSTART IM LANDKREIS AUGSBURG AM ENDE DOCH ERFOLGREICH

 

Landrat Martin Sailer räumt Sicherheit oberste Priorität ein

Nachdem der Start der Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg aufgrund der zunächst nicht nachvollziehbaren Kühlkette der Impfdosen verschoben werden musste, hat der Impfstoffhersteller BioNTech den Verantwortlichen im Verlauf des gestrigen Nachmittages doch noch grünes Licht gegeben – der Impfstoff hatte während des gesamten Transports die benötigte Temperatur. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir gestern letztendlich doch noch den geplanten Impfstart nachholen konnten“, freut sich Landrat Martin Sailer, betont aber, dass er sich auch künftig für die genaue Kontrolle des von der Bayerischen Staatsregierung gelieferten Impfstoffes einsetzen werde: „Wir übernehmen mit unserem Impfzentrum eine sehr große Verantwortung und möchten dieser auch gerecht werden. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss dabei zu jedem Zeitpunkt unsere höchste Priorität haben. Deshalb ist es mir persönlich deutlich wichtiger, alle Gegebenheiten genauestens auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen als die Impfdosen mit einem Restrisiko schnellstmöglich zu verabreichen.“

 

Die gelieferten Impfdosen werden bis auf Weiteres von mobilen Teams an impfwillige Personen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Augsburger Land verimpft. Der Landkreis folgt damit dem Impfplan der Bundesregierung, um die Personengruppen zu schützen, die im Falle einer Infektion die höchsten Todesrisiken zu erwarten haben. Doch auch wenn der Impfstart nun zunächst ein Licht am Ende des Pandemie-Tunnels andeutet, bittet Landrat Martin Sailer die Bevölkerung darum, in den kommenden Wochen und Monaten realistische Erwartungen zu haben: „Die Verfügbarkeit eines Impfstoffs bedeutet leider nicht automatisch das zeitnahe Ende der Pandemie. Denn es wird dauern, bis die Quote an geimpften Personen groß genug ist.“ Deshalb sei das Einhalten der bestehenden Kontakt- und Hygieneregeln weiterhin das wichtigste Mittel im Kampf gegen das Virus.

 

Weiteres Impfzentrum und Einsatz von Impfbussen geplant

Wann die breite Bevölkerung geimpft werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Hierfür muss zunächst eine ausreichende Menge an Impfstoff zur Verfügung stehen. Wann das der Fall sein wird, ist auch abhängig von den Zulassungsverfahren weiterer Impfstoffe, die derzeit noch laufen. „Unser Impfzentrum in Gablingen wird in nächster Zeit den mobilen Impfteams zunächst als Basis dienen. Sobald wir genügend Impfstoff erhalten, können hier aber bis zu 400 Impfungen am Tag vorgenommen werden“, erklärt Sailer. Die mobilen Teams seien hierbei noch nicht eingerechnet. Diese könnten zusätzlich bis zu 40 Impfungen stündlich vornehmen. Man wolle die Entwicklungen der kommenden Wochen genau beobachten und dann bedarfsgerecht reagieren: „Wir behalten uns vor, künftig gegebenenfalls ein weiteres Impfzentrum im Landkreis zu installieren und Impfbusse einzusetzen, um der Nachfrage unserer Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen. Aber natürlich hängen auch diese Planungen von den Impfstoff-Kapazitäten ab.“ Es sei aber auch langfristig angedacht, dass die niedergelassenen Hausärzte die Impfungen der breiten Bevölkerung in ihren Praxen übernehmen können.

 

Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis im Internet

Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der seitens des Bundes vorgenommenen Einstufung zu einer priorisiert zu impfenden Bevölkerungsgruppe zählen, werden – sobald zugelassene Impfstoffe verfügbar sind – über die Möglichkeit und Terminierung der Impfung informiert. Es wird deshalb darum gebeten, vorerst von E-Mails oder Anrufen bezüglich Terminvereinbarungen abzusehen. Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg werden zudem fortlaufend im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung aktualisiert.

 

+++UPDATE, Montag, 28. Dezember 2020 +++

Änderungen im behördlichen Parteiverkehr der Kfz-Zulassungsstelle in Gersthofen ab Januar


Maßnahme dient der Kontaktreduzierung in der Außenstelle

Das Landratsamt Augsburg weist auf organisatorische Änderungen hin, die ab Montag, 4. Januar 2021, in der Kfz-Zulassungsstelle in Gersthofen gelten werden. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Außenstelle reduzieren vorübergehend den Parteiverkehr in der Zulassungsstelle so weit wie möglich, um in der Corona-Pandemie die Ansteckungsgefahr zu minimieren und langfristig handlungsfähig zu bleiben“, erklärt Landrat Martin Sailer. Auf die täglichen Erreichbarkeitszeiten der Behörde hat die Umstellung keine Auswirkungen; die Kfz-Zulassungsstelle bietet weiterhin ab 8.30 Uhr Termine an, montags und dienstags bis 15.20 Uhr, mittwochs bis 12.50 Uhr, donnerstags bis 16.50 Uhr und freitags bis 12 Uhr. „Unser Ziel ist es, alle Situationen des Parteiverkehrs auf das absolute Minimum zu reduzieren“, so Sailer. „Die Maßnahme, mit der wir die persönlichen Kontakte in der Behörde massiv reduzieren, dient angesichts der aktuellen Infektionslage nicht nur dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch dem unserer Besucher“, erklärt der Landrat.

 

Anträge können vor Ort eingereicht und abgeholt werden

In der Praxis wird der neue Modus des Parteiverkehrs folgendermaßen aussehen: Alle Anträge können bei der Zulassungsstelle vor Ort beim Eingangskontrollpersonal zu einem vorher vereinbarten Termin abgegeben oder gegebenenfalls per Post eingereicht werden – zusammen mit einer Telefonnummer und/oder einer Emailadresse für Rückfragen. Diese Abgabetermine können weiterhin über die Internetseite (www.landkreis-augsburg.de) gebucht werden.

Die notwendigen Unterlagen sind auf der gleichen Seite zu finden, wo diese heruntergeladen und bequem zu Hause ausgefüllt werden können. Alternativ stehen diese natürlich auch am Eingang ausgedruckt zur Verfügung. Im Falle etwaiger vorher abzuklärenden Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12.30 Uhr unter der Nummer 0821/3102-3333 oder per E-Mail unter kfz-zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Sobald die Unterlagen bearbeitet sind, werden die Antragsteller informiert. Die Ausgabe erfolgt über den Hinterausgang des Gebäudes, wo in unmittelbarer Nähe auch weiterhin die Bestellung und Abholung von Nummernschildern möglich sein wird. In Fällen, in denen die Abholung nicht möglich ist, wird die Behörde die Unterlagen auf ausdrücklichen Antrag postalisch zustellen.

Das Landratsamt bittet zudem alle Antragsteller, zu prüfen, ob für die gewünschte Dienstleistung ein Zulassungsdienst beauftragt werden kann, um den Parteiverkehr weiter zu reduzieren. „Wir bauen fest auf das Verständnis unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass wir in der momentanen Phase der Corona-Pandemie jede Möglichkeit zur Kontaktreduzierung konsequent umsetzen müssen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Mit der organisatorischen Änderung orientiere man sich am Beispiel des Nachbarlandkreises Aichach-Friedberg, wo mit einem sehr ähnlichen System gute Erfahrungen gemacht wurden.

Die Außenstelle in Schwabmünchen wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie des geringeren Kundenaufkommens zunächst bei ihrem bisherigen System bleiben.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 27. DEZEMBER 2020 +++

CORONA-IMPFDOSEN KÖNNEN DOCH VERWENDET WERDEN
 

Erste Impfungen können noch heute stattfinden

Aufgrund der zunächst nicht nachvollziehbaren Kühlkette der Corona-Impfstoffdosen, haben wir uns heute Morgen dazu entschlossen, auf Nummer sicher zu gehen und den Impfstart im Landkreis Augsburg bis zur Klärung der Umstände mit dem Hersteller BioNTech zu verschieben. Inzwischen haben wir aber glücklicherweise grünes Licht von BioNTech erhalten und können so noch heute den geplanten Impfstart zeitversetzt nachholen.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 27. Dezember 2020 +++

Corona-Impfstart im Landkreis muss aus Sicherheitsgründen verschoben werden

 

Nicht nachvollziehbare Kühlkette macht Impfstoff eventuell unbrauchbar

Eigentlich hätten die mobilen Impfteams der Firma Ecolog am Sonntag, 27. Dezember 2020, mit den ersten Dosen des langersehnten Corona-Impfstoffs den Impfstart in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Augsburg einläuten sollen. Doch die 100 Impfdosen mit dem BioNTech Impfstoff COMIRNATY, die am späten Samstagnachmittag zum Impfzentrum nach Gablingen geliefert wurden, sind aufgrund einer Unsicherheit im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Kühlkette während des Transports leider vorerst nicht einsetzbar. „Aus dem integrierten Kühlprotokoll geht hervor, dass die erfasste Temperatur während des Transportes zunächst drei Grad Celsius und später minus ein Grad Celsius betragen hat“, erläutert Landrat Martin Sailer. Der Grund hierfür sei derzeit noch nicht nachvollziehbar. Möglich ist eine Fehlfunktion der Kühlbox, aber auch eine Absenkung der erfassten Temperatur in der Box durch den ursprünglich noch tiefgekühlten Impfstoff. „Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte man uns aus medizinischer Sicht nicht bestätigen, dass die Impfdosen bedenkenlos verwendet werden können. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die gelieferten Impfdosen vorerst nicht zu verwenden und den Impfstart im Landkreis Augsburg zunächst zu verschieben, um die Gesundheit der impfwilligen Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden“, so Sailer. Man werde in den nächsten Stunden versuchen, herauszufinden, warum die Temperaturschwankungen während des Transports so dokumentiert wurden. Sollte man zu dem rechtssicheren und belastbaren Ergebnis kommen, dass der Impfstoff bei seiner Übergabe noch tiefgefroren war, könne man den für heute geplanten Impfstart morgen nachholen. „Allerdings werden wir auch hier auf Nummer sicher gehen und die gelieferten Impfstoffdosen nur verwenden, wenn auch der letzte Restzweifel ausgeräumt ist“, macht Sailer deutlich. Sollte das nicht der Fall sein, werde man mit den ersten Impfungen erst nach Erhalt der nächsten Impfstoffdosen beginnen. „Es ist überaus wichtig, dass derartige Probleme schnellstmöglich behoben werden, damit die geringen Impfstoffmengen, die uns derzeit zur Verfügung stehen, auch zielführend verwendet werden können“, betont der Landrat. Vorrangig sei aber zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit des Impfstoffes und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 23. Dezember 2020 +++

CORONA-UPDATE DES LANDKREISES AUGSBURG

 

Hotline für das Corona-Impfzentrum im Landkreis eingerichtet

Um die aufkommenden Fragen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu beantworten, hat das vom Landkreis Augsburg beauftragte Unternehmen Ecolog unter der Telefonnummer 06102 20825591 (Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag, 8 bis 18 Uhr) eine Informations-Hotline für das Impfzentrum im Landkreis Augsburg eingerichtet. Es ist zu beachten, dass hier ausschließlich Fragen rund um die Corona-Impfung beantwortet werden können. Eine Impftermin-Vereinbarung ist nicht möglich.

Für genauere Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg wurde auf der Internetseite des Landkreises die Seite www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung eingerichtet. Die hier zusammengefassten Inhalte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 

Verpflichtender Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten

Seit 23. Dezember 2020 gilt zusätzlich zu den Regelungen der Einreisequarantäneverordnung eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, nach der alle Einreisenden aus Risikogebieten dazu verpflichtet werden, innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Einreise bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Schnelltest) vorzulegen. Der Test sollte bereits nach Möglichkeit im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern. Reiserückkehrer in den Landkreis Augsburg werden gebeten, diesen Testnachweis digital per E-Mail an die Adresse  zu schicken. Es ist zu beachten, dass für den Testnachweis von Einreisenden zwar sowohl das Ergebnis eines PCR- als auch eines Antigen-Schnelltests vorgelegt werden kann, eine Verkürzung der Einreisequarantäne ist jedoch weiterhin nur anhand eines PCR-Tests (molekularbiologisch) möglich. Alle Informationen hierzu sind auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-reise nachzulesen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 22. Dezember 2020 +++

Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg

 

Mobile Impfteams machen den Anfang

Nachdem nun voraussichtlich ab Sonntag, 27. Dezember 2020, ein zugelassener Corona-Impfstoff zur Verfügung stehen wird, macht sich der Landkreis Augsburg derzeit in Zusammenarbeit mit seinem Dienstleister Ecolog dafür bereit, in mobilen Teams die Personengruppen impfen zu können, die von der Bundesregierung die höchste Priorität zugesprochen bekommen haben. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere über 80-Jährige, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte in ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Beschäftigte in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten. „Das Impfzentrum in Gablingen wird zunächst unseren mobilen Impf-Einheiten als Basis dienen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Dementsprechend werde aktuell alles vor Ort so vorbereitet, dass diese bestmöglich arbeiten können. Wie viele Impfdosen letzten Endes täglich im Landkreis Augsburg ankommen werden und ob die Impfchargen gegebenenfalls mit anderen Gebietskörperschaften geteilt werden müssen, ist bisher nicht bekannt. Man sei aber mit der derzeitigen Infrastruktur dazu in der Lage, bis zu 300 Impfungen pro Tag durchzuführen. Hierfür wird die anfangs zur Verfügung gestellte Impfstoffmenge aber vermutlich nicht ausreichen. Eine Ausweitung der Kapazitäten ist je nach Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes möglich.

 

Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der seitens des Bundes vorgenommenen Einstufung zu einer priorisiert zu impfenden Bevölkerungsgruppe zählen, werden – sobald zugelassene Impfstoffe verfügbar sind – über die Möglichkeit und Terminierung der Impfung informiert. Das Landratsamt Augsburg bittet deshalb darum, vorerst von E-Mails oder Anrufen bezüglich Terminvereinbarungen abzusehen.

 

Für genauere Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis Augsburg wurde auf der Internetseite des Landkreises die Seite www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung eingerichtet. Hier steht Interessierten unter anderem eine Auflistung mit den Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen zum Download zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Freitag, 18. Dezember 2020 +++

Corona: Was Landkreisbürger wissen sollten

 

Abweichende Öffnungszeiten im Testzentrum Hirblingen

Die Weihnachtsfeiertage stehen kurz bevor und es ist davon auszugehen, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor und nach ihrem Weihnachtsbesuch bei der Familie auf das Coronavirus testen lassen möchten, um sicherzugehen, Verwandte nicht unbeabsichtigt anzustecken. Aus diesem Grund bittet das Landratsamt Augsburg, die geänderten Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums in Hirblingen über die Feiertage zu beachten:

 

  • Donnerstag, 24. Dezember 2020: 8 bis 14 Uhr
  • Freitag, 25. Dezember 2020: geschlossen
  • Samstag, 26. Dezember 2020: geschlossen
  • Sonntag, 27. Dezember 2020: geschlossen
  • Montag, 28. Dezember bis Mittwoch, 30. Dezember: reguläre Öffnungszeiten (9 bis 17 Uhr)
  • Donnerstag, 31. Dezember 2020 (Silvester): 8 bis 14 Uhr
  • Freitag, 1. Januar 2021: geschlossen
  • Ab Samstag, 2. Januar 2021, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr; samstags, sonntags und feiertags geschlossen)

 

Eine Terminvereinbarung ist im Internet unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/ möglich. Alternativ zum Online-Anmeldeverfahren können Termine auch telefonisch unter der Rufnummer + 49 211 387 895 73 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) vereinbart werden. Da die mündliche Übermittlung von persönlichen Daten am Telefon wesentlich fehleranfälliger ist als die schriftliche Anmeldung über das Formular, wird darum gebeten, auf die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung nur in zwingenden Einzelfällen zurückzugreifen. Die möglichen Terminfenster werden immer sieben Tage im Voraus freigeschaltet.

 

Antigen-Schnelltests für Selbstzahler

Wem das Warten auf das Ergebnis des PCR-Tests zu lange dauert, hat die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen im Landkreis Augsburg einen Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten durchführen zu lassen:

 

Ecolog-Testzentrum Hirblingen

  • Ort: Gersthofer Straße 9, 86368 Gersthofen Hirblingen
  • Preis: 38,50 Euro (bis 31.12.2020); 39,50 Euro (ab 01.01.2020)
  • Geöffnet ab: Montag, 21. Dezember 2020
  • Öffnungszeiten entsprechen denen des Testzentrums
  • Informationen, Registrierung und Terminvergabe (ab Montag) unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/

 

Schnelltestzentrum „Schnelltest4U“

  • Ort: Benzstraße 2, 86343 Königsbrunn
  • Preis: 39 Euro (für Personen über 67 Jahren oder mit Rentennachweis 25 Euro)
  • Geöffnet ab Montag, 21. Dezember 2020
  • Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 15.30 bis 20 Uhr
  • Informationen, Registrierung und Terminvergabe unter https://schnelltest4u.de/

 

Schnelltestzentrum PM Untermeitingen

 

Gegebenenfalls bieten auch diverse Hausärzte im Landkreis Antigen-Schnelltests für Selbstzahler an. Dies ist direkt bei den Hausarztpraxen zu erfragen.

 

Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, muss sich die getestete Person sofort in Quarantäne begeben und eine PCR-Labortestung durchführen. Sollte diese negativ ausfallen, ist die Quarantäne beendet. Wenn nicht, muss die positiv getestete Person in jedem Fall mindestens zehn Tage strengste häusliche Isolation einhalten und darf die Isolation zudem erst verlassen, nachdem sie mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Weitere Informationen für Corona-Positive und (potenzielle) Kontaktpersonen sind unter www.landkreis-augsburg.de/corona-orientierungshilfe nachzulesen.

 

Notbetreuung in Schulen und Kitas

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass Kinder und Jugendliche wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen. Aus diesem Grund werden sowohl in Schulen als auch in Kitas Notbetreuungen angeboten. Die Organisation übernehmen die Schulen und Kitas selbst.

 

Die Notbetreuung an Schulen bis zu den regulären Weihnachtsferien (also bis einschließlich 22. Dezember 2020) gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen.

 

In Kitas sollen folgende Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

 

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.


Anders als im Frühjahr wurde darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung berechtigt sind. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt.


Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, dürfen die Notbetreuung nicht besuchen.

An Tagen, an denen bereits Schließtage geplant waren, muss selbstverständlich keine Notbetreuung angeboten werden. Auch die Regelungen für „vorgezogene Weihnachtsferien“ bleiben unverändert gültig. Hier galt schon bislang, dass für die Eltern, die dringend eine Betreuung benötigt haben, diese angeboten werden musste. Damit steht also auch dem geplanten und wohlverdienten Weihnachtsurlaub der Beschäftigten in den Kitas auch weiterhin nichts im Wege.

 

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Landratsamtes Augsburg

Um auch während der sich aktuell stetig verschärfenden Lage aufgrund der Corona-Pandemie weiter handlungsfähig zu bleiben und um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, ist das Landratsamt Augsburg bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. „Leider lassen uns die aktuellen Entwicklungen keine andere Möglichkeit. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich für die nächste Zeit aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Alle Personen, die in der nächsten Zeit einen Termin im Landratsamt Augsburg oder einer Außenstelle benötigen, werden gebeten, die Dringlichkeit ihres Anliegens zu überprüfen und ihre Vorsprache gegebenenfalls auf die zweite Januarhälfte oder einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Sollte ein Termin unumgänglich sein, wird zur Vorbesprechung und Vereinbarung eines Termins explizit um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter, wenn möglich per E-Mail, gebeten. Im Amt für Ausländerwesen und Integration, in der Zulassungsstelle, im Bauamt und in der Fahrerlaubnisbehörde stehen für die Terminvereinbarung zudem spezielle Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind unter www.landkreis-augsburg.de/termin nachzulesen.

 

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg ist in der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember 2020, sowie von Donnerstag, 31. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021, telefonisch nicht erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in medizinischen Notfällen oder bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ärztliche Hilfe über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB: 116117) oder im akut bedrohlichen Gesundheitszustand über die Rettungsleitstelle (112) anzufordern. Die aktuellen Corona-Zahlen sind auch über die Feiertage auf dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts unter http://corona.rki.de einzusehen.

 

Veröffentlichung der gemeindebezogenen Fallzahlen wird vorgezogen

Die positiv getesteten COVID-19-Fälle nach Gemeinden, die das Landratsamt Augsburg normalerweise freitags veröffentlicht, werden aufgrund der Feiertage vorgezogen am Mittwoch, 23. Dezember 2020 sowie am Mittwoch, 30. Dezember 2020, veröffentlicht.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 17. Dezember 2020 +++

CORONA-IMPFUNGEN: LANDKREIS STELLT INFRASTRUKTUR VOR


Impfzentrum in Gablingen ist betriebsbereit

Die Vorbereitungen des Landkreises Augsburg für die Verteilung eines Corona-Impfstoffs sind abgeschlossen. „Unser Auftrag als Kreisverwaltungsbehörde war es, die Infrastruktur zu stellen und im Vorfeld alles für die Impfung vorzubereiten“, sagte Landrat Martin Sailer im Rahmen eines Pressetermins am 16. Dezember 2020 am Standort des neuen Impfzentrums in Gablingen. Diesem Wunsch der Bayerischen Staatsregierung ist der Landkreis fristgerecht nachgekommen. „Unser Impfzentrum ist betriebsbereit und auch die mobilen Teams sind kurzfristig einsatzfähig“, erklärte Sailer. Besonderen Dank richtete der Landrat an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens Ecolog, mit dem der Landkreis Augsburg schon seit Anfang September am Testzentrum in Hirblingen zusammenarbeitet: „Das Personal unseres Partners hat trotz der zeitlich knappen Planungsphase eine tragfähige Lösung für unseren Landkreis innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens umgesetzt“, so Sailer.

 

Auslieferungsdatum der ersten Impfdosen weiter offen

Für die Aufnahme des Impfbetriebs ist der Landkreis Augsburg nun vorbereitet. Vorerst offen ist, wann die erste Lieferung eines Impfstoffs eintreffen wird. „Unabhängig davon, ob wir noch in diesem oder erst zu Beginn des kommenden Jahres mit einem zugelassenen Impfstoff versorgt werden, können wir mit kurzer Vorlaufzeit mit dem Impfen beginnen“, sagte Landrat Martin Sailer. Ausschlaggebend für die Reihenfolge, in der die Bevölkerung die Möglichkeit der Impfung in Anspruch nehmen kann, wird der Impfplan der Bayerischen Staatsregierung sein. Es ist zu erwarten, dass Risikogruppen insbesondere in der Alten- und Behindertenpflege vorrangig versorgt werden.

 

„Mit der Impfung gegen das Coronavirus wird uns eine weitere Möglichkeit zur Verfügung stehen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und auf eine Rückkehr zur Normalität im Jahr 2021 hoffen zu dürfen“, sagte der Landrat. Dennoch läute die Verfügbarkeit eines Impfstoffs nicht automatisch das Ende der Pandemie ein. „Die konsequente Einhaltung der Kontakt- und Hygieneregeln bleiben noch immer unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen Corona“, so Sailer.

 

+++ UPDATE Mittwoch, 16. Dezember 2020 +++

Bundesweiter Lockdown: Änderungen und weitere Informationen für den Landkreis Augsburg

Neue Maßnahmen ab 16.12. zum Schutz der Risikogruppen

In ganz Deutschland wird das öffentliche Leben ab Mittwoch, 16. Dezember, wieder heruntergefahren. Der neue Lockdown bringt zusätzliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die vorerst bis zum 10. Januar im gesamten Bundesgebiet gelten. Im Fokus der Maßnahmen steht der Schutz der Risikogruppen und eine konsequente Reduzierung aller Kontakte, um die Verbreitung des Erregers zu verlangsamen. „Die neuen Maßnahmen, die ab Mittwoch gelten, haben wir uns alle nicht gewünscht, aber die aktuelle Situation lässt uns keine andere Wahl“, erklärt Landrat Martin Sailer. Auch im Landkreis Augsburg sei es mit den bisherigen Beschränkungen nicht gelungen, die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll einzudämmen.

 

Grundsätzlich sind ab Mittwoch nur noch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands und zwischen maximal fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahren müssen hinsichtlich der Gesamtpersonenzahl nicht berücksichtigt werden. In ganz Bayern gilt Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen sowie eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens des Folgetags. Zudem hat das Landratsamt stark frequentierte Plätze in einigen Kreisgemeinden definiert, an denen Maskenpflicht herrscht. Eine entsprechende Bekanntmachung, um welche Orte es sich handelt, ist im Internet auf www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen zu finden. Zwischen dem 24. und 26. Dezember tritt hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen eine Ausnahmeregelung in Kraft: Während der Feiertage darf ein Haushalt mit vier weiteren Personen zusammenkommen, die dem engsten Familienkreis angehören. Kinder unter 14 Jahren sind nicht mit eingerechnet. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Geschäften, die den täglichen Bedarf decken, geschlossen. Eine detaillierte Übersicht über alle Regelungen des Lockdowns sind auf www.stmgp.bayern.de zu finden.

 

Corona-Hotline im Gesundheitsamt über die Feiertage nicht besetzt

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg wird die Bearbeitung neuer Corona-Fälle über die Feiertage zwar fortsetzen, ist für die Beantwortung von telefonischen Anfragen über die Feiertage jedoch nicht erreichbar. „Die Behörde erhält täglich Meldungen von neuen Positivbefunden. Um zu verhindern, dass sich über Weihnachten hinweg ein Rückstand bildet, arbeitet der Fachbereich auch während der Feiertage weiter“, sagt Landrat Martin Sailer. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentrieren sich während dieser Tage jedoch auf die Abarbeitung neuer Indexfälle. Antworten auf zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den geltenden Maßnahmen sind auf www.landkreis-augsburg.de/corona zu finden.

 

Kunststoffmasken ab sofort nicht mehr zulässig

Das Landratsamt macht zudem darauf aufmerksam, dass die Bayerische Staatsregierung die Anforderungen an Mund-Nase-Bedeckungen neu formuliert hat: Ab sofort sind in Bayern überall dort, wo Maskenpflicht vorgeschrieben ist, nur noch textile Masken zulässig. Sogenannte Gesichtsvisiere oder Klarsichtmasken aus Kunststoff stellen dem Gesundheitsministerium zufolge dementsprechend keine zulässige Alternative mehr zu anliegenden Bedeckungen aus Stoff dar. Den effektivsten Schutz gegen die Verbreitung des Virus bieten FFP2-Masken. Diese werden insbesondere dort benötigt, wo Übertragungen verheerende Folgen haben können. Das Landratsamt Augsburg hat das Personal der Pflegeeinrichtungen im Landkreis inzwischen flächendeckend mit FFP2-Masken ausgestattet und deren Verwendung im beruflichen Alltag am 15. Dezember per Allgemeinverfügung angeordnet. Darin heißt es, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts bei Patientinnen und Patienten zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Die Allgemeinverfügung ist im Volltext auf der Website des Landkreises Augsburg zu finden.

 

Schulen und Kitas im Landkreis bieten Notbetreuung an

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass Kinder und Jugendliche wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen. Aus diesem Grund wechseln alle bayerischen Schulen ab Mittwoch in den Distanzunterricht. Sowohl in Kitas als auch an Schulen werden Notbetreuungen angeboten, die Organisation übernehmen die Schulen bzw. Einrichtungen selbst. Der Schulbusverkehr wird mit Beginn des Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember, ausgesetzt. Informationen darüber, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat, werden vom Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium bekannt gegeben. Ergänzend werden dazu zeitnah Informationen auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

 

Corona-Testzentrum mit geänderten Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien

Das Corona-Testzentrum des Landkreises im Gersthofener Ortsteil Hirblingen steht auch während der Weihnachtsferien allen Bürgerinnen und Bürgern für kostenlose PCR-Tests zur Verfügung. Das Testzentrum hat am 24. Dezember und am 31. Dezember je von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Vom 28. bis zum 30. Dezember findet jeweils zwischen 8 und 17 Uhr regulärer Betrieb statt. Ab dem 2. Januar nimmt das Testzentrum wieder den Regelbetrieb auf und ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Vom 25. bis 27. Dezember hat das Testzentrum geschlossen, ebenso am Neujahrstag und am 6. Januar. Die Terminreservierung kann auf www.ecocare.center/lkr-augsburg vorgenommen werden. Die Telefonhotline unter 0211/387 895 73 ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Es wird gebeten, von unangemeldeten Fahrten zum Testzentrum mit Blick auf die reibungslose und zügige Abwicklung des Betriebs abzusehen.

 

Wertstoffhöfe ab den Feiertagen bis ins neue Jahr geschlossen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert, dass alle Wertstoffhöfe im Landkreis ab dem 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar geschlossen bleiben. Notfallanlieferungen können telefonisch unter der Nummer 0821/3102 3211angemeldet und an der Deponie Hegnenbach vorgenommen werden.

 

 

+++ UPDATE Donnerstag, 10. Dezember 2020 +++

 

Über Weihnachten zur Verwandtschaft ins Risikogebiet?

Was Reisende aktuell beachten dringend müssen

Das Weihnachtsfest ist das Fest der Familie. Aus diesem Grund reisen auch häufig viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Augsburg über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland, um die dort lebende Verwandtschaft zu besuchen. In Zeiten von Corona sollten allerdings insbesondere berufstätige Personen folgende Punkte beachten:

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sind nach der aktuell geltenden Einreisequarantäneverordnung dazu verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben, die eine Absonderung ermöglicht. Sie müssen sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen absondern und dürfen keinen Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Außerdem sind sie dazu verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren. (Genau Informationen finden Reiserückkehrer im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-reise.)

Die Einstufung als Risikogebiet wird fortlaufend geprüft und auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Diese Einstufung kann sich je nach Infektionsgeschehen vor Ort schnell ändern und natürlich auch EU-Staaten betreffen. Es muss also insbesondere damit gerechnet werden, dass aus einem „sicheren Staat″ bzw. einer „sicheren Region″ noch während des Urlaubs ein Risikogebiet wird. Ob Arbeitnehmer bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einer Absonderungspflicht unterliegen, entscheidet sich danach, ob das Reiseland am Tag der Rückreise als Risikogebiet eingestuft ist.

 

Arbeitnehmer müssen ihre Kosten selbst übernehmen

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten als „Ansteckungsverdächtige“. Im Prinzip könnten sie deshalb für den erlittenen Verdienstausfall durch die vorgeschriebene Quarantäne gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Einreisequarantäneverordnung in den Genuss einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG kommen. Allerdings erhält aufgrund mitwirkenden Verschuldens keine Entschädigung, wer in ein Risikogebiet reist und bei der Abreise weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass er sich bei der Wiedereinreise in Quarantäne begeben muss. Somit ist die Reise in ein Risikogebiet mit dem sehr hohen Risiko behaftet, letztlich ohne Entschädigungsanspruch zu bleiben, sollte bei der Wiedereinreise eine Quarantänepflicht bestehen.

 

 

+++ UPDATE Mittwoch, 9. Dezember 2020 +++

 

Corona: Was gilt ab sofort im Landkreis Augsburg?

Nachdem die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gilt ab sofort eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch aus triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören laut der Verordnung insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in geöffneten Geschäften und der Besuch der geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen)
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
  • der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte
  • Ämtergänge
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
  • die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz

 

Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots

Da der Landkreis Augsburg aktuell mit einer 7-Tage-Inzidenz von 226,1 über dem Schwellenwert von 200 liegt, gilt darüber hinaus zwischen 21 und 5 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

An den Weihnachtstagen von 24. bis 26. Dezember 2020 gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette).

 

Was gilt in Schulen und Kitas?

Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen generell der Präsenzunterricht beibehalten. Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen. An der FOS wird in der Vorklasse und in der Jahrgangsstufe 11 durch die 7-Tage Inzidenz von über 200 ebenfalls Distanzunterricht erteilt. Dieser gilt auch in allen Schularten ab der Jahrgangsstufe 8. Ausnahmen sind hier nach Maßgabe des Kultusministeriums die Förderschulen sowie die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart. Für die Mittelschulen sind dies die Jahrgangsstufen 9 und 10 (inklusive der Vorbereitungsklassen) sowie die Deutschklassen. Für die Beruflichen Oberschulen sind dies die Jahrgangsstufen 12 und 13.

Kitas sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

 

Erziehungsberatungsstellen, Familienstationen und Familienbüros

Beratungstermine in Erziehungsberatungsstellen, Familienstationen und Familienbüros gelten als triftiger Grund und können weiter in Anspruch genommen werden. Die Einrichtungen im Landkreis sind weiterhin geöffnet. Allerdings muss vorab ein Termin vereinbart werden.

 

Altpapiersammlungen entfallen, Wertstoffhöfe bleiben geöffnet

Da nur noch die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, nicht aber die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten zulässig ist, können die zumeist von Vereinen organisierten Altpapiersammlungen vorerst nicht mehr stattfinden. Die Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg bleiben hingegen grundsätzlich geöffnet. Sie bleiben nur am Samstag, 2. Januar 2021, geschlossen.

Alle weiteren Maßnahmen, eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten sowie weitere landkreisbezogene Informationen finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den jeweiligen Unterseiten.

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 4. Dezember 2020 +++

 

Impfstrategie des Freistaats: So sehen die Planungen im Landkreis Augsburg aus

Erstes Impfzentrum wird in Gablingen angelegt

Der Landkreis Augsburg hat die Infrastruktur für die Impfung der Landkreisbevölkerung geschaffen. „Ziel unserer Überlegungen war eine flächendeckende Lösung, die jeder Bürgerin und jedem Bürger einen geeigneten und unkomplizierten Weg zur Impfung ermöglicht“, sagt Landrat Martin Sailer. „Im Augsburger Land setzen wir daher nicht nur auf ein stationäres Zentrum und mobile Teams, sondern mittelfristig auch auf ‚Impfbusse‘, mit deren Hilfe Impftermine vor Ort realisiert werden können.“ Das erste Impfzentrum des Landkreises Augsburg wird in Gablingen angelegt. Entsprechend der derzeitigen Anforderung des Freistaates wird das Zentrum zum 15. Dezember hin eingerichtet, die Aufnahme des operativen Betriebs wird zeitnah möglich sein. Die mobilen Impfteams sind dem Impfzentrum angegliedert und können beispielsweise die Versorgung von Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen, als auch im Einzelfall die Impfung bettlägeriger Patientinnen und Patienten zuhause vornehmen. Zudem wird im kommenden Jahr zu entscheiden sein, ob im südlichen Landkreis ein weiteres stationäres Impfzentrum zur bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung eingerichtet wird.

 

Landkreis setzt Firma Ecolog als Dienstleister ein

Mit dem operativen Betrieb des Impfzentrums ist auf Grundlage eines Vergabeverfahrens das private Dienstleistungsunternehmen Ecolog beauftragt, mit dem der Landkreis seit Anfang September bereits am Testzentrum im Gersthofer Ortsteil Hirblingen gut zusammenarbeitet. Diese Drittbeauftragung an externe Dienstleister hat der Freistaat Bayern auch im Falle der Impfzentren ausdrücklich vorgesehen, um das Personal der kommunalen Gesundheitsbehörden in anderen Bereichen der Pandemiebekämpfung einsetzen zu können. „Wir wollen die Zusammenarbeit mit Firma Ecolog ausbauen, weil wir die konstruktive und kollegiale Arbeitsweise des Unternehmens zu schätzen wissen“, sagt Landrat Martin Sailer. Offene Fragen hinsichtlich der Art und Menge des zu liefernden Impfstoffes und den Modalitäten seiner Verteilung sowie andere Fragen rund um die Impfstrategie werden entsprechend der noch zu erwartenden Weisungen übergeordneter staatlichen Stellen geklärt und im Anschluss rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Änderung bei der Veröffentlichung der Indexfälle und der 7-Tage-Inzidenz

Hinsichtlich der täglichen Bekanntgabe der Zahlen rund um die Pandemie ergibt sich eine Änderung. Ab sofort verweist das Landratsamt für die Anzahl der täglichen Indexfälle und der sich daraus ergebenden 7-Tage-Inzidenz auf eine Übersichtskarte des Robert-Koch-Instituts, die unter der Adresse http://corona.rki.de aufrufbar ist. Diese Änderung ergibt sich aus der bundesgesetzlichen Festlegung im Infektionsschutzgesetz (§28a Abs. 3 Satz 12 IfSG), der zufolge die Veröffentlichungen des RKI für die Feststellung des Inzidenzwerts maßgeblich sind. Den Kreisverwaltungsbehörden fällt die Aufgabe zu, diese Angaben zu überprüfen. Das Landratsamt Augsburg verweist auf der Corona-Unterseite des Internetauftritts unter www.landkreis-augsburg.de/corona entsprechend auf die Angaben des Robert-Koch-Instituts.

 

 

Corona: Schwabmünchner Pflegeheim „Haus Raphael“ steuert auf Personalnotstand zu

Landrat Martin Sailer bittet Bevölkerung um Hilfe

Nach einem größeren Corona-Ausbruchgeschehen im Schwabmünchner Pflegeheim „Haus Raphael“ sieht sich die Einrichtung einer schwierigen Personalsituation gegenüber. Aufgrund zahlreicher quarantäne- und erkrankungsbedingter Ausfälle in der Belegschaft ist die Unterversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befürchten. „Unsere Heimaufsicht befindet sich im engen Austausch mit der Einrichtungsleitung. Es ist bereits ein Hilfeersuchen über die Pflegekassen in die Wege geleitet worden, gleichzeitig haben wir uns mit Bitte um Unterstützung an das zuständige Staatsministerium gewandt“, erklärt Landrat Martin Sailer. Zudem werde versucht, die negativ getesteten Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Raphael vorübergehend anderweitig unterzubringen. Man wolle nichts unversucht lassen, um der massiv unter Belastung geratenen Einrichtung zu helfen. Daher wendet sich das Landratsamt auch an die Bevölkerung: „Alle Personen, die in irgendeiner Form über Erfahrung im Bereich der Pflege verfügen und kurzfristig zur Verfügung stehen, werden gebeten, dem Haus Raphael in dieser schwierigen Phase zu helfen“, appelliert der Landrat. Explizit gesucht werden Pflegefach- bzw. Pflegehilfskräfte, gerne auch ehemalige Zivildienstleistende aus dem Pflegebereich oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, die bis Weihnachten – im Zweifel auch nur stundenweise – aushelfen können. Ansprechpartner für alle Helferinnen und Helfer ist Einrichtungsleiter Andreas Claus, erreichbar per E-Mail unter info@remove-this.caritas-schwabmuenchen.de oder der Rufnummer 0163/33 96 400.

 

Auch andere Pflegeeinrichtungen sind von Corona-Ausbrüchen betroffen

Gleichzeitig sehen sich neben dem Haus Raphael auch andere Pflegeeinrichtungen im Landkreis mit schwierigen pandemiebedingten Ausnahmezuständen konfrontiert. Die Heimaufsicht bittet daher alle hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürger mit Pflegeerfahrung, die beispielsweise aus Gründen der Anreise nicht in Schwabmünchen aushelfen können, um Meldung. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist die Leiterin des Fachbereichs Senioren, Regina Mayer, erreichbar unter der E-Mail-Adresse fqa@remove-this.LRA-a.bayern.de und der Rufnummer (0821) 3102-2484.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 3. Dezember 2020 +++

 

Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt über 200

Welche Maßnahmen jetzt automatisch in Kraft treten

Laut den Informationen, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Covid-19-Dashboard veröffentlicht hat, steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg durch 128 neue Indexfälle im Vergleich zum Vortag auf den Wert 210,7. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weist darauf hin, dass laut dem §25 der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung deshalb bereits ab morgen, 4. Dezember 2020, für alle 46 Landkreiskommunen automatisch Folgendes gilt:

  • Märkte zum Warenverkauf sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
  • Der Unterricht an Musikschulen ist untersagt.
  • Sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht von Fahrschulen ist untersagt.

 

An allen Schulen – mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgangsstufe acht ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Dieser kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.

 

Bezüglich des in § 25 Satz 1 Nr.4 angesprochenen möglichen ganztägigen Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, hat die Kreisverwaltungsbehörde bisher noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.

 

„Mir ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation uns allen außerordentlich viel abverlangt – sowohl privat als auch beruflich. Für manche Berufsgruppen sind die derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen sogar existenzgefährdend. Deswegen kann ich die Verzweiflung, die viele Menschen umtreibt, selbstverständlich sehr gut nachvollziehen“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Allerdings ist die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen und derzeit gibt es hierfür leider keine geeignetere Herangehensweise als die der Bayerischen Staatsregierung.“ Ein Außerkrafttreten der verschärften Regelungen sei laut der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst wieder möglich, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 bleibt.

 

+++ UPDATE, Freitag, 13. November 2020 +++
 

GESUNDHEITSAMT INFORMIERT: KEINE KONTROLLTESTS NACH ABLAUF DER QUARANTÄNE ERFORDERLICH

Arbeitsschutzvorgaben der Arbeitgeber sind zu beachten

Da bei Arbeitgebern im Augsburger Land mehrfach Unsicherheiten auftraten, teilt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mit, dass von behördlicher Seite kein negativer Coronatest zur Aufhebung einer Quarantäneanordnung bei positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vorgesehen ist. In der Regel müssen Betroffene mit einer häuslichen Isolation von zehn Tagen rechnen. Bei wem nach Ablauf dieser Frist in den letzten 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind, bei dem ist von keiner weiteren Ansteckungsgefahr auszugehen. Zeigen sich hingegen in den letzten 48 Stunden weiterhin Symptome, wird die Quarantäne um weitere fünf Tage verlängert. Wer während seiner Quarantäne Symptome entwickelt, muss sich wegen einer Krankschreibung telefonisch an seinen Hausarzt bzw. seine Hauärztin wenden. Ein abschließender Nachweis der Genesung durch einen Test nach der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt weder eingefordert, noch durchgeführt. Eine Ausnahme gilt hier für medizinisches Personal, das auch am Ende der Quarantäne getestet werden soll.

 

Das Gesundheitsamt bittet zu beachten, dass für eine Rückkehr genesener Personen an ihre Arbeitsplätze die individuellen, arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Arbeitgeber zu beachten sind. Vom Arbeitgeber angeordnete und gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests haben bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage. Informationen zu finanziellen Hilfen und Verdienstausfallentschädigungen bietet die Internetseite der Regierung von Schwaben unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Coronavirus.php.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 5. November 2020 +++

Landkreis setzt weiter auf Präsenzunterricht

Auch Kindertagesstätten sollen weiter geöffnet bleiben

Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen steigt im Landkreis Augsburg wie in den meisten Regionen in Deutschland in den vergangenen Wochen immer weiter an. Auch deshalb stellen sich zum Ende der Herbstferien viele Eltern die Frage, wie der Alltag in den Schulen und Kindertagesstätten ab der kommenden Woche aussehen wird. Um in der Thematik zielführende Lösungen zu finden, hat sich der regelmäßig tagende Corona-Krisenstab im Landratsamt Augsburg mit den Ministerialbeauftragen für weiterführende Schulen zusammengesetzt. „Nach ausführlicher Diskussion sind wir einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verkleinerung der Klassen verbunden mit Wechselunterricht angesichts des konkreten Infektionsgeschehens im Landkreis noch nicht erforderlich ist“, so Landrat Martin Sailer. Das heißt, der Unterricht findet in den Schulen im Landkreis bis auf Weiteres statt wie vor den Ferien.

Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der darauf basierende Rahmenhygieneplan für Schulen stellen keinen Automatismus dar, der eintritt, sobald ein bestimmter Inzidenzwert überschritten ist. Dies wurde beim gestrigen Schulgipfel mit Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo nochmals ausdrücklich bestätigt. „Wir müssen uns vielmehr die konkrete Situation vor Ort anschauen“, ergänzt Sailer. Momentan sei das Infektionsgeschehen an den Landkreisschulen noch nicht besonders auffällig. „Gemessen an der Gesamtzahl der Schulen und Schüler, sind die dort auftretenden positiven Fälle und damit verbundenen Quarantänemaßnahmen noch sehr gut überschaubar.“ Solange dies der Fall sei, müsse die möglichst lange Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes weiter das erklärte Ziel sein. Der Präsenzunterricht komme sowohl den Schülern selbst als auch ihren berufstätigen Eltern zugute. Man werde die Lage aber selbstverständlich ständig im Auge behalten und erforderlichenfalls auf Wechselunterricht umstellen. „Anders als in der Stadt Augsburg, in der das Geschehen eher geballt verläuft, könnten auch unterschiedliche Regelungen für einzelne Gemeinden innerhalb unseres Landkreises getroffen werden, wenn sich Schwerpunkte bei Neuinfektionen ergeben. Am Ende hängt dies aber immer vom konkreten Infektionsverlauf ab und den können wir leider überhaupt nicht vorhersehen“, so Sailer.

 

Kitas bleiben geöffnet

Auch die Kindertageseinrichtungen im Landkreis bleiben bis auf Weiteres ohne Einschränkungen geöffnet. „Wir möchten alle Eltern dringend bitten, ihr Kind bei Krankheitssymptomen nicht in die Einrichtungen zu bringen – auch zum Schutz der Erzieherinnen und Erzieher“, appelliert Sailer. Selbstverständlich könne die Schließung einzelner Gruppen immer wieder nötig werden, jedoch sei es das Ziel, auch den Kita-Betrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, um insbesondere die berufstätigen Eltern zu unterstützen.

 

Aus Sicht des Gesundheitsamts kein negativer Corona-Test bei Erkältungen notwendig

In anderen Landkreisen hat ein weiteres Thema mehrfach für Aufregung gesorgt: Aus diesem Grund möchte das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg darauf hinweisen, dass es keine offizielle Verpflichtung gibt, dass Kinder für den Wiederbesuch einer Schule oder Kindertageseinrichtung ein negatives Corona-Testergebnis benötigen, wenn sie eine Erkältung zu Hause auskuriert haben. Es sei aber natürlich wichtig, darauf zu achten, Kinder ausschließlich gesund in Schulen und Kitas zu schicken. Bei starken Erkältungssymptomen werde selbstverständlich zu einem Corona-Test geraten.

Weitere Informationen zur aktuellen Vorgehensweise an Schulen und Kindertagesstätten finden Interessierte unter www.landkreis-augsburg.de/corona-eltern.

 

+++ UPDATE, Freitag, 30. Oktober 2020 +++

Landratsamt stellt Betriebsabläufe um

Ab 4. November Parteiverkehr ausschließlich mit MNS und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Um auch während der sich aktuell stetig verschärfenden Lage aufgrund der Corona-Pandemie weiter handlungsfähig zu bleiben und um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, strukturiert das Landratsamt Augsburg seinen Parteiverkehr bis auf Weiteres um. „Leider lassen uns die aktuellen Entwicklungen keine andere Möglichkeit“, erklärt Landrat Martin Sailer und bittet alle Betroffenen um Verständnis.

Ab Mittwoch, 4. November 2020, soll das Hauptgebäude am Prinzregentenplatz sowie die Außenstellen der Behörde nur noch betreten, wer im Vorfeld einen Termin vereinbart hat. Zur Vorbesprechung und Vereinbarung eines Termins wird explizit um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter per E-Mail gebeten, in Ausnahmefällen stehen spezielle Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/termin zu finden. Zugang zum Hauptgebäude und den Außenstellen sollen zudem nur Personen erhalten, die einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, wird gebeten, sein Anliegen telefonisch zu klären.

 

Dienstag, 27. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 118,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.342
  • Aktuell positiv getestet: 340 
  • Genesene: 989
  • Todesfälle: 13

 

Montag, 26. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 114,4
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.290
  • Aktuell positiv getestet: 319 
  • Genesene: 958
  • Todesfälle: 13

 

+++ UPDATE, Samstag, 24. Oktober 2020 +++

 

Aktuell 1197 bestätigte Fälle (ohne Todesfälle) des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Davon sind 932 Personen wieder genesen. Derzeit sind 265 Personen erkrankt. 13 Personen sind verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 105,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Augsburg seit heute, 24. Oktober, mit einem Wert von 105,4 über dem neuen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Mit der Verordnung zur Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe Downloads in der rechten Spalte), die am Donnerstag, 22. Oktober veröffentlicht wurde, müssen die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen ab morgen Sonntag, 25. Oktober 2020, 0 Uhr, noch einmal folgendermaßen verschärft werden:

 

  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nicht-alkoholischen Getränken.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen sowie durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt.
  • Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen ist auf maximal 50 beschränkt. Dies gilt z. B. für Vereinssitzungen, Parteisitzungen, Sportveranstaltungen (Zuschauer), Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und andere Vorbereitungsarbeiten, Kinos etc.
  • Ausnahmen: Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften; Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen

 

Die Ampelphase „Dunkelrot“ mit den dazugehörigen Maßnahmen gilt so lange, wie die 7-Tage-Inzidenz über 100 ist. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz für sechs Tage in Folge unter 100 liegt, können die Maßnahmen wieder gelockert werden. In diesem Fall wird darüber auf der Homepage des Landkreises Augsburg sowie in den Sozialen Medien informiert.

 

Sollten im Landkreis Augsburg zusätzliche Maßnahmen (z. B. für Schulen und Kindertagesstätten) beschlossen werden,  werden die Bürger*innen darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

 

+++ UPDATE, Freitag, 23. Oktober 2020 +++

Maskenpflicht an Grundschulen: Keine rechtliche Handhabe für Ausnahmeregelung in der Region

Bayernweite Verordnung sieht einheitliche Regelungen vor

Die jüngsten Corona-Maßnahmen des Freistaates sehen vor, dass in kreisfreien Städten und Landkreisen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschreiten, eine Maskenpflicht für alle Schularten und Jahrgangsstufen gelten soll. Kurz nach dem Inkrafttreten der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Maskenpflicht an Grundschulen in vereinzelten Städten und Landkreisen Bayerns wieder aufgehoben. Auch in der Region wird vermehrt der Wunsch nach einer entsprechenden Ausnahmeregelung laut.

Abstimmungsgespräch zwischen Landrat Martin Sailer, Landrat Dr. Klaus Metzger und Oberbürgermeisterin Eva Weber

In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch kamen die Augsburger Oberbürgermeisterin Eva Weber, der Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg, Dr. Klaus Metzger, sowie der Augsburger Landrat Martin Sailer übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es nach derzeitigem Stand keine rechtliche Handhabe gebe, die Verpflichtung zur Mund-Nase-Bedeckung an Grundschulen aufzuheben: „Die Grundsatzentscheidung, eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 50 für alle Grundschulen im Landkreis einzuführen, hat der Freistaat in seiner Verordnung verbindlich getroffen“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Eine Ausnahme ist gemäß der Verordnung nur möglich, wenn ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt“. Dies sei weder im Landkreis Augsburg, noch im Landkreis Aichach-Friedberg oder im Stadtgebiet Augsburg aktuell der Fall, weswegen eine pauschale Maskenpflichtbefreiung an Schulen explizit ausgeschlossen ist. „Die Erfahrung aus dem Frühjahr hat deutlich aufgezeigt, dass wir versuchen müssen, den Normalbetrieb an Schulen solange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Maskenpflicht an den Schulen trägt dazu einen großen Teil bei,“ sagt Oberbürgermeisterin Eva Weber. Landrat Dr. Metzger pflichtet bei: „Wichtig ist, dass wir in der Region gemeinsam versuchen, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Neben der individuellen Verantwortung sind klare, einheitliche Regeln unverzichtbar.“

 

Freitag, 23. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 81,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.131
  • Aktuell positiv getestet: 212
  • Genesene: 906
  • Todesfälle: 13

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 22. Oktober 2020 +++

Landrat Martin Sailer steht hinter Maskenpflicht an allen Schulen

 

Ausnahmeregelung unter aktuellen Bedingungen nicht möglich

Seit dem Inkrafttreten der jüngsten Corona-Maßnahmen des Freistaates im Sinne der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird vielerorts der Wunsch nach einer Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen laut. Landrat Martin Sailer kann diesen Wunsch vieler Eltern nachvollziehen, setzt aber weiterhin auf die Maskenpflicht in allen Jahrgangsstufen. „Wir werden keine Ausnahmeregelung für Grundschulen im Landkreis Augsburg aussprechen“, macht der Landrat klar. Das aktuelle Infektionsgeschehen lasse dies rechtlich nicht zu. Sailer erklärt weiter: „Eines unserer wichtigsten Ziele muss es sein, den Schul- und auch den Kita-Regelbetrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Gewiss ist das Maskentragen für Kinder nicht angenehm, aber nach meiner Erfahrung sind Kinder stärker als wir Erwachsenen manchmal annehmen und durchaus bereit, sich auf Ausnahmesituationen einzustellen und diese mitzutragen. Wichtig ist, dass wir Eltern mit gutem Vorbild vorangehen und erklären, warum dies aktuell nötig und sinnvoll ist. Sobald Kinder das „Warum“ verstehen, sind sie meist sehr aktiv darum bemüht, die Vorgabe gewissenhaft einzuhalten. Und sollten Kinder tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen haben, kann ein Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen und das Kind von der Maskenpflicht befreien.“

 

Donnerstag, 22. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 70,4
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.089
  • Aktuell positiv getestet: 197
  • Genesene: 879
  • Todesfälle: 13

 

Mittwoch, 21. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 64
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.043
  • Aktuell positiv getestet: 189
  • Genesene: 841
  • Todesfälle: 13

 

Dienstag, 20. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 54,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.020
  • Aktuell positiv getestet: 167
  • Genesene: 841
  • Todesfälle: 12

 

+++ UPDATE, Montag, 19. Oktober 2020 +++

7-Tage-Inzidenz über 50: Neuinfektionen im Landkreis Augsburg überschreiten den Schwellenwert

 

Einschränkungen betreffen u. a. Privatkontakte und Gastronomie

Wie in weiten Teilen des Bundesgebiets und des Freistaats Bayern steigen auch im Landkreis Augsburg die Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen weiter signifikant an. Seit dem heutigen Montag befindet sich der Landkreis mit einem Wert von 52,5 über dem für ganz Bayern definierten Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Verlauf der vergangenen sieben Tage. Die Liste der Landkreise und kreisfreien Städte, die aktuell einen der kritischen Werte überschreiten, wird täglich auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de zentral veröffentlicht.

 

Der Anordnung der Bayerischen Staatsregierung folgend, gelten für das Landkreisgebiet infolge der Schwellenwertüberschreitung ab morgen, 20. Oktober, zusätzliche Regeln: Private Feiern und Treffen werden auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Zudem greift eine allgemeine Sperrstunde in Gastronomiebetrieben sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr. Weiterhin gelten die in der Corona-Strategie des Freistaats formulierten Maßnahmen, die bereits bei niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen in Kraft traten: Öffentliche Veranstaltungen dürfen Teilnehmerzahlen von 100 Personen in geschlossen Räumen und 200 Personen unter freiem Himmel nicht überschreiten. In öffentlichen Gebäuden und bei Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht, zudem an allen Schulen während des Unterrichts für alle Jahrgangsstufen.

 

Landratsamt appelliert an Eigenverantwortung der Bevölkerung

Der tägliche Zulauf an neuen Indexfällen sorgt weiterhin für ein enormes Arbeitsaufkommen bei den Gesundheitsbehörden. „Die Kontaktpersonenermittlung im Zuge neuer Fälle ist eine zeitintensive Aufgabe, der sich derzeit viele zusätzliche Kräfte im Landratsamt widmen. Dennoch ist es wegen der hohen Zahl täglich neuer Fälle nicht auszuschließen, dass positiv getestete Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektion durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden können“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das Landratsamt appelliert daher an alle Personen, die einen positiven Corona-Befund erhalten, sich eigenständig und bereits vor der Anordnung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne zu begeben. Freunde, Bekannte und Kollegen, zu denen in den Vortagen des Befunds längerer, direkter Kontakt bestand, sollten zeitnah über das Testergebnis informiert werden und auf die Notwendigkeit sofortiger Selbstisolation hingewiesen werden. „Das Gesundheitsamt wird jede Kontaktpersonenermittlung so schnell wie möglich einleiten und alle Betroffenen telefonisch informieren. Um die Ausbreitung so frühzeitig wie möglich einzudämmen, sollte jeder Betroffene Verantwortung für sich und andere übernehmen und bei der Bekämpfung der Pandemie helfen“, so der Landrat.

 

Für kostenlose Coronatests steht nach wie vor das Testzentrum des Landkreises im Gersthofer Ortsteil Hirblingen zur Verfügung. Die durchschnittliche Rückmeldefrist der Testergebnisse beläuft sich aktuell auf rund zwei Tage. Auch in vielen Arztpraxen besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Test per Rachenabstrich vornehmen zu lassen. Insbesondere Personen, die aufgrund bestehender Symptome getestet werden möchten, wird dringend geraten, den Abstrich in einer Arztpraxis statt im Testzentrum machen zu lassen.

 

Montag, 19. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 52,5
  • Bestätigte Fälle gesamt: 1.003
  • Aktuell positiv getestet: 182
  • Genesene: 809
  • Todesfälle: 12

 

Information zur aktuellen Corona-Lage im Landkreis Augsburg, Stand 16. Oktober, 14.15 Uhr:

Aufgrund der am 15.10.2020 bekanntgegebenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung, die in Kürze flächendeckend für ganz Bayern gelten sollen, bislang aber noch nicht von der Staatsregierung an die Kreisverwaltungsbehörden weitergereicht wurden, müssen die Maßnahmen für den Landkreis Augsburg erst noch an die Vorgaben des Freistaats angepasst werden. Sobald die Aktualisierung der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung vorliegt, wird die Kreisverwaltungsbehörde diese Maßnahmen per Allgemeinverfügung für den Landkreis anordnen. „Wir geben aktuell keine zwischenzeitliche Allgemeinverfügung mit Vorgaben heraus, die zeitlich nur extrem kurz Bestand hätten, um die Bevölkerung nicht unnötig wegen sich ändernder Maßnahmen zu irritieren. Bis auf Weiteres gelten im Augsburger Land daher vorerst die Regularien, die in den vergangenen Wochen bereits Gültigkeit besaßen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Und weiter: „Die geplanten Maßnahmen, die in der Pressemitteilung vom 14. Oktober angekündigt worden waren, treten damit zunächst nicht in Kraft.“ Über die Gültigkeit der bayernweiten Vorgaben wird das Landratsamt die Bevölkerung unmittelbar nach Erarbeitung und Herausgabe der Allgemeinverfügung informieren.

 

Freitag, 16. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 42,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 925
  • Aktuell positiv getestet: 119
  • Genesene: 795
  • Todesfälle: 11

 

Donnerstag, 15. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 41,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 912
  • Aktuell positiv getestet: 114
  • Genesene: 787
  • Todesfälle: 11

 

Mittwoch, 14. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 36,6
  • Bestätigte Fälle gesamt: 882
  • Aktuell positiv getestet: 103
  • Genesene: 769
  • Todesfälle: 10

Corona-Neuansteckungen im Landkreis überschreiten Frühwarnwert

7-Tage-Inzidenz beläuft sich aktuell auf einen Wert von 36,6

Der erneute, explosionsartige Anstieg der Neuansteckungen mit dem Coronavirus in Bayern zeichnet sich nun auch im Landkreis Augsburg ab: Erstmals seit Beginn der Pandemie verbucht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und überschreitet mit einer 7-Tage-Inzidenz von 36,6 den von der Bayerischen Staatsregierung definierten Frühwarnwert. „Wir befinden uns an einem sehr kritischen Punkt der Pandemie, der in seiner Dringlichkeit der Situation im Frühjahr dieses Jahres in nichts nachsteht“, sagt Landrat Martin Sailer angesichts der sprunghaften Entwicklung. Insgesamt haben sich in den vergangenen sieben Tagen 92 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit dem Coronavirus infiziert, 103 Personen gelten aktuell als erkrankt. 680 Personen stehen momentan unter häuslicher Quarantäne. „Wir beobachten, dass die Kontaktpersonenermittlung im Vergleich zu den früheren Phasen der Pandemie im Schnitt wesentlich aufwändiger geworden ist“, erklärt der Landrat. „Eine Ursache dafür ist, dass wegen des weitgehenden Regelbetriebs in Firmen, Schulen und Kitas bei Bekanntwerden neuer Fälle schnell ein großer Kontaktpersonenkreis betroffen ist“, so Sailer. Zu den jüngsten Ausbruchsgeschehen zählen Fälle an einer Grundschule in Gersthofen, den Mittelschulen in Gersthofen und Zusmarshausen sowie an der Realschule in Bobingen und dem Leonhard-Wagner-Gymnasium in Schwabmünchen. Zudem stehen mehrere Betreuungsgruppen einer Kita in Adelsried unter Quarantäne.

 

Ausnahmegenehmigungen für größere Veranstaltungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich

Den Empfehlungen des Freistaats folgend gelten im Augsburger Land ab sofort die folgenden Regularien, die das Landratsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde per Allgemeinverfügung anordnet: Die zulässige Teilnehmerzahl an privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstage, Taufen u. ä.) in öffentlichen oder angemieteten Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Es gilt die dringende Empfehlung, in privaten Räumen keine Feiern mehr mit mehr als 25 Teilnehmern zu veranstalten. „Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mehr erteilt. Diese sind nur zulässig, wenn sie aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sind. Dies sehen wir aktuell aber nicht als gegeben an“, betont Landrat Sailer. Und weiter: „Um die Ausbreitung des Virus wieder zu verlangsamen, ist es jetzt unverzichtbar, dass die Vorgaben konsequent und ausnahmslos für alle gelten. Mit unseren Maßnahmen orientieren wir uns eng an den Empfehlungen des Freistaates und halten diese aus Gründen der Übersichtlichkeit so lange aufrecht, bis von übergeordneter Stelle eine neue, überregionale Weisung ergehen sollte.“

 

Maskenpflicht für Besucher in Kitas und heilpädagogischen Tagesstätten

Als weitere Maßnahme ordnet das Gesundheitsamt ab Freitag, 16. Oktober, die Einhaltung des Rahmen-Hygieneplans für die Kindertagesbetreuungen und heilpädagogischen Tagesstätten an. Im Detail sieht dieser Plan vor, dass Besucher und Lieferanten die Einrichtungen nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten dürfen und Eltern die Maskenpflicht einhalten müssen, wenn sie ihr Kind abliefern oder abholen. Begleiten sie ihre Kinder in der Eingewöhnungsphase, müssen die Eltern künftig ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Eine weitere Maßnahme betrifft die dezentralen Unterbringungen für geflüchtete Personen im Landkreis: Auf den Grundstücken gilt vorerst ein Betretungsverbot für alle Personen, die nicht in den Unterbringungen leben. Mit dieser Einschränkung soll der Kontaktpersonenkreis im Falle der Infektion eines Bewohners klein gehalten werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Regularien angesichts der Überschreitung des Warnwerts sind im Laufe der Woche online unter www.landkreis-augsburg.de/corona abrufbar. Dort wird ebenfalls beantwortet, welche Einschränkungen mit einer Überschreitung des Schwellenwerts bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche einhergehen würden. 

 

Hinweis: Aufgrund der am 15.10.2020 bekanntgegebenen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung, die flächendeckend für ganz Bayern gelten sollen, werden die Maßnahmen für den Landkreis Augsburg derzeit an die Vorgaben des Freistaats angepasst. Sobald die Aktualisierung der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht ist, gelten diese Regelungen auch für den Landkreis Augsburg.

 

Dienstag, 13. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 33,4
  • Bestätigte Fälle gesamt: 871
  • Aktuell positiv getestet: 118
  • Genesene: 743
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 12. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 21,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 827
  • Aktuell positiv getestet: 74
  • Genesene: 743
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 9. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 20,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 817
  • Aktuell positiv getestet: 70
  • Genesene: 737
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 8. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 19,1
  • Bestätigte Fälle gesamt: 808
  • Aktuell positiv getestet: 69
  • Genesene: 729
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 7. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 13,1
  • Bestätigte Fälle gesamt: 790
  • Aktuell positiv getestet: 65
  • Genesene: 715
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 6. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 14,31
  • Bestätigte Fälle gesamt: 787
  • Aktuell positiv getestet: 77
  • Genesene: 700
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 5. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 14,7
  • Bestätigte Fälle gesamt: 772
  • Aktuell positiv getestet: 62
  • Genesene: 700
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 2. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 15,1
  • Bestätigte Fälle gesamt: 766
  • Aktuell positiv getestet: 67
  • Genesene: 689
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 1. Oktober 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 16,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 760
  • Aktuell positiv getestet: 76
  • Genesene: 674
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 30. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 20,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 757
  • Aktuell positiv getestet: 79
  • Genesene: 668
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 29. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 19,5
  • Bestätigte Fälle gesamt: 751
  • Aktuell positiv getestet: 73
  • Genesene: 668
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 28. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 18,7
  • Bestätigte Fälle gesamt: 735
  • Aktuell positiv getestet: 69
  • Genesene: 656
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 25. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 19,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 728
  • Aktuell positiv getestet: 72
  • Genesene: 645
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 24. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 20,7
  • Bestätigte Fälle gesamt: 719
  • Aktuell positiv getestet: 68
  • Genesene: 641
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 23. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 19,5
  • Bestätigte Fälle gesamt: 706
  • Aktuell positiv getestet: 58
  • Genesene: 638
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 22. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 21,1
  • Bestätigte Fälle gesamt: 702
  • Aktuell positiv getestet: 60
  • Genesene: 632
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 21. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 21,1
  • Bestätigte Fälle gesamt: 688
  • Aktuell positiv getestet: 58
  • Genesene: 620
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 18. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 17,9
  • Bestätigte Fälle gesamt: 678
  • Aktuell positiv getestet: 57
  • Genesene: 611
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 17. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 16,7
  • Bestätigte Fälle gesamt: 667
  • Aktuell positiv getestet: 46
  • Genesene: 611
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 16. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 14,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 657
  • Aktuell positiv getestet: 46
  • Genesene: 601
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 15. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 649
  • Aktuell positiv getestet: 41
  • Genesene: 598
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 14. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 635
  • Aktuell positiv getestet: 31
  • Genesene: 594
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 11. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 13,5
  • Bestätigte Fälle gesamt: 633
  • Aktuell positiv getestet: 33
  • Genesene: 590
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 10. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 625
  • Aktuell positiv getestet: 30
  • Genesene: 585
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 9. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 621
  • Aktuell positiv getestet: 37
  • Genesene: 574
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 8. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 618
  • Aktuell positiv getestet: 35
  • Genesene: 573
  • Todesfälle: 10

 

Montag, 7. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 7,55
  • Bestätigte Fälle gesamt: 604
  • Aktuell positiv getestet: 31
  • Genesene: 563
  • Todesfälle: 10

 

Freitag, 4. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 8,35
  • Bestätigte Fälle gesamt: 594
  • Aktuell positiv getestet: 32
  • Genesene: 552
  • Todesfälle: 10

 

Donnerstag, 3. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 8,35
  • Bestätigte Fälle gesamt: 599
  • Aktuell positiv getestet: 30
  • Genesene: 559
  • Todesfälle: 10

 

Mittwoch, 2. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 12,7
  • Bestätigte Fälle gesamt: 590
  • Aktuell positiv getestet: 74
  • Genesene: 506
  • Todesfälle: 10

 

Dienstag, 1. September 2020

  • 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner): 14,3
  • Bestätigte Fälle gesamt: 587
  • Aktuell positiv getestet: 90
  • Genesene: 487
  • Todesfälle: 10

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 5. August 2020 +++

Corona-Lage: Landkreis bleibt weiterhin wachsam

Infektionsgeschehen nimmt wieder Fahrt auf

In den vergangenen sieben Tagen verzeichnete der Landkreis Augsburg 20 Covid-19-Neuinfektionen. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Reiserückkehrern, teilweise aus Risikogebieten, sowie des vermehrten Zusammentreffens von größeren Menschengruppen bei Familienfeiern oder im Vereinsleben wird sich der Trend steigender Zahlen voraussichtlich weiter fortsetzen, da oftmals Hygiene- und Abstandsregeln vernachlässigt werden.

„Der Landkreis Augsburg hat die Zahl der täglichen Neuinfektionen stets im Blick. Wir nehmen die Lage weiterhin sehr ernst und beraten von Woche zu Woche, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Zahlen möglichst stabil auf einem niedrigen Niveau zu halten. Aktuell ist das Infektionsgeschehen im Landkreis für das Gesundheitsamt gut überschaubar – wir müssen jedoch wachsam bleiben und gegebenenfalls auch sehr kurzfristig die Regelungen entsprechend anpassen“, so Landrat Martin Sailer. Damit die Eindämmung des Infektionsgeschehens gelingen kann, müsse jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Das verantwortungsvolle Verhalten aller, beispielsweise von Reiserückkehrern oder im September zum Schulstart, sei dafür sehr entscheidend.

Masken mit Ausatemventil bieten keinen Schutz

Maßgeblich dafür sei auch die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht, beispielsweise im ÖPNV. „Nicht alle Maskenarten sind geeignet; beispielsweise Face Shields oder Masken mit einem Ausatemventil bieten keinen hinreichenden Schutz für das Gegenüber“, erklärt Dr. Susanne Rost, Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg. Aus diesem Grund dürfen Face Shields oder Masken mit Ausatemventil von Bürger*innen, die das Landratsamt Augsburg besuchen, nicht verwendet werden.

Keine Corona-Tests im Gesundheitsamt

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weist außerdem darauf hin, dass sich Personen, die sich freiwillig auf das Coronavirus testen lassen möchten, an die niedergelassenen Hausärzte wenden müssen. Im Gesundheitsamt selbst werden keine freiwilligen Corona-Tests durchgeführt.

 

Wegen Corona: Rund die Hälfte aller Schulanfänger wird ohne Schuleingangsuntersuchung eingeschult

Gesundheitsamt bittet Einschulungsteams um Mithilfe

Aufgrund der Corona-Pandemie können vor dem Start des kommenden Schuljahrs im September nicht mehr alle werdenden Erstklässler im Landkreis Augsburg der medizinischen Schuleingangsuntersuchung (SEU) unterzogen werden. Im noch laufenden Untersuchungszeitraum wurden bisher 1356 von 2685 schulpflichtigen Kindern untersucht. Aus Zeitgründen wird es nicht möglich sein, die noch ausstehenden Untersuchungen vor dem Beginn des kommenden Schuljahrs vorzunehmen. Die SEU umfasst neben einem Seh- und Hörtest auch ein sogenanntes Sprach- und Motorikscreening und die Überprüfung des vollständigen Impfschutzes.

Die Fachkräfte der Sozialmedizin – ehemals unter der Bezeichnung Sozialmedizinische Assistentinnen bekannt – mussten ab Mitte März die SEU aussetzen, da die Corona-Pandemie ihre Mitarbeit forderte. Seit dem Rückgang der Neuinfektionen können sich inzwischen wieder einige Fachkräfte ihren Aufgaben aus dem schulärztlichen Dienst widmen. Über den zeitlichen Verzug hinsichtlich der SEU hat das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg nun die Schulen per Schreiben informiert.

Um dem Masernschutzgesetz zu genügen, wird der vollständige Impfschutz gegen Masern von den Schulen überprüft. Eltern wird zudem empfohlen, sich bei Kinderärzten und den Krankenkassen über zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10 mit 7-8 Jahren und U11 mit 9-10 Jahren) für ihr Kind zu informieren. Die sonst verpflichtende Schuleingangsuntersuchung findet in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände auf freiwilliger Basis statt.

SEU für wenige Kinder noch im Landratsamt möglich

Für einen kleinen Teil der bisher noch nicht untersuchten Kinder bietet das Gesundheitsamt die SEU in diesem Jahr im Landratsamt an. Wegen der begrenzten Kapazitäten ist das jedoch nicht für alle noch ausstehenden Kinder, sondern nur in begründeten Einzelfällen – beispielsweise im Falle vorbekannter medizinischer Probleme – möglich. Eine Terminvereinbarung hierzu wird ab dem 17. August direkt beim schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamts unter der Telefonnummer 0821/3102-2123 zu den üblichen Dienstzeiten möglich sein. Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass die diese nur dann erfolgen kann, wenn sich die Lage der Corona-Pandemie nicht kurzfristig wieder erheblich verschärfen sollte.

 

+++ UPDATE, Freitag, 19. Juni 2020 +++

Betrieb der stationären Abstreichstelle im Landkreis Augsburg wird eingestellt

 

Zentrale Abstreichstelle in Hirblingen wird geschlossen

Mit Ablauf des 16. Juni 2020 hat das Bayerische Innenministerium das Ende des Katastrophenfalls aufgrund der Corona-Pandemie im Freistaat Bayern festgestellt. Infolge dessen treten auch die rechtlichen Grundlagen für Schwerpunktpraxen und Abstreichstellen außer Kraft. „Die zentrale Abstreichstelle in Hirblingen wurde Ende April als vorübergehende Maßnahme zur Katastrophenbewältigung in Betrieb genommen. Da zuletzt die rückläufigen Zahlen abzustreichender Personen bereits mehrfach den Anlass gegeben haben, die Abstreichstelle nicht in Betrieb zu nehmen und Patienten stattdessen auf die drei für den Landkreis zuständigen Schwerpunktpraxen zu verweisen, haben wir uns dazu entschlossen, den Betrieb der Abstreichstelle ab sofort vollständig einzustellen“, erklärt Landrat Martin Sailer.

 

Schwerpunktpraxen gehen wieder zum „normalen“ Betrieb über

Auch die drei Corona-Schwerpunktpraxen für den Landkreis Augsburg in Inningen, Langweid-Stettenhofen und Schwabmünchen bleiben nicht in der bisherigen Form bestehen, sondern gehen wieder zum „normalen“ Regelbetrieb als Arztpraxen über. Da inzwischen zahlreiche Arztpraxen Corona-Abstriche durchführen, können sich Personen, die sich aufgrund von Symptomen oder aus anderen Gründen auf das Coronavirus testen lassen möchten, vor einem Besuch telefonisch bei ihrem Hausarzt darüber erkundigen, wie sie am besten weiter vorgehen.

 

Corona-Hotline aufgrund rückläufiger Nachfrage eingestellt

Aufgrund rückläufiger Nachfrage wird auch die im Landratsamt eingerichtete Corona-Hotline ab sofort eingestellt. Selbstverständlich können sich die Bürgerinnen und Bürger aber auch künftig telefonisch mit ihren Fragen an die Kreisverwaltungsbehörde wenden. Bei Fragen, die den Landkreis oder das Landratsamt Augsburg betreffen, können sich Anrufer zu den üblichen Geschäftszeiten direkt an die zuständigen Fachbereiche oder den Bürgerservice des Landratsamtes Augsburg wenden. Die entsprechenden Telefonnummern sind auf der Homepage des Landkreises Augsburg www.landkreis-augsburg.de zu finden. Für Fragen zum Coronavirus ist die Coronavirus-Hotline Bayern täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 erreichbar. Die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns lautet 116 117.

 

+++ UPDATE, Freitag, 5. Juni 2020 +++

Landratsamt Augsburg geht ab dem 15. Juni wieder weitestgehend in den Regelbetrieb über

Die Maskenpflicht sowie Einschränkungen in Bereichen mit hohem Parteiverkehr bleiben vorerst bestehen

Das Landratsamt Augsburg wird ab Montag, 15. Juni, wieder regulär für Behördengänge geöffnet sein. Die vorherige Terminvereinbarung, die während der akuten Phase der Corona-Pandemie für Besuche in allen Dienstgebäuden erforderlich war, wird in vielen Fachbereichen des Hauses aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt auch nach Lockerung der aktuell gültigen Einlassbeschränkungen vorerst bestehen. Auch die Öffnungszeiten werden wieder auf die üblichen Zeitfenster (montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr) ausgeweitet.

Für Zulassungsstelle, Ausländer- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin Terminvereinbarung notwendig

Für die Dauer der bundesweiten Abstands- und Hygieneregeln werden die aktuell im Landratsamt geltenden Vorgaben für den Parteiverkehr in Teilen der Kreisbehörde mit hohem Besucheraufkommen bestehen bleiben. Das betrifft neben dem Amt für Ausländerwesen und Integration im Haupthaus am Prinzregentenplatz sowie in der Außenstelle in Schwabmünchen auch die Fahrerlaubnisbehörde in Gersthofen sowie die Zulassungsstelle in Gersthofen und Schwabmünchen. „In diesen meist hochfrequentierten Bereichen halten wir bis auf Weiteres noch an der jetzigen Handhabung fest, um längere Wartezeiten oder größere Menschenansammlungen auf den Gängen zu vermeiden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Vorerst müssen Bürgerinnen und Bürger, die in der Zulassungsstelle, Ausländer- oder Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden möchten, weiterhin telefonisch oder im Internet einen Termin vereinbaren. (Genauere Informationen sind unter www.landkreis-augsburg.de/termin nachzulesen.) Die Termine werden durch die zuständigen Sachbearbeiter vergeben. Persönliche Vorsprachen ohne vorheriger Terminvergabe sind nicht möglich. Vom Amt für Ausländerwesen und Integration werden grundsätzlich wieder für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten Vorsprachetermine vergeben. Allerdings müssen Bürgerinnen und Bürger beachten, dass bei Terminvergaben die Dringlichkeit des Anliegens berücksichtigt werden muss. Deshalb wird empfohlen, gleichzeitig weiterhin die Möglichkeiten zur telefonischen und schriftlichen Kontaktaufnahme bevorzugt zu nutzen. „Wir bitten um Verständnis, dass wir den Parteiverkehr nur auf diese Weise regulieren und für den Gesundheitsschutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorgaben in unserem Haus sorgen können“, so der Landrat.

Staatliches Gesundheitsamt bald wieder im Normalbetrieb

Ab dem 15. Juni findet auch im Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg wieder regulärer Betrieb statt, nachdem der Bearbeitung der Corona-Pandemie für einige Wochen oberste Priorität eingeräumt werden musste. Im Zuge der Wiederaufnahme des Parteiverkehrs im Landratsamt führt das Gesundheitsamt künftig auch wieder anonyme HIV-Tests durch. Aus Gründen des Infektionsschutzes, um im Bedarfsfall Kontaktpersonen ermitteln zu können, müssen sich auch im Gesundheitsamt alle Besucher in eine Liste eintragen. Hierbei wird explizit Sorge getragen, dass die Anonymität der Tests trotz der Aufzeichnung des Parteiverkehrs gewährleistet bleibt.

 

+++ UPDATE, Freitag, 29. Mai 2020 +++

Landratsamt informiert über Ausnahmen zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Bewusstsein für Menschen mit Behinderung schaffen

Die derzeitige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gilt mit ausdrücklichen Ausnahmen. Wer unter einer Krankheit leidet oder eine Behinderung hat, die das Tragen einer Maske unzumutbar erschwert oder unmöglich macht, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Bayerische Innenministerium empfiehlt allen betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, in der Öffentlichkeit eine entsprechende ärztliche Bestätigung mitzuführen, um die für sie geltende Ausnahme im Bedarfsfall glaubhaft machen zu können. Der Bayerischen Staatsregierung zufolge erleben Menschen, die gesundheitsbedingt keine Maske tragen müssen, immer wieder Einschränkungen im öffentlichen Leben, die auf mangelndes Bewusstsein anderer Personen für die Ausnahmeregelung zurückzuführen sind. „Damit Menschen mit Behinderung weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben können und keine Benachteiligung erfahren, ist es wichtig, dass wir uns alle über die Ausnahmen zur Maskenpflicht informieren und einander mit Rücksicht begegnen“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Wer jedoch unter einer Vorerkrankung leidet, die das Atmen mit Gesichtsmaske zusätzlich erschwert, sollte erwägen, seine Teilnahme am öffentlichen Leben im eigenen Interesse momentan auf ein nötiges Minimum zu begrenzen“, rät der Landrat.

 

Auch im Landratsamt gilt vorerst weiterhin die Maskenpflicht

Neben Arztbesuchen und Einkäufen können auch Behördengänge vorerst nur unter Einhaltung der Maskenpflicht erfolgen. „Wir bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger darum, auch weiterhin bei Besuchen im Landratsamt und seinen Außenstellen auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten“, sagt Landrat Martin Sailer. Explizit davon ausgenommen sind wie beschrieben alle Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 27. Mai 2020 +++

Corona-Telefonhotline des Landkreises künftig zu geänderten Zeiten für Anrufer erreichbar

Erreichbarkeit wird wegen geringer Nachfrage eingeschränkt

Die im März eingerichtete Corona-Hotline des Landkreises ist ab der kommenden Woche (KW 23) zu geänderten Zeiten erreichbar. Künftig steht die telefonische Anlaufstelle den Landkreisbürgerinnen und -bürgern werktags zwischen 8 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0821 / 3102 – 3999 zur Verfügung, falls ein Infektionsverdachtsfall zu melden ist oder dringende Fragen zur Corona-Pandemie aufkommen sollten. An den Wochenenden sowie an Feier- und Brückentagen wird die Hotline künftig nicht mehr besetzt. Den Landkreis betreffende Fragen rund um das Thema Corona können außerhalb der angegebenen Zeiten über corona@remove-this.LRA-a.bayern.de eingereicht werden. „Wir fahren die Erreichbarkeit unserer Telefon-Hotline zurück, da die Nachfrage nach telefonischen Auskünften inzwischen stark nachgelassen hat“, erklärt Landrat Martin Sailer. Sollte es die Lage erforderlich machen, werde man die Kapazitäten jedoch unmittelbar wieder aufstocken.

Bürgeranfragen, die sich präzise einer Fachstelle des Landratsamts zuweisen lassen, sollen möglichst nicht länger über die Hotline, sondern direkt bei den jeweils zuständigen Behörden eingereicht werden. Entsprechende Anrufe nimmt der Bürgerservice im Landratsamt unter 0821 / 3102 – 0 entgegen und leitet die Anrufer an die zuständigen Fachbereiche im Haus weiter.

 

Diese Telefon-Hotlines stehen weiterhin zur Verfügung

Für dringende Anliegen rund um die laufende Corona-Pandemie außerhalb der Geschäftszeiten des Landratsamts ist die einheitliche Anlaufstelle der Bayerischen Staatsregierung unter 089 / 122 220, täglich von 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Infektions- oder Erkrankungsverdachtsfälle können zudem auch weiterhin über die Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter 116 117 gemeldet werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) betreibt unter der Telefonnummer 09131 / 6808 - 5101 eine weitere Coronavirus-Hotline. Im akuten medizinischen Notfall ist deutschlandweit die Nummer 112 zu wählen.

 

Aktuell 376 bestätigte Fälle des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Davon sind 363 Personen wieder genesen. Neun Personen sind verstorben.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 13. Mai 2020 +++

Landkreis startet Kampagne zur Unterstützung regionaler Unternehmen, Künstler und Vereine

 

Kampagne „für ALLE – für dich. für mich. für uns.“ fördert Zusammenhalt 

Durch den Ausbruch des Coronavirus musste das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit auf ein Minimum reduziert werden. Die Pandemie beschäftigt den Landkreis Augsburg, seine Verwaltung und auch seine Bewohner in hohem Maße. Einige Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zudem finanziell und wirtschaftlich von der Pandemie und ihren Auswirkungen betroffen. Unter dem Slogan „für ALLE – für dich. für mich. für uns.“ startet der Landkreis Augsburg deshalb eine Kampagne mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft und Klimaschutz. „Bis mindestens Ende August werden keine größeren Veranstaltungen im Landkreis Augsburg stattfinden können, darunter fallen beispielsweise die „Tage der offenen Ateliertür“ oder der jährliche Landkreislauf. Unser Ziel ist es deshalb, Alternativangebote zu schaffen und vor allem die Menschen im Landkreis zu unterstützen, deren Haupteinnahmequellen vorübergehend weggebrochen sind“, erklärt Landrat Martin Sailer. Alle Inhalte der neuen Kampagne, für deren Erarbeitung ein interdisziplinäres Team im Landratsamt gebildet wurde, sind auf einer eigenen Online-Plattform unter www.landkreis-fuer-alle.de zusammengefasst. Dort finden sich auch zahlreiche Infos und Tipps für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Angebot wird in den kommenden Wochen laufend erweitert und aktualisiert.

 

Angebote aus der regionalen Wirtschaft auf einen Blick

Für die Betriebe im Landkreis hat der Stillstand des öffentlichen Lebens gravierende Auswirkungen. Hier soll die Kampagne ansetzen: „Auf einer interaktiven Karte des Landkreises sind die Angebote oder Sonderaktionen von Einzelhändlern und Dienstleistern im Augsburger Land übersichtlich zusammengefasst. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich hierüber informieren, wie sie die regionale Wirtschaft durch lokale Einkäufe unterstützen können“, erklärt der Landrat. Über die E-Mail-Adresse kauflokal@remove-this.LRA-a.bayern.de können sich Unternehmen an das Landratsamt wenden, die noch nicht in der Übersicht gelistet sind und mithilfe der Kampagne über ihr Angebot informieren möchten.

 

Auch für die ausfallenden Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Klimaschutz werden in den kommenden Wochen verschiedene Freizeit- und Ersatzangebote entwickelt und auf der Website der Kampagne präsentiert.

 

Regionale Künstler live im Internet

„Da bis Ende August alle Großveranstaltungen – und somit auch Konzerte – abgesagt werden müssen, fehlen vielen Musikern im Landkreis wichtige Einnahmen“, sagt Landrat Sailer. Um diesen dennoch eine Plattform zu bieten, plant der Landkreis Livestream-Konzerte, für die ab sofort Bewerbungen entgegengenommen werden. Bewerben können sich alle Musiker, die ihren Wohnsitz im Landkreis Augsburg haben oder den Großteil ihres Lebens im Landkreis Augsburg gelebt haben. Bei Gruppen sollte dies auf mindestens die Hälfte der Mitglieder zutreffen. Jede Bewerbung sollte einen Lebenslauf, einen konkreten Vorschlag für einen 15-minütigen Auftritt, Angaben zu benötigtem Equipment sowie eine kurze Hörprobe enthalten.
 

Das Honorar für den Auftritt beträgt 500 Euro pro Künstler. Die Auswahl der teilnehmenden Künstler wird von einem Kulturkomitee, bestehend aus dem Landrat, der Pressesprecherin und der Kulturbeauftragten, getroffen. Die Termine der einzelnen Konzerte werden in Absprache mit den ausgewählten Künstlern festgelegt. Bewerbungen können bis spätestens 24. Mai 2020 per E-Mail an die Kulturbeauftragte des Landkreises, Liv Reinacher (Liv.Reinacher@remove-this.LRA-a.bayern.de), gesendet werden. Als Ersatz für die „Tage der offenen Ateliertür“ sind derzeit die „Virtuellen Tage der offenen Ateliertür“ in Planung.

 

Ersatzveranstaltungen im Bereich Sport
Von den Veranstaltungsabsagen ist auch die Sportszene in großem Umfang betroffen.  Als Anreize für körperliche Bewegung wird sich der Landkreis in diesem Jahr ab Mitte Juni am Stadtradeln beteiligen, wo fleißige Radfahrer Kilometer für ihre Heimat sammeln können. Zudem läuft im Juni die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ an, die das Landratsamt auch in diesem Jahr unterstützt. Zudem ist aktuell eine virtuelle Variante des Landkreislaufs geplant sowie einige praktische Tipps für körperliche Betätigung.

 

Hilfreiche Tipps für effektiveren Klimaschutz
Auch der Bereich Mobilität und Klimaschutz beteiligt sich an der Kampagne. Denn aus ökologischer Sicht kann die Corona-Krise als möglicher Auftakt einer Trendwende verstanden werden. Um die positiven Auswirkungen der Ausgangsbeschränkungen auf das Klima zu fördern, wird es auf der Website der Kampagne viele nützliche Tipps geben, wie sich die persönliche Ökobilanz jedes Einzelnen verbessern lässt.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 30. April 2020 +++

Zulassungsstelle Schwabmünchen

Online-Anmeldung für Kfz-Zulassung wieder möglich

Die Kfz-Zulassungsstelle Schwabmünchen ermöglicht ab dem kommenden Montag, 4. Mai, wieder die Terminanmeldung über das Online-Formular, das über die Website des Landkreises zu finden ist. Telefonisch ist die Zulassungsstelle weiterhin zwischen 8 und 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0821/3102-2821 oder -2822 zu erreichen. Termine können zudem per E-Mail an kfz-zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de vereinbart werden. In der Zulassungsstelle Gersthofen können bereits seit dem 27. April wieder Termine telefonisch unter 0821/3102-2708, -2709, -2710 und -2731 oder per E-Mail (kfz-zulassung@remove-this.LRA-a.bayern.de) vereinbart werden.

Kunden werden gebeten, beide Zulassungsstellen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung aufzusuchen. Außerdem wird auf die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in den Räumlichkeiten der Zulassungsstellen hingewiesen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 24. April 2020 +++

Änderung der Allgemeinverfügung: Urnenbestattungen unter Auflagen künftig wieder möglich

 

Auflagen für Urnen- und Erdbestattungen werden vereinheitlicht

Die aktuellen Vorgaben für die Durchführung von Bestattungen im Landkreis Augsburg werden geändert: Zwar sollen insbesondere Urnenbestattungen, nach wie vor, wenn möglich verschoben werden, sie sind aber nicht mehr verboten. Ab Montag, 27. April, können Urnenbestattungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder abgehalten werden. Die Auflagen zur Infektionsvorbeugung werden für Urnen- und Erdbestattungen vereinheitlicht und müssen zum Gesundheitsschutz aller Teilnehmenden zwingend eingehalten werden.

 

Aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ist bei der Durchführung von Beerdigungen im engsten Familienkreis nunmehr Folgendes zu beachten:

 

 

Teilnehmerkreis

  • Die Trauergesellschaft darf nur den engsten Familienkreis umfassen. Eine Teilnahme von Dritten, insbesondere von Freunden, Bekannten und Kollegen ist nicht gestattet.
  • Die Teilnehmerzahl soll exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Geistlichen oder eines Vertreters der Glaubensgemeinschaft möglichst höchstens zehn Personen, maximal jedoch 15 Personen betragen.
  • Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben und die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

 

 

Weitere Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen

  • Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 Metern zueinander anzustreben.
  • Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn die Türen geöffnet sind und sichergestellt ist, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt.
  • Es wird dringlich empfohlen, einen Mund-und-Nasen-Schutz zu tragen, da die Ansteckungsgefahr bei Bestattungen relativ hoch ist und bei Beerdigungen zudem häufig ältere Personen anwesend sind, die der Risikogruppe angehören.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
  • Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

 

Im Übrigen wird empfohlen, Bestattungen – soweit sinnvoll möglich – zu verschieben. Für Bestattungen von Urnen sollte dies in der Regel möglich sein und durch die Beteiligten angestrebt werden. Bei einer eventuellen Verschiebung von Erdbestattungen ist bei entsprechenden Kühlmöglichkeiten eine Genehmigung der Gemeinde nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Bestattungsverordnung einzuholen, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 96 Stunden nach Feststellung des Todes durchgeführt wird.

 

Alle Informationen stehen unter www.landkreis-augsburg.de/corona zum Download zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Freitag, 24. April 2020 +++

Stationäre Abstreichstelle im Landkreis wird von Neusäß nach Hirblingen verlegt

 

Zentrale Abstreichstelle im Landkreis wechselt den Standort

Wegen der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs am Schulzentrum in Neusäß wird die stationäre Abstreichstelle der KVB im Augsburger Land in den Gersthofer Ortsteil Hirblingen, Gersthofer Straße 9, verlegt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich dort ab Montag, 27. April, nach dem bewährten Verfahren testen lassen. Die Abstreichstelle ist in der kommenden Woche (KW 18) am Montag, 27. April, und Donnerstag, 30. April, jeweils von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Ab der darauffolgenden Woche (KW 19) erstrecken sich die Betriebszeiten auf Montag, Mittwoch und Freitag, ebenso jeweils ab 14 Uhr bis 17 Uhr unter Berücksichtigung der vorab vereinbarten Termine. Zudem bleiben die mobilen Abstreichteams des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg weiter im Einsatz.

 

Im Zuge der ab Montag, 27. April, bayernweit geltenden Maskenpflicht in Geschäften sowie dem Öffentlichen Nahverkehr, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger, nach Möglichkeit eigene, wiederverwendbare Masken mitzuführen, um die Bestände an Einwegmasken zu schonen. Dies gilt ausnahmslos auch bei der Wahrnehmung von Terminen im Landratsamt und seinen Außenstellen.

 

Neue Schwerpunktpraxis in Schwabmünchen

Neben den beiden Schwerpunktpraxen in Inningen und Langweid-Stettenhofen wird nun eine dritte Anlaufstelle ausgewiesen. Es handelt sich um die Praxis des Allgemeinmediziners Dr. Sebastian Lochbrunner in 86830 Schwabmünchen, Mindelheimer Straße 6a. Personen mit Symptomen, die möglicherweise auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten und nicht von ihrem Hausarzt behandelt werden können, haben die Möglichkeit, sich dort nach vorheriger Anmeldung und Überweisung durch den Hausarzt untersuchen zu lassen. Die Termine werden den Patienten über ihren Hausarzt telefonisch bekannt gegeben.

 

Um die Mediziner im Augsburger Land bestmöglich auf dem neuesten Stand zu halten, wurde unter www.landkreis-augsburg.de/corona-mediziner eine Informationsseite eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert wird.

 

Online-Anmeldung für Kfz-Zulassung wieder möglich

Die Kfz-Zulassungsstelle ermöglicht ab dem kommenden Montag, 27. April, wieder die Terminanmeldung über das Online-Formular, das auf der Website des Landkreises zu finden ist. Telefonisch ist die Zulassungsstelle weiterhin zwischen 8 und 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0821/3102-2708, -2709, -2710 und -2731 zu erreichen. Die Außenstelle in Schwabmünchen ist nach wie vor bis auf Weiteres geschlossen.

 

Erreichbarkeit der Telefon-Hotline wird an Nachfrage angepasst

Die Corona-Hotline des Landkreises ist wegen der momentan geringen Nachfrage ab diesem Samstag, 25. April, täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Im Bedarfsfall würde die Erreichbarkeit umgehend wieder aufgestockt werden und auf öffentlichem Wege darüber informiert werden.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 21. April 2020 +++

Corona-Krise: Landratsamt hält den direkten Kontakt zu Künstlern, Vereinen und Jugendeinrichtungen

 

Mehrere hundert Ansprechpartner telefonisch kontaktiert

Mit dem öffentlichen Leben liegt in der laufenden Pandemie-Krise der Betrieb in Vereinen und Jugendeinrichtungen sowie die Arbeit vieler Kunst- und Kulturschaffenden im Landkreis auf Eis. Die geltenden Kontaktbeschränkungen und der damit verbundene Ausfall der meisten Veranstaltungen haben vielerorts für kurzfristige, notgedrungene Änderungen in der Jahresplanung geführt.

 

In einer systematischen Telefonaktion hat das Landratsamt Augsburg nun mit über 400 Ansprechpartnern aus den verschiedenen Bereichen Kontakt aufgenommen, um sich nach den individuellen Umständen der Betroffenen in der Corona-Krise zu erkundigen. Bei den Gesprächen ging es vor allem darum, zu besprechen, ob die gegenwärtige Situation zu individuellen Problemen jeglicher Art geführt habe und inwieweit die Behörde zu deren Lösung beitragen kann. „Uns ist es wichtig, dass unsere Hilfe in diesen Zeiten nicht als abstraktes Versprechen, sondern als unmittelbare, solidarische Unterstützung verstanden wird“, erklärt Landrat Martin Sailer zu den Hintergründen der Maßnahme. Als brauchbare Hilfestellung gaben viele der Ansprechpartner die Internetseite des Landkreises an, auf der sämtliche Informationen zeitnah aktualisiert und durch externe Verweise übersichtlich ergänzt werden.

 

Die Menschen haben sich mit der Situation arrangiert

Die momentane Ausnahmesituation stellt die Verantwortlichen bei den Vereinen und Jugendeinrichtungen sowie die Künstlerinnen und Künstler im Landkreis vor planerische, personelle und finanzielle Herausforderungen. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation für darstellende Künstler, die mit öffentlichen Auftritten ihren Lebensunterhalt finanzieren. „Von unmittelbaren Notlagen wurde uns aber in keinem der Telefonate berichtet“, bilanziert der Landrat. „Unsere Fachbereiche bleiben mit allen Betroffenen im Austausch, sodass im Bedarfsfall rechtzeitig und gemeinsam an konstruktiven Lösungen gearbeitet werden kann“, sagt Sailer. 

 

Internetauftritt bietet auch Informationen für Unternehmer

Viele Antworten auf Fragen, die sich durch die Corona-Krise für Unternehmen ergeben, sind auf der Internetseite des Landkreis Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-unternehmen zusammengefasst. Neben Antragsformularen für Ausnahmegenehmigungen wird dort beispielsweise auf die Voraussetzungen für Soforthilfen und Verdienstausfallentschädigungen, die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums und andere externe Quellen verwiesen.

 

+++ UPDATE, Montag, 20. April 2020 +++

Problemmüllsammlungen finden wieder statt

 

Die wegen der Corona-Pandemie vorsorglich eingestellten mobilen Problemmüllsammlungen finden ab Samstag, 25. April 2020, wieder statt. Die Sammeltermine sind auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes www.awb-landkreis-augsburg.de abrufbar. Ersatztermine für die ausgefallenen Sammlungen sind leider nicht möglich. Auf das Abstandsgebot von 1,50 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird auch bei den mobilen Problemmüllsammlungen eindringlich hingewiesen.

 

+++ UPDATE, Freitag, 17. April 2020 +++

CORONA-PANDEMIE: DR. JAKOB BERGER IST VERSORGUNGSARZT FÜR DEN LANDKREIS AUGSBURG


Um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Zuge der Corona-Pandemie aufrecht zu halten, muss nach Weisung des Gesundheitsministeriums bei den Führungsgruppen Katastrophenschutz jedes Landkreises ein Versorgungsarzt eingesetzt werden. Mit dieser Aufgabe betraut der Landkreis Augsburg den Allgemeinmediziner Dr. Jakob Berger aus Herbertshofen. Er ist Vorstandsbeauftragter für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) in Schwaben sowie schwäbischer Bezirksvorsitzender des bayerischen Hausärzteverbands.

 

Als Versorgungsarzt hat Berger unter anderem die Aufgabe, die Verfügbarkeit der ärztlichen Leistungen sowie die Ausstattung mit entsprechender Schutzausrüstung zu planen und zu koordinieren sowie die Führungsgruppe Katastrophenschutz beim Landkreis Augsburg bei der Ausstattung der Ärzte mit der entsprechenden Schutzausrüstung zu unterstützen, soweit dies zur Bewältigung der Krisensituation erforderlich ist. Des Weiteren fällt es in seine Verantwortung, die Einrichtung oder Benennung von Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von potenziell mit Covid-19 infizierten Patienten vorzunehmen. Diese sollen unter anderem dabei helfen, die Anzahl möglicher Kontaktpersonen zu reduzieren, effektive Infektionsschutzvorkehrungen etablieren und für einen ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln sorgen.

 

Schwerpunktpraxen in Inningen und Langweid

Die ersten beiden Schwerpunktpraxen für den Landkreis Augsburg sind derzeit in der Praxis von Dr. Andreas Schittko, Bobinger Straße 54, 86199 Inningen und in der Praxis von Herrn Dr. Sören Dülsner, Ulrichstraße 8, 86462 Langweid-Stettenhofen vorgesehen. Personen mit Symptomen, die möglicherweise auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten und nicht von ihrem Hausarzt behandelt werden können, haben die Möglichkeit, sich dort nach vorheriger Anmeldung und Überweisung durch den Hausarzt untersuchen lassen. Die Termine werden den Patienten über ihren Hausarzt telefonisch bekannt gegeben. Dies gilt auch für bereits positiv auf das Coronavirus getestete Personen, die eine Untersuchung wünschen. Die Schwerpunktpraxen sollen ab Montag, 20. April 2020, ihren Betrieb aufnehmen.

 

Um auch die Mediziner im Augsburger Land bestmöglich auf dem neuesten Stand zu halten, wurde unter www.landkreis-augsburg.de/corona-mediziner eine Informationsseite eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert wird.

 

Aktuelle Zahlen aus dem Landkreis

Aktuell gibt es 339 bestätigte Fälle des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Davon sind 207 Personen bereits wieder genesen. 291 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne, 1609 Personen wurden bereits wieder aus dieser entlassen und fünf Personen sind verstorben (Stand: 17. April 2020). „Außenstehende sind aktuell häufig verwundert darüber, weshalb die Zahl der Infizierten im Landkreis Augsburg im Vergleich zu anderen Regionen relativ langsam ansteigt. Sie können aber sicher sein, dass diese Zahl nicht durch unzureichende Tests von Seiten unseres Gesundheitsamts begründet ist“, erklärt Landrat Martin Sailer. Eine häufig gewünschte flächendeckende Testung aller Landkreisbürger auf das Coronavirus sei jedoch nicht zielführend, da diese nur eine punktuelle Auskunft über den Gesundheitszustand geben würde und man sich bereits am Folgetag angesteckt haben könne. Ändern würde sich das erst, wenn es belastbare Antikörpertests auf Covid-19 gebe.

 

+++ UPDATE, Freitag, 17. April 2020 +++

Abfallwirtschaftsbetrieb und Gemeinden versuchen Normalität wiederherzustellen
 

Einige Wertstoffhöfe öffnen mit Sicherheitsvorkehrungen
Nachdem die Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg in den vergangenen Wochen wegen der Corona-Pandemie vorsorglich geschlossen waren, werden nun einige ab Montag, 20. April 2020, wieder geöffnet. „Um den erwarteten Andrang unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gut bewältigen zu können und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe ihrer Wertstoffe zu ermöglichen, werden in der ersten Woche die Öffnungszeiten einiger Sammelstellen ausgeweitet“, so Landrat Martin Sailer. Die genauen Öffnungszeiten sind auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-augsburg.de abrufbar. Individuelle Informationen zum Vorgehen vor Ort, wie zum Beispiel gesonderte Tage zur Abgabe von Grüngut, sind zudem auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden zu finden. Die Anlieferung wird vorerst auf Papier und Kartonagen, Schrott, Sperrmüll, Möbelaltholz und Elektro-Großgeräte beschränkt. Großanlieferungen werden vom Personal zurückgewiesen und Anlieferungen von landwirtschaftlichen Folien sind grundsätzlich erst wieder ab Freitag, 15. Mai 2020, möglich.
 

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals sind zudem folgende Regeln zwingend einzuhalten:

  • Es dürfen sich maximal vier Fahrzeuge zeitgleich auf dem Wertstoffhof befinden. Der Einlass wird vor Ort geregelt. 
  • Wartezeiten sind einzuplanen.
  • Zum Personal und anderen Bürgern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Auf das Maskengebot zum Schutz aller Beteiligten wird hingewiesen.
  • Wertstoffe müssen selbst entladen werden. Das Personal hilft nicht bei der Entladung der Wertstoffe und Befüllung der Container.
  • Kinder dürfen das Fahrzeug nicht verlassen.
  • Nach der Anlieferung ist das Gelände unverzüglich wieder zu verlassen. 
     

Im Verschenkmarkt wird zusätzlicher „Hilfe“-Bereich eingerichtet

Um die Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen bestmöglich zu unterstützen, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg in seinem Online-Verschenkmarkt die zusätzlichen Kategorien „Suche Hilfe“ und „Biete Hilfe“ eingerichtet. Wer im Zuge der Corona-Krise Hilfe sucht oder anbieten möchte, kann unter augsburg-lk.verschenkmarkt.info ab sofort kostenfrei sein Inserat einstellen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 16. April 2020 +++

Mit einem Stufenplan zurück zur Normalität
 

Zulassungsstelle Gersthofen erweitert schrittweise den Betrieb

Ab Montag, 20. April 2020, erweitert die Zulassungsstelle in Gerst-hofen wieder schrittweise ihren Betrieb. Die Zulassungsstelle in Schwabmünchen bleibt dagegen vorläufig weiterhin geschlossen. Um den gesundheitlichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals zu gewährleisten, ist eine Terminvergabe weiterhin ausschließlich telefonisch möglich und die Zugangskontrollen bleiben bestehen. Personen, die im Vorfeld keinen Termin ausgemacht haben, können leider nicht bedient werden. Zudem gelten strenge Hygienevorschriften, erläutert Landrat Martin Sailer: „Es ist zwingend auf den empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu achten, zudem dürfen sich nur wenige Personen gleichzeitig im Warteraum aufhalten und wir möchten auf die Maskenpflicht in den Räumen unserer Zulassungsstelle hinweisen.“ Den Bürgerinnen und Bürgern werde auch empfohlen – soweit vorhanden – einen eigenen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Auch private Zulassungen sind ab sofort grundsätzlich wieder möglich. Um unnötige Kontakte zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis allerdings, auch private Zulassungen über entsprechende Zulassungsdienste vornehmen zu lassen. Überdies ist bei „eigenhändiger“ Zulassung mit späteren Terminen zu rechnen, da Zulassungsdienste bevorzugt terminiert werden.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 16. April 2020 +++

Aktuell 332 bestätigte Fälle des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Davon wieder genesene Personen: 199
294 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne, 1564 Personen wurden bereits wieder aus der Quarantäne entlassen und fünf Personen sind verstorben.

 

+++ UPDATE, Freitag, 10. April 2020 +++

Corona-Update: Landkreis verzeichnet zwei weitere Todesfälle
 

Im Landkreis Augsburg sind leider zwei weitere Menschen an Covid-19 verstorben. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 75 und 83 Jahren. „Den Angehörigen möchte ich meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen“, so Landrat Martin Sailer. Damit hat der Landkreis Augsburg drei Todesfälle zu verzeichnen. 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 9. April 2020 +++

Jugendarbeit während der Corona-Krise

Aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Krise sind aktuell natürlich auch Einrichtungen der Jugendarbeit wie zum Beispiel Jugendzentren geschlossen. Was viele nicht wissen – hinter den Kulissen stehen die Ansprechpartner der Einrichtungen den Jugendlichen aber auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Angebote reichen von der Beratung am Telefon über gemeinsame digitale Aktivitäten wie z. B. interaktives Gaming bis hin zu Angeboten der Nachbarschaftshilfe. Eine telefonische und digitale Erreichbarkeit für die Jugendlichen ist an fast allen Standorten gewährleistet. Informationen gibt es beim örtlichen Jugendzentrum oder der gemeindlichen Jugendpflege – eine Liste mit Kontaktdaten steht unter www.landkreis-augsburg.de/corona-jugend zum Download bereit.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 8. April 2020 +++

Landrat: Vorausdenken ist unsere oberste Pflicht
 

„Wir müssen alle Lebensbereiche im Blick haben!“

Die Auswirkungen der Ausgangsbeschränkungen haben massiven Einfluss auf den Alltag der Menschen und auch für Unternehmen, Vereine, Kirchen, Soziale Einrichtungen und viele weitere Institutionen ist die aktuelle Situation eine enorme Belastung. „Diese Tatsache ist uns sehr bewusst, deshalb arbeiten wir im Landratsamt in engem Schulterschluss mit unseren Gemeinden mit Hochdruck daran, für möglichst viele Problemstellungen Lösungswege oder zumindest Perspektiven zu finden“, betont Landrat Martin Sailer.
 

Beschaffung von Masken

Einer der wichtigsten Punkte dabei sei die Beschaffung von adäquaten Masken zum Schutz der Belegschaft und Bewohner in sozialen Einrichtungen. Erst heute (8. April 2020) lieferte das Landratsamt insgesamt 33.000 medizinische Mund-Nasenschutz-Masken an Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis Augsburg. Weitere sollen folgen. Große Hoffnungen hatte der Landkreis dabei in die Lieferung der angekündigten Stoffrollen von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gesetzt. Bislang sei davon eine Rolle im Landratsamt Augsburg eingetroffen – von der Qualität habe man sich jedoch mehr erhofft, so der Landrat. Der Grund:  die Stoffe eigenen sich lediglich zum Vernähen von Einmal-Masken und nicht, wie erhofft, für Mehrweg-Masken, die bei 90 Grad Celsius gewaschen und dann wiederverwendet werden können. „Wir müssen nun umdenken und Wege finden, anderweitig an Material zu kommen, das den Kriterien für eine Mehrfachnutzung entspricht“, erläutert der Landrat. Mit der Beschaffung dieser Stoffe hätten die Mitarbeiter der Behörde selbstverständlich bereits begonnen, jedoch habe man die Stoffe aus München gedanklich hinzugezählt.

Von der Einsatzbereitschaft der Menschen im Landkreis zeigt sich Landrat Martin Sailer tief beeindruckt: „Es ist toll zu sehen, wie die Menschen füreinander einstehen, wie schnell sich Helfer- und Nähkreise finden und welche Kraft aus diesem gemeinschaftlichen Engagement entsteht. Die Corona-Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jeder Einzelne kann durch seine Solidarität, Hilfsbereitschaft, durch Spenden oder seinen Arbeitseinsatz unglaublich viel bewirken.“

Gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises möchte Landrat Martin Sailer dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Mehrfach-Schutzmasken ausgestattet werden. Derzeit werde ein Konzept erarbeitet, in das auch freiwilligen NäherInnen eingebunden werden können, die Interesse daran haben, ihre Masken der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

 

Förderung kleinerer Einzelhandelsunternehmen

Ein weiterer wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Bewältigung der Corona-Krise im Augsburger Land ist das wirtschaftliche Überleben der vielen Einzelhändler, die derzeit unter den Auswirkungen der Krise leiden. „Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung des Freistaats sind absolut richtig und es ist für uns alle das Beste, diese Regeln konsequent einzuhalten“, macht Landrat Martin Sailer klar. Jedoch müsse man damit einhergehende Missstände so schnell wie möglich beheben. Damit nimmt der Landrat Bezug auf die Bemühungen der Einzelhändler, die auf Online-Bestellungen und Lieferservice umgestellt haben, um zu überleben, deren Bemühungen aber ins Leere laufen, weil die größeren Supermärkte ihr Sortiment um genau deren Produkte ergänzt haben. „Wenn wir nun in jedem Supermarkt Schmuck, Kleidung oder Blumen kaufen können, sind die kleinen Geschäfte und Einzelhändler trotz ihres Einfallsreichtums schnell ruiniert“, so der Landrat. Deshalb hat sich Sailer in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt, in dem er um sofortige Prüfung bittet, ob kleinere Läden bereits in naher Zukunft unter bestimmten Bedingungen und Sicherheitsvorgaben wieder öffnen dürfen. Das Tragen eines entsprechenden Mund-Nasen-Schutzes, die Desinfektion und eine strenge Begrenzung der Kundenzahl seien dabei selbstverständlich vorauszusetzen. „Ich bin überzeugt, dass wir nur mit einer derartigen Maßnahme den kleinen Einzelhandel vor Ort retten können und bitte Sie um eine rasche und nachhaltige Prüfung und zeitnahe Entscheidung,“ schrieb Sailer an den Minister.

Der Landkreis selbst hat auf seiner Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/regionale-angebote eine Liste von Landkreis-Händlern, -Dienstleistern und -Gastronomen erstellt, die währende der Corona-Krise besondere Angebote auflegen. Auf dieser Seite ist ebenfalls ein Formular zu finden, mit dem sich weitere interessierte Unternehmen in diese Liste aufnehmen lassen können.

 

Gottesdienste online

Das Osterwochenende steht vor der Tür und viele Gläubige sind sehr traurig darüber, dass sie das höchste Fest im Kirchenjahr nicht in ihrer Kirche beim Gottesdienst feiern können. „Das ist überaus bedauerlich, aber leider notwendig“, so Landrat Martin Sailer. Das Bistum Augsburg mit seinem ernannten Bischof Dr. Bertram Meier trüge diese Entscheidung ausdrücklich mit. Online-Gottesdienste seien im Augenblick eine gute Alternative, so der Landrat. Zur Durchführung dieser habe das Bistum klare Weisungen an Pfarrämter und Ordensgemeinschaften herausgegeben, die für die Kirchen in der Diözese und somit auch im Landkreis gültig seien. „Trotz aller menschlicher und wirtschaftlicher Not wünsche ich den Menschen im Augsburger Land ein gesegnetes Osterfest“, so Sailer.

Aktuell 292 bestätigte Fälle des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Davon wieder genesene Personen: 107
360 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne, 1032 Personen wurden bereits wieder aus der Quarantäne entlassen.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 7. April 2020 +++

Finanzielle Entlastung für von Schließung bedrohte Gastronomie- und Hotelbetriebe in ganz Bayern
 

Wirtschaftsministerium präsentiert „tragfähige Lösung“

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung für Gaststätten- und Hotelbetreiber in Bayern präsentiert, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie jedoch strittig ist. Im Detail sieht die gemeinsame Empfehlung vor, dass die Versicherer zwischen zehn und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die betroffenen Gastronomie- und Hotelbetriebe ausbezahlen. Die Empfehlung wurde bereits von mehreren Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet, weitere haben ihre Unterstützung zugesagt. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger handelt es sich bei der Regelung um eine „tragfähige Lösung für beide Branchen“.

So können Unternehmen weiterhin Soforthilfe beantragen

Das Antragsverfahren für wirtschaftliche Soforthilfen wurde geändert. Die Antragsstellung erfolgt nun ausschließlich digital über einen Online-Antrag, der unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona abgerufen werden kann. So soll eine schnellere Bearbeitung garantiert werden. Wer bereits einen Antrag für die Bayerische Soforthilfe gestellt hatte, kann nun auch noch weitere Liquidität im Rahmen des neuen, abgestimmten Soforthilfeprogramms von Bund und Freistaat beantragen. Dies gilt es im digitalen Antrag zu vermerken. Eine existenzbedrohende Lage liegt nach neuer Definition dann vor, wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Betriebskosten zu decken.

Zudem wurden die Höchstsummen für die staatlichen Zuschüsse angepasst. Es gilt nun folgende Staffelung: Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten erhalten maximal 9.000 Euro, Betriebe mit bis zu zehn Erwerbstätigen werden mit maximal 15.000 Euro bezuschusst. Maximal 30.000 Euro stehen für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern zur Verfügung, für Firmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern sind maximal 50.000 Euro angesetzt.

Weitere wichtige Informationen für Unternehmen im Internet

Zahlreiche Informationen zu Fragen, die sich im Zuge der Corona-Krise für Unternehmen ergeben, sind auf der Themenseite des Landkreis Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona in der Rubrik „Wichtige Informationen für Unternehmen zum Coronavirus“ zusammengefasst. Neben Antragsformularen für Ausnahmegenehmigungen wird dort beispielsweise auf die Voraussetzungen für Verdienstausfallentschädigungen, die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums und viele andere externe Quellen verwiesen.

 

+++ UPDATE, Samstag, 4. April 2020 +++

Erster Patient aus dem Landkreis an Corona verstorben

Aktuell 250 bestätigte Fälle

„Wir haben im Landkreis Augsburg leider einen Menschen durch das Coronavirus verloren“, teilt Landrat Martin Sailer am Samstagabend mit. Ein fast 65-jähriger Mann (Jahrgang 1955) sei an der Lungenkrankheit verstorben. „Unser Beileid gilt den Angehörigen und allen, denen der Verstorbene lieb und teuer war“, so Sailer. Die Zahl der Infizierten beläuft sich aktuell auf 250 Personen. 86 Menschen sind nach der Erkrankung wieder genesen, 315 befinden sich derzeit in Quarantäne und 879 haben die Quarantäne bereits hinter sich.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 1. April 2020

Schließung der Wertstoffhöfe bis 19. April 2020

Im Zuge der offiziellen Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen durch die Bayerische Staatsregierung bis zum 19. April bleiben auch die Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg weiter geschlossen.

Diese Maßnahme dient dem Schutz des Personals, aber auch der Bürgerinnen und Bürger: Insbesondere im Falle kleinerer Anlagen kann der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden. Zudem wäre das Risiko gegeben, dass es während der Öffnungszeiten zu zahlreichen Anlieferungen kommen würde und Menschenansammlungen in der Folge nicht auszuschließen wären.

Die Abholung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen läuft derzeit planmäßig weiter. Haussperrmüllabholungen finden ebenfalls statt. Alle Informationen sind im Internet auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-landkreis-augsburg.de erhältlich.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 31. März 2020 +++

Unterstützung für Corona-Team der KVB in Neusäß

 

Landkreis führt zusätzlich bewährte mobile Abstreichteams fort

Auf Bitte des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat der Landkreis Augsburg zur Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eine stationäre Abstreichstelle am Schulzentrum in Neusäß eingerichtet, um auch deren Patienten entsprechend wirkungsvoll zu versorgen: „Obwohl uns von Seiten der KVB noch einige Antworten auf wesentliche Fragen des Betriebs einer solchen Einrichtung fehlen, starten wir ab sofort mit den Tests, um hier schnellstmöglich Abhilfe zu leisten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die bewährten mobilen Abstreichteams der Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg bleiben laut Sailer zeitgleich weiter im Einsatz: „Im Gegensatz zu den meisten anderen Landkreisen in Bayern, hat der Landkreis Augsburg seit nunmehr vier Wochen mobile Abstreichteams geschaffen, die mit zwei Krankenwagen in der Lage sind, bis zu 75 Patienten am Tag zu Hause aufzusuchen und entsprechende Abstriche vorzunehmen. Durch sie können wir bis heute alle Anforderungen des Staatlichen Gesundheitsamtes abarbeiten und die Patienten fühlen sich bestens versorgt.“ Ein weiteres Plus: Der Landkreis könne auf diese Weise sicherstellen, dass die Ergebnisse der entsprechenden Tests sehr zeitnah an die Patienten übermittelt werden. Deshalb bestehe zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund, die bewährte Methode zu verändern.

 

+++ INFO, Montag, 30. März 2020 +++

An alle Unternehmen im Landkreis Augsburg: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Liste mit „Häufig gestellten Fragen zu Betriebsuntersagungen“ herausgegeben. Diese finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich mithilfe dieser Liste eigenständig darüber, ob Sie Ihr Gewerbe weiterbetreiben dürfen oder nicht.

Bei Unklarheiten können Sie sich an die Kollegen der Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@remove-this.LRA-a.bayern.de wenden.

Zusätzlich haben wir für Sie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-unternehmen viele wichtige Informationen (u. a. zu finanziellen Hilfen) zusammengestellt. Außerdem können Sie unter www.landkreis-augsburg.de/regionale-angebote die Spezial-Angebote Ihres Unternehmens während der Corona-Krise bewerben.

 

+++ UPDATE, Sonntag, 29. März 2020 +++

Gute Nachrichten am Sonntag:

  • 36 Corona-Infizierte im Landkreis wieder genesen
  • Schulen bieten auch in den Osterferien Betreuung an

Insgesamt haben sich im Landkreis Augsburg bis heute 171 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Nun gibt es auch erste erfreuliche Zahlen von Personen, die die Krankheit unbeschadet überstanden haben: insgesamt 36 Menschen sind nach ihrer Infektion wieder gesund. „Jeder genesene Bürger und jede genesene Bürgerin ist ein Zeichen der Hoffnung, die wir in diesen Tagen so dringend brauchen“, sagt Landrat Martin Sailer und wünscht allen Erkrankten eine schnelle Besserung und alles Gute. „Die Ausgangsbeschränkung und sämtliche Begleiterscheinungen machen uns allen derzeit zu schaffen. Dennoch sind sie dringend nötig, um unserem Gesundheitssystem die Chance zu geben, möglichst allen Erkrankten – unabhängig ob coronainfiziert, oder an einer anderen Erkrankung leidend – die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen“, betont Sailer weiter. Die Lage werde sich weiter zuspitzen, deshalb müssten sich alle Menschen weiterhin diszipliniert an die aktuellen Regeln halten.
 

Betreuung auch in Osterferien gesichert

Wie das Bayerische Kultusministerium berichtet, wird es für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen auch in den Osterferien eine Betreuung geben. In einem Schreiben sowie auf der Homepage des Ministeriums heißt es: „Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr. Ganztags- und Mittagsbetreuungsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung, die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Angekündigte Ferienangebote sind augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht durchführbar. Schülerinnen und Schüler, die an Unterrichtstagen eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden auch in den Osterferien in der Notfallbetreuung dieser Kindertageseinrichtung betreut.“

Link zur Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

 

+++ UPDATE, Freitag, 27. März 2020, 17.30 Uhr +++

Beratung für Familien läuft weiter

 

Familienbüros und Beratungsstellen telefonisch und online zu erreichen
Die Ausgangsbeschränkung während der Corona-Krise stellt auch Familien vor große Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die bereits unter normalen Umständen mit Schwierigkeiten wie Überforderungssituationen, häuslicher Gewalt oder Alkoholproblemen der Eltern zu kämpfen haben. Auf derart betroffene Eltern und Kinder hat das Jugendamt im Landkreis Augsburg derzeit ein ganz besonderes Auge, insbesondere um Kinder in potentieller Gefahr zu schützen. „Die fehlende Tagesstruktur erschwert die häusliche Situation dieser Tage enorm, deshalb bleiben unsere Sozialpädagogen in sehr engem Kontakt mit den uns bekannten Familien und schutzbedürftigen Kindern“, erklärt Landrat Martin Sailer. Über Telefon oder das Internet hielten die Ansprechpartner im Jugendamt Kontakt zu den Familien und achteten sensibel darauf, erste Warnzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung zu erkennen. 

 

Auch die generelle Beratungsinfrastruktur für Familien im Landkreis Augsburg wird von den Familienbüros, Familienstationen und Erziehungsberatungsstellen weiterhin aufrechterhalten. Die persönlichen Gespräche werden durch Telefonate oder Online-Beratung ersetzt. „Ich möchte allen Familien – auch gut funktionierenden in harmonischen Verhältnissen – ans Herz legen, sich frühzeitig pädagogischen Rat einzuholen. Wir alle befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation, da liegen auch die stärksten Nerven irgendwann einmal blank“, legt Landrat Sailer verständnisvoll nahe.

 

Von Montag bis Samstag stehen größtenteils ganztägig diverse Beratungsangebote verschiedener Träger zur Verfügung. Online oder am Telefon erhalten Eltern hier ohne Wartezeiten und überwiegend ohne Terminvereinbarung praktische pädagogische Tipps und Hilfestellungen. Eine Übersichtsliste mit allen Angeboten und Kontaktdaten steht im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-eltern zum Download zur Verfügung.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 26. März 2020, 12 Uhr +++

Mit helfenden Händen durch die Corona-Krise


Landkreis Augsburg veröffentlicht Handlungsempfehlung für Nachbarschaftshilfe-Gruppen in der Region
Das Coronavirus stellt unsere Gesellschaft in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich bereits 143 Personen im Landkreis Augsburg nachweislich mit dem neuartigen Virus angesteckt, wie viele von ihnen inzwischen wieder genesen sind, wird aktuell ermittelt. „Die exponentielle Verbreitung der Pandemie muss zwingend eingebremst werden“, drängt Landrat Martin Sailer ernst. Auch wenn die deshalb erforderlichen Maßnahmen große Auswirkungen auf den Alltag jedes einzelnen hätten. Dabei gelte es nun insbesondere die gefährdeten Risikogruppen zu schützen, die momentan – soweit möglich – ihr Haus nicht verlassen sollen. Doch diese Menschen sind glücklicherweise nicht alleine, denn überall in der Region gründen sich sogenannte Nachbarschaftshilfe-Gruppen, die den betroffenen Personen unter anderem beim Einkaufen, Gassi gehen oder für Fahrdienste und Botengänge helfend zur Seite stehen. „Es ist unglaublich beeindruckend zu sehen, wie viele Privatpersonen sich uneigennützig im Augsburger Land für ihre Mitmenschen engagieren“, freut sich Landrat Martin Sailer. Die Nachbarschaftshilfe beweise erneut, wie gut das Miteinander in der Region funktioniere. Um die aufkommenden Fragen der Helferinnen und Helfer zu beantworten, hat der Landkreis Augsburg nun eine entsprechende Handlungsempfehlung verfasst, die ab sofort auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/nachbarschaftshilfen zur Verfügung steht. 
 

+++ UPDATE, Donnerstag, 26. März 2020 +++

Zulassungsstelle Schwabmünchen schließt

Ab Montag, 30. März 2020, bleibt die Zulassungsstelle in Schwabmünchen bis auf Weiteres geschlossen. Grund dafür ist die Schließung der ansässigen Schilderfirmen aufgrund des Corona-Virus. 

Wann die Zulassungsstelle Schwabmünchen wieder geöffnet werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden daher zur Verstärkung in der Zulassungsstelle Gersthofen eingesetzt. Bereits gebuchte Termine zur Fahrzeugzulassung können in der Zulassungsstelle Gersthofen wahrgenommen werden.

 

+++ UPDATE, Mittwoch, 25. März 2020, 17.35 Uhr +++

Miteinander, füreinander, gemeinsam gegen Corona


Landkreis unterstützt kostenfrei Unternehmen während der Corona-Pandemie
Die Maßnahmen, die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden müssen, treffen die heimische Wirtschaft – insbesondere Kleinunternehmer und Selbstständige – außerordentlich hart. „Um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, haben wir uns dazu entschlossen, die besonderen Angebote von Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg, wie zum Beispiel einen gesonderten Online-Verkauf, Lieferungen, Take-Away oder Verkaufsautomaten, zu sammeln und kostenfrei auf unserer Homepage sowie den Social-Media-Kanälen des Landkreises zu veröffentlichen“, erläutert Landrat Martin Sailer. Wer sein Unternehmen während der Corona-Krise auf diese Weise bewerben möchte, findet im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/regionale-angebote ab sofort den Fragebogen „Besondere Angebote von Unternehmen im Landkreis Augsburg während der Corona-Pandemie“. Diesen kann man direkt online ausfüllen und per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes verschicken. Wer möchte, kann auch noch ein Foto für die sozialen Medien hinzufügen. In diesem Fall ist aber zwingend die Angabe der Bildquelle erforderlich. „Wir hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger solidarisch zeigen und die angebotenen Alternativen nutzen. Gemeinsam gewinnen wir den Kampf gegen Corona“, so Sailer weiter.


Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Am 27. März müssen Unternehmen und Selbstständige in der Regel die Sozialversicherungsabgaben für ihre Betriebe an den Sozialversicherungsträger überweisen. Dies kann aufgrund der derzeitigen Krisenlage bei vielen Unternehmen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da momentan die Umsätze vielerorts einbrechen. Nach einem aktuellen Beschluss des Deutschen Bundestages können die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für die Monate März und April 2020 ab sofort zinslos und ohne den Nachweis von Sicherheiten gestundet werden, wenn die Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der entsprechende Musterantrag für die Krankenkasse steht unter www.landkreis-augsburg.de/finanzielle-hilfen zum Download zur Verfügung. 
 

+++ UPDATE, Mittwoch, 25. März 2020 +++

Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg: Einschränkungen wegen Corona


Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg versucht zusammen mit den Entsorgungsfirmen, die Abholung der Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen sowie des Gelben Sacks weiterhin zu den regulären Terminen zu gewährleisten. Derzeit werden auch noch alle Wertstoffinseln für die Abgabe von Glas und Dosen regelmäßig entleert und angemeldete Sperrmüllabholungen finden durch die Firma Remondis weiterhin statt. Aktuell gibt es in der kommunalen Abfallwirtschaft folgende Einschränkungen:


Wertstoffhöfe
Alle Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg haben bis mindestens Freitag, 3. April 2020, geschlossen. Die Bürger werden gebeten, die Wertstoffe zu Hause zwischenzulagern. Über Wiedereröffnungen wird rechtzeitig informiert.


Problemmüllsammlungen
Alle Problemmüllsammlungen, die bis Sonntag, 19. April 2020, vorgesehen waren, finden nicht statt. Über nachfolgende Termine wird zeitnah entschieden und informiert.


Altpapiersammlungen der Vereine
Viele Vereine sagen derzeit die Haussammlungen ab. Die Vereine teilen Absagen oft über die Presse bzw. das entsprechende Gemeindeblatt mit.


Verkauf amtlicher Müllsäcke
Ein Verkauf der amtlichen Müllsäcke über die Rathäuser ist derzeit nicht möglich. Dringend benötigte Säcke können für einen Stückpreis von sieben Euro per E-Mail an abfallwirtschaft@remove-this.LRA-a.bayern.de oder telefonisch unter 0821 3102 3226 bestellt werden. Der Versand erfolgt samt Gebührenbescheid per Post.


Bestellung von Papiertonnen und Biotonnen
Papier- und Biotonnen können weiterhin bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt jedoch erst nach der Corona-Krise. Derzeit werden nur Restmülltonnen ausgeliefert.


Reklamationen nicht geleerter Mülltonnen
Nicht geleerte Tonnen können per E-Mail an abfallberatung@remove-this.LRA-a.bayern.de oder telefonisch unter 0821 3102-3221 oder -3222 reklamiert werden. Wir versuchen eine Nachleerung zu beauftragen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir aber um Verständnis, wenn nicht jede Nachleerung erfolgen kann. Eingefrorene Biotonnen werden generell nicht nachgefahren.


Erreichbarkeit Abfallwirtschaftsbetrieb
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist für den Parteiverkehr geschlossen. Ein Kontakt ist per Telefon unter 0821 3102 3211 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@remove-this.LRA-a.bayern.de möglich.


Aktuelle Informationen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über weitere Änderungen über die Medien, im Internet (www.awb-landkreis-augsburg.de), über Facebook und über die AbfallApp. 
 

 

+++ UPDATE, Dienstag, 24. März 2020 +++

Corona-Pandemie: Landratsamt unterstützt Herstellung von Desinfektionsmitteln

 

Die Rohstoffe Isopropanol und Ethanol sind besonders gefragt

Zur Eindämmung der fortschreitenden Corona-Pandemie hat die Vorbeugung weiterer Neuinfektionen höchste Priorität. „Indem wir unsere persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren, erreichen wir sehr viel“, sagt Landrat Martin Sailer. Dennoch müsse man den Schutz der Menschen auch dort erhöhen, wo sie trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen zwangsläufig aufeinandertreffen – beispielsweise im Bereich der Pflege oder bei Arztbesuchen. In diesen Situationen spielen Desinfektionsmittel und desinfizierende Reinigungsmittel eine wichtigere Rolle denn je. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Bestände der Mittel jedoch dauerhaft niedrig. Auch die chemischen Bestandteile sind inzwischen kaum mehr auf herkömmlichem Wege erhältlich.

Das Landratsamt Augsburg richtet daher einen Appell an alle Firmen und Betriebe in der Region, die Rohstoffe Isopropanol und Ethanol je nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen: „Aus beiden Stoffen lassen sich effektive Desinfektionsmittel herstellen, die aktuell einen immensen Beitrag zum Schutz von Risikogruppen, aber auch von allen anderen Menschen leisten können“, so der Landrat.

 

Dinkelscherbener Firma Witty GmbH bietet Produktion an

Regionale Unternehmen, die über ungenutzte Bestände eines der beiden Stoffe verfügen, werden gebeten, sich mit dem Dinkelscherbener Unternehmen Witty in Verbindung zu setzen. Die Firma ist auf die Produktion verschiedener Reinigungs- und Desinfektionsmittel spezialisiert und hat sich kurzfristig bereit erklärt, die Herstellung der im Landkreis akut benötigten Mittel zu übernehmen. Die Kontaktaufnahme ist über die E-Mail-Adresse florian.landgraf@remove-this.witty.de möglich. „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Betrieben, die diesem Aufruf folgen und damit den Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger tatkräftig unterstützen“, sagt Landrat Martin Sailer.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 24. März 2020 +++


Ab morgen, Mittwoch, 25. März 2020, gilt die Allgemeinverfügung „Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Bestattungen im Landkreis Augsburg". Die Allgemeinverfügung finden Sie im Downloadbereich unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

 

+++ UPDATE, Samstag, 21. März 2020 +++

Krisenbewältigung geht alle an - Landrat Sailer nimmt Ärzte und Kita-Personal in die Pflicht

Die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Augsburg steigen täglich. Am Samstag waren im Landkreis Augsburg 68 Menschen mit COVID-19 infiziert.

Bei der Corona-Hotline des Landkreises zeigte sich unterdessen eine besorgniserregende Entwicklung: es häufen sich Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern mit Krankheitssymptomen, die von Hausärzten mit Verweis auf die Hotline abgewiesen wurden. „Wir können erkrankten Personen keinerlei medizinische Versorgung oder Beratung bieten“, betont Landrat Martin Sailer. „Von Gesetzes wegen haben wir dazu keine Befugnis. Ich appelliere daher dringend an die niedergelassenen Ärzte, ihrer Behandlungspflicht nachzukommen. Es ist absolut inakzeptabel, dass sich einzelne Mediziner in dieser Situation ihrer Verantwortung entziehen und erkrankte Menschen sich selbst überlassen. Wir alle befinden uns in einer Ausnahmesituation und jeder hat nun seinen Teil im jeweiligen Verantwortungsbereich dazu beizutragen. Allen medizinischen Berufsgruppen, die täglich unter diesen erschwerten Bedingungen arbeiten und helfen, sage ich herzlich Danke!“

 

Kinderbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen muss sichergestellt sein

Auch Schulen, Kindertagesstätten und weitere Betreuungseinrichtungen müssen in diesen Tagen ihrer Aufgabe nachkommen und die sogenannte Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen gewährleisten. Hier stehe im Vordergrund, dass Kinder möglichst geschützt vor einem Ansteckungsrisiko in ihrer zuständigen Einrichtung betreut werden. Eine Zusammenlegung von Gruppen oder gar ganzer Einrichtungen sowie ein ständiger Wechsel des Betreuungspersonals sei an dieser Stelle absolut kontraproduktiv und müsse unbedingt unterlassen werden, so Landrat Martin Sailer. „Es geht hier nicht um einen möglichst sparsamen Umgang mit personellen Ressourcen, sondern um das Unterbrechen von Infektionsketten.“ Die Fachstelle für Kindertagespflege des Landratsamtes werde hier streng darauf achten, dass die entsprechenden Regelungen eingehalten würden.
 

Landratsamt warnt vor Trickbetrügern

Die Corona-Krise zeigt unangenehme Begleiterscheinungen: Trickbetrüger machen sich die aktuelle Situation zunutze. In den vergangenen Tagen haben sich Polizeiberichten zufolge Unbekannte an Haustüren fälschlicherweise als Mitarbeiter der Staatlichen Gesundheitsämter, der Rettungsdienste oder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ausgegeben. Die Gauner erkundigen sich wohl unter anderem nach Corona-Testergebnissen oder anstehenden Testterminen, um sich so Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen. Landrat Martin Sailer versichert: „Die Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg werden niemals unangekündigt vor Ihrer Türe stehen.“ Sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger nach vorherigem Telefonat mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ein mobiles Abstreichteam erwarten, so ist dieses an folgenden Merkmalen zu erkennen:

  • Das Team kommt in der Regel in einem Krankenwagen, der eindeutig gekennzeichnet ist. Der Abstrich erfolgt in diesem Krankenwagen, außer bei bettlägerigen Personen.  
  • Der Fahrer des Krankenwagens trägt eine Warnweste des Landkreises mit entsprechender Beschriftung.
  • Der Abstreicher trägt einen Schutzanzug und eine Maske.
  • Betroffene erhalten ein Merkblatt mit wichtigen Informationen.

Neben den mobilen Einheiten des Gesundheitsamtes sind auch Abstreichteams der KVB unterwegs. Diese unterscheiden sich optisch von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes. Keinesfalls wird im Zuge des Tests Bargeld oder sonstige Bezahlung gefordert. Der Landrat rät allen Bürgerinnen und Bürgern: „Sollten Sie nicht auf den ersten Blick erkennen, dass es sich um seriöse Mitarbeiter von KVB oder Gesundheitsamt handelt, fordern Sie in jedem Fall eine Identifizierung.“

 

 

+++ UPDATE, Freitag, 20. März 2020, 14 Uhr +++
 

Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
 

Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
 

Untersagt wird der Besuch von


a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize

 

b) vollstationären Einrichtungen der Pflege

 

c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

 

d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften

 

e) Altenheimen und Seniorenresidenzen

 

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:


a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlichist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)


c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen).
Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben.

 

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich

 

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

 

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

 

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung

 

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren

 

Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie zum Download unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

 

+++ UPDATE, Freitag, 20. März 2020 +++

 

Aufgrund der heute erlassenen Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung bleiben sämtliche Wertstoffhöfe im Augsburger Land bis auf weiteres geschlossen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird rechtzeitig über die Medien, im Internet, auf Facebook und über die AbfallApp mitteilen, sobald die Anlagen wieder geöffnet werden. Die Problemmüllsammlungen finden bis zum 19. April nicht statt. Über die nachfolgenden Termine wird zeitnah entschieden.

 

Müllabfuhr und Containerleerungen finden regulär statt

Die Müllabfuhr (Restmüll, Bioabfälle, Altpapier) und die Abholung der Gelben Säcke findet weiter zu den regulären Terminen statt. Sofern es Einschränkungen durch die beauftragten Entsorgungsbetriebe gibt, werden wir umgehend informieren. Die Leerungen der Glas- und Dosencontainer finden aktuell regulär statt.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 19. März 2020, 15.55 Uhr +++

 

Müllabfuhr

Die Müllabfuhr (Restmüll, Bioabfälle, Altpapier) und die Abholung der Gelben Säcke findet aktuell zu den regulären Terminen statt. Sofern es Einschränkungen durch die beauftragten Entsorgungsbetriebe gibt, werden wir umgehend informieren.

 

Glas- und Dosencontainer

Die Leerungen finden aktuell regulär statt.

 

Wertstoffhöfe

Ab sofort sind nur noch die folgenden Wertstoffhöfe im Landkreisgebiet geöffnet: Altenmünster, Aystetten, Fischach, Gablingen, Königsbrunn, Meitingen, Schwabmünchen, Stadtbergen-Leitershofen, Zusmarshausen und die Deponie Hegnenbach. Die Öffnungszeiten dieser Wertstoffhöfe sind eingeschränkt. Die aktuellen Zeiten sind auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-augsburg.de abrufbar. Für diese Wertstoffhöfe gelten die folgenden Regelungen:

 

  • Vorab ist unbedingt kritisch zu prüfen, ob die Fahrt zum Wertstoffhof zwingend notwendig ist.
  • Normale und somit aufschiebbare Anlieferungen werden zurückgewiesen.
  • Es dürfen maximal vier Fahrzeuge gleichzeitig entladen.
  • Das Personal hilft nicht beim Ausladen.
  • Zum Personal ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten.
  • Kinder müssen in den Fahrzeugen bleiben.
  • Nach der Anlieferung ist der Wertstoffhof unverzüglich zu verlassen.

 

Die Einschränkungen sind notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich einzudämmen. Wir bitten ausdrücklich darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Wertstoffhöfe nur in begründeten Sonderfällen aufsuchen.

 

Problemmüllsammlungen

Problemmüllsammlungen finden bis zum 19. April nicht statt. Über die nachfolgenden Termine wird zeitnah entschieden.

 

Über weitere Änderungen wird der Abfallwirtschaftsbetrieb über Pressemitteilungen, die Internetseite, Facebook und die AbfallApp aktuell informieren.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 19. März 2020, 15.15 Uhr +++

Landratsamt stellt interne Betriebsabläufe vorsorglich auf längerfristigen Krisenmodus um

 

Ziel der Maßnahmen ist Wahrung der Handlungsfähigkeit

Das Landratsamt Augsburg richtet sich mit internen Umstrukturierungen vorsorglich auf einen längerfristigen Krisenmodus im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. „Wir stellen vorsichtshalber die Weichen dafür, dass unsere Behörde auch im Fall einer deutlichen Verschlechterung der jetzigen Lage handlungsfähig bleibt“, sagt Landrat Martin Sailer. Zweck aller Maßnahmen sei es, dass das Landratsamt auch weiterhin für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sorgen könne. „Bislang ist keine unserer Mitarbeiterinnen und kein Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt – wir wollen zum Schutz unserer Belegschaft und zur Aufrechterhaltung des Betriebs dafür sorgen, dass dies so bleibt“, so der Landrat. Die organisatorischen Änderungen treten ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, in Kraft und betreffen neben der Belegschaft des Landratsamts auch den Kundenverkehr.

 

Änderungen im Parteiverkehr und der personellen Besetzung

Der Parteiverkehr im Hauptgebäude am Prinzregentenplatz sowie in den Außenstellen beschränkt sich vorerst ausschließlich auf dringende Fälle, die keinen zeitlichen Aufschub zulassen. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin vereinbaren möchten, müssen sich vorab zwingend anmelden. Zur Vorbesprechung und Vereinbarung eines Termins wird explizit um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter per E-Mail gebeten, in Ausnahmefällen stehen spezielle Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind unter www.landkreis-augsburg.de/termin zu finden. Wir bitten zu beachten, dass die telefonische Erreichbarkeit nur vormittags von 8 bis 12.30 Uhr gewährleistet werden kann. Zugang zum Hauptgebäude und den Außenstellen erhält nur, wer eine Terminvereinbarung wegen eines dringlichen Grunds vorweisen kann. Die Zulassungsstelle bleibt zwar für den Kundenverkehr geöffnet, allerdings auch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit Einschränkungen: Bearbeitet werden grundsätzlich nur Fälle, die dem handwerklichen und gewerblichen Bereich zuzuordnen sind und damit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit von Unternehmen dienen. Prinzipiell ausgeschlossen sind vorerst Zulassungen und Wiederzulassungen von Freizeitfahrzeugen wie Motorrädern und Cabrios. Private Zulassungen sonstiger Art sind nur in begründet dringlichen Einzelfällen möglich.

 

Für den Dienstbetrieb in allen Geschäftsbereichen des Landratsamts wird ab der kommenden Woche ein Schichtsystem eingeführt. Dazu wird die gesamte Belegschaft in zwei Teams unterteilt, die sich tageweise im Amt abwechseln. „Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir im Falle einer Ausbreitung des Virus in unserem Kollegenkreis in jedem Bereich unseres Hauses weiterhin über Kräfte verfügen, die den Betrieb aufrecht halten können“, erklärt Landrat Martin Sailer. An den Tagen, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Teams nicht im Amtsgebäude arbeiten, unterstützen sie ihre Fachbereiche von ihren Heimarbeitsplätzen aus. Alle Kolleginnen und Kollegen, die selbst oder deren Angehörige im gleichen Haushalt zu einer der sogenannten Risikogruppen zählen, wechseln dauerhaft in die Heimarbeit. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19. April – je nach allgemeiner Lage wird dann entschieden, ob das System in dieser Form weitergeführt werden muss. „Da wir im Zuge der vorübergehenden Umstrukturierung über weniger Personal im Amt verfügen und unsere Kapazitäten dementsprechend eingeschränkt sein werden, bitten wir um Verständnis, falls es bei der Abarbeitung verschiedener Anliegen aus der Bevölkerung zu zeitlichen Verzögerungen kommen sollte“, fügt Landrat Sailer hinzu. Als weitere Präventivmaßnahme müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus dem Ausland zurückkehren, dem Amtsgebäude und den Außenstellen für 14 Tage fernbleiben. Zudem gilt ab sofort eine Urlaubssperre, um die Personaldecke stabil zu halten.

 

Verstoß gegen die Allgemeinverfügung gilt als Straftat

Die Bayerische Staatsregierung hat per Allgemeinverfügung angeordnet, welche Plätze, Geschäfte und Einrichtungen ab sofort geschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Spiel- und Sportplätze sowie Straßencafés. Außerdem sind Versammlungen von Personengruppen im öffentlichen Bereich verboten. In Abstimmung mit dem Landratsamt Augsburg kontrolliert die Polizei die Einhaltung dieser Regeln. Die Nichtbeachtung gilt als Straftat.

 

Informationen weiterhin über Internetseite und Hotline erhältlich

Nach wie vor ist die Corona-Hotline des Landkreises unter (0821) 3102-3999 täglich von 8 bis 19 Uhr für die Landkreisbürgerinnen und -bürger erreichbar. Für die Beantwortung aller Anfragen aus der Öffentlichkeit wurden bereits vor knapp zwei Wochen zusätzliche Kapazitäten durch interne Personalverlegungen geschaffen. „Wegen der sich ständig verändernden Lage ist das Aufkommen an Anrufen nach wie vor hoch“, sagt Landrat Martin Sailer. Die Bevölkerung wird gebeten, vor dem Anruf zu prüfen, ob die Frage in der Übersicht unter www.landkreis-augsburg.de/corona beantwortet wird. Wichtig: Die Telefonisten der Hotline sind von Gesetzes wegen nicht befugt, medizinische Versorgung oder Beratung zu leisten.

 

Aktuelle Zahlen

Derzeit verzeichnet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg 53 bestätigte Fälle von Covid-19. Ab sofort wird das Landratsamt täglich um 12 Uhr die aktuellen Infiziertenzahlen auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona veröffentlichen.

 

Landratsamt weist auf abgesagte Termine und Veranstaltungen hin

Um die Verbreitung des Coronavirus zu hemmen, sagt das Landratsamt Augsburg unabhängig von der Weisung der Bayerischen Staatsregierung folgende Veranstaltungen ab:

  • 26.03.2020: Girls‘/Boys’Day
  • 30.03 bis 09.05.2020: 6. Energiekarawane Schwabmünchen durch Birkach, Klimmach und Schwabegg (wird auf Ende des Jahres verschoben)
  • Schüler- und Schnupperpraktika im Landratsamt Augsburg bis zum Ende der Osterferien
  • Bürgersprechstunden, Gesprächskreise und Vorträge der Betreuungsstelle im gesamten Landkreis Augsburg
  • 02./03.04.2020: Erörterungstermin zum Antrag Lechstahlwerke, Ort: Großer Sitzungssaal
  • 18.04.2020 – Hegeschau (Veranstaltung der Jägervereinigung Augsburg e.V. und der unteren Jagdbehörde) – Gaststätte Adler, Hauptstr. 31, Diedorf
  • 24.04.2020 – Hegeschau (Veranstaltung der Jägervereinigung Schwabmünchen e.V. und der unteren Jagdbehörde) – Gasthof zur Post, Lindauer Str. 22, Großaitingen

 

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 19. März 2020, 8.45 Uhr +++

Arbeitsagentur und Jobcenter arbeiten weiter – auch wenn die Türen geschlossen sind. Geldauszahlung ist sichergestellt.

 

Die Agentur für Arbeit Schwabmünchen und die Jobcenter Augsburger Land in Augsburg und Schwabmünchen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Daher gibt es derzeit keinen offenen Kundenzugang mehr.

 

Wie können Sie dennoch mit Ihren Ansprechpartnern in Kontakt treten?
 

Agentur für Arbeit Schwabmünchen:

 

  • Arbeitnehmer: Telefon: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)
    Erreichbarkeit: täglich 8 bis 18 Uhr
     
  • Arbeitgeber: Telefon: 0800 4 5555 20 (kostenfrei)
    Erreichbarkeit: täglich 8 bis 18 Uhr
     
  • Arbeitslosmeldungen und Bargeldauszahlung im Notfall: Telefon: 0821 3151-125
    Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag: 7.30 bis 12 Uhr


     
  • Jobcenter Augsburger Land: Telefon: 0821 99888-991
    Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr
     
  • Jobcenter Schwabmünchen: Telefon: 08232 9079-33
    Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de

Zum Thema Kurzarbeit finden Arbeitgeber Informationen unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

 

Wichtige Information für alle Kundinnen und Kunden:

  • Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per E-Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

 

Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:

 

 

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

+++ UPDATE, Mittwoch, 18. März 2020, 16.30 Uhr +++

 

Einschränkungen verursachen vielfältige Fragestellungen

Neben dem öffentlichen Leben wirkt sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf Unternehmen und Betriebe aus. Durch vielfältige Einschränkungen, unterbrochene Lieferketten, reduzierte Vertriebstätigkeiten und vor allem durch den Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben sich umfangreiche Einschnitte in die Betriebsabläufe und eine Vielzahl an Fragen rund um finanzielle Überbrückungshilfen, Darlehensprogramme, Hygieneregeln, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Steuerstundung und Kurzarbeit.

 

Soforthilfen können ab sofort beantragt werden

Die von der Bayerischen Staatsregierung zugesagten Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler können ab sofort beantragt werden. Das Formular ist unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona abrufbar. Der ausgefüllte Antrag kann bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden (siehe Kontaktinformationen am Ende dieser Mitteilung).

 

Umfangreiche Informationen auf der Website des Landkreises

Da die meisten Fragen von Unternehmern durch die Ministerien, die Landesbank, die Arbeitsagentur oder andere Fachstellen beantwortet werden, findet sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-unternehmen eine Übersicht mit wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Links zu weiterführenden Informationsseiten. „Die Inhalte auf unseren Informationsseiten werden regelmäßig aktualisiert, für alle anderen Fragen stehen unsere Fachbereiche zur Verfügung“, sagt Landrat Martin Sailer. Sollte ein Anliegen vorliegen, für das weder eine Antwort noch ein direkter Kontakt zu finden sein sollte, ist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Augsburg via wirtschaftsfoerderung@remove-this.LRA-a.bayern.de erreichbar.

 

+++ UPDATE, Samstag, 14. März 2020, 21 Uhr +++

Schließungen, Absagen, Notfallpläne – Coronavirus fordert Gesellschaft in allen Lebensbereichen

Weiterhin sind im Landratsamt Augsburg auch über das Wochenende rund 50 Personen damit beschäftigt, die aktuelle Corona-Situation zu bewältigen. Derzeit liegt die Zahl der infizierten Personen bei 31. Dass es noch nicht mehr positive Fälle im Landkreis Augsburg zu verzeichnen gibt, liegt daran, dass die Ergebnisse aus den untersuchenden Laboren inzwischen erst nach einigen Tagen vorliegen. Nach wie vor sind mobile Abstreichteams im Einsatz, um all jene Personen zu testen, die von den Ärzten des Staatlichen Gesundheitsamts im Landratsamt Augsburg entsprechend eingestuft wurden. In Quarantäne befinden sich derzeit 284 Menschen. Diese werden täglich von einem großen Team an medizinisch ausgebildeten Telefonisten angerufen und bei Bedarf beraten. Auch die allgemeine Corona-Hotline wird nach wie vor sehr intensiv nachgefragt. Um die personellen Ressourcen im Gesundheitsamt auch langfristig aufrecht erhalten zu können, hat Landrat Martin Sailer inzwischen einen Schichtdienst einrichten lassen. Sowohl bei den Ermittlungen in Bezug auf infizierte Patienten als auch für die Telefonisten der Bürgerhotline gilt ein Schichtplan, um das Personal gesund und leistungsfähig zu halten.

 

Landratsamt stellt Daseinsvorsorge sicher

Derzeit verzeichnet das Landratsamt selbst noch keinen bestätigten Corona-Fall, deshalb sind alle Fachbereiche personell gut aufgestellt und können zudem bei der Abarbeitung der Corona-Krise unterstützen. Um auch in den kommenden Wochen und Monaten alle Bereiche der Daseinsvorsorge sicherstellen zu können, will Landrat Martin Sailer auch hier vorbereitet sein: „Wir möchten auch für unsere eigenen Beschäftigten vorplanen und für den Fall der Fälle gerüstet sein. Deshalb werden wir in den kommenden Tagen Redundanzen schaffen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraussichtlich in zwei Teams aufteilen, die sich wöchentlich abwechseln. Außerdem sollen alle Beschäftigten, die die Möglichkeit haben von zu Hause aus zu arbeiten, dies tun. Dadurch bleiben wir im Falle einer Ansteckung und etwaiger Kontaktpersonen in der Belegschaft weiterhin arbeitsfähig.“ Begleiterscheinung dieser Maßnahme werde zwangsläufig sein, dass der Service des Landratsamtes langsamer läuft als gewohnt. „Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger bitten, nur noch zwingend notwendige Behördengänge zu tätigen und möglichst viele Anliegen telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln. Des Weiteren bitte ich um Verständnis für die Verzögerungen, die sich gewiss ergeben werden“, so Landrat Martin Sailer. „Wir leben gerade in einem Ausnahmezustand und sind alle gezwungen, unsere Gewohnheiten den äußeren Gegebenheiten anzupassen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich geben unser Bestes, um die Verwaltung gut funktionierend aufrechtzuerhalten“, so Sailer weiter.

 

Herausforderung für Eltern – Landratsamt sucht nach einheitlichem System für Notfallbetreuung

Die Eltern von mehr als 1.6 Mio. Schülerinnen und Schülern in Bayern stehen ab Montag vor der großen Herausforderung, ihre Kinder längerfristig selbst betreuen zu müssen. Der Freistaat hat in seiner Allgemeinverfügung von 13. März 2020 geregelt, dass für Elternteile, die alleinerziehend und in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind, eine Notfallbetreuung sichergestellt werden muss. Wie dies in der Umsetzung genau aussehen wird, wird sich erst in der kommenden Woche zeigen. Das Landratsamt Augsburg ist sich der Herausforderung für Eltern bewusst und möchte so gut wie möglich unterstützen. So soll ein Fragebogen erarbeitet werden, der die Voraussetzungen für eine Notfallbetreuung gezielt abfragt und Kindertageseinrichtungen sowie Schulen bei der Beurteilung eines Notfallbedarfs helfen soll. Landrat Martin Sailer sieht die Liste der relevanten Berufsgruppen als noch nicht vollständig an. „Dies können wir aber erst genau beurteilen, wenn wir einen Überblick haben, welche Berufsgruppen und Einzelschicksale sich tatsächlich am Montag in den Einrichtungen melden“, so Sailer. Er rechnet erst Mitte oder Ende der Woche mit einer klaren Systematik in Kindertagesstätten und Schulen. „Wichtig ist, dass diese Notplätze für Eltern mit echtem Bedarf vorgehalten werden. Dass beide Elternteile berufstätig sind, reicht an dieser Stelle leider nicht aus. Ich appelliere an alle Eltern, mit diesem Angebot gewissenhaft umzugehen. Hier muss jede einzelne Familie Verantwortung übernehmen und eine individuelle Lösung suchen, um das System nicht von vornherein zu sprengen und um möglichst viele Kontakte unter Kindern und damit ein Ansteckungsrisiko zu vermeiden. Ich möchte alle Arbeitgeber herzlich bitten, hier flexible Lösungen anzubieten und Eltern in dieser Situation möglichst gut zu unterstützen. Dies tun wir auch im Landratsamt.“

 

Ebenso appelliert Landrat Martin Sailer noch einmal an Inhaber von Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen wie Kinos oder Schwimmbäder: „Derartige Einrichtungen sollten dringend geschlossen werden, um Infektionsketten zu unterbrechen. Dasselbe gilt für Gottesdienste.“

 

+++ INFO, Samstag, 14. März 2020, 19.30 Uhr +++

Infektionsrisiko in Wahllokalen gering
 

Gesundheitsamt: die Sorge vor Ansteckung ist unbegründet

Am morgigen Sonntag finden in Bayern die Kommunalwahlen statt und in einigen Gemeinden äußern Wahlhelfer die Sorge, sich in einem Wahllokal oder beim Auszählen der Stimmzettel mit dem Coronavirus zu infizieren. „Diese Sorge möchten wir den Ehrenamtlichen gerne nehmen“, betont Landrat Martin Sailer. „Unser Gesundheitsamt stuft das Ansteckungsrisiko in einem Wahllokal als verhältnismäßig gering ein, wenn sich sowohl Wahlhelfer als auch Wählerinnen und Wähler an bestimmte Regeln – die inzwischen hinreichend bekannt sind – halten.“ Wahlkabinen stünden ohnehin weit auseinander und die Wahlhelferteams seien angehalten, sehr regelmäßig zu lüften und die Tische zu reinigen. Wer möchte, darf Handschuhe tragen, das Gesundheitsamt hält dies aber nicht für unbedingt notwendig. Denn: ein Stimmzettel sei keine Oberfläche, auf der sich Viren gut ansiedeln, weshalb auch die Auszählungsteams unbesorgt arbeiten könnten. Wählerinnen und Wählern wird empfohlen, einen eigenen Stift zum Ausfüllen des Stimmzettels, mitzubringen. Es gäbe überdies nur einen unmittelbaren Kontaktmoment zwischen Wahlhelfern und Wählerinnen und Wählern, nämlich die Übergabe des Wahlscheins und Entgegennahme des Stimmzettels – eine vernachlässigbare Zeit, so das Gesundheitsamt.

„Wir leben in einer Zeit, in der das Wahlrecht und die Demokratie wichtiger sind denn je. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten und Jahren beunruhigend weit auseinandergerückt ist. Bei der morgigen Wahl haben wir alle die Chance, politische Vertreter in unsere Kommunalparlamente zu wählen, die unsere Region auch in Krisenzeiten zusammenhalten und für Sicherheit und Stabilität sorgen“ appelliert Landrat Martin Sailer an alle Bürgerinnen und Bürger, die morgen die Gelegenheit haben, ihre Stimme abzugeben.

 

+++ UPDATE, Freitag, 13. März 2020 +++

Corona: Landrat Martin Sailer stellt erweiterte Strategie zur Eindämmung des Virus vor

 

 

Ausbreitung des Erregers muss drastisch verlangsamt werden

Seit den ersten positiven Befunden im Landkreis in der vergangenen Woche ist die Zahl der Neuinfektionen im Augsburger Land mit dem neuartigen Coronavirus beinahe täglich gestiegen, von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Bislang wurden 29 Krankheitsfälle im Augsburger Land registriert, über 200 Personen befinden sich in Quarantäne. „Unsere bisherige Verfahrensweise, Verdachtsfälle zu testen und die Kontaktpersonen im persönlichen und beruflichen Umfeld zu ermitteln und zu isolieren, wird alleine nicht ausreichen“, erklärte Landrat Martin Sailer im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag im Landratsamt Augsburg. Das liege vor allem an der Geschwindigkeit, mit der sich das Virus verbreite. „Wir müssen die Leistungsfähigkeit unserer Behörden zwingend aufrechterhalten und auch unsere Kliniken davor bewahren, unter der steigenden Last zu kollabieren“, sagte der Landrat. Im Trend sei in Deutschland der gleiche exponentielle Anstieg an Neuinfektionen zu beobachten wie in anderen Ländern. „Wir haben momentan noch die Chance, frühzeitig zu handeln und die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen und damit unser Gesundheitssystem zu entlasten, bevor es zu spät ist“, so der Landrat. Aus diesem Grund müsse die bestehende Strategie im Umgang mit dem Coronavirus erweitert werden.

 

Eindämmung des Virus ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Um die Ausbreitung des Erregers zu verlangsamen sind neben Vereinen, Verbänden oder anderen Organisationen auch alle Bürgerinnen und Bürger privat gefordert: „Wir alle müssen unser Verhalten ändern, unsere Sozialkontakte auf ein Minimalmaß reduzieren und jegliche verzichtbare Veranstaltung rigoros meiden oder absagen“, sagte Landrat Sailer im Zuge der Pressekonferenz. Das Prinzip ist simpel: Wer sich selbst vor einer Ansteckung schützt, handelt auch seinen Mitmenschen gegenüber verantwortungsvoll. „Bitte denken Sie an diejenigen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die eine Erkrankung durch den Corona-Erreger ein lebensbedrohliches Problem darstellen könnte – ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen“, appellierte der Landrat. Der Aufruf richte sich insbesondere auch an Veranstalter, die bislang noch an der Durchführung ihrer Pläne festhalten. Mithilfe eines eigens dafür produzierten Videos, das der Landkreis über die sozialen Medien verbreitet, soll die Botschaft möglichst viele Menschen erreichen.

 

Landrat begrüßt Entscheidung, Schulen und Kitas bayernweit zu schließen

In einer Pressemitteilung hatte der Landrat seiner Forderung nach einer bayernweiten Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten gegenüber der Landesregierung am Donnerstag Nachdruck verliehen. „In der vergangenen Woche habe ich mich mehrmals an die Staatsregierung und die zuständigen Ministerien gewandt und die Dringlichkeit dieses Schrittes betont“, so der Landrat. Die nun getroffene Entscheidung trage entscheidend dazu bei, potenzielle Infektionswege konsequent zu durchbrechen.

 

Corona-Hotline des Gesundheitsamts ab sofort zwischen 8 und 19 Uhr erreichbar

Die telefonische Hotline des Gesundheitsamts, über die sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit ihren Fragen an die Behörde wenden können, ist ab sofort täglich von 8 bis 19 Uhr erreichbar. „Wir haben beobachtet, dass die Stunde zwischen 19 und 20 Uhr im bisherigen Betrieb die nachfrageärmste war, weswegen wir die personellen Kapazitäten beibehalten aber die tägliche Erreichbarkeit um eine Stunde reduzieren“, erklärte Landrat Martin Sailer. Weiterhin informiert der Landkreis auch über die Website unter www.landkreis-augsburg.de/corona über die Entwicklungen im Augsburger Land. Bürgerinnen und Bürger werden vor dem Anruf der Hotline dringend gebeten, den Fragenkatalog „Häufige Fragen zum Coronavirus“ einzusehen, ob ihre Fragen dort beantwortet werden. Sailer bittet um Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass es im klassischen Alltagsbetrieb der Behörde zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen kann.

 

+++ INFO, Freitag, 13. März 2020 +++

Ab Montag, 16. März 2020, sind bayernweit alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 12. März 2020, 18.30 Uhr +++

Landrat empfiehlt bayernweite Schließung von Schulen und Kindertagesstätten
 

Sailer: „Situation erfordert endlich konsequentes Handeln!“

In den letzten Wochen hat sich das Coronavirus in einer Geschwindigkeit über Ländergrenzen hinweg verbreitet wie es zuvor niemand für möglich gehalten hätte. Landrat Martin Sailer sieht nur eine Möglichkeit das Virus zu stoppen, um das exponentielle Wachstum einzudämmen und so zu vermeiden, dass die Epidemie die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems überfordert: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen in unserem Land ihr Verhalten ändern und wir müssen Menschenansammlungen jeglicher Art vermeiden. Andernfalls wird es uns in kürzester Zeit nicht anders ergehen, als der Bevölkerung in Italien“, macht der Landrat deutlich. Die Situation erfordere endlich ein rasches und konsequentes Handeln – und das nicht nur in Bezug auf Hygienemaßnahmen. Neben der rigorosen Absage von öffentlichen Veranstaltungen, müssten natürlich auch Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden. „Wie kann es sein, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern raten, unter anderem nicht mehr in die Chorstunde zu gehen, aber gleichzeitig unsere Kinder jeden Tag zu hunderten in die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schicken“, fragt Sailer irritiert. Auch in den Sozialen Medien stößt die bisherige Vorgehensweise auf viel Unverständnis. „Die Eltern sind zurecht besorgt, schließlich ist jeden Tag mit neuen Infektionen zu rechnen. Wenn wir die Schulen und Kindertagesstätten geöffnet lassen, weiß ich langsam nicht mehr, wie wir das rechtfertigen sollen“, so Sailer.

 

+++ UPDATE, Donnerstag, 12. März 2020, 17 Uhr +++

Keine neuen Fälle im Landkreis Augsburg. Aktuelle Testergebnisse alle negativ.

Die Anzahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Augsburg beläuft sich weiterhin auf 27. „Damit die Zahl der neu-infizierten Personen so gering bleibt, ist es sehr bedeutend, dass wir uns jetzt alle an ein paar Richtlinien halten“, insistiert Landrat Martin Sailer. Dazu würden unter anderem das Meiden von unnötigen Versammlungen und Veranstaltungen, regelmäßiges Händewaschen, Lüften und die Einhaltung der Hust- und Niesetikette gehören. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist es unsere wichtigste Aufgabe, das exponentielle Wachstum des Virus einzudämmen, um so zu vermeiden, dass die Epidemie die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems überfordert“, betont der Landrat.

 

Neue Erreichbarkeit der Corona-Hotline täglich von 8 bis 19 Uhr

Trotz der steigenden Anzahl der zu bearbeitenden Fälle bleibt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weiter leistungsfähig. Die extra eingerichtete Corona-Hotline wird ab Freitag, 13. März 2020, sogar noch weiter optimiert: „Die letzten Tage haben uns gezeigt, wann wir vermehrt mit Anrufen zu rechnen haben. Aus diesem Grund verstärken wir die Hotline zu den Stoßzeiten personell und kürzen die Erreichbarkeit am anrufarmen Abend um eine Stunde. So können wir unsere Kapazitäten perfekt nutzen und den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Fragen zur Verfügung stehen“, erläutert Sailer. Insgesamt seien aktuell mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich bis weit in die Abendstunden hinein damit beschäftigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Situation besonnen und konzentriert abzuarbeiten.

Man sei auch deshalb so stark aufgestellt, weil Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten Behörde in die Abläufe miteingebunden seien und so die Kompetenzen gebündelt würden. Sailer ergänzt: „Wir bitten deshalb um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass es im klassischen Alltagsbetrieb der Behörde zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen kann.“

 

Corona-Hotline darf keine medizinische Versorgung oder Beratung leisten

Einen wichtigen Punkt bittet der Landrat aber zu beachten: „Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass wir an der Corona-Hotline des Staatlichen Gesundheitsamts im Landratsamt Augsburg von Gesetzes wegen keine medizinische Versorgung oder Beratung leisten dürfen! Dementsprechend müssen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bitten, sich bei normalen Krankheitssymptomen und ohne begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion an die niedergelassenen Hausärzte zu wenden.“

 

Viele wichtige Informationen zum Coronavirus und den ausgewiesenen Risikogebieten sowie die Telefonnummer der Hotline finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

 

+++ INFO, Freitag, 13. März 2020, 9 Uhr +++

Aufgrund der derzeitigen Lage sehen wir uns leider gezwungen, die bereits geplanten Schüler- und Schnupperpraktika vorerst bis zum Ende der Osterferien sowie den Girls‘/Boys’Day am 26. März 2020 abzusagen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden von den Kollegen des Fachbereichs Personalmanagement des Landratsamtes Augsburg persönlich informiert.

 

+++ INFO, Donnerstag, 12. März 2020, 15.03 Uhr +++

Der Augsburger Verkehrsverbund AVV hat auf seiner Webseite www.avv-augsburg.de/corona alle wichtigen Informationen für seine Fahrgäste zusammengestellt und informiert hier gegebenenfalls auch direkt über die aktuellen Auswirkungen auf den ÖPNV in unserer Region.

 

+++ INFO, Donnerstag, 12. März 2020, 14.35 Uhr +++

Die Heilpraktikerprüfungen (sowohl allgemeine Heilpraktiker als auch Psychotherapie) am Mittwoch, 18. März 2020, sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage abgesagt. Nähere Informationen werden den Kandidat*Innen auf dem Postweg zugesandt. 

 

+++ INFO, Donnerstag, 12. März 2020, 14.10 Uhr +++

Wir müssen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg VON GESETZES WEGEN KEINE MEDIZINISCHE VERSORGUNG / BERATUNG LEISTEN DARF!

 

+++ INFO, Mittwoch, 11 März 2020, 21 Uhr +++

Kurzzeitig wurde über die Homepage der Grundschule Walkertshofen kommuniziert, dass der Schulbetrieb für die kommenden 14 Tage ausgesetzt werden muss.

Dies ist NICHT korrekt. Aktuell liegen dem Gesundheitsamt keine neuen Ergebnisse vor. Die Information auf der Schulhomepage war einem internen Missverständnis geschuldet.

 

+++ UPDATE, Dienstag, 10. März 2020, 15.45 Uhr  +++

Wie bereits zu erwarten war, ist das Anrufaufkommen auf der vom Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg eigens eingerichteten Coronavirus-Hotline sehr hoch. „Deshalb haben wir nun auf unserer Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona eine Unterseite mit Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet, um die Kollegen am Telefon zu entlasten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die Seite soll auch künftig immer weiter aktualisiert werden. Auf diese Weise soll es möglich gemacht werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger ihren Anruf bei der Hotline sparen und sich ihre Fragen selbst beantworten können.

 

Coronavirus: Weitere Schulen im Landkreis von vorsorglichen Schließungen betroffen

 

Schulbetrieb an insgesamt fünf Schulen für 14 Tage ausgesetzt

Nach der Anordnung zur vorübergehenden Schließung der Grundschule in Adelsried am Montagnachmittag muss auf Grundlage neuester Laborbefunde auch der Betrieb an vier weiteren Schulen im Landkreis vorsorglich ruhen: Ab dem morgigen Dienstag wird an der Grund- und Mittelschule Großaitingen, der Grundschule Kutzenhausen, der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen sowie an der benachbarten Realschule Zusmarshausen für die kommenden zwei Wochen kein Unterricht stattfinden, die Schulen bleiben geschlossen. Ausschlaggebend für diese präventive Maßnahme sind die positiven Laborbefunde einer Lehrerin, die an den verschiedenen Schulen in Kutzenhausen und Zusmarshausen unterrichtet sowie zweier Schüler der Grundschule in Großaitingen, die beide am neuartigen Corona-Virus erkrankt sind. 

 

Zahl der Infektionen im Landkreis Augsburg auf 21 gestiegen

Mit den elf neuesten Befunden beläuft sich die Zahl der im Augsburger Land positiv getesteten Personen auf insgesamt 21. 

 

Zehnter Corona-Fall im Landkreis: Grundschule in Adelsried wird für zwei Wochen geschlossen

Staatliches Gesundheitsamt veranlasst präventive Maßnahme

Seit Montag ist ein weiterer Fall des neuartigen Corona-Virus im Landkreis Augsburg bekannt. Wie der Laborbefund belegt, ist eine Schülerin der Grundschule in Adelsried mit dem Virus infiziert und damit der zehnte bestätigte Fall im Augsburger Land. Bislang ist unklar, auf welchem Wege die Ansteckung erfolgt ist. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg ermittelt derzeit sämtliche Kontaktpersonen im Umfeld der Schülerin, die ebenfalls betroffen sein könnten. Zudem muss die Grundschule Adelsried ab dem morgigen Dienstag als präventive Sofortmaßnahme für 14 Tage geschlossen bleiben. „Da sich der Kreis der Kontaktpersonen an einer Grundschule nicht sicher eingrenzen lässt, können wir nur durch deren vorsorgliche Schließung verhindern, dass sich das Virus an dieser Stelle weiter ausbreitet“, sagt Landrat Martin Sailer zur Maßnahme des Gesundheitsamts. Entscheidungsgrundlage für diesen Schritt ist das Infektionsschutzgesetz.

 

Ermittlungen dauern auch in den übrigen Erkrankungsfällen an

Zwischenzeitlich laufen auch in den zuvor bekannt gewordenen Corona-Fällen im Landkreis die Kategorisierungen der Kontaktpersonen sowie die Probenahmen weiter. „Wir betreiben großen Aufwand, um alle Kontaktpersonen schnellstmöglich zu testen und etwaige Sofortmaßnahmen zeitnah veranlassen können“, erklärt Landrat Martin Sailer. Zudem befinde sich das Gesundheitsamt im täglichen Austausch mit den in klinischer und häuslicher Quarantäne untergebrachten Personen und Familien. „Wir nehmen jeden Tag Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf, um uns nach dem gesundheitlichen Befinden und dem Genesungsprozess der Menschen zu erkundigen“, so der Landrat.

 

Aktuell neun bestätigte Fälle im Landkreis Augsburg

 

Rund 40 Beschäftigte des Landratsamtes im Dauereinsatz.

Seit Freitagmittag hat das Landratsamt Augsburg sechs neue bestätigte Fälle von Corona-Infizierten zu verzeichnen. Insgesamt sind es damit aktuell neun an COVID-19 erkrankte Personen im Landkreis Augsburg. Vier davon stehen mit den erstbekannten Fällen aus Kutzenhausen und Bonstetten in Verbindung, zwei sind Rückkehrer aus einem Urlaub in Südtirol. Alle Betroffenen sowie ihre Familien stehen unter Quarantäne. Mögliche Kontaktpersonen werden derzeit vom Gesundheitsamt ermittelt.



Öffentliche Suche nach Kontaktpersonen läuft gut

Die Entscheidung vom Freitag, die möglichen Kontaktpersonen des Bürgermeisterkandidaten aus Bonstetten öffentlich zu suchen, habe sich bewährt, stellt Landrat Martin Sailer fest. Insbesondere am Freitag erhielt die Behörde mehrere hundert Anrufe von potenziell Betroffenen. Mithilfe eines detaillierten Fragebogens kategorisierten die Telefonisten alle Anrufer, besprachen mit ihnen etwaig notwendige Maßnahmen und standen vor allem für Fragen zu Sorgen und Ängsten zur Verfügung. Insgesamt ist am Landratsamt Augsburg derzeit ein Team aus knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich und auch am Wochenende damit beschäftigt, die Auswirkungen des Coronavirus zu bearbeiten. Dazu gehören neben Landrat Martin Sailer Mitglieder des Katastrophenschutzes, medizinisches Personal, Telefonisten, Kollegen aus dem Schulamt, dem Arbeitsschutz, der Kantine, der Verwaltung und viele mehr. „Wir profitieren in dieser Situation sehr von unseren geübten Szenarien aus dem Katastrophenschutz,“ berichtet Landrat Sailer. Die Teams seien eingespielt, so dass es nur weniger Worte bedarf, um ein strukturiertes und durchdachtes Vorgehen zu gewährleisten.



Diagnosestelle hat sich bewährt

Auch die gemeinsame Diagnosestelle mit der Stadt Augsburg und dem Landkreis Aichach-Friedberg sei eine richtige Entscheidung gewesen, so Sailer weiter. Über das gesamte Wochenende sind dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes im Einsatz, um bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 Abstriche für die entsprechenden Labortests durchzuführen. Die Anzahl der zu testenden Personen blieb dabei bislang überschaubar, da hier nur diejenigen getestet werden, die die notwendigen Kriterien erfüllen und von den Ärzten des Gesundheitsamtes entsprechend eingestuft und angemeldet werden. Neben den Abstrichteams in der Diagnosestelle sind auch weiterhin mobile Einheiten im Landkreis unterwegs, um betroffene Bürgerinnen und Bürger mit Verdacht auf Corona zuhause abzustreichen.


Durch eine sorgfältige telefonische Vorauswahl gelang es, den Personenkreis der zu testenden Bürgerinnen und Bürger auf ein verhältnismäßig geringes Maß zu beschränken. Es wurden mehr als 50 Personen durch mobile Teams getestet und am Wochenende kamen insgesamt 37 Personen für einen Abstrich zur gemeinsamen Diagnosestelle. „Angesichts der mehreren hundert Anrufe, die uns nach dem öffentlichen Aufruf erreicht haben, ist es erfreulich, dass es im Verhältnis offensichtlich nur wenige Personen gibt, die tatsächlich dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt waren,“ betont Landrat Martin Sailer. Dies trage hoffentlich auch dazu bei, die Sorgen der Bevölkerung im Allgemeinen ein wenig zu lindern.


Voraussichtlich am Montagmittag wird der Betrieb der gemeinsamen Diagnosestelle wieder eingestellt, denn die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat in Aussicht gestellt, zu diesem Zeitpunkt mit mobilen Teams zu übernehmen. „Sollte sich im Laufe der Woche herausstellen, dass die Kapazitäten der KVB nicht ausreichen, planen wir vor und können bei Bedarf mit eigenen mobilen Einheiten ergänzen,“ erklärt Landrat Martin Sailer.



Am Montag keine Schließung von Schulen oder Kindertagesstätten notwendig

Nach derzeitigem Stand gibt es im Zusammenhang mit den neun bestätigten Corona-Fällen im Landkreis aktuell keine Veranlassung zu Maßnahmen, die für den morgigen Montag Einfluss auf Schulen oder Kindertagesstätten hätten. Keines der bisher positiven Ergebnisse steht in unmittelbarem Kontakt mit einer Schule oder einer Kita. Seitens des Gesundheitsamtes muss daher am Montag keine Einrichtung geschlossen werden. Weitere Testergebnisse werden für Montagnachmittag erwartet, dann muss neu entschieden werden, ob Schließungen ab Dienstag notwendig werden.


Landrat dankt Werner Halank für seine Unterstützung

Die Ereignisse der vergangenen Tage zeigen, dass wir gemeinsam mit dem betroffenen Bürgermeisterkandidaten Werner Halank die richtige Entscheidung getroffen haben, nämlich proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Es ist Werner Halank hoch anzurechnen und mehr als ehrenhaft, dass er sich sofort freiwillig bereit erklärt hat, diesen Weg mitzugehen und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger vor seine persönlichen zu stellen. Dafür danke ich ihm aufrichtig und wünsche ihm und seiner Familie sowie auch allen anderen Betroffenen eine gute Genesung und alles Gute!“

 

Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten

 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen. Darin heißt es:

 

„Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter hier tagesaktuell abrufbar.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.“

 

Die vollständige Verfügung finden Sie unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

 

 

Gesundheitsamt verzeichnet dritten bestätigten Fall von COVID-19: Bürgermeisterkandidat aus Bonstetten infiziert

Großangelegte Suche nach Kontaktpersonen läuft an

 

Der Bürgermeisterkandidat der Freien Wähler Bonstetten, Werner Halank, hat sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Er zeigt aktuell keine Symptome einer Erkrankung, so dass er die kommenden zwei Wochen ohne Kontakt nach außen zuhause verbringen kann. Bei seiner Frau handelt es sich um die zweite Patientin im Landkreis, deren Fall bereits am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Kinder sind NICHT mit dem Coronavirus infiziert.

 

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat sofort nach Eintreffen des positiven Testergebnisses des Bürgermeisterkandidats erste Schritte eingeleitet und bei den Ermittlungen festgestellt, dass der Betroffene zahlreiche Kontakte zu Menschen im Landkreis Augsburg und darüber hinaus hatte. Um festzustellen, ob die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Risikogruppe der sogenannten Kontaktpersonen gehören, müssen nun all diejenigen ausfindig gemacht und befragt werden, die ab dem 29. Februar einen nicht nur flüchtigen Kontakt mit Werner Halank hatten (genauere Definition zu Kontaktpersonen Kategorie I und II siehe unten).

 

Aufgrund der Menge an Veranstaltungen und Vielzahl an Menschen, die Halank persönlich getroffen hat, nennt das Landratsamt – entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise – seinen Namen und geht aktiv auf die Öffentlichkeit zu. „In der Regel steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen für uns an erster Stelle, in diesem Fall jedoch sind wir gezwungen, von dieser Regel abzuweichen, da wir sonst keine Chance hätten, alle betroffenen Kontaktpersonen, zu finden“, betont Landrat Martin Sailer. Um eine Ausbreitung des Coronavirus möglichst gering zu halten, sei jedoch genau das nötig.

 

Landrat Martin Sailer hat noch am gestrigen Abend mit Herrn Halank telefonisch Kontakt aufgenommen und diesem seine Unterstützung und die Unterstützung des Landratsamtes zugesichert. In diesem Gespräch erklärte sich Herr Halank freiwillig dazu bereit, dass seine persönlichen Daten der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden dürfen.

 

Aufruf: Personen, die Kontakt mit Halank hatten, bitte melden

Das Landratsamt hat ein klares Procedere vorbereitet, um Kontaktpersonen zu ermitteln, Details abzufragen, zu kategorisieren und bei Bedarf zu testen. Bei folgenden Orten konnten nicht alle Kontaktpersonen identifiziert werden, deshalb werden die Medien gebeten, diese mit einem entsprechendem Aufruf zu veröffentlichen:

 

Samstag, 29. Februar 2020
Brechtbühne Augsburg, Reihe 10, Platz 8

Sonntag, 1. März 2020
Freie Wähle Treffen, Sportheim Bonstetten


Montag, 2. März 2020
Sportheim Bonstetten, Wahlkampfaktion Äpfel verteilen

Dienstag, 3. März 2020

  • Kindergarten Bonstetten, Wahlkampfaktion Äpfel verteilen
  • Jahreshauptversammlung JFG Holzwinkel
     

Bürgerinnen und Bürger, die sich an den genannten Orten aufgehalten haben und Kontakt zu dem Betroffenen hatten, werden gebeten, den „Fragebogen für potenzielle Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen“ auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona auszufüllen und per E-Mail an corona@remove-this.LRA-a.bayern.de zu schicken. Wer keine Möglichkeit hat, den Fragebogen online auszufüllen und zu verschicken, kann sich bei der Corona-Hotline des Landratsamtes unter 0821 3102 3999 melden.

 

Hier werden dann die Details der Begegnung erfasst und entsprechend sortiert. Alle Anrufer erhalten im Laufe des Wochenendes eine Rückmeldung, ob und wenn ja, welche Maßnahmen sie zu ergreifen haben. Idealerweise halten sie sich bis zum Rückruf zuhause auf. Personell wird die Hotline deutlich aufgestockt und auch über das Wochenende aufrechterhalten. Betroffene Personen haben dadurch täglich zwischen 8 und 20 Uhr die Möglichkeit, sich bei der Hotline zu melden. Wir bitten ausdrücklich darum, bei Fragen zum Thema „Corona“ ausschließlich die eingerichtete Hotline anzurufen und keine anderen Telefonnummern des Staatlichen Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg. „Selbstverständlich ist bei dem zu erwartenden Aufkommen an Anrufen durchaus auch einmal damit zu rechnen, dass Betroffene nicht sofort durchgestellt werden können. Hier bitte ich um ein wenig Geduld und erneutes Anrufen zu einem späteren Zeitpunkt“, bittet Landrat Sailer um Verständnis. „Wir tun alles, um sämtliche Themen rund um Corona zielgerichtet und besonnen abzuarbeiten.“

 

Ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Abarbeitung ist die Einrichtung einer gemeinsamen Diagnosestelle für Verdachtsfälle mit der Stadt Augsburg und dem Landkreis Aichach-Friedberg. (Detail siehe unten.)

 

Landrat Martin Sailer hat unterdessen seine Teilnahme an Wahlveranstaltungen abgesagt und appelliert sowohl an Parteien als auch an alle Vereine und Verbände, seinem Beispiel zu folgen. „Ein Verzicht auf große Zusammenkünfte ist eine unkomplizierte Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus einzuschränken. Ebenso tragen gute Handhygiene, eine entsprechende Hust- und Niesetikette sowie die Einhaltung allgemeingültiger Hygieneregeln dazu bei, das Risiko für jeden Einzelnen zu minimieren.“ Der überzogene Einsatz von handelsüblichem Mundschutz oder Desinfektionsmitteln sei jedoch ebenso kontraproduktiv wie unverhältnismäßig große Vorratskäufe oder das Schüren von Panik, so Sailer weiter.

 

Definition Kontaktpersonen Kategorie 1 und 2

 

Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt
(„höheres“ Infektionsrisiko):

  • Personen mit kumultativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face") Kontakt, z. B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.

 

Kontaktpersonen der Kategorie II („geringeres“ Infektionsrisiko)

Beispielhafte Konstellationen:

  • Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, z. B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem COVID-19-Fall hatten.
  • Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten.
  • Medizinisches Personal, welches sich ohne Verwendung adäquater Schutzbekleidung im selben Raum wie der bestätigte COVID-19-Fall aufhielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschritten wurde.

(Quelle: Robert-Koch-Institut)

 

Sämtliche Informationen über das Corona-Virus und die Entwicklung im Landkreis stellt das Landratsamt auf der Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona zur Verfügung. Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert.

 

CORONAVIRUS: GEMEINSAME DIAGNOSESTELLE FÜR VERDACHTSFÄLLE


STADT UND LANDKREISE AUGSBURG SOWIE AICHACH-FRIEDBERG STÄRKEN GEMEINSAM STRUKTUREN IM GESUNDHEITSWESEN

 

Um sich gemeinsam auf eine weitere, mögliche Ausbreitung des Coronavirus vorzubereiten und die Beprobung der Kontaktpersonen bestätigter Fälle zu beschleunigen, bündeln die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg sowie Aichach-Friedberg ihre Kompetenzen. Die Gesundheitsämter der Stadt und der Landkreise richten eine gemeinsame Diagnosestelle ein. Kontaktpersonen bestätigter Coronavirus-Fälle, die in den Landkreisen oder im Stadtgebiet nachgewiesen wurden, sollen dort ab Samstag, 7. März, ausschließlich nach jeweiliger Zuweisung durch die Gesundheitsämter, auf den Erreger getestet werden.

 

Die Diagnosestelle befindet sich in Haunstetten, in einem gewerblich genutzten Gebiet. Der noch nicht in Betrieb genommene Wertstoff- & Servicepunkt Unterer Talweg des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird vorübergehend von den Gesundheitsämtern der Landkreise und der Stadt Augsburg genutzt und nach der Nutzung keimfrei desinfiziert. Das Gelände ist ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsbehörden sowie benachrichtigten Kontaktpersonen der Kategorie I zugänglich. Dies sind Haushaltsangehörige und Personen, die engen Kontakt mit Infizierten hatten. Die Betroffenen werden von den zuständigen Gesundheitsämtern proaktiv informiert, müssen 14 Tage zuhause in Quarantäne bleiben und täglich ihren Gesundheitszustand überwachen. Zudem werden sie in der neu eingerichteten Diagnosestelle auf das Coronavirus getestet.

 

Keine Gefahr für die Bevölkerung

Wie die Gesundheitsämter von Stadt und Landkreisen betonen, besteht für die Bevölkerung und die Umgebung im Stadtteil keine Ansteckungsgefahr, da sich das Coronavirus durch Tröpfcheninfektion überträgt und die Stadtteilbevölkerung nicht in Kontakt mit zu testenden Personen kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter arbeiten nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, die Probenentnahme erfolgt mit Schutzanzug, Schutzmaske und Schutzbrille.

 

Hotlines bei Verdachtsfall

Bürgerinnen und Bürgern, die den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, steht das Diagnosezentrum vorerst nicht zur Verfügung. Sie werden ausdrücklich darum gebeten, sich weiterhin telefonisch an die eingerichteten Hotlines oder ihren Hausarzt zu wenden:

Infektionsschutz und Entlastung für Gesundheitsämter

Die Einrichtung einer gemeinsamen Diagnosestelle entlastet die Gesundheitsämter, die begründete COVID19-Verdachtsfälle und alle Kontaktpersonen bestätigter Fällen untersuchen. In der Diagnosestelle können bis zu 100 Verdachtsfälle pro Tag untersucht werden. Mit mobilen Einheiten, die Kontaktpersonen zuhause testen, können Kontaktpersonen zuhause getestet werden.

Auch aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Stelle sinnvoll: Die benachrichtigten Personen müssen mit dem eigenen Auto zu einem festgelegten Termin in die Diagnosestelle kommen. Ihnen wird, während sie im Auto sitzen bleiben, eine Atemwegsprobe entnommen, anschließend wird die Probe labormedizinisch untersucht. Es kann aktuell mehrere Tage dauern, bis das Ergebnis vorliegt – abhängig von Transportwegen und Laborkapazitäten. Kontaktpersonen, die nicht mit dem eigenen Auto in die Diagnosestelle kommen können, werden weiterhin zuhause untersucht.

 

Familienmitglieder des Corona-Patienten aus Kutzenhausen sind NICHT mit dem Coronavirus infiziert

KVB-Bereitschaftsdienst übernimmt ab sofort mobile Probenahme. Schulen im Landkreis wird Absage von Veranstaltungen angeraten
 

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat am frühen Donnerstagvormittag die Testergebnisse der Familie des an Corona erkrankten Familienvaters aus Kutzenhausen erhalten. Diese sind alle negativ, das heißt, keines der Familienmitglieder hat sich mit dem neuartigen Virus infiziert. Etwaige Schließungen der betroffenen Schulen der Kinder sind damit nicht notwendig. Die Testergebnisse der Familie in Bonstetten stehen aktuell noch aus.

 

„Um zu verhindern, dass potenziell infizierte Personen das Virus weiter verbreiten, arbeiten wir im Landratsamt Augsburg eng mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zusammen. Der KVB-Bereitschaftsdienst übernimmt ab sofort die mobile Probenahme bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich unter der vom Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg eingerichteten Telefon-Hotline (0821) 3102-3999 gemeldet haben und bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht“, erklärt Landrat Martin Sailer.

 

Schulen im Landkreis wird Absage von Veranstaltungen angeraten

 

Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Augsburg empfiehlt den Schulen im Augsburger Land nach eigenem Ermessen zu entscheiden, auf welche Veranstaltungen sie in der nächsten Zeit verzichten können. Eine zentrale Anordnung gibt es diesbezüglich allerdings nicht.

 

Staatliches Gesundheitsamt meldet zwei bestätigte Erkrankungen

Im Augsburger Land sind erstmals Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Wie das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mitteilt, hat sich einer der beiden Bürger kurz zuvor in Norditalien aufgehalten. Zwischenzeitlich befand sich der Patient im Uniklinikum Augsburg in klinischer Quarantäne, wird aber demnächst nach Hause nach Kutzenhausen zurückkehren. Bis zum Erhalt der Laborbefunde ist allen Kontaktpersonen angeordnet worden, bis auf Weiteres ihr Zuhause nicht zu verlassen und niemanden zu empfangen. Im zweiten Fall – hier ist eine Person aus Bonstetten betroffen – ist der Infektionsweg bislang unklar. Beide Patienten, die altersmäßig nicht in eine Risikogruppe fallen, weisen aktuell die typischen Symptome einer Erkältung auf. Ein Zusammenhang zwischen beiden Krankheitsfällen besteht nach momentanen Erkenntnissen nicht. Unmittelbar nach Erhalt der Laborbefunde erörterte die Behörde im Umfeld der Patienten mögliche Kontaktpersonen, für die ein Ansteckungsrisiko bestanden haben könnte und führte Tests durch.

 

Landratsamt informiert Öffentlichkeit per Pressekonferenz

In einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz informierten Landrat Martin Sailer und Vertreter des Gesundheitsamts die Öffentlichkeit über die aktuelle Situation. „Unsere nächsten Schritte richten sich nach den noch ausstehenden Laborbefunden der Kontaktpersonen beider Patienten“, erklärte der Landrat. Präventive Sofortmaßnahmen wie die vorübergehende Schließung der Schulen, auf die die Kinder der Erkrankten gingen, seien nach aktuellem Sachstand nicht notwendig. Dies wäre nur der Fall, wenn die Testergebnisse der Kinder positiv ausfielen.

„Wir sind insgesamt gut vorbereitet, haben dank rechtzeitiger, hausinterner Umplanung die nötigen personellen Kapazitäten im Gesundheitsamt verfügbar und könnten zeitnah auf alle Kontaktaufnahmen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger reagieren“, sagte Landrat Martin Sailer.

 

Landratsamt informiert online über die Entwicklungen – Telefon-Hotline für Verdachtsfälle

Sämtliche Informationen über das Corona-Virus und die Entwicklung im Landkreis stellt das Landratsamt auf der Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona zur Verfügung. Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt über die eigens eingerichtete Hotline unter 0821 3102-3999, die täglich zwischen 8 und 20 Uhr zu erreichen ist. Außerhalb dieser Zeiten stehen außerdem der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 und die Hotline Coronavirus Bayern unter 09131 6808-5101 zur Verfügung. Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger, die aus einer ausgewiesenen Risiko-Region zurückkehren und Grippesymptome aufweisen, werden aufgefordert, die Behörde über die Hotline zu informieren und sich entsprechende Verhaltensmaßnahmen aufzeigen zu lassen. Das gleiche gilt für alle, die mit einer positiv getesteten Person in Kontakt waren. Von unangemeldeten Besuchen in Arztpraxen, Kliniken oder im Gesundheitsamt ist unbedingt abzusehen.